Staat­liches “Hüt­chen­spiel”: Renten- und Kran­ken­kassen werden ausgeplündert

Im Wahl­kampf zur letzten Bun­des­tagswahl gab es eine „Orrder aus dem Kanz­lerrr­bun­kerrr mitten in Berrrlin“: Die Rente darf auf keinen Fall Wahl­kampf­thema werden!
Der DGB wollte der SPD in der Vor­wahlzeit zur Seite springen und das Thema Rente und Alters­armut als Kam­pagne unter dem Slogan „Rente muss auch morgen reichen!“ lan­cieren. Damit sollten sich doch Punkte für die Sozis holen lassen. Endlich ein ori­ginär „soziales“ Thema, was die Leute auch umtreibt und bei dem man sich wieder in der klas­sische Rolle des starken Arms der armen Leute pro­fi­lieren kann.
Hätte können. Denn das „Nix da!“ aus dem Kanz­leramt folgte auf dem Fuße. Mit dieser Kam­pagne könnte der DGB der AfD in die Hände spielen.
Diese Büchse der Pandora zu öffnen hätte in der Tat desaströs für die eta­blierten Alt­par­teien aus­gehen können, denn es wäre eine Steil­vorlage für die AfD gewesen. Der Gewerk­schaftsbund wollte sich auf die Fahnen schreiben, dass die Rente nach 45 Erwerbs­jahren 47,5 % des Durch­schnitts­ein­kommens nicht unter­schreiten dürfe. Schon Anfang 2017 war Inter­es­sierten aber bekannt, dass das Ren­ten­system auf eine Kata­strophe zusteuert. Das Problem: Die Ren­ten­kassen sind teil­weise für den Staat das, was man in der Wirt­schaft dezent einen „Rep­ti­li­en­fonds“ nennt. Der Staat benutzt diese Gelder für „ver­si­che­rungs­fremde Leis­tungen“, die er aus anderen Kassen nicht zahlen möchte – oder nicht kann, weil sie da explizit benannt und auf­ge­führt werden müssten und sofort auf­fielen. Da wird ein bisschen von der rechten in die linke Tasche gefingert, aus anderen Mitteln wieder dazu­ge­schossen und irgendwie fuddelt es sich unterm Strich schon zurecht.
Es wäre für die AfD ein Fest gewesen, zumal sie fähige Finanz­leute in ihren Reihen hat, die DGB-Kam­pagne auf­zu­greifen, die Ärmel hoch­zu­krempeln, das Zah­lenwerk zu sezieren und Licht in das Dunkel der ver­schlun­genen Geldwege in den Ren­ten­kassen zu bringen. Denn das „bisschen“ was da hin und her geschoben wird, sind nämlich erheb­liche Summen. Die Alt­par­teien hängen in dem Geld-Her­um­schiebe-Karussel alle mit drin, da diese Praxis unter jeder Regierung und seit Langem prak­ti­ziert wird.
Allein 2015 betrugen die Ren­ten­aus­gaben ca. 236,2 Mil­li­arden Euro, die ver­si­che­rung­fremden Leis­tungen (VFL) machten davon stolze 81,3 Mil­li­arden Euro. Der Bund bezahlte zwar zum Aus­gleich auch wieder Geld hinein in die Ren­ten­kasse, aber nur 62,4 Mil­li­arden Euro. Und wo bleiben die feh­lenden 18,9 Milliarden?
Diese ver­si­che­rungs­fremden Leis­tungen als solche sind gar nicht zu bean­standen. Die ADG (Aktion Demo­kra­tische Gemein­schaft) listet sie auf:

Das Aus­zahlen ist also von der Sache her nicht zu bean­standen. Das Üble ist nur: Der Bund zahlt nie alles zurück, was er sach­fremd aus der Ren­ten­kasse ent­nommen hat. Im Prinzip gibt die Ren­ten­kasse dem Staat ein Dar­lehen, was dieser aber nie kom­plett zurück­zahlt. Das geschieht aber nicht nur hin und wieder, sondern seit 1957 ständig. Etwa 700 Mil­li­arden Euro fehlen der Ren­ten­kasse in Summa. Das sind etwa zwei Jah­res­haus­halte der Bundesrepublik.
Dieses Geld­ver­schie­be­spielchen geschieht auf Kosten der Bürger, die in die Ren­ten­kasse ein­zahlen, um im Alter eine staat­liche Rente zu bekommen, auf die sie sich ver­lassen können müssen. Der Griff in die Kasse bestiehlt die Ren­ten­ein­zahler. Die Beamten, Selb­stän­digen und Poli­tiker nicht.
Experten haben nach­ge­rechnet. Die Finan­zierung der Renten wäre sogar sicher, würden die Bei­träge der Ein­zahler nicht zweck­ent­fremdet und anschließend nicht voll­ständig zurück­ge­zahlt werden.
„Bis heute werden der Gesetz­lichen Ren­ten­ver­si­cherung (GRV) vom Gesetz­geber gesamt­ge­sell­schaft­liche Auf­gaben über­tragen, ohne die dafür anfal­lenden Kosten in vollem Umfang zu ersetzen. Nicht umsonst weigern sich die Ver­ant­wort­lichen, die Höhe dieser ver­si­che­rungs­fremden Leis­tungen offen­zu­legen. In keinem Jahr seit 1957 hat der soge­nannte Bun­des­zu­schuss aus­ge­reicht, diese ver­si­che­rungs­fremden Leis­tungen in vollem Umfang zu finanzieren.“ 
Die Ren­ten­kassen stehen mit diesem Problem aber nicht allein da. Die Kran­ken­kassen und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rungen teilen dieses Schicksal.
Der Bun­des­rech­nungshof, um nur ein Bei­spiel zu nennen, rügte im ersten Quartal des letzten Jahres ener­gisch die Bun­des­agentur für Arbeit.  Vier­hundert Mil­lionen Euro hatte die Arbeits­agentur für Deutsch­kurse aus­ge­geben. Der größte Teil davon war schlicht für die Katz: Die Flücht­linge, die sich dort die Qua­li­fi­kation zur wei­teren Teil­nahme an berufs­aus­bil­denden Maß­nahmen erar­beiten und via Sprache auch besser inte­griert werden sollten, erschienen größ­ten­teils nicht. Diese 400 Mil­lionen wurden aber von den Berufs­tä­tigen ein­ge­zahlt, die davon bei Arbeits­lo­sigkeit eine Stütze bekommen sollten. Selbst die FAZ schreibt hierzu: “Zusätz­liche Brisanz gewinnt das Thema durch den Umstand, dass die Arbeits­agentur gar nicht für Sprach­kurse von Flücht­lingen zuständig ist, sondern das Bun­desamt für Migration und Flücht­linge. Im Herbst 2015, auf dem Höhe­punkt der Flücht­lings­krise, ent­schied sich jedoch der Ver­wal­tungsrat der Arbeits­agentur dafür, ein Son­der­pro­gramm auf­zu­legen, weil es an Sprach­kursen mangele. Das Pro­gramm wurde als „Sofort­hilfe“ dekla­riert und sollte „unbü­ro­kra­tisch“ umge­setzt werden.” 
Das Ergebnis war nie­der­schmet­ternd. Obwohl zuerst eine gigan­tische Zahl von 220.000 Flücht­linge  ange­meldet wurde und die Begeis­terung darob hohe Wellen schlug — („Das über­wäl­ti­gende Interesse an Sprach­kursen zeigt eine aus­ge­prägte Moti­vation unter den Flücht­lingen mit hoher Blei­be­per­spektive, sich schnell zu inte­grieren“) zeigte sich nachher, dass es mas­senhaft Schein­an­mel­dungen gab, Dop­pel­an­mel­dungen, über­höhte Abrech­nungs­sätze und dubiose Anbieter die Kosten in die Höhe trieben und wenig dabei herumkam.
Besonders die Kran­ken­kassen werden arg gerupft. Bei dem putsch­ar­tigen Öffnen der Grenzen für Migranten, die als Flücht­linge will­kommen geheißen wurden, läutete bereits leise die Toten­glocke für die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­cherung, nur hörte es noch keiner. Doch langsam klingt der Ton der Toten­glocke von ferne schon ver­nehmbar. Die Kran­ken­ver­si­che­rungs­kosten für die Flücht­linge bezahlt seit Januar 2017 nicht mehr der Bun­des­haushalt (also Steu­er­zahler), sondern die gesetz­lichen Kran­ken­kassen. Der Experte Prof. Albrecht Goe­schel befürchtet, dass diese Kos­ten­lawine die gesetz­lichen Kassen sprengen wird. „Ja, die Ver­schiebung von Immi­gra­ti­ons­kosten aus dem Staats­haushalt in die Kran­ken­ver­si­cherung der Beschäf­tigten und ihrer Ange­hö­rigen ist eine klas­sische ‚Ver­si­che­rungs­fremde Leistung’“ sagte Prof. Goeschel.
Nicht nur, dass der Staat seine Hüt­chen­spiel-Taktik dazu ein­setzt, um einen saf­tigen Teil der Kosten auf die Ein­zahler in die diversen Ver­si­che­rungen abzu­wälzen. Er pro­fi­tiert überdies noch von dem Geld, das andere erwirt­schaften und ein­zahlen. In den Vor­jahren, bevor die große Ein­wan­de­rungs­welle nach Deutschland her­einkam, erwirt­schaf­teten die Gesetz­liche Kran­ken­kassen sehr gute Ein­nah­me­über­schüsse. Im Jahr 2016 waren das 30 Mil­li­arden Euro. Man hätte eigentlich die Bei­träge zum Gesund­heits­fonds erhöhen müssen, um die Kosten der Kran­ken­kassen zur Gesund­heits­ver­sorgung der Migranten zu decken.
Da aber Wahlen ins Haus standen, kommen solche Ankün­di­gungen nicht so gut an. Also wurden die Flücht­lings­kosten aus den Rück­lagen vor­fi­nan­ziert, das Volk blieb ruhig, die Bun­des­tags­wahlen lie­ferten ein schwie­riges, aber beherrsch­bares Ergebnis. Die Bei­trags­stei­ge­rungen kommen irgendwann nachher und die Über­schüsse durch die Ein­zahler sind weg. Aber dann sitzt die grade wie­der­ge­wählte Regierung schon wieder im Sattel.
In der Ren­ten­ver­si­cherung wie in den gesetz­lichen Kran­ken­kassen und der Arbeits­lo­sen­ver­si­cherung werden seit 2015 große Summen für die Migranten auf­ge­bracht, die aber von den Ein­zahlern erwirt­schaftet und bezahlt werden. Dass diese Vor­ge­hens­weise bei immer noch neuen Zuwan­de­rungen zum Zusam­men­bruch der Sozialen Netze führen wird, ist absehbar.
Ver­ständlich, dass sich die Regierung ver­beten hat, so ein Thema in der Wahl­kampf­arena aus­zu­fechten. Die AfD hätte hier ein Schlachtfest auf­führen können und die Bürger hätten große Augen gemacht.
Wie meint Herr Pro­fessor Goe­schel so hübsch? Der Trick liege bei dieser Sozi­al­staats­be­trü­gerei-Spielchen darin, dass alles so unüber­sichtlich sei, „dass nur der­jenige es gewinnen kann, der weiß, unter welchem Hütchen er die Geld­erbse ver­steckt hat.“