NRW hat 2019 die meisten isla­mis­ti­schen Gefährder abge­schoben — exakt 11 Personen…

Nord­rhein-West­falen hat 2019 bun­desweit die meisten isla­mis­ti­schen Gefährder abge­schoben. “In diesem Jahr haben wir elf isla­mis­tische Gefährder in ihre Hei­mat­staaten rück­ge­führt, so viele wie kein anderes Bun­desland. NRW hat damit 44 Prozent aller bun­des­weiten Rück­füh­rungen von Gefährdern in 2019 vor­ge­nommen”, sagte NRW-Inte­gra­ti­ons­mi­nister Joachim Stamp (FDP) der “Welt” (Montagsausgabe).Zudem seien neun weitere Per­sonen aus dem “sicher­heits­re­le­vanten” isla­mis­ti­schen Umfeld außer Landes gebracht worden. Von den elf rück­ge­führten Gefährdern stammen den Angaben zufolge drei aus Bosnien-Her­ze­gowina, zwei aus Afgha­nistan, zwei aus Tadschi­kistan, einer aus Serbien, einer aus Marokko, einer aus dem Libanon und einer aus der Türkei. “Nach den Erfah­rungen mit dem isla­mis­ti­schen Atten­täter Anis Amri lässt sich sagen, dass wir damit elfmal poten­zielle Anschläge wie am Breit­scheid­platz ver­hindert haben”, so Stamp. Aktuell sind etwa 80 Gefährder in NRW regis­triert; im bevöl­ke­rungs­reichsten Bun­desland gibt es eine besonders große isla­mis­tische Szene. 15 dieser Per­sonen sind Syrer, die jedoch wegen der krie­ge­ri­schen Aus­ein­an­der­set­zungen in ihrer Heimat nicht abge­schoben werden können. “Solange wir sie nicht los­werden können, müssen wir mit ihnen umgehen wie mit deut­schen Gefährdern und sie kon­se­quent über­wachen”, so der FDP-Poli­tiker. Einige der etwa 80 regis­trierten gefähr­lichen Isla­misten sind in Haft oder befinden sich im Ausland. In NRW geht man seit dem Amts­an­tritt der von CDU- und FDP-geführten Lan­des­re­gierung 2017 härter gegen Gefährder vor. Nach Angaben des NRW-Inte­gra­ti­ons­mi­nisters würden “nun alle aus­län­der­recht­lichen Mög­lich­keiten genutzt, von der Ver­sagung des Auf­ent­halts­titels über die Aus­weisung bis hin zur Abschie­bungs­an­ordnung nach Paragraf 58a Auf­ent­halts­gesetz”. Dieser Paragraf erlaubt es, Per­sonen abzu­schieben, wenn die Sicher­heits­be­hörden durch eine “auf Tat­sachen gestützte Pro­gnose” zu dem Schluss kommen, dass die jeweilige Person eine besondere Gefahr für die Sicherheit Deutsch­lands dar­stellt oder von einem ter­ro­ris­ti­schen Anschlag aus­zu­gehen ist. In NRW wurden mehrere Ver­fahren nach Paragraf 58a ange­wandt und Stamps Angaben zufolge jedes Mal gerichtlich bestätigt, wenn Gefährder gegen ihre Rück­führung geklagt hatten. In diesem Zusam­menhang mahnte Stamp erneut eine aktivere Rolle der Bun­des­re­gierung an. “Uns würde es sehr helfen, wenn die Bun­des­re­gierung mit mehr Staaten stabile Rück­füh­rungs-Abkommen schließen würde. Das ist Aufgabe des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­riums und des Aus­wär­tigen Amtes”, sagte der NRW-Inte­gra­ti­ons­mi­nister. Gerade die Haus­spitzen mit Bun­des­in­nen­mi­nister Horst See­hofer (CSU) und Außen­mi­nister Heiko Maas (SPD) müssten sich stärker bei Regie­rungen der jewei­ligen Staaten enga­gieren. “Da pas­siert immer noch viel zu wenig”, beklagte Stamp. Vor einigen Wochen reiste der Lan­des­po­li­tiker in den Irak. Dort herrscht die Todes­strafe, deshalb kommen für Deutschland nach rechts­staat­lichen Grund­sätzen Abschie­bungen dorthin nicht infrage – es sei denn, es gäbe eine diplo­ma­tische Zusi­cherung, dass die Todes­strafe bei den Abge­scho­benen nicht ange­wandt wird. “Wenn die Bun­des­re­gierung die Zusi­cherung solcher diplo­ma­ti­schen Noten mit dem Irak erreichen könnte, wären wir erheblich weiter.”

 


Düs­seldorf (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Flugzeug mit Pas­sa­gieren auf dem Rollfeld, über dts Nachrichtenagentur