USA: Ver­schwörung der „Demo­kraten“ gegen Assange — vor Gericht kra­chend gescheitert

Am letzten Diens­tag­abend fällte das US-Bezirks­ge­richt von New York-Süd ein Urteil in Sachen DNC versus Julian Assange und Wiki Leaks. Das war der Todesstoß für die halt­losen Anschul­di­gungen gegen den Wiki­Leaks-Gründer und der ent­schei­dende Befreiungsschlag.
Iro­ni­scher­weise fun­gierte John Koeltl als Richter, ein damals von Bill Clinton in seiner Regie­rungszeit nomi­nierter Richter. In der ganzen lei­digen, jah­relang umkämpften Behauptung der Demo­kraten, Wiki­Leaks und damit Julian Assange hätten zusammen mit Russland eine ille­gi­timen Beein­flussung der Prä­si­dent­schaftswahl zugunsten Trumps durch­ge­zogen, ist es aus­ge­rechnet ein von Bill Clinton vor­ge­schla­gener Richter, der dieser irr­wit­zigen Ver­schwö­rungs-Hydra den Kopf abschlägt. Zur Erin­nerung: Wiki­Leaks hatte ver­öf­fent­licht, dass die Prä­si­dent­schafts­kan­di­datin der Demo­kraten, Hillary Rodham Clinton, hoch sicher­heits­emp­find­liche E‑Mails von natio­nalem Interesse auf ihrem per­sön­lichen, nur man­gelhaft geschützten Pri­vat­laptop empfing und ver­sandte. Außerdem wurden Deals zwi­schen den Clintons und Russland ruchbar, die direkt die nationale Sicherheit der USA tan­gierten. Der ganze Krieg gegen Julian Assange und Wiki­Leaks zielte darauf ab, diese hoch­bri­santen Infor­ma­tionen über die Clintons als das eigent­liche Ver­brechen dar­zu­stellen und das Ehepaar Clinton rein­zu­wa­schen und von ihren Ver­feh­lungen abzu­lenken, indem man Assange als Spion und Ver­räter zu brand­marken versuchte.
Nun, nachdem der Mueller-Son­der­kom­mis­sions-Report — zum Ent­setzen der Demo­kraten — Prä­sident Trump von jeder ille­gi­timen Mani­pu­lation seiner Prä­si­den­tenwahl durch Russland gerade erst rein­ge­wa­schen hat, folgt sogleich der zweite schwere Schlag für den DNC: Die Demo­kraten, die ver­zweifelt um ihren guten Ruf – bzw. den ihres Flagg­schiffes Hillary Rodham Clinton kämpfen – ver­lieren auch noch ihre Causa gegen den „bösen Spion“ und Ver­räter Julian Assange. Und das Urteil spricht aus­ge­rechnet ein Clinton-nomi­nierter Richter. Life is a bitch.
Richter Koeltl war damals Son­der­staats­anwalt der Son­der­staats­an­walt­schaft im Watergate-Skandal und ist ein recht schuss­fester Jurist. Daher wurde er auch mit dieser Zivil­klage der Demo­kraten (DNC) betraut, die die Partei im April 2018 ein­ge­reicht hatte. Die Klage behauptete, dass Wiki­Leaks einer Ver­schwörung mit der rus­si­schen Regierung schuldig sei, Mails der Demo­kra­ti­schen Partei und deren Inhalt zu stehlen und diese Mails und deren Inhalte wider­rechtlich an die Öffent­lichkeit zu bringen.
Die interne Kom­mu­ni­kation des DNC (der US-Partei der Demo­kraten) ermög­lichte damals den US-ame­ri­ka­ni­schen Wählern einen Ein­blick, was im DNC so alles während der Prä­si­dent­schaftswahl hinter den Kulissen lief. Richter Koeltl betonte, dass es gerade solche Ent­hül­lungen sind, die ins­be­sondere vom ersten Zusatz­ar­tikel der US-ame­ri­ka­ni­schen Ver­fassung geschützt werden. Er stellte klar heraus, dass die per­sön­lichen Inter­essen (nämlich die des Ehe­paares Clinton) nicht über diesem 1. Zusatz­ar­tikel der Ver­fassung stehen dürfen, welcher die Ver­öf­fent­li­chung von Ange­le­gen­heiten von höchstem öffent­lichem Interesse schützt.
Die Clintons ver­suchen schon seit einem Jahr­zehnt über die Demo­kra­tische Partei, Julian Assange ver­ur­teilen zu lassen, weil er ihre Ver­brechen auf­deckte. Auch die Obama-Admi­nis­tration hatte eifrig Straf­ver­fahren gegen den Wiki­Leaks-Gründer vor­be­reitet. Der saß aller­dings sicher im Asyl in der ecua­do­ria­ni­schen Bot­schaft in London – bis zu seiner Ver­haftung. Nun hat dieser alte Krieg gegen Assange seine Nie­derlage vor Gericht erfahren. Richter Koeltl ließ keinen Zweifel daran, dass das Gericht erkannt habe, dass die Clintons ihre Partei, den DNC und den Rechts­staat miss­brauchen, um Julian Assange dafür zu bestrafen und aus dem Verkehr zu ziehen, dass dieser die Wahrheit über die Kriegs­ver­brechen und den US-Impe­ria­lismus (und den seiner Ver­bün­deten) öffentlich gemacht hat. Und damit auch die Rolle ent­blößte, die Barrack Obama, der DNC und das Ehepaar Clinton dabei gespielt haben.
Der Richter bezeichnete Wiki­Leaks sehr dezi­diert als eine „inter­na­tionale Nach­rich­ten­or­ga­ni­sation“  und defi­nierte Julian Assange als deren „Her­aus­geber“, womit er eine deut­liche Ein­ordnung und Defi­nition vornahm. Damit unter­strich das Gericht nämlich aus­drücklich die Funktion und Rolle von Wiki­Leaks als durch den 1. Zusatz­ar­tikel geschützte Insti­tution. Als Prä­ze­denzfall führte Richter Koeltl hier an, dass schon damals, im Prozess „New York Times“ gegen die USA, dem wich­tigsten Ver­fahren um die „Pen­tagon Papers“ — (durch welche die Machen­schaften der US-Regierung im Viet­nam­krieg auf­ge­deckt wurden) – der oberste Gerichtshof das Recht der Presse ver­tei­digte, Infor­ma­tionen von öffent­lichem Interesse zu ver­öf­fent­lichen, die auf Doku­menten beruhen, die von einem Dritten ent­wendet wurden.
Das Gericht folgte damit dem Antrag von Wiki­Leaks, die Klage abzu­weisen. Diese Kla­ge­ab­weisung ist rechtsgültig.
Dazu muss man wissen, dass ein US-Gericht bei einer Kla­ge­ab­weisung alle behaup­teten Fakten, die die Klä­gerin vorlegt, als „Wahrheit“ akzep­tieren muss. Richter Koeltl urteilte jedoch so, dass auch dann, wenn die Behaup­tungen der Klä­gerin DNC stimmen, kein Ermittler in „ver­nünf­tiger Weise zu dem Ergebnis kommt, dass der Beklagte (Julian Assange und Wiki­Leaks) für das Fehl­ver­halten des DNC ver­ant­wortlich gemacht werden kann“.
Der Richter beließ es aber nicht dabei, sondern nannte die Argu­mente des DNC „faden­scheinig“ und bemän­gelte, dass die Klä­gerin (der DNC) zu keinem Zeit­punkt „irgend­welche Fakten“ vor­ge­bracht habe, die beweisen könnten, dass Assange oder Wiki­Leaks selbst an dem Dieb­stahl der Daten beteiligt gewesen seien. Weiter fügte er hinzu, die Behauptung des DNC, Wiki­Leaks und Assange hätten mit der Rus­si­schen Föde­ration kon­spi­riert, um an das DNC-Material dran­zu­kommen, mit den Tat­sachen rein gar nichts zu tun haben. Das seien Unter­stel­lungen, die das Gericht nicht als Tat­sachen akzep­tieren müsse. Wenn eine Person nicht am Dieb­stahl der Doku­mente beteiligt war, habe sie dennoch das Recht, die gestoh­lenen Doku­mente zu ver­öf­fent­lichen, sofern sie von öffent­lichem Interesse sind. Ansonsten würde jeder Jour­nalist sich zum Mit­täter des Dieb­stahls machen, der geleakte Doku­mente und Infor­ma­tionen publi­ziert – was ja seine Aufgabe ist.
Der DNC hatte sich überdies auch zum Teil auf etwas wei­nerlich anmu­tende Vor­würfe verlegt, die mit der Sache über­haupt nichts zu tun haben und auch schlicht unwahr sind. Unter anderem behauptete man, Assange, Trump und Russland hätten „die Fähigkeit des DNC unter­graben und beein­trächtigt, den ame­ri­ka­ni­schen Wählern die Werte und Visionen der Partei zu vermitteln.“
Am Mittwoch ver­öf­fent­lichte die New York Times nur einen kurzen Artikel mit sechs Absätzen auf Seite 25 unter der Über­schrift „Die Klage der DNC gegen die Wahl wird abge­wiesen“ In ihrer Online-Ausgabe setzte die  NYT pro­minent sichtbar einen Link zu ihrer Son­der­seite für den Müller-Bericht, der sich auf die­selben faden­schei­nigen Lügen des DNC stützt. Genau die Lügen und halt­losen Behaup­tungen, die Richter Koeltl vor dem Bun­des­ge­richt mit einem ener­gi­schen Fuß­tritt auf den Müll befördert hat.
Die Linken waren schon immer schlechte Ver­lierer. Und die Clintons erst recht.