Über 30.000 Migranten aus Nigeria dürfen in Deutschland bleiben! — Trotz Ablehnung!

Nigeria hat eine Bevöl­kerung von knapp 191 Mil­lionen Men­schen. Das ist mehr als doppelt so viel wie Deutschland. Mitt­ler­weile ist das afri­ka­nische Land zum dritt­wich­tigsten Her­kunftsland von Asy­lanten geworden. Die aller­meisten dürfen trotz abge­lehnter Asyl­be­scheide bleiben.
Wei­terhin tut sich so gut wie nichts beim Thema Abschiebung. Von der „natio­nalen Kraft­an­strengung“ Merkels ist wenig zu sehen. Denn allein in den ver­gan­genen zwei Jahren wurden 36.000 Asyl­an­träge von Nige­rianern in Deutschland gestellt. Nach Irakern und Syrern sind Nige­rianer, also echte Schwarz­afri­kaner, die größte Natio­na­lität bei den Asyl­an­trägen geworden. Aber nur ein Bruchteil von ihnen, ins­gesamt 79 Per­sonen, erhielten laut einem Recher­che­ar­tikel der WELT über­haupt Asyl in Deutschland. Der Rest der Anträge wurde dem­entspre­chend abge­lehnt, ist noch in Bear­beitung oder die betrof­fenen Per­sonen erhalten eine Duldung.

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Wichtig hierbei ist, dass man in Deutschland die juris­ti­schen Werk­zeuge an die EU wei­ter­ge­geben hat, sodass nationale Gesetze kaum noch eine Rolle spielen. Aus­länder, die trotz Ein­reise über sichere Dritt­staaten eigentlich kei­nerlei Asyl­an­spruch hätten, bekommen trotzdem positive Asyl­be­scheide. Pro­ble­ma­tisch wird es zusätzlich, wenn die Asyl­be­werber mehr als sechs Monate im Gastland ver­bringen. Denn sobald die Asy­lanten mehr als ein halbes Jahr in Deutschland ver­weilen, ist sel­biges auto­ma­tisch für den Asyl­prozess des Bewerbers ver­ant­wortlich. Da die Behörden durch zuneh­mende Über­lastung seit 2015 sehr langsam arbeiten, wird dies für fast jeden Asy­lanten zum Status Quo. Deutschland über­nimmt somit so gut wie jeden Asyl­antrag, auch wenn die Zustän­digkeit bei euro­päi­schen Nach­bar­staaten liegen sollte.
Hier greift der soge­nannte „Flücht­lings­schutz“. Das BAMF ent­schied für 2291 Nige­rianer, dass sie zwar das Asyl nicht korrekt bean­tragen können, weil sie über sichere Dritt­staaten ein­reisten, trotzdem aber von Ver­folgung in ihrer Heimat bedroht sein könnten. Man bedient sich zusätzlich der Genfer Flücht­lings­kon­ven­tionen, die sub­si­diären Schutz für bestimmte Men­schen oder Men­schen­gruppen vor­sieht. Bei 402 wei­teren Nige­rianern soll das zutreffend gewesen sein.
Obwohl über 30.000 Nige­rianer einen nega­tiven Asyl­be­scheid erhalten haben, wurden 2017 nur 110 von ihnen auch abge­schoben. 2018 waren es sogar nur noch 65. Der Nega­tiv­trend könnte sich fort­setzen, da immer mehr Nige­rianer abtauchen und sich illegal weiter in Deutschland auf­halten. Auch eine Wie­der­ein­reise kann nicht aus­ge­schlossen werden, da die Grenzen wei­terhin nicht flä­chen­de­ckend kon­trol­liert werden. Ins­gesamt wurden nur etwa zwei Prozent der Nige­rianer auch wirklich abge­schoben. Begründen tut dies Bayerns Innen­mi­nister Joachim Herrmann (CSU) gegenüber der WELT mit fol­genden Worten: „Wir sind leider damit kon­fron­tiert, dass sich eine Reihe von afri­ka­ni­schen Ländern weigert, ihre eigenen Staats­an­ge­hö­rigen anzu­er­kennen, wenn die ihre Pässe weg­ge­worfen haben. Das ist inak­zep­tabel.“ (CK)
 

Quelle: Jou­Watch