Frau Kahane leitet die umstrittene Antonio Amadeu Stiftung © Raimond Spekking / , via Wikimedia Commons

Aus­schluss rechts­widrig – Amadeu Antonio Stiftung unter­liegt vor Gericht

Gestern hat der Richter am Dres­dener Land­ge­richt ent­schieden, dass ein mit Steu­er­geldern bezahlter Ver­an­stalter einen ange­mel­deten Teil­nehmer nicht aus­schließen darf, weil er nicht die Meinung des Ver­an­stalters ver­tritt. Ein solches Ver­halten sei rechtswidrig.
Geklagt hatte die Dres­dener Buch­änd­lerin Susanne Dagen, die im Sep­tember ver­gan­genen Jahres von einer Arbeits­gruppe der Tagung „Die neue Mitte? Rechte Ideo­logien und Bewe­gungen in Europa“ aus­ge­schlossen worden ist, die von der Amadeu Antonio Stiftung und der Bun­des­zen­trale für Poli­tische Bildung ver­an­staltet wurde. Es sollte in dieser Arbeits­gruppe um „Echo­kammern und Fil­ter­blasen. Rechte Ver­netzung über Social Media“ gehen. Dagen wurde von einer Mit­ar­bei­terin der AAS mit der Begründung abge­wiesen, sie sei Pegida-nahe und würde deshalb das ver­trau­ens­volle Mit­ein­ander der Dis­ku­tanten stören.

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Am 5. April ist ein neuer Termin ange­setzt, in dem fest­gelegt wird, wie hoch das Schmer­zensgeld ist, das Dagen zusteht.
Jetzt ist eine Stel­lung­nahme der Bun­des­zen­trale für Poli­tische Bildung fällig, die dieses rechts­widrige Ver­halten geduldet hat. Auch die Lan­des­zen­trale für Poli­tische Bildung Berlin sollte sich das Urteil genau anschauen. Sie hat kürzlich in Berlin trotz zahl­reicher Pro­teste nichts dagegen unter­nommen, dass die AAS zu einer von ihr geför­derten Fach­tagung über den angeb­lichen „rechten Rand der DDR-Auf­ar­beitung“ alle aus­ge­schlossen hat, die dank ihrer Expertise die schrägen Thesen der AAS-Refe­renten hätten wider­legen können.
Für knapp 5000 € För­dergeld, hätte die Lan­des­zen­trale anweisen können, einen grö­ßeren Raum zu mieten, der für alle Inter­es­senten aus­rei­chend ist. Statt­dessen hat sie das Ver­halten der AAS unter­stützt. Die Frage ist, ob das mit den Richt­linien der Poli­ti­schen Bildung, die für alle Inter­es­senten zugänglich sein soll, übereinstimmt.
Auch die Politik muss endlich handeln. Der reiche Zufluss von über 100 000 € aus dem Steu­er­säckel für die AAS und ähn­liche Orga­ni­sa­tionen und Vereine durch das Bun­des­pro­gramm „Demo­kratie leben!“ soll nicht wie vor­ge­sehen Ende 2019 beendet, sondern laut Bun­des­mi­nis­terin Fran­ziska Giffey „ver­stetigt“ werden. Es sei wichtig für das fried­liche Zusam­men­leben. Erfah­rungen zeigten, dass die prak­tische Arbeit vor Ort das Fun­dament der Demo­kra­tie­för­derung und Extre­mis­mus­prä­vention ist. Bewährte Kon­zepte und funk­tio­nie­rende Struk­turen müssten gefestigt, unter­stützt und bedarfs­ori­en­tiert aus­gebaut werden, so Giffey.
Wich­tiger, als die Struk­turen, die sich ent­wi­ckelt haben, um die reichlich flie­ßenden Steu­er­gelder abzu­schöpfen unbe­sehen zu über­nehmen wäre, sie zu evaluieren.
Eine Über­prüfung, ob sich die­je­nigen, die sich staatlich sub­ven­tio­niert der Demo­kra­tie­för­derung widmen, selbst demo­kra­tisch ver­halten, ist überfällig.
Hier können Sie die Petition, die sich für einen Stopp der För­derung der AAS ein­setzt, unterstützen.
 

Vera Lengsfeld — vera-lengsfeld.de

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