Es war nur eine Randnotiz. Eine, die für gewöhnlich untergeht im schnelllebigen Nachrichtengeschäft. Und gerade deshalb sollte man ihr besondere Aufmerksamkeit schenken, wirft sie doch einmal mehr ein Schlaglicht auf das Selbstverständnis einer Journalistengeneration, die immer wieder daran erinnert werden muss, was die eigentliche Aufgabe des Nachrichtenjournalismus ist. Nicht zum ersten Mal war es die Videotext-Redaktion der ARD, die sich mit einer Meldung hervortat, deren Nachrichtenwert aus zwei Zeilen bestand, die aber als Alibi dafür diente, einen bei der links-grünen Journaille verhassten US-Präsidenten herabzuwürdigen. Fast auf den Tag genau ein Jahr nach dessen Amtseinführung berichtete man darüber, dass der routinemäßige Gesundheitscheck Donald Trump bescheinigt habe, sich “bester Gesundheit” zu erfreuen. Der Videotext-Redaktion war dies allerdings zu wenig. Nur ungern wollte man eine Meldung einfach so stehen lassen, die das eigene Feindbild in einem guten Licht erscheinen lassen würde – und sei es auch nur in Bezug auf dessen Gesundheitszustand. So nahm man die Steilvorlage zum willkommenen Anlass, dem Staatsoberhaupt der USA unterschwellig zu attestieren, nicht alle auf der Reihe zu haben. “Die geistige Verfassung des 71-Jährigen war nicht Teil der Untersuchung”, hieß es süffisant in dem als “Nachricht” verbreiteten Schmähtext, der mit dem unmissverständlichen Hinweis schloss, ein “Enthüllungsbuch” habe die Debatte über “Trumps Fähigkeiten für das Amt” neu entfacht.
Es scheint den Diven in den Redaktionsbüros unmöglich, ihr aufdringliches Sendungsbewusstsein unter Kontrolle zu bekommen
Noch gut in Erinnerung ist die leidenschaftliche Diskussion darüber, was Satire darf. Sie fand ihren Weg seinerzeit bis in höchste diplomatische Kreise, nachdem ein deutscher Fernsehschaffender vor knapp zwei Jahren das türkische Staatsoberhaupt öffentlich geschmäht hatte. Die “Staatsaffäre Böhmermann” führte dazu, dass die Bundesregierung beschloss, den Straftatbestand der “Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten” abzuschaffen. Anfang 2018 trat die Streichung des sogenannten Majestätsbeleidigungsparagraphen in Kraft. Weiterhin gültig sind selbstverständlich jene Paragraphen des Strafgesetzbuches, welche die grundsätzliche Strafbarkeit von Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung betreffen. Man muss sich aber gar nicht erst in die Niederungen des Strafgesetzbuches verirren. Denn für den Journalismus gelten Selbstverpflichtungsgrundsätze, die in einem Pressekodex niedergelegt sind. Als “oberstes Gebot der Presse” definiert dieser die Wahrung der Menschenwürde. “Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen”, liest man dort. Auch einige andere Grundsätze aus dem Kodex könnte man in diesem Fall anführen, doch bleibt vor allem der Befund, dass Journalisten kaum noch Nachrichten übermitteln, die nicht auch Kommentierungen enthalten. Es scheint den Diven in den Redaktionsbüros unmöglich, ihr aufdringliches Sendungsbewusstsein unter Kontrolle zu bekommen.
Durch eine gezielte Begriffsverwendung, geschicktes Weglassen oder das Erzeugen vermeintlicher Kausalitäten wird Stimmung gemacht
So wird besonders wohlwollend über genehme Ereignisse berichtet, begleitet von Moralappellen und Verhaltensmaßregeln. Umgekehrt lassen die meisten Journalisten gerne ihr Missfallen in die “Nachricht” einfließen, wenn das, worüber sie berichten müssen, ihrem Weltbild zuwiderläuft. Natürlich passiert dies selten so offensichtlich, wie im Fall des amerikanischen Präsidenten. Vielmehr wird durch eine gezielte Begriffsverwendung, geschicktes Weglassen oder das Erzeugen vermeintlicher Kausalitäten Stimmung gemacht. Für die Berichterstattung über Trump scheint der eigene Kodex jedenfalls schon lange nicht mehr zu gelten. Über die großen innenpolitischen Erfolge seines ersten Amtsjahres berichtet man hierzulande ohnehin höchst widerwillig. Sehr viel lieber füllt man Seiten und Sendezeiten mit Jubelarien über jene Politiker, die unsere Welt in die von der Journaille gewünschte Richtung verändern, etwa durch die Absage an jede nationalstaatliche Identität oder die Installierung zentralistisch geführter Umverteilungsapparate anstelle demokratisch gewählter Parlamente. Wer sich derlei Verrücktheiten entgegenstellt, wird gnadenlos verfolgt – auch wenn er Präsident der Vereinigten Staaten ist. Welcher Journalist würde es hingegen wagen, Bundeskanzlerin Merkels geistige Eignung infrage zu stellen? Oder die von EU-Chef Juncker? Letzerer wirft mit seinen jelzinesken Auftritten in der Tat Fragen auf. Seine amtsärztlichen Untersuchungsergebnisse sind indes nicht Gegenstand der Berichterstattung. Vielleicht würde ein Teil dieser Antworten die Bevölkerung ja verunsichern.
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Der Beitrag Ideologie statt Information: Wenn Schmähungen zu Nachrichten werden erschien zuerst auf Liberale Warte.