Hohe Zahl von Auto­im­mun­erkran­kungen nach Impfung dia­gnos­ti­ziert: Immun­schwäche »V‑AIDS« als Folge der Corona-Impfung

Die Zahl von dia­gnos­ti­zierten Auto­im­mun­erkran­kungen im Anschluss an eine Corona-Impfung ist auf­fallend hoch. In Fach­kreisen werden diese Erkran­kungen in der Zwi­schenzeit bereits als »V‑AIDS« (Vaccine-Acquired Immune Defi­ciency Syndrom) bezeichnet, also eine durch die Impfung bedingte Immunschwäche.

Einer Düs­sel­dorfer Anwalts­praxis ist diese Vielzahl von »Ein­zel­fällen« auf­ge­fallen und sie hat damit begonnen, diese Daten in Über­ein­stimmung mit den Betrof­fenen zu sammeln. Besonders auf­fällig ist, dass oftmals Auto­im­mun­erkran­kungen im Anschluss an eine Impfung dia­gnos­ti­ziert wurden, auch wenn einige Ärzte ver­suchten, die Krank­heits­sym­ptome als psy­cho­so­ma­tisch bedingt abzutun. Die Schil­derung der ver­schie­den­ar­tigen Hyper­in­flamm­a­ti­ons­ef­fekte seitens der Betrof­fenen macht diesen Erklä­rungs­ansatz für die Anwälte und den mit ihnen zusammen arbei­tenden Fach­me­di­zinern aller­dings unplausibel.

Die auf Anraten von den Betrof­fenen erstellten Blut­bilder zeigten dann auch deutlich, dass tat­sächlich eine durch die Impfung bedingte Auto­im­mun­schwäche vor­liegt, das »Vaccine-Acquired Immune Defi­ciency Syndrom«, kurz V‑AIDS. Es ist ein­deutig belegt, dass die Corona-Impfung für die Her­vor­rufung dieses Syn­droms und den damit ver­bun­denen Sym­ptomen ver­ant­wortlich ist.

Im renom­mierten Wis­sen­schafts­ma­gazin “Nature” ver­öf­fent­lichten 26 inter­na­tionale Wis­sen­schaftler einen Fach­ar­tikel zum Inhalt und Ausmaß der gene­ti­schen Umpro­gram­mierung des Immun­systems infolge der Impfung. Die Anwälte ver­stehen den Artikel so, dass das Immun­system durch die Impfung irrepa­rabel zer­stört werde. Der Artikel wurde “Nature” bereits im April 2021 ein­ge­reicht aber erst am 26. Oktober 2021 (dem Ver­öf­fent­li­chungs­datum) ver­öf­fent­licht. (https://www.nature.com/.pdf)

Folgt man den Aus­füh­rungen dieses Artikels, so sollte im Rahmen eines großen Blut­bildes und der Abklärung des Immun­status von einem Labor die Lym­pho­zyten, die Anzahl der T‑Reg, der Th1/Th2 Zytok­in­status (funk­tionale Erschöpfung), NK-Testung Grund­ak­ti­vität der nat. Kil­ler­zellen, Aus­kunft gegeben werden können, ob das vor­liegt, was die Wis­sen­schaft vor­stehend als sog. V‑AIDS als Folge der Impfung beschreibt.

Ist das der Fall, dürfte ein erheb­licher Impf­schaden vor­liegen, der zu erheb­lichen mate­ri­ellen und imma­te­ri­ellen Scha­den­er­satz­an­sprüchen führen könnte, erläutert Dr. Marco Rogert, Grün­dungs­partner der Kanzlei und bekannt als Pionier im sog. Diesel-Abgas­skandal und Ver­treter der ersten deut­schen Mus­ter­fest­stel­lungs­klage gegen die Volks­wagen AG: »Die Lebens­er­wartung der Betrof­fenen wird deutlich redu­ziert, wenn V‑Aids vor­liegt. Insofern kommen auch sechs­stellige Scha­den­er­satz­be­träge in Betracht.«