Hin­ter­grund­infos zum Frei­burger Kin­der­schänder-Ring! Ein Täter erst aus Siche­rungs­ver­wahrung ent­lassen! — Polen macht Pädo­phi­lenkartei öffentlich

Ein besonders grau­samer Fall von Pädo­philie erschüttert selbst hart­ge­sottene Ermittler. Eine Frei­burger Mutter soll ihren Sohn an pädo­phile Kunden ver­mittelt haben. Der neun­jährige Bub hat ein jah­re­langes Mar­tyrium hinter sich und wurde vor wenigen Tagen befreit. Das könnte sein Leben gerettet haben, denn es heißt, ein „Freier“ habe Interesse an dem Jungen gezeigt und von Tötungs­fan­tasien gesprochen.
Die Ermitt­lungen gegen die Mutter und ihren Lebens­ge­fährten laufen noch. Die Ein­zel­heiten der vielen Taten müssen auf­ge­klärt werden. Umfang­reiches, sicher­ge­stelltes Beweis­ma­terial müsse noch aus­ge­wertet werden, teilte ein Sprecher der Frei­burger Staats­an­walt­schaft mit. Wann es zu einem ent­spre­chenden Prozess kommt, ist noch unklar.
Die Ermitt­lungen laufen aber auch im wei­teren „Geschäfts­umfeld“ der Mutter. So hat das LKA Baden-Würt­temberg Film­ma­terial gefunden, auf dem der sexuelle Miss­brauch eines Mäd­chens zu sehen ist. Der Täter auf dem Film konnte iden­ti­fi­ziert werden. Es ist der Vater des Mädchens.
Die Scheune von [Schreiner, Marion]Die 47-jährige Mutter und ihr 37 Jahre alter Lebens­ge­fährte lebten zusammen mit dem Jungen in Freiburg. Nach Pres­se­mel­dungen hat die Mutter das Kind nicht nur gegen jeweils mehrere Tausend Euro an Pädo­phile „ver­mietet“ und war bei an den Miss­hand­lungen durch Pädo­phile selbst mit­be­teiligt, sondern den armen Buben auch „privat“ zusammen mit ihrem Lebens­ge­fährten gequält und sexuell miss­handelt. Von 2015 bis in den Herbst 2017 sei das Kind regel­recht im Internet zum Ver­ge­wal­tigen ange­boten worden und dar­aufhin von meh­reren Tätern „gebucht“ und an ver­schie­denen Orten in und um Freiburg „vielfach miss­braucht und ver­ge­waltigt“ worden. Die Polizei holte ihn aus der Wohnung der Eltern und übergab ihn staat­licher Obhut. Nach mehr als zwei Jahren Mar­tyrium ist der Junge jetzt in Sicherheit.
Acht Männer, „Kunden“ der Mutter, sind ver­dächtig und sitzen zur Zeit in Unter­su­chungshaft. Sie sind zwi­schen 32 und 49 Jahren. Unter den Ver­haf­teten sind einige, die schon vorher wegen solcher Taten auf­ge­fallen und vor­be­straft sind, auch der Lebens­ge­fährte der Mutter ist ein vor­be­strafter Pädo­philer. Unter den Unter­su­chungs­häft­lingen ist auch der Vater, den die Ermittler auf dem oben genannten Film beim Miss­brauch des eigenen Töch­ter­chens iden­ti­fi­zieren konnten. Der „Kunde“ mit Tötungs­ab­sichten ist eben­falls unter den Inhaf­tierten. Er wurde bereits am 3. Oktober in Karlsruhe von ver­deckten Ermittlern fest­ge­nommen. Er war mit der Absicht ange­reist, den Buben zu miss­brauchen und wurde von der Polizei abge­fangen. Bei der Ver­haftung führte der Mann einen Rucksack mit Uten­silien zum Fesseln mit sich.
Auf­ge­flogen ist die schänd­liche Gesell­schaft Pädo­philer durch einen anonymen Zeugen, der der Polizei am 10. Sep­tember 2017 einen Hinweis gab. Dann ging alles sehr schnell. Die Mutter und ihr Lebens­ge­fährte waren schnell iden­ti­fi­ziert und fünf Tage nach dem Hinweis an die Polizei saßen die beiden in Unter­su­chungshaft. Es heißt, das Paar mache „teil­weise Angaben“. Details werden aber aus ermitt­lungs­tak­ti­schen Gründen noch zurückgehalten.
Die Ermittler sind viel gewohnt, aber eine solche Dimension und Grau­samkeit macht selbst ihnen zu schaffen.
Das Problem an diesen Fällen, das auch die hoch­mo­to­vierten Ermittlern in der Pädo­phi­len­szene frus­triert ist, dass man diesen ent­setz­lichen Sumpf nicht wirksam aus­trocknen kann. Es haben sich im Ver­bor­genen Struk­turen gebildet, die viele Sicher­heits­stufen zur Wahrung der Anony­mität ein­gebaut haben. Das Internet bietet schwer auf­zu­fin­dende Räume, in denen sich solche Leute treffen und ihren grau­samen Trieben nach­gehen: Das Darknet, das dunkle Netz.
Um über­haupt auf die Spur solcher Ver­brechen zu kommen, muss man sich in diese Welt des Darknet begeben. Dort gibt es „geschlossene Foren“, zu denen man erst dann Zutritt erhält, wenn man sich als „ver­trau­ens­würdig“ erweist. Das geschieht oft durch eine Art „Ein­trittsgeld“ in Form von neuem, selbst­er­stelltem Kin­der­por­no­ma­terial, das der Neuling dann postet. Dann wird er ins Netzwerk auf­ge­nommen und nach einer Weile gibt es dann die wirklich „heißen“ Kon­takte, über die er an ein “Beu­tekind” kommen kann und seine Triebe ausleben.
Pädophilie: Leipziger Studie zur gesellschaftlichen und psychischen Situation pädophiler Männer von [Vogt, Horst]Eine von diesen Seiten hieß harmlos und niedlich „Childs­PlayBook“ („Kin­der­spielBook“ in Anlehnung an „Facebook“) und war jah­relang ein Tum­mel­platz für Kin­der­schänder, wurde aber von den Behörden gesprengt und dicht­ge­macht. Das setzt natürlich voraus, dass ent­spre­chend ver­deckte Ermittler erst einmal die gut ver­bor­genen Foren aus­findig machen, den Server infil­trieren und sich Zugang dazu ver­schaffen. Diese „ChildsPlayBook“-Seite wurde eine Weile zum Abfangen mög­lichst vieler Nut­zer­daten wei­ter­laufen gelassen, anschließend kam die Verhaftungswelle.
Ein wei­teres Problem besteht darin, dass die Ermittler sich selbst strafbar machen, wenn sie sich auf so einem Forum aktiv anmelden, Film- und Foto­ma­terial hoch­laden und mit­spielen. Damit sind auch die Ermitt­lungs­er­geb­nisse prak­tisch nicht ver­wertbar, weil die Tätigkeit der Spitzel gleich­zeitig rechtlich als Anstiftung zu Straf­taten zu werten ist.
Sobald aber eine Seite geschlossen wird und die Ver­haf­tungs­welle vorbei, sprießen gleich wieder neue Foren aus dem fins­teren Sumpf und die Ermittler kämpfen gegen ein Gor­go­nen­haupt, dem für jede abge­schla­genen Schlange zwei neue wachsen.
Min­destens ebenso schlimm und nicht mehr nach­voll­ziehbar: Einer der Ver­ge­wal­tiger des Frei­burger Jungen war, wie sich jetzt her­aus­stellt, schon einmal wegen solcher Deliktezu einer Siche­rungs­ver­wahrung ver­ur­teilt worden. 2010 hatte das Kieler Land­ge­richt den Mann aus dem Kreis Segeberg zu zehn Jahren Gefängnis mit anschlie­ßender Siche­rungs­ver­wahrung ver­ur­teilt, der Bun­des­ge­richtshof hatte das Urteil aber in der Revision auf­ge­hoben und zurück ans Land­ge­richt ver­wiesen. Dort mil­derte eine Kammer das Urteil auf fünf Jahre und 8 Monate ohne Siche­rungs­ver­wahrung ab. Der Mann war also nach Ver­büßung der Strafe 2015 wieder auf freiem Fuß. Er stand zwar unter „Füh­rungs­auf­sicht“, aber das ver­hindert bekann­ter­maßen neue Straf­taten nicht wirklich. Schon 2010 hatte der Kin­der­schänder Absichten geäußert, ein Kind zu ver­ge­wal­tigen und zu töten. Er wurde damals erst­in­stanzlich wegen „Ver­ab­redung zum Mord“ mit Siche­rungs­ver­wahrung belegt. Doch die Bun­des­richter hielten die Tötungs­ab­sicht nicht für aus­rei­chend bewiesen. Das Revi­si­ons­urteil ging daher „nur“ von einer Ver­ab­redung zum schweren, sexu­ellen Miss­brauch aus. Das schließt eine Siche­rungs­ver­wahrung aus. Der Mann konnte unbe­helligt, wie ein ganz nor­maler Bürger, sein Leben und seine düs­teren Nei­gungen wieder aufnehmen.
Polen geht hier einen anderen Weg. Das pol­nische Jus­tiz­mi­nis­terium greift am anderen Ende an und sorgt für Sicherheit. Seit Jah­res­beginn ist eine Datenbank auf der Web­seite des Minis­te­riums abrufbar, auf der die per­sön­lichen Daten von Sexu­al­straf­tätern ein­sehbar sind. Jeder kann hier die Fotos, Namen, Geburtsorte, Wohnorte und Tat­hin­ter­gründe dieser Sexu­al­straf­täter abrufen und anschauen, ob der neu Hin­zu­ge­zogene im Viertel mög­li­cher­weise dar­unter zu finden ist. Von den rund 800 ver­ur­teilten Ver­bre­chern sind die meisten Pädo­phile. Die Daten werden laufend aktualisiert.
Es gibt eine zweite Datenbank von wei­teren 2600 Sexu­al­straf­tätern, zum Teil wegen Besitzes von Kin­der­por­no­graphie ver­ur­teilt, die nicht öffentlich ist und nur von Behörden und Insti­tu­tionen nach vor­he­riger Anfrage ein­ge­sehen werden darf. Schulen und andere Ein­rich­tungen, die sich vor­nehmlich mit Kindern beschäf­tigen, werden sogar vom Jus­tiz­mi­nis­terium ange­halten, ihre Ange­stellten und Mit­ar­beiter anhand dieser Datenbank zu über­prüfen. Mehr noch: Wer  in Polen ver­ur­teilte Sexu­al­straf­täter für Beschäf­ti­gungen ein­stellt, wo sie mit Kindern Umgang haben, muss mit hohen Geld- oder Haft­strafen rechnen.
Hier folgt Polen der Praxis, die in den USA mit Erfolg ange­wendet wird. Dort werden Bürger sogar aktiv von der Polizei ange­sprochen, wenn ein ver­ur­teilter Sexu­al­straf­täter in ihre Umgebung zieht. Daten­banken mit allen Infor­ma­tionen zu Sexu­al­straf­tätern sind in den USA für alle Bürger frei zugänglich.
Das Jus­tiz­mi­nis­terium Polens sieht sich mit der Ver­öf­fent­li­chung einer solchen Liste auf der Seite des Rechts: Das Recht der Kinder auf Schutz stehe über dem Per­sön­lich­keits­recht von Ver­bre­chern auf Anonymität .
Dem ist nichts hinzuzufügen.

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