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Cum-Ex, Banken, Schließ­fächer, Scholz, Kahrs und Warburg – jetzt taucht ein Bank­schließfach mit 200.000 € auf

Eine unend­liche Geschichte, aber es gibt immer neue Kapitel, die auf­ge­schlagen werden. Wie Luft­blasen aus einem Sumpf, in dessen Unter­grund es gärt, blubbern nun Infor­ma­tionen nach oben, die zwar noch nichts Ille­gales sind, aber sehr frag­würdig. Der ehe­malige SPD-Poli­tiker Johannes Kahrs, der zusammen mit dem jet­zigen Bun­des­kanzler Olaf Scholz knietief im Cum-Ex-Skandal der Warburg-Bank steckt, hatte über 200.000 Euro in einem Bank­schließfach gebunkert. Das könnte, aber muss nicht zusam­men­hängen, aber ist auf jeden Fall ein paar Nach­fragen wert. Die sind bei Kanzler Scholz wieder einmal abge­prallt. Er will von nichts gewusst haben.

Die Ermittler der Polizei fanden die Hin­weise darauf bei einer Haus­durch­su­chung, die im Rahmen der Cum-Ex-Ermitt­lungen erfolgte. Einer Zig-Mil­lionen-Steu­er­hin­ter­zie­hungs­affäre, die im Zusam­menhang mit der Rolle des dama­ligen Ham­burger Bür­ger­meisters Olaf Scholz, dem Ham­burger Finanzamt und der Warburg-Bank steht. Die Haus­durch­su­chung fand bei Johannes Kahrs statt, einem Ham­burger SPD-Par­tei­ge­nossen, ehe­ma­ligen Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten und ehe­ma­ligem Sprecher der SPD-Bun­des­tags­fraktion im Haus­halts­aus­schuss sowie SPD-Kreis­vor­sit­zender in Hamburg Mitte. Ein wich­tiger Mann. Und jemand mit guten Bezie­hungen in die Ban­kenwelt, besonders zu Herrn Christian Olearius.

Im Sep­tember 2021 gab es viele bri­sante Themen: Bun­des­kanzler Frau Dr. Angela Merkel ist abge­wählt. Doch der CDU Kanz­ler­kan­didat Armin Laschet floppte. Der Regie­rungs­wechsel holpert, es werden alle mög­lichen Regie­rungs­ko­ali­tionen durch­ge­spielt, um über­haupt auf eine regie­rungs­fähige Par­tei­en­kon­stel­lation zu kommen. Während alle mög­lichen Par­tei­en­farben diverser Süd­see­flaggen zur Debatte stehen, durch­suchen Poli­zei­beamte am 28. Februar 2021 die Wohnung des SPD-Par­tei­freundes Johannes Kahrs. Hier fällt ihnen der Miet­vertrag eines Schließ­faches bei der Ham­burger Spar­kasse in die Hände. In Hamburg staunen die Poli­zisten nicht schlecht, als sie 214.800 € darin fanden. Aber warum könnte dieses Bank­schließfach Spreng­stoff für Bun­des­kanzler Olaf Scholz sein?

Der Besitz von Bargeld ist noch immer nicht illegal, und man sieht den Scheinchen nicht an, woher sie kommen. Sie haben keine Datenspur. Das ist ja auch der Grund, warum die Mäch­tigen uns Bürgern das Bargeld weg­nehmen wollen.

Hier einmal in Kurzform die Ereig­nisse aus Wikipedia:

„Der NDR berichtete im Februar 2020 über Tage­buch­ein­träge des Ban­kiers Christian Olearius, wonach sich Kahrs nach einem Gespräch mit Olearius im Dezember 2017 ‚in Berlin einen Durch­blick‘ über Steuer-Rück­for­de­rungen wegen Cum-Ex-Geschäften gegen die M.M.Warburg & CO habe ver­schaffen wollen. Nachdem Kahrs erst bestritten hatte, ein solches Gespräch mit Olearius geführt zu haben, räumte er später ein, dass es doch statt­ge­funden habe. Dabei sei auch über Spenden an die Ham­burger SPD gesprochen worden. Das Ham­burger Abend­blatt berichtete, dass der von Kahrs geführte SPD-Kreis­verband Hamburg-Mitte 2020 von der Warburg-Bank Spenden in Höhe von 38.000 Euro erhalten habe. Die finan­zielle Zuwendung sei erfolgt, nachdem die Bank mit der han­sea­ti­schen Finanz­be­hörde eine Über­ein­kunft erzielt hatte, die vorsah, dass die im Jahr 2016 zu Unrecht bewil­ligten Steu­er­erstat­tungen in Höhe von 47 Mil­lionen Euro nicht zurück­zu­fordern bzw. zurück­zu­er­statten seien. Kahrs setzte sich im Gegenzug bei der BaFin, im Bun­des­fi­nanz­mi­nis­terium und auch bei Bun­des­fi­nanz­mi­nister und Vize­kanzler Olaf Scholz (SPD) für die Bank ein. Im Sep­tember 2021 erwirkte die Staats­an­walt­schaft Köln einen Durch­su­chungs­befehl bei Kahrs wegen des Anfangs­ver­dachts der Begüns­tigung zur Steu­er­hin­ter­ziehung. Die Durch­su­chung wurde dann am 28. Sep­tember voll­zogen. Anfang August 2022 wurde bekannt, dass bei der Durch­su­chung mehr als 210.000 Euro in bar in einem Bank­schließfach von Kahrs gefunden wurden. Medien spe­ku­lierten, er könne das Geld als Gegen­leistung von der Warburg-Bank erhalten haben. Linke und CDU for­derten Auf­klärung und zogen auch eine Ver­bindung zu Bun­des­kanzler Olaf Scholz auf. Er ließ einen Regie­rungs­sprecher erklären, keine Kenntnis von der Bar­geld­summe gehabt zu haben.“

Dass Kanzler Scholz inmitten des fröh­lichen Cum-Ex-Mil­lionen-Karussels sitzend, keine Ahnung von nichts hatte, glaubt ihm wohl kaum jemand. Aber in einem Rechts­staat bedarf es hin­rei­chender Indizien und Beweise, um jemanden vor ein Gericht zu bringen. Die Tat­sache, dass Herr Kahrs sehr ein­fluss­reich war und diesen Ein­fluss offenbar beim Bun­des­fi­nanz­mi­nis­terium und bei der Bafin ein­setzte, liegt auf der Hand. Hier und bei Ham­burgs Ersten Bür­ger­meister Olaf Scholz wurde er nämlich vor­stellig und setzte sich nach­drücklich für die Warburg-Bank Hamburg ein. Der drohte eine 90-Mil­lionen-Euro-Rück­for­derung wegen der ille­galen Cum-Ex-Geschäfte. Herr Kahrs hatte offenbar die Mission, das abzuwenden.

Herr Kahrs orga­ni­sierte ein Treffen zwi­schen den Inhabern der Warburg-Bank und Olaf Scholz. In der Folge ver­zichtete das Ham­burger Finanzamt ganz unbü­ro­kra­tisch auf die Rück­zahlung der 90 Mil­lionen. Aber die Dank­barkeit der Bank zahlte sich für die SPD aus: Firmen aus dem Umfeld der Warburg-Bank ließen der SPD Hamburg groß­zügig 45.500 € zukommen. Natürlich aus reinem Idealismus.

Seit Sep­tember köchelt dieser Bank­schließfach-Fund vor sich hin. Auf dem geschil­derten Hin­ter­grund könnte es schon möglich sein, dass Herr Kahrs seine Ver­mitt­lungs­dienste nicht kos­tenlos zur Ver­fügung gestellt hat.

Noch einmal zur Erin­nerung, was Cum-Ex-Geschäfte sind: Handel mit Akti­en­pa­keten, wobei mit ein paar Tricks die Steuer-Rück­erstattung für Aktien MIT (cum) und ohne (ex) Divi­den­den­an­sprüche mehrfach ein­ge­steckt wird:

A ist Eigner von Aktien. Er macht einen Kauf­vertrag mit B, dass dieser ihm das Akti­en­paket abkauft. Doch der Kauf selber findet noch nicht statt, es besteht nur der Vertrag. B ver­kauft aber, ohne die Aktien schon zu besitzen, das Paket sofort weiter an C. So etwas nennt man einen „Leer­verkauf“. Nun wird von der Akti­en­ge­sell­schaft die Aktien-Divi­dende an A aus­ge­schüttet. A muss von dieser Summe 25% Kapi­tal­ertrags­steuer abführen. Diese Steuer kann er sich aber später mit einer Bank­be­schei­nigung wieder erstatten lassen, wenn er bereits seine Ein­kom­mens­steuer bezahlt hat (oder, wenn A ein Unter­nehmen ist, die Kör­per­schafts­steuer). Das macht A auch. Er behält also die gesamte Dividende.

Dann liefert A sein Akti­en­paket, wie ver­einbart an B. Der reicht das gleich weiter durch, wie eben­falls längst mit Kauf­vertrag ver­einbart, an C. Weil C aber durch den Kauf­vertrag rein rechtlich schon zum Tag der Divi­denden-Aus­schüttung Eigen­tümer des Akti­en­pa­ketes ist, bekommt er zwar nicht die Divi­dende (die A ja kas­siert hat), aber er bekommt eben­falls die Bank­be­schei­nigung als Eigen­tümer der Aktien am Tag der Divi­den­den­aus­schüttung. Damit kann C sich eine Steu­er­rück­erstattung in der­selben Höhe wie A vom Finanzamt holen, obwohl er die Steuer nie bezahlt hat.

Auf diese Weise ist der Staat bereits um Mil­li­ar­den­be­träge betrogen worden. Was natürlich der deutsche Steu­er­zahler bezahlt.