Zensur: Jetzt geht es „Telegram“ an den Kragen

Aktu­ellen Medi­en­be­richten zufolge geht das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terium erstmals gegen Telegram vor. Bei dem Mes­senger-Dienst sollen „Mög­lich­keiten zur Beschwerde über strafbare Inhalte nicht leicht erkennbar und erreichbar“ sein. 

Erste Pro­teste gegen diese Maß­nahmen kommen von Joachim Paul (AfD). Der kri­ti­siert die Anwendung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes.

Die AfD sei von Anfang an gegen das Gesetz zur Ver­bes­serung der Rechts­durch­setzung in sozialen Netz­werken, dem Netz­werk­durch­su­chungs­gesetz gewesen. Denn das Netz­werk­durch­su­chungs­gesetz solle zwar dafür sorgen, dass strafbare Inhalte ver­folgt und gelöscht werden. Doch die Frage, ob eine Äußerung gegen Straf­ge­setze ver­stoße oder nicht, obliege aus­schließlich der Straf­ge­richts­barkeit und keinen pri­vat­recht­lichen oder sons­tigen Säuberungskommissaren:

Lam­precht droht „telegram“ mit Bußgeldverfahren

„Nun ist Telegram sogar in den Fokus des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­riums bzw. des Bun­des­amtes für Justiz geraten. Schließlich tau­schen auf der Plattform soge­nannte ‚Rechte‘ und ‚Ver­schwö­rungs­theo­re­tiker‘ Nach­richten, Fotos und Videos aus. Zudem gilt Telegram – zumindest bisher – als wenig regu­liert. Jus­tiz­mi­nis­terin Lam­precht will das offen­sichtlich ändern und schießt den Betreibern von Telegram mit ihren zwei Buß­geld­ver­fahren eine Warnung vor den Bug.“

Telegram sei jedoch „eine Mes­senger-App wie WhatsApp, Signal und Threma“: Wenn über Telegram straf­rechtlich rele­vante Inhalte ver­schickt werden, muss natürlich dagegen vor­ge­gangen werden. Bei links­extremen Foren wie Indy­media sehen Politik und Behörden seit Jahren weg. Auf Indy­media darf man sich sogar links­extremer Straf­taten rühmen. Echte Mei­nungs­freiheit braucht jedoch ein freies Netz und freie Messenger-Dienste.“


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com