Am letzten Dienstagabend fällte das US-Bezirksgericht von New York-Süd ein Urteil in Sachen DNC versus Julian Assange und Wiki Leaks. Das war der Todesstoß für die haltlosen Anschuldigungen gegen den WikiLeaks-Gründer und der entscheidende Befreiungsschlag.
Ironischerweise fungierte John Koeltl als Richter, ein damals von Bill Clinton in seiner Regierungszeit nominierter Richter. In der ganzen leidigen, jahrelang umkämpften Behauptung der Demokraten, WikiLeaks und damit Julian Assange hätten zusammen mit Russland eine illegitimen Beeinflussung der Präsidentschaftswahl zugunsten Trumps durchgezogen, ist es ausgerechnet ein von Bill Clinton vorgeschlagener Richter, der dieser irrwitzigen Verschwörungs-Hydra den Kopf abschlägt. Zur Erinnerung: WikiLeaks hatte veröffentlicht, dass die Präsidentschaftskandidatin der Demokraten, Hillary Rodham Clinton, hoch sicherheitsempfindliche E‑Mails von nationalem Interesse auf ihrem persönlichen, nur mangelhaft geschützten Privatlaptop empfing und versandte. Außerdem wurden Deals zwischen den Clintons und Russland ruchbar, die direkt die nationale Sicherheit der USA tangierten. Der ganze Krieg gegen Julian Assange und WikiLeaks zielte darauf ab, diese hochbrisanten Informationen über die Clintons als das eigentliche Verbrechen darzustellen und das Ehepaar Clinton reinzuwaschen und von ihren Verfehlungen abzulenken, indem man Assange als Spion und Verräter zu brandmarken versuchte.
Nun, nachdem der Mueller-Sonderkommissions-Report — zum Entsetzen der Demokraten — Präsident Trump von jeder illegitimen Manipulation seiner Präsidentenwahl durch Russland gerade erst reingewaschen hat, folgt sogleich der zweite schwere Schlag für den DNC: Die Demokraten, die verzweifelt um ihren guten Ruf – bzw. den ihres Flaggschiffes Hillary Rodham Clinton kämpfen – verlieren auch noch ihre Causa gegen den „bösen Spion“ und Verräter Julian Assange. Und das Urteil spricht ausgerechnet ein Clinton-nominierter Richter. Life is a bitch.
Richter Koeltl war damals Sonderstaatsanwalt der Sonderstaatsanwaltschaft im Watergate-Skandal und ist ein recht schussfester Jurist. Daher wurde er auch mit dieser Zivilklage der Demokraten (DNC) betraut, die die Partei im April 2018 eingereicht hatte. Die Klage behauptete, dass WikiLeaks einer Verschwörung mit der russischen Regierung schuldig sei, Mails der Demokratischen Partei und deren Inhalt zu stehlen und diese Mails und deren Inhalte widerrechtlich an die Öffentlichkeit zu bringen.
Die interne Kommunikation des DNC (der US-Partei der Demokraten) ermöglichte damals den US-amerikanischen Wählern einen Einblick, was im DNC so alles während der Präsidentschaftswahl hinter den Kulissen lief. Richter Koeltl betonte, dass es gerade solche Enthüllungen sind, die insbesondere vom ersten Zusatzartikel der US-amerikanischen Verfassung geschützt werden. Er stellte klar heraus, dass die persönlichen Interessen (nämlich die des Ehepaares Clinton) nicht über diesem 1. Zusatzartikel der Verfassung stehen dürfen, welcher die Veröffentlichung von Angelegenheiten von höchstem öffentlichem Interesse schützt.
Die Clintons versuchen schon seit einem Jahrzehnt über die Demokratische Partei, Julian Assange verurteilen zu lassen, weil er ihre Verbrechen aufdeckte. Auch die Obama-Administration hatte eifrig Strafverfahren gegen den WikiLeaks-Gründer vorbereitet. Der saß allerdings sicher im Asyl in der ecuadorianischen Botschaft in London – bis zu seiner Verhaftung. Nun hat dieser alte Krieg gegen Assange seine Niederlage vor Gericht erfahren. Richter Koeltl ließ keinen Zweifel daran, dass das Gericht erkannt habe, dass die Clintons ihre Partei, den DNC und den Rechtsstaat missbrauchen, um Julian Assange dafür zu bestrafen und aus dem Verkehr zu ziehen, dass dieser die Wahrheit über die Kriegsverbrechen und den US-Imperialismus (und den seiner Verbündeten) öffentlich gemacht hat. Und damit auch die Rolle entblößte, die Barrack Obama, der DNC und das Ehepaar Clinton dabei gespielt haben.
Der Richter bezeichnete WikiLeaks sehr dezidiert als eine „internationale Nachrichtenorganisation“ und definierte Julian Assange als deren „Herausgeber“, womit er eine deutliche Einordnung und Definition vornahm. Damit unterstrich das Gericht nämlich ausdrücklich die Funktion und Rolle von WikiLeaks als durch den 1. Zusatzartikel geschützte Institution. Als Präzedenzfall führte Richter Koeltl hier an, dass schon damals, im Prozess „New York Times“ gegen die USA, dem wichtigsten Verfahren um die „Pentagon Papers“ — (durch welche die Machenschaften der US-Regierung im Vietnamkrieg aufgedeckt wurden) – der oberste Gerichtshof das Recht der Presse verteidigte, Informationen von öffentlichem Interesse zu veröffentlichen, die auf Dokumenten beruhen, die von einem Dritten entwendet wurden.
Das Gericht folgte damit dem Antrag von WikiLeaks, die Klage abzuweisen. Diese Klageabweisung ist rechtsgültig.
Dazu muss man wissen, dass ein US-Gericht bei einer Klageabweisung alle behaupteten Fakten, die die Klägerin vorlegt, als „Wahrheit“ akzeptieren muss. Richter Koeltl urteilte jedoch so, dass auch dann, wenn die Behauptungen der Klägerin DNC stimmen, kein Ermittler in „vernünftiger Weise zu dem Ergebnis kommt, dass der Beklagte (Julian Assange und WikiLeaks) für das Fehlverhalten des DNC verantwortlich gemacht werden kann“.
Der Richter beließ es aber nicht dabei, sondern nannte die Argumente des DNC „fadenscheinig“ und bemängelte, dass die Klägerin (der DNC) zu keinem Zeitpunkt „irgendwelche Fakten“ vorgebracht habe, die beweisen könnten, dass Assange oder WikiLeaks selbst an dem Diebstahl der Daten beteiligt gewesen seien. Weiter fügte er hinzu, die Behauptung des DNC, WikiLeaks und Assange hätten mit der Russischen Föderation konspiriert, um an das DNC-Material dranzukommen, mit den Tatsachen rein gar nichts zu tun haben. Das seien Unterstellungen, die das Gericht nicht als Tatsachen akzeptieren müsse. Wenn eine Person nicht am Diebstahl der Dokumente beteiligt war, habe sie dennoch das Recht, die gestohlenen Dokumente zu veröffentlichen, sofern sie von öffentlichem Interesse sind. Ansonsten würde jeder Journalist sich zum Mittäter des Diebstahls machen, der geleakte Dokumente und Informationen publiziert – was ja seine Aufgabe ist.
Der DNC hatte sich überdies auch zum Teil auf etwas weinerlich anmutende Vorwürfe verlegt, die mit der Sache überhaupt nichts zu tun haben und auch schlicht unwahr sind. Unter anderem behauptete man, Assange, Trump und Russland hätten „die Fähigkeit des DNC untergraben und beeinträchtigt, den amerikanischen Wählern die Werte und Visionen der Partei zu vermitteln.“
Am Mittwoch veröffentlichte die New York Times nur einen kurzen Artikel mit sechs Absätzen auf Seite 25 unter der Überschrift „Die Klage der DNC gegen die Wahl wird abgewiesen“ In ihrer Online-Ausgabe setzte die NYT prominent sichtbar einen Link zu ihrer Sonderseite für den Müller-Bericht, der sich auf dieselben fadenscheinigen Lügen des DNC stützt. Genau die Lügen und haltlosen Behauptungen, die Richter Koeltl vor dem Bundesgericht mit einem energischen Fußtritt auf den Müll befördert hat.
Die Linken waren schon immer schlechte Verlierer. Und die Clintons erst recht.
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