Die BĂĽrger sollten darauf verÂtrauen dĂĽrfen, dass die PoliÂzisten auch tatÂsächlich dafĂĽr sorgen, dass Recht und Gesetz durchÂgeÂsetzt, dass die öffentÂliche Sicherheit und Ordnung einÂgeÂhalten und geschĂĽtzt, dass StrafÂtaten und OrdÂnungsÂwidÂrigÂkeiten konÂseÂquent und nicht nur parÂtiell oder gar einÂseitig verÂfolgt und geahndet werden. Denn ansonsten verÂliert der Vertrag zwiÂschen BĂĽrger und Staat seine Grundlage und jene werden beginnen, mit der Zeit die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, wenn Polizei und Staat sich als unfähig oder nicht willens erweisen, ihren oriÂgiÂnären AufÂgaben nachzukommen.
Funktion und AufÂgaben der Polizei
Die Polizei ist ein essenÂtiÂelles ExeÂkuÂtivÂorgan des Staates. Ihre AufÂgaben bestehen vor allem darin, die öffentÂliche Sicherheit und Ordnung zu gewährÂleisten oder, wenn schon nicht mehr vorÂhanden, diese wieÂderÂherÂzuÂstellen. AuĂźerdem hat sie als StrafÂverÂfolÂgungsÂbeÂhörde strafbare und ordÂnungsÂwidrige HandÂlungen aufÂzuÂklären. DieÂGeÂfahÂrenÂabwehr im Bereich der inneren Sicherheit, also die VerÂhĂĽtung oder UnterÂbindung von Taten, die entÂweder straf– oder buĂźÂgeldÂbeÂwehrt sind oder einem gesetzÂlichen Verbot unterÂliegen, ist dabei quasi das Primäre, die StrafÂverÂfolgung das Sekundäre.
Im Gegensatz zu fast allen anderen PerÂsonen oder Organen kommt der Polizei, verÂkörpert im einÂzelnen PoliÂzeiÂvollÂzugsÂbeÂamten, dabei als ExeÂkuÂtivÂorgan des staatÂlichen GewaltÂmoÂnopolseine ganz besondere Rolle zu: Beim EinÂschreiten zur GefahÂrenÂabwehr und zur StrafÂverÂfolgung darf sie nämlich – in einem RechtsÂstaat natĂĽrlich unter Beachtung der VerÂhältÂnisÂmäÂĂźigkeit und innerhalb der gesetzÂlichen Grenzen – unmitÂtelÂbaren Zwang durch die Anwendung von GewaltausĂĽben. Der BĂĽrger tritt quasi sein tatÂsächÂliche, potenÂtielle Gewalt, die er ausĂĽben könnte, indem er sich zum BeiÂspiel bewaffnet und sich gegen andere, die ihm Unrecht tun oder Gewalt gegen ihn ausĂĽben wollen, wehrt und sankÂtioÂniert, an den Staat, genauer: an die StaatsÂgewalt ab, die vor allem in ihren PoliÂzeiÂbeÂhörden und denen dort einÂgeÂsetzten PoliÂzeiÂvollÂzugsÂbeÂamten dieses staatÂliche GewaltÂmoÂnopol ausĂĽbt.
Der BĂĽrger sollte also darauf verÂtrauen dĂĽrfen, dass die PoliÂzisten auch tatÂsächlich dafĂĽr sorgen, dass Recht und Gesetz durchÂgeÂsetzt, dass die öffentÂliche Sicherheit und Ordnung einÂgeÂhalten und geschĂĽtzt, dass StrafÂtaten und OrdÂnungsÂwidÂrigÂkeiten konÂseÂquent und nicht nur parÂtiell oder gar einÂseitig verÂfolgt und geahndet werden. Denn ansonsten verÂliert der Deal, der Vertrag zwiÂschen BĂĽrger und Staat seine Grundlage und die BĂĽrger werden beginnen, mit der Zeit die Dinge selbst in die Hand zu nehmen, wenn Polizei und Staat sich als unfähig oder nicht willens erweisen, ihren oriÂgiÂnären AufÂgaben nachzukommen.
Inwieweit der deutsche Staat und unsere Polizei sowie StaatsÂanÂwaltÂschaften und Gerichte ihren AufÂgaben wirklich noch nachÂkommen, um die öffentÂliche Sicherheit und Ordnung zu gewährÂleisten, um VerÂstöße gegen Recht und Gesetz konÂseÂquent zu ahnden, vor allem wenn sie aus einer bestimmten Richtung bedroht oder gebrochen werden, darĂĽber gehen die AufÂfasÂsungen sehr ausÂeinÂander. Mein perÂsönÂlicher EinÂdruck: Sehr viele verÂschlieĂźen die Augen vor der längst sukÂzessive sich entÂwiÂckelnden ReaÂlität, verÂharmÂlosen, reden die ProÂbleme sysÂteÂmaÂtisch klein, nicht selten aus ideoÂloÂgiÂscher Verblendung.
„Noch einmal mich beleiÂdigen und es gibt eine Anzeige“
Machen wir uns nichts vor, vielen der kulÂturÂfremden ImmiÂgranten, die inzwiÂschen hunÂdertÂtauÂsendfach in unserem Land weilen, sind die meisten deutÂschen PoliÂzisten nicht gewachsen. In der Regel tun sich sogar drei, vier PoliÂzisten schwer, mit einem solchen ImmiÂgranten, der womöglich zuhause Krieg und eine völlig andere BruÂtaÂlität gewohnt ist und von klein auf gelernt hat, sich mit roher Gewalt durchÂzuÂsetzen, fertig zu werden. Wenn ein ganzer Haufen von solchen ImmiÂgranten zusamÂmenÂkommt, dann muss die Polizei oft mit zig Mann anrĂĽcken, um der Lage ĂĽberÂhaupt noch Herr zu werden.
Im folÂgenden Fall schreit eine Person, die offenÂsichtlich einen MigraÂtiÂonsÂhinÂterÂgrund hat (MigraÂtiÂonsÂhinÂderÂgrĂĽndler, direkter oder indiÂrekter ImmiÂgrant) den PoliÂzisten an: „Was ist los?“. DarÂaufhin sagt der Polizist: „Noch einmal mich beleiÂdigen und es gibt eine Anzeige“. Das wĂĽrde bedeuten, der ImmiÂgrant hat den PoliÂzisten zuvor, bevor die VideoÂaufÂnahme hier beginnt, schon beleidigt, der Beamte lieĂź die BeleiÂdigung aber offenÂsichtlich auf sich beruhen.
Oder aber es gab gar keine BeleiÂdigung, dann aber stellt sich die Frage, warum er behauptet, es habe eine solche gegeben, wenn es gar nicht der Fall war. Ein Polizist sollte den StrafÂtatÂbeÂstand der BeleiÂdigung nach § 185 StGB schon kennen und richtig appliÂzieren können, also erkennen, ob eine solche vorÂliegt oder nicht, zumal wenn er diesen AusÂdruck auch noch selbst gebraucht. Denn wie sollten die BĂĽrger ihn denn sonst noch ernst nehmen, wenn sie merken, dass er von seiner eigenen Materie gar keine Ahnung hat. Also gehen wir davon aus, dass tatÂsächlich eine BeleiÂdigung, hier sogar eines AngeÂhöÂrigen des zenÂtralen ExeÂkuÂtivÂorgans des Staates stattÂgeÂfunden hat. Doch was pasÂsiert nun?
„Was ist los?“ – „Wie denn, was denn?“
Der MigraÂtiÂonsÂhinÂterÂgrĂĽndler schreit nun, er habe gar keinen beleidigt. Der Polizist läuft dabei weg, bleibt dann aber stehen, dreht sich um und sagt etwas. OffenÂsichtlich verÂsucht der den oder die beiden ImmiÂgranten irgendwie etwas einÂzuÂschĂĽchtern, indem er sie auf die KonÂseÂquenten aufÂmerksam macht, die folgen könnten. Das macht er aber irgendwie schon halbÂherzig, wie der KörÂperÂsprache deutlich zu entÂnehmen ist. Bei den meisten deutÂschen StaatsÂbĂĽrgern wĂĽrde solche ErmahÂnungen sicherlich durchaus eine Wirkung erzeugen. Wir haben meist wenig Lust, uns mit PoliÂzisten anzuÂlegen. Wozu auch? Zumal die meisten von uns dabei etwas zu verÂlieren haben: Geld, die Freiheit, den guten Ruf etc. All das scheint bei diesen beiden ImmiÂgranten – und das scheint mir keine absolute AusÂnahme – anders zu sein. Denn die zeigen sich von den ErmahÂnungen des PoliÂzisten null beeinÂdruckt, was dieser wohl schon irgendwie antiÂziÂpierte oder ahnte. Daher seine UnsiÂcherheit und HalbÂherÂzigkeit.
Jetzt geht der ermahnte Migrant sogar frontal auf den PoliÂzisten zu, stellt sich direkt in droÂhender Weise – man achte auf die KörÂperÂsprache – vor ihn und sagt etwas wie: „Was ist los?“ Und als er merkt, dass der Polizist ängstlich wirkt – wieder auf die KörÂperÂsprache achten, er dreht sich nicht frontal zu dem QueÂruÂlanten um, sondern bleibt in einer seitÂlichen Position, jederzeit zum schneller Flucht bereit. Das lässt den MigraÂtiÂonsÂhinÂterÂgrĂĽndler noch forÂscher und frecher werden: „Wie denn, was denn?“, schreit er jetzt dem PoliÂzisten ganz laut direkt ins Gesicht. Und was macht der jetzt gegen die Affront – nicht nur gegen sich selbst, sondern gegen die gesamte deutsche StaatsÂgewalt, ja gegen unser Land und unsere Ordnung selbst?
Das war eine Machtdemonstration
Er steht einfach da. WeiĂź nicht, was er tun soll. Er ist, sagen wir es ehrlich, hilflos. Das merkt der Migrant natĂĽrlich. Diese Leute haben eine regelÂrechten Instinkt, wer Angst vor ihnen hat, und schreit jetzt noch lauter: „Wat is?“ Jetzt ruft sein Partner/Komplize/Zeuge: „Alles auf Video, alles auf Video“. Und was macht nun der Polizist? Er dreht sich völlig weg und läuft davon. Der ImmiÂgrant schreit ihm nun triÂumÂphierend und noch lauter nach: „Was is los?“ Dann sogar: „Na los, mach das du weg kommst!„ Und der PoliÂzeiÂbeamte zieht nun schnell den völÂligen RĂĽckzug an, wirkt dabei wie ein begosÂsener Pudel.
Das, sehr verÂehrte Leser, war eine MachtÂdeÂmonsÂtration. Ein einÂzelner Migrant hat gereicht, um einen PoliÂzisten in die Flucht zu schlagen. Er hat auch gezeigt, wie viel Respekt er diesem entÂgeÂgenÂbringt und diese DemonsÂtration war nicht nur eine solche dieser speÂziÂellen Person gegenĂĽber, denn der Mann war als Polizist klar erkennbar. Es war eine DemonsÂtration, was der ImmiÂgrant von unserem Staat, von uns allen hält und wie er sicherlich auch in Zukunft mit allen von uns verÂfahren wird, die so vor ihm zurĂĽckschrecken.
ImmiÂgrant schlägt PoliÂzisten in die Flucht
https://youtu.be/4McUfAz6v6o
Polizei Essen äußerst sich wie folgt zu dem Vorfall
„RespektÂloses und beleiÂdiÂgendes VerÂhalten gegenĂĽber der Polizei fĂĽhrt zu StrafÂanÂzeige – PriÂvates Video in den sozialen Medien bereits zigÂtausend Mal angeklickt
DonÂnersÂtagÂabend (8. August 2019, gegen 21 Uhr) fuhr ein uniÂforÂmierter 42-jähÂriger BunÂdesÂpoÂlizist ĂĽber die Steeler StraĂźe zur Arbeit. Kurz hinter der AutoÂbahnÂbrĂĽcke ĂĽber die A 40 in Richtung InnenÂstadt soll er von einer dort steÂhenden Person (27) beleidigt worden sein. Er stoppte sofort den Wagen und ging zurĂĽck zu der BusÂhalÂteÂstelle vor der HausÂnummer 125. Als er die Person ansprach, kam ein weiÂterer, bis dahin verÂmutlich unbeÂteiÂligter Mann (30) hinzu. Sofort entÂstand eine sehr aggressive und respektlose Situation gegenĂĽber dem einÂschreiÂtenden Polizisten.
U.a. bezichÂtigten ihn die Männer, betrunken zu sein. Kurz darauf alarÂmierten sie ĂĽber den Notruf die zuständige Essener Polizei und zeigten den BunÂdesÂpoÂliÂzisten wegen Nötigung und dem VerÂdacht der TrunÂkenheit an. Nach FestÂstellung ihrer PerÂsoÂnalien suchten die Beamten sofort die DienstÂstelle des angeÂschulÂdigten PoliÂzisten auf. Er schilÂderte den LanÂdesÂpoÂliÂzisten den Ablauf aus seiner Sicht und gab an, keinen Alkohol getrunken zu haben. Der freiÂwillig durchÂgeÂfĂĽhrte AlkoÂholtest ergab einen Wert von 0,0 ProÂmille. Nach Abschluss der Befragung setzte er seinen Dienst fort.
VerÂmutlich ein Anwohner stellte später ein Video in die sozialen NetzÂwerke, welches rasant schnell geteilt und bereits zigÂtausend Mal angeÂklickt und komÂmenÂtiert wurde. Die AufÂnahme ist bereits poliÂzeilich gesiÂchert und wird, wie verÂmutlich auch das zusätzlich aufÂgeÂnommene BeweisÂvideo des beteiÂligten Zeugen, in die StrafÂverÂfolgung aufgenommen.
Von den drei beteiÂligten Männern ist nur eine Person strafÂrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Die beiden anderen PerÂsonen sind den StrafÂverÂfolÂgungsÂbeÂhörden wegen Eigentums.- Gewalt.- und RauschÂgiftÂdeÂlikten hinÂlänglich bekannt. MögÂliche Zeugen des VorÂfalls, PasÂsanten, AutoÂfahrer und Anwohner werden gebeten, ihre BeobÂachÂtungen der Polizei Essen unter der RufÂnummer 0201/829–0 zu berichten./ Peke
Quelle: JFB