Der Schlag, der Marcus H. tötet: Privatfoto von Karsten Hempel

Tot­ge­schlagen, tot­ge­schwiegen – Marcus H. aus Wit­tenberg ist nicht vergessen

Ein Jahr ist es nun her, dass der Wit­ten­berger Marcus Hempel in Wit­tenberg getötet wurde. Bis heute ist der Fall unge­klärt, obwohl es Über­wa­chungs­kamera-Auf­zeich­nungen gibt und die Freundin des Opfers klare Aus­sagen macht. Auch die Wit­ten­berger Polizei ermit­telte wegen Kör­per­ver­letzung mit Todes­folge. Nur die Des­sauer Staats­an­walt­schaft sah in dem Vorgang einen Fall von Notwehr.
Der Vater des Opfers, Karsten Hempel, will das Tot­schweigen seines einfach so tot­ge­schla­genen Sohnes nicht hin­nehmen. Er will Gerech­tigkeit. Es kann nicht sein, dass ein junger Mann von dreißig Jahren einfach so tot­ge­prügelt wird und nichts geschieht. Der Fall gilt – wider jedes Gerech­tig­keits­emp­finden – als ungeklärt.
Was war geschehen?
Am 29. Sep­tember 2017 fahren Marcus Hempel und seine Freundin mit dem Fahrrad in die Stadt. Vor das Ein­kaufs­zentrum „Arsenal“ mitten in Wit­tenberg. Die Über­wa­chungs­ka­meras zeigen, wie die beiden ihre Fahr­räder an den Ständern anschließen. Ein 17jähriger Syrer aus einer Gruppe von vieren streckt den beiden im Vor­bei­gehen scheinbar ohne Grund einen gereckten Stin­ke­finger ent­gegen. Die Gruppe geht weiter. Dann kehrt sie plötzlich um und umringt Marcus, der mit dem Rücken zur Wand steht. Die Syrer rupfen an der Kleidung von Agapi herum. Marcus will sich und seine Freundin aus der Situation befreien. Eine Ran­gelei beginnt. Der junge Syrer schubst Marcus. Seine Freundin Agapi trennt die beiden Streiter. Ein kurzes, aber hef­tiges Wort­ge­fecht, Marcus schlägt nach dem Syrer, scheint ihn aber nicht zu treffen. Der reagiert mit drei mit voller Kraft geführten Faust­schlägen, Marcus stürzt. Der Syrer holt zum vierten Schlag auf den am Boden lie­genden aus, schlägt aber nicht noch einmal zu. Wenige Stunden später stirbt Marcus an seinen schweren Schädelverletzungen.
Der Rechts­anwalt des Vaters von Marcus beur­teilt die Szene so: „Das waren gezielte Schläge eines trai­nierten Mannes“.
Die Polizei wertet die Kame­ra­uf­zeich­nungen aus, schreibt einen Bericht und ermittelt wegen schwerer Kör­per­ver­letzung mit Todes­folge. Die Bilder im Video und der Bericht der Polizei stimmen überein. Auch mit der Zeu­gen­aussage der voll­kommen geschockten Freundin.
Agapi R. sagt aus, dass der erste Faust­schlag von dem Syrer gekommen sei, danach erst habe Marcus ver­sucht, zu schlagen, aber nicht getroffen. Der zweite Faust­schlag traf Markus am Kopf. Er sackte zusammen und knallte auf den Boden, ohne sich abzu­stützen, berichtet sie.
Plötzlich Notwehr des Täters und Schuld des Opfers? 
Unge­wöhn­li­cher­weise gibt die Des­sauer Staats­an­walt­schaft eine eigene Pres­se­er­klärung am nächsten Morgen heraus. In dieser ist plötzlich und uner­klär­li­cher­weise nur noch ein Faust­schlag geführt worden. Und der „Tat­ver­dächtige“ löst sich irgendwie in Luft auf, obwohl die Wit­ten­berger Polizei bekann­ter­maßen den 17jährigen Syrer als Beschul­digten bekannt­ge­macht und nach ihm „im Nah­be­reich“ gefahndet hatte. Der Tat­ver­dächtige war also sehr wohl bekannt gewesen.
Überdies tauchen in der Pres­se­mit­teilung erstmals „zum Teil aus­län­der­feind­liche Beschimp­fungen“ seitens Marcus auf. Das wie­derum sei aber nur „ver­mutlich“ so. Und so kommt man in Dessau zu dem Schluss, dass „auf­grund der bis­he­rigen Ermitt­lungen derzeit von einer Not­wehr­handlung mit tra­gi­schen Folgen aus­zu­gehen sein dürfte.“
Juris­tische Vor­aus­set­zungen der Notwehr
Das ist eine recht eigen­willige Ein­stufung des unge­bremsten Gewalt­aus­bruches des Beschul­digten. Man lernt als Jura­student schon im ersten Semester der Straf­rechts­vor­le­sungen die Grenzen und Beson­der­heiten der Notwehr. Da gibt es bei­spiels­weise die „Puta­tiv­notwehr“ ein Erlaub­nis­tat­be­stands­irrtum zum § 32 StGB, der vor­liegt, wenn eine Person sich in einer Not­wehr­si­tuation wähnt, die tat­sächlich aber nicht gegeben ist (keine objektive Not­wehrlage). Dann muss geprüft werden, ob der Wäh­nende diese Situation tat­sächlich so inter­pre­tieren konnte und wenn ja warum.
Wei­terhin gibt es noch den Tat­be­stand des Not­wehr­ex­zesses. Dieser liegt vor, wenn jemand in einer Not­wehr­si­tuation voll­kommen über­re­agiert und die Gewalt der Gegenwehr maßlos über­zieht. Das kann straffrei bleiben, wenn § 33StGB gegeben ist: Über­schreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Ver­wirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. 
Die Staats­an­walt­schaft müsste aber, ange­sichts des überaus bru­talen Vor­gehens eines offen­sichtlich trai­nierten Mannes, auf einen „Inten­siven Not­wehr­exzess“ nach §33 StGB abstellen. Der erfordert aller­dings eine zwei­fels­freie, objektive Not­wehrlage, und das wird bei dem auf­ge­zeich­neten Sze­nario schwer werden. Der junge syrische Mann müsste als ein­deu­tiger in Not gera­tener Ver­tei­diger zu iden­ti­fi­zieren sein, um das „erfor­der­liche Maß der Abwehr“ im Sinne des § 32 StGB straffrei oder straf­min­dernd über­schreiten zu können.
Zusätzlich muss er aus „Ver­wirrung, Furcht oder Schrecken“ so über­zogen haben. Das scheint die Situation aber nicht her­zu­geben. Ins­be­sondere muss die ent­ge­gen­ge­reckte Faust oder der „Stin­ke­finger“, das gezielte Umkehren nach dem Weg­gehen und Umringen des Opfers und seiner Freundin mit einer ganzen Gruppe und die sexuelle Bedrängung der Freundin von Marcus Hempel als eine schuld­hafte Her­bei­führung der Not­wehrlage und eine „Absichts­pro­vo­kation“ gewertet werden. Die Recht­spre­chung schließt bei solchen Situa­tionen das Not­wehr­recht regel­mäßig aus. Die Recht­spre­chung ver­weigert die Anwendung des § 33 StGB schon bei geplanter Her­bei­führung der Not­wehrlage durch den „Ver­tei­diger“.
Was die Staats­an­walt­schaft ver­schweigt — und die Inter­net­de­tektive her­aus­ge­funden haben
Es gibt kein rät­sel­haftes Auf­ein­an­der­treffen voll­kommen Unbe­kannter, wie es bisher von der Des­sauer Behörde dar­ge­stellt wird. Marcus Hempel und der junge Syrer, Sabri A., kannten sich. Sie wohnten für eine Weile nur zwei Häuser von­ein­ander ent­fernt. Die Mär von der Zufalls­be­gegnung und den uner­klär­lichen Abläufen ist nicht mehr haltbar, haben Recher­cheure von ein­Prozent herausgefunden.
Marcus war mit Sabri schon im Mai 2017 erstmals anein­an­der­ge­raten. Damals wohnte der Syrer zwei Häuser ent­fernt von Marcus:
„Zu dieser Zeit wohnte Sabri H., dessen Asyl­antrag erst im Februar 2017 positiv beschieden wurde, in räum­licher Nähe von Marcus. Dieser kam in diesem Zeitraum für einige Wochen bei einem Freund unter und führte gele­gentlich dessen Hund „Joker“ spa­zieren. Ein Blick auf die Karte verrät: Marcus‘ Route führte an einem Spiel­platz vorbei, wo sich Sabri zusammen mit anderen Asyl­be­werbern auf­hielt. Zudem waren zu diesem Zeit­punkt die Woh­nungen von Täter und spä­terem Opfer nur zwei Häuser von­ein­ander ent­fernt. Marcus hatte Schwie­rig­keiten, den eigen­sin­nigen Hund zu bän­digen, der an der Leine her­umriss. Sabri und seine Freunde fanden das offenbar lustig: Sie über­zogen das Duo aus Mensch und Hund mit Schmähungen.“
und weiter:
„Marcus‘ Ex-Freundin berichtete später, wie er von der Begegnung zurück­kehrte: Sichtlich mit­ge­nommen erzählte er, die Syrer hätten „Joker“ als „Nazihund“ titu­liert. Auch Marcus wurde beleidigt. Vor allem die Belei­di­gungen gegen das Tier trafen Marcus damals sehr. Wenig später war es noch einmal zu einem Auf­ein­an­der­treffen der beiden gekommen, diesmal waren sie hand­greiflich geworden.
Somit ist auch der tödlich aus­ge­gangene Kon­flikt am 29. Sep­tember kei­neswegs ein zufäl­liges Ereignis gewesen. Die beiden verband eine herz­liche Abneigung gegen­ein­ander. Doch diese Vor­ge­schichte fand bisher kei­nerlei Erwähnung in den Erklä­rungen der Regie­rungs­par­teien – denn das würde das Bild des fried­fer­tigen Asy­lanten und angrei­fenden Deut­schen demontieren.“
Soweit der Beitrag von ein­Prozent.
Der Syrer Sabri ent­puppte sich bei den Nach­for­schungen vor Ort auch nicht gerade als fried­liches Büblein. Schon Ende 2016 war es zu ver­schie­denen Kör­per­ver­let­zungen zwi­schen Sabri und einem anderen Bewohner seines Wohn­blocks gekommen. Schon bei diesen Schlä­ge­reien wurden ver­meintlich ras­sis­tische Äuße­rungen seines Gegners ange­führt, um Sabri A. davon­zu­kommen zu lassen. Im Sep­tember 2017 wurde dieses Ver­fahren gegen Sabri H. ein­ge­stellt. Neun Tage später erschlug er Marcus Hempel.
Überdies soll die Aussage der Freundin Agapi stimmen: Ent­gegen der Behaup­tungen in den Medien ging die erste kör­per­liche Aggression nicht von Markus aus, sondern von dem angeblich 17-jäh­rigen Syrer. Dieser stößt Marcus H. von sich weg. Kurz darauf, nur wenige Sekunden später, liegt Marcus mit zer­bro­chenem Schädel auf der Straße. Auch die immer wieder von Medien ins Spiel gebrachte angeb­liche ras­sis­tische Belei­digung hat nach Recherchen von ein­Prozent nicht statt­ge­funden. Bewiesen ist aber, dass der gut Deutsch spre­chende Täter Marcus Hempel so sehr pro­vo­zierte, dass der junge Deutsche umkehrte und sich der Gruppe von vier Syrern stellte. Das über­lebte er nicht.
Dazu kam noch, dass die Bestre­bungen, Marcus Hempel in die rechte Ecke zu ver­orten, ganz bewusst von bestimmten Leuten betrieben wurden. Der Tod des jungen Deut­schen sollte in eine gerechte Bestrafung für einen “Nazi” umin­ter­pre­tiert werden. Die Familie litt nicht nur an dem Tod des unschul­digen Sohnes, sondern musste auch noch hilflos mit ansehen, wie das Ansehen ihres ermor­deten Sohnes besudelt wurde. Die Staats­an­walt­schaft befeuerte dies noch. So sagt eine Zeugin, dass sie bei ihrer Befragung ganz gezielt und bohrend nach Ver­bin­dungen von Marcus in die rechte Szene regel­recht verhört wurde.
Eine solche Wendung wäre offenbar der Staats­an­walt­schaft in Dessau lieb gewesen, denn schon bei dem Mordfall der 25jährigen Yangjie Li spielte die Des­sauer Staats­an­walt­schaft keine rühm­liche Rolle. Denn gegen den angeblich 20jährigen Tat­ver­däch­tigen soll es schon vor sieben Jahren ein Ermitt­lungs­ver­fahren wegen schweren sexu­ellen Miss­brauchs eines Kindes aus seinem fami­liären Umfeld  gegeben haben. Der Vater der getö­teten und miss­brauchten, jungen Yangjie Li nimmt sich einen Anwalt. Die ganze Behandlung des Falles ist damals schon dubios und auf der Face­book­seite zu diesem Mordfall  hagelt es Kom­mentare, in denen der Verlust des Ver­trauens in den deut­schen Rechts­staat deutlich zutage tritt.
Die AfD enga­gierte sich auf diesem Hin­ter­grund dafür, dass die Gene­ral­staats­an­walt­schaft Sachsen-Anhalt den Mordfall Marcus Hempel über­nehmen solle. Die Debatte im Landtag verlief “tur­bulent”. Natürlich wurde der Antrag der AfD abge­lehnt. Doch: Über­ra­schung! Die Staats­an­walt­schaft Mag­deburg übernahm nun plötzlich den Fall. Angeblich wegen des Wohn­ort­wechsels des tat­ver­däch­tigen Syrers. Dort wech­selte das Ermitt­lungsziel wieder auf “Kör­per­ver­letzung mit Todesfolge”.
Die Zer­störung von Recht und Gerechtigkeit
Der Nor­mal­bürger kennt all diese feinen Ein­stu­fungen und Prü­fungen nicht. Die sind aber auch nicht nötig. Das Recht muss und soll die Dinge des Lebens in klare Regeln und bewertbare Hand­lungen und Hand­lungs­folgen fassen. Bei all dem muss aber das im Men­schen tief ver­wur­zelte Gerech­tig­keits­gefühl auch als Leit­schnur dienen. Nicht anderes ver­suchen die Rechts­normen und Gesetze in klar defi­nierte Texte zu gießen.
Statt­dessen tak­tierte die Des­sauer Staats­an­walt­schaft undurch­sichtig und nicht nach­voll­ziehbar anscheinend im Interesse des Beschul­digten. Wieder einmal passt das Muster, das den Volkszorn richtig anheizt und genau das bewirkt, was man doch angeblich nicht will: Der AfD die Wähler geradezu in die Arme zu treiben. Das Opfer ist schuld. Weil es ein weißer Mann und ein Bio-Deut­scher ist? So kommt es auf jeden Fall bei der Bevöl­kerung an.
Dazu kommt noch, dass die Staats­an­walt­schaft eine zweite Über­wa­chungs­kamera-Auf­zeichnung nicht her­aus­rücken will. Warum? Karsten Hempel, Marcus’ Vater, hat das Video schon viermal ange­fordert. Ohne Reaktion oder Erfolg. Vom Standort der zweiten Kamera aus wäre der Beginn der Aus­ein­an­der­setzung wahr­scheinlich deut­licher zu sehen, heißt es.
Darauf könnte auch zu sehen sein, wie die Syrer­gruppe die junge Agapi bedrängt haben. Sie soll Zeugen zufolge „Fasst mich nicht an!“ gerufen haben. Der Anwalt der Familie Hempel, Roland Ulbrich, meint, Marcus habe seiner Freundin Not­hilfe leisten wollen. Sollte sich das auf dem zweiten Video als erkennbar erweisen, sei die angeb­liche Notwehr des Syrers auch deshalb hin­fällig, denn Notwehr gegen eine Notwehr gibt es nicht. Keine ange­nehme Situation für die Des­sauer Staatsanwaltschaft.
Ende Juni dieses Jahres sollten die Ermitt­lungen abge­schlossen sein. Davon ist noch keine Rede. Der Behör­den­sprecher, Ober­staats­anwalt Frank Baum­garten, war gegenüber der Presse schmal­lippig. Er infor­mierte lediglich, dass mit Abschluss des Ver­fahrens Ende Sep­tember, Anfang Oktober zu rechnen sei.
Am Samstag ver­an­staltet wenigstens die AfD in Wit­tenberg ein Gedenken für Marcus. Sein Vater Karsten wird dabei sein. Er wird dafür von manchen als Rassist und Nazi beschimpft. Von auch nur ein wenig Mit­gefühl für den ver­zwei­felten Vater keine Spur. Egal, wie­viele Opfer noch zu beklagen sein und aus unserer Mitte gerissen werden: Die Bösen sind immer die „Rechten“.
Ich will nur, dass man mir endlich zuhört und mir Ant­worten auf meine Fragen gibt“, sagt Marcus’ Vater, Karsten Hempel. Und: „Ich habe nie gedacht, dass ich das einmal sagen werde: Aber ich habe den Glauben an den Rechts­staat ver­loren“.