Früh­sexua­li­sierung in Spanien: 40.000 Unter­schriften gegen Plan zur Sexu­al­erziehung von 3‑Jährigen gesammelt

Selbst­be­frie­digung ab 3: In Spanien stehen Eltern Kopf und klagen gegen Früh­sexua­li­sierung im Kindergarten.

Die spa­nische Stiftung Christ­licher Juristen bean­tragt vor der Kammer für Ver­wal­tungs­strei­tig­keiten des Obersten Gerichtshofs von Kata­lonien vor­sorg­liche Maß­nahmen. Sie fordert die Gene­ra­litat auf, das Unter­nehmen zu zwingen, sein Bil­dungs­pro­gramm CoEduca’T auf­zu­geben. Ein geschlech­ter­sen­sibler, affektiv-sexu­eller Erzie­hungsplan, der Kindern bereits im Alter von 3 Jahren Mas­tur­bation bei­bringt, wie iFamNews berichtet.

Der Antrag auf Erlass einer einst­wei­ligen Ver­fügung ist Teil eines strit­tigen Ver­fahrens, mit dem die Nich­tig­erklärung des Pro­gramms mit der Begründung ange­strebt wird, dass es gegen mehrere in der Ver­fassung ver­an­kerte Grund­rechte ver­stößt, wie das Recht auf Schutz der Jugend und der Kindheit und das Recht der Eltern, über die Erziehung ihrer Kinder gemäß ihren reli­giösen oder mora­li­schen Über­zeu­gungen zu entscheiden.

Die Anwalts­ver­ei­nigung prangert an, dass der CoEduca’T‑Plan für den zweiten Zyklus der Kin­der­er­ziehung (3–5 Jahre) unter anderem vor­sieht, »Mas­tur­bation in der frühen Kindheit als Übung zur Selbst­er­kenntnis und zur Erfor­schung von Freude und Ver­gnügen im Kontakt mit dem eigenen Körper zu behandeln.«

Die Prä­si­dentin der Christ­lichen Anwälte, Polonia Cas­tel­lanos, prangert an, dass »das Pro­gramm auch die Betrachtung von audio­vi­su­ellen Szenen in der Klasse beinhaltet, in denen ver­schiedene Arten von Bezie­hungen dar­ge­stellt werden«. Sie nennt den CoEduca’T‑Plan einen »Irrweg«. Es sei eine Ein­mi­schung der Poli­tiker in die Erziehung unserer Kinder, »die die Kinder ver­dirbt und ihre Kindheit zer­stört,« fügte sie hinzu.


Quelle: freiewelt.net