Schon jetzt gelten strenge Auflagen für Sportschützen, ein „großes, polizeiliches Führungszeugnis“ muss vorgelegt werden, einen Waffen-Sachkundelehrgang absolviert, eine Wartezeit bis zur Aushändigung der Waffenbesitzkarte eingehalten werden. Die Waffe darf nur in einem genau vorgeschriebenen Safe aufbewahrt werden und das ohne Magazin. Die Munition muss in einen extra Safe, man darf die Waffe auch zu Schießübungen … Neues Waffenrecht: Millionen Bürger unter Generalverdacht und über Nacht kriminell – Seehofer schießt über’s Ziel hinaus – herbe Kritik aus der Polizei weiterlesen
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