Während man derzeit mit allen möglichen Mitteln versucht, gegen Beatrix von Storch und Alice Weidel sowohl mit den Mitteln der neuen Maas-Paralleljustiz für die (a)sozialen Netzwerke sowie denen der klassischen Justiz („Volskverhetzung“) vorzugehen, bleiben wirklich strafbare Inhalte im Internet unbehelligt.
Wir dokumentieren hier eine Stellungnahme des Bundestagsabgeordneten Uwe Kamann zu diesem für einen Rechtsstaat unerträglichen Zustand:
Seit dem 1. Januar ist das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ von Bundesjustizminister Heiko Maas in Kraft, wonach Dienste wie Facebook und Twitter bei Strafandrohung aufgefordert sind, Inhalte, die sie für rechtswidrig halten, zu löschen.
Vor dem Hintergrund ist eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Uwe Kamann (Oberhausen) besonders relevant. Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hatte angekündigt, die linksradikale Website linksunten-indymedia.org löschen zu lassen. Tatsächlich ist die Website offline.
Aber: Weiterhin wird die Plattform https:// de. indymedia. org/ (Link bewusst hier nicht gesetzt) in deutscher Sprache genutzt, um zu konkreten Straftaten aufzufordern und über vollzogene Straftaten zu berichten.
„Gelten für Linksradikale Ausnahmeregelungen, Herr Maas?“,
fragt Uwe Kamann von der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Er wollte von der Bundesregierung wissen, wie sie sich dazu verhalte, dass weiterhin „schwerste Straftaten gegen Polizeibeamte angekündigt werden“ und forderte Auskunft, wie „die Bundesregierung diese Straftaten u. a. durch ein Verbot weiterer Indymedia-Seiten“ zu verhindern gedenke.
Die Bundesregierung teilt dazu die Selbstverständlichkeit mit, dass sie „jegliche Aufrufe zu und Ankündigungen von Straf- und Gewalttaten gegen Menschen auf das Schärfste“ verurteile.
In völligem Widerspruch zu der im Sommer umgesetzten Ankündigung de Maizieres, linksunten.indymedia zu verbieten, lässt die Bundesregierung nun wissen:
„Die Bundesregierung äußert sich generell nicht zu Verbotsüberlegungen, unabhängig davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt Anlass besteht.“
Uwe Kamann: „Diese Antwort ist eine Frechheit. Sie steht im direkten Widerspruch zu der Ankündigung de Maizieres im August 2017. Der Äußerung ist zu entnehmen, dass es keine ernstzunehmenden Bemühungen gibt, diese weitere deutsche Indymedia-Plattform aus dem Netz zu nehmen. Die Aussage, es sei ‚Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden, gegen strafrechtlich relevante Inhalte im Internet vorzugehen‘ ist an Banalität nicht zu überbieten.“
Uwe Kamann, Vorsitzender der AfD Landesgruppe NRW, ist der Auffassung, dass die Öffentlichkeit ein Recht darauf hat zu erfahren, was die Bundesregierung gegen die Verbreitung wirklich krimineller Inhalte unternimmt, „auch wenn man weiß, dass es mit Hilfe eines ausländischen Servers und Zugängen über Anonymisierungsportale wie TOR erleichtert wird, Verbote zu umgehen.“
Eine Regierung, die mit solchen Hightech-Themen nicht umgehen könne, demonstriere auch in dieser Hinsicht Ahnungslosigkeit.
Dieser Beitrag stammt von David Bergers hervorragenden Blog philosophia-perennis.com
Ergänzend dazu:
Katzenjammer: Zeitungsverleger kritisieren Blockade des Twitter-Accounts von „Titanic“ als Zensur
(Von Wolfgang van de Rydt)
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) hat die Blockade des Satiremagazins „Titanic“ auf Twitter als „Zensur“ kritisiert. „Nun tritt ein, wovor wir bereits bei der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gewarnt haben“, sagte BDZ-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Die Plattformbetreiber würden „im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit“ entscheiden, um sich vor möglichen hohen Geldstrafen des am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen NetzDG zu schützen.
An die Stelle des Rechtsstaats trete, so Wolff weiter, eine „private Medienpolizei“. Doch könnten private Netzwerke weder rechtlich noch faktisch ein Gerichtsverfahren ersetzen. Vielmehr müssten sie, um das Risiko von Millionenbußen abzuwenden, schon bei bloßem Verdacht auf Strafbarkeit löschen. Es sei nicht hinnehmbar, dass wie hier im Fall Twitter ein privatwirtschaftliches Unternehmen in den USA darüber entscheide, was deutsche Leser und Nutzer zu sehen bekämen. Anlass der Blockade des „Titanic-Accounts“ auf Twitter war ein satirischer Tweet des Magazins gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch.