Steu­er­erhöhung von Tabak und E‑Zigaretten steht unmit­telbar bevor

Gegen­wärtig haben Kon­su­menten von E‑Zigaretten gegenüber vielen anderen Ländern einen ent­schei­denden Vorteil — die Steu­er­sätze auf jene Pro­dukte sind hier­zu­lande nicht besonders hoch ange­siedelt. In Zukunft soll aller­dings ein neues Tabak­mo­der­ni­sie­rungs­gesetz neue Rah­men­be­din­gungen schaffen. Abge­sehen von her­kömm­lichen Ziga­retten sollen auch jene Pro­dukte teurer für den End­ver­braucher werden. 

Mit jenen Schritten, die das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­terium in die Wege leiten möchte, könnten sich die künf­tigen Aus­gaben für Raucher signi­fikant erhöhen — die Tabak­steuer soll durch eine Geset­zes­reform ange­hoben werden. Dar­unter sollen nun auch mit Nikotin ange­rei­cherte E‑Zigaretten auf­ge­führt werden, die bislang von jener Steu­er­schuld nicht betroffen waren. Soge­nannte Ver­dampfer werden damit eben­falls ein­ge­schlossen — hier kam bis jetzt der deutlich nied­rigere Steu­ersatz für Pfeifen und ähn­liche Pro­dukte zum Einsatz. Durch das anste­hende Moder­ni­sie­rungs­gesetz steht auch hier eine bemerkbare Teuerung im Raum.

Mit diesem Schritt erhofft sich die Regierung eine maß­geb­liche Erhöhung staat­licher Ein­nahmen. Bis zu 12 Mil­li­arden Euro sollen dadurch bis zum Jahr 2026 für ander­weitige Pro­jekte zur Ver­fügung stehen. Die jähr­liche Steuer von Ziga­retten würde sich dadurch um ca. 8 Cent pro Packung erhöhen. Gegen­wärtig beläuft sich die Summe auf 15,7 Cent. Ein Risiko besteht aller­dings darin, dass einige Men­schen auf­grund der Erhöhung ihren Konsum auf­geben oder zumindest maß­geblich ein­schränken — die tat­säch­lichen Ein­nahmen könnten dadurch wesentlich geringer aus­fallen als die eben ange­führten Berechnungen.

Nicht nur aus finan­zi­eller Sicht, welche eine Packungs­steuer von fast 30 Cent bewirken könnte, handelt es sich hier um einen uner­war­teten Schritt. Die letzte Reform in diesem Bereich pas­sierte nämlich bereits im Jahr 2015. Noch gegen­wärtig und ohne mög­li­cher­weise ange­passte Geset­zeslage konnte der Staat dadurch einiges ver­dienen. 2020 betrugen die steu­er­lichen Ein­nahmen auf jene Pro­dukte über 14 Mil­li­arden Euro — im Ver­gleich zum Jahr 2019 ist der Wert um fast drei Prozent gewachsen. In diesem Rahmen ist aller­dings eine Trend­wende zu erkennen — steu­er­liche Ein­nahmen gene­riert die Regierung nun ver­mehrt durch Fein­schnitt-Tabak und weniger durch her­kömm­liche Ziga­retten in Stangenform.

Der Schritt zur steu­er­lichen Anhebung betrifft wie erwähnt nun auch erstmals E‑Zigaretten. Jessica Theis, medi­zin­tech­nische Fach­händ­lerin und Redak­teurin für das Magazin Med­meister ver­mutet bei jener Ent­scheidung auch einen Zusam­menhang mit dem wach­senden Interesse: “Alleine in Deutschland ver­fünf­fachte sich der Umsatz an E‑Zigaretten im Zeitraum von 2013 bis 2018. Das aktuelle Markt­vo­lumen jener Pro­dukte wird lan­desweit auf eine halbe Mil­liarde Euro geschätzt”. Auf­grund aktu­eller Ent­wick­lungen könnte jenes Wachstum aller­dings nun eine Delle erhalten. Abge­sehen von der mög­lichen Berück­sich­tigung in Sachen Tabak­steuer wird auch ein Wer­be­verbot ab dem Jahr 2024 erlassen, welches für her­kömm­liche Tabak­pro­dukte bzw. Ziga­retten bereits gegen­wärtig gilt.

Zusätzlich zu staat­lichen Gewinnen erhofft sich der deutsche Regie­rungs­ap­parat laut eigener Aussage auch eine Ver­bes­serung des hei­mi­schen Kinder- und Jugend­schutzes. Durch die dadurch ent­ste­hende Teuerung sollen Jugend­liche abge­schreckt werden, ihr Taschengeld für solche Pro­dukte aus­zu­geben. Aktuelle Zahlen belegen jedoch, dass E‑Zigaretten bereits ihren Weg in die Kreise schul­pflich­tiger Kinder gefunden haben. 2016 griffen 2,4 Mil­lionen Schüler zumindest einmal zur E‑Zigarette. Bereits zwei Jahre später stieg die Zahl um die Hälfte an.