Collage by Hanno Vollenweider - Heiko Maas, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0, Link (Name des Urhebers auf Wunsch des Urhebers gelöscht)

Das NetzDG und die neue deutsche Par­al­lel­justiz — Messen mit zwei­erlei “Maas”

Während man derzeit mit allen mög­lichen Mitteln ver­sucht, gegen Beatrix von Storch und Alice Weidel sowohl mit den Mitteln der neuen Maas-Par­al­lel­justiz für die (a)sozialen Netz­werke sowie denen der klas­si­schen Justiz („Vol­sk­ver­hetzung“) vor­zu­gehen, bleiben wirklich strafbare Inhalte im Internet unbehelligt. 
Wir doku­men­tieren hier eine Stel­lung­nahme des Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten Uwe Kamann zu diesem für einen Rechts­staat uner­träg­lichen Zustand:
Seit dem 1. Januar ist das soge­nannte „Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz“ von Bun­des­jus­tiz­mi­nister Heiko Maas in Kraft, wonach Dienste wie Facebook und Twitter bei Straf­an­drohung auf­ge­fordert sind, Inhalte, die sie für rechts­widrig halten, zu löschen.
Vor dem Hin­ter­grund ist eine Anfrage des AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten Uwe Kamann (Ober­hausen) besonders relevant. Bun­des­in­nen­mi­nister Thomas de Mai­ziere hatte ange­kündigt, die links­ra­dikale Website linksunten-indymedia.org löschen zu lassen. Tat­sächlich ist die Website offline.
Aber: Wei­terhin wird die Plattform https:// de. indy­media. org/ (Link bewusst hier nicht gesetzt) in deut­scher Sprache genutzt, um zu kon­kreten Straf­taten auf­zu­fordern und über voll­zogene Straf­taten zu berichten.
„Gelten für Links­ra­dikale Aus­nah­me­re­ge­lungen, Herr Maas?“, 
fragt Uwe Kamann von der AfD-Fraktion im Deut­schen Bundestag.
Er wollte von der Bun­des­re­gierung wissen, wie sie sich dazu ver­halte, dass wei­terhin „schwerste Straf­taten gegen Poli­zei­beamte ange­kündigt werden“ und for­derte Aus­kunft, wie „die Bun­des­re­gierung diese Straf­taten u. a. durch ein Verbot wei­terer Indy­media-Seiten“ zu ver­hindern gedenke.
Die Bun­des­re­gierung teilt dazu die Selbst­ver­ständ­lichkeit mit, dass sie „jeg­liche Aufrufe zu und Ankün­di­gungen von Straf- und Gewalt­taten gegen Men­schen auf das Schärfste“ verurteile.
In völ­ligem Wider­spruch zu der im Sommer umge­setzten Ankün­digung de Mai­zieres, linksunten.indymedia zu ver­bieten, lässt die Bun­des­re­gierung nun wissen:
„Die Bun­des­re­gierung äußert sich generell nicht zu Ver­bots­über­le­gungen, unab­hängig davon, ob hierzu im Ein­zelfall über­haupt Anlass besteht.“
Uwe Kamann: „Diese Antwort ist eine Frechheit. Sie steht im direkten Wider­spruch zu der Ankün­digung de Mai­zieres im August 2017. Der Äußerung ist zu ent­nehmen, dass es keine ernst­zu­neh­menden Bemü­hungen gibt, diese weitere deutsche Indy­media-Plattform aus dem Netz zu nehmen. Die Aussage, es sei ‚Aufgabe der zustän­digen Straf­ver­fol­gungs­be­hörden, gegen straf­rechtlich rele­vante Inhalte im Internet vor­zu­gehen‘ ist an Bana­lität nicht zu überbieten.“
Uwe Kamann, Vor­sit­zender der AfD Lan­des­gruppe NRW, ist der Auf­fassung, dass die Öffent­lichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, was die Bun­des­re­gierung gegen die Ver­breitung wirklich kri­mi­neller Inhalte unter­nimmt, „auch wenn man weiß, dass es mit Hilfe eines aus­län­di­schen Servers und Zugängen über Anony­mi­sie­rungs­portale wie TOR erleichtert wird, Verbote zu umgehen.“
Eine Regierung, die mit solchen Hightech-Themen nicht umgehen könne, demons­triere auch in dieser Hin­sicht Ahnungslosigkeit.
Dieser Beitrag stammt von David Bergers her­vor­ra­genden Blog philosophia-perennis.com

Ergänzend dazu:

Kat­zen­jammer: Zei­tungs­ver­leger kri­ti­sieren Blo­ckade des Twitter-Accounts von „Titanic“ als Zensur

(Von Wolfgang van de Rydt)
Der Bun­des­verband Deut­scher Zei­tungs­ver­leger (BDZV) hat die Blo­ckade des Sati­re­ma­gazins „Titanic“ auf Twitter als „Zensur“ kri­ti­siert. „Nun tritt ein, wovor wir bereits bei der Ver­ab­schiedung des Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setzes gewarnt haben“, sagte BDZ-Haupt­ge­schäfts­führer Dietmar Wolff. Die Platt­form­be­treiber würden „im Zweifel gegen die Mei­nungs­freiheit“ ent­scheiden, um sich vor mög­lichen hohen Geld­strafen des am 1. Januar 2018 in Kraft getre­tenen NetzDG zu schützen.
An die Stelle des Rechts­staats trete, so Wolff weiter, eine „private Medi­en­po­lizei“. Doch könnten private Netz­werke weder rechtlich noch fak­tisch ein Gerichts­ver­fahren ersetzen. Vielmehr müssten sie, um das Risiko von Mil­lio­nen­bußen abzu­wenden, schon bei bloßem Ver­dacht auf Straf­barkeit löschen. Es sei nicht hin­nehmbar, dass wie hier im Fall Twitter ein pri­vat­wirt­schaft­liches Unter­nehmen in den USA darüber ent­scheide, was deutsche Leser und Nutzer zu sehen bekämen. Anlass der Blo­ckade des „Titanic-Accounts“ auf Twitter war ein sati­ri­scher Tweet des Magazins gegen die AfD-Poli­ti­kerin Beatrix von Storch.