Methadon in der Krebs­the­rapie – Kam­pagne gegen die Ulmer Krebs­for­scherin Dr. rer. nat. Claudia Friesen wird fortgeführt

Den aktu­ellen Artikel finden Sie unten, das Vor­wissen dazu in diesen beiden Artikeln hier:
https://dieunbestechlichen.com/2017/07/kann-methadon-helfen-krebs-zu-heilen-interessen-der-pharmaindustrie-contra-heilende-arzte/
https://dieunbestechlichen.com/2017/12/wirksamkeit-von-methadon-in-der-krebstherapie-der-gegenbeweis-entwickelt-sich-zu-einem-krimi/
 
Kanzlei prüft recht­liche Schritte gegen wei­teren Anti-Methadon-Vortrag
Sozietät Poppe: Für unsere Man­dantin, Frau Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Claudia Friesen, Lei­terin des For­schungs­labors am Uni­ver­si­täts­kli­nikum Ulm zum Thema Methadon in der Krebs­the­rapie, teilen wir das Fol­gende mit:
Der Streit zwi­schen Medi­zinern und Wis­sen­schaftlern zur Frage, ob das als Heroin-Ersatz­stoff bekannte Methadon zur Unter­stützung und Ver­stärkung in der kon­ven­tio­nellen Krebs­the­rapie ein­ge­setzt werden kann, besteht nach wie vor. Eine auf­richtige, fak­ten­ba­sierte Dis­kussion ist im Interesse aller Betei­ligten und vor allem der Pati­enten wün­schenswert und wichtig. Seit einigen Monaten werden jedoch bun­desweit regel­mäßig Vor­träge ver­an­staltet, in denen Unwahr­heiten in Bezug auf unsere Man­dantin geäußert werden, die geeignet sind, den guten Ruf unserer Man­dantin zu beschädigen.
Vor kurzem ist unsere Kanzlei bereits für Frau Dr. Friesen erfolg­reich gerichtlich gegen einen Arzt aus Lud­wigsburg vor­ge­gangen. Dieser hatte am 10. März 2018 einen Vortrag für Krebs­er­krankte, Ange­hörige und Ärzte gehalten und dabei wahr­heits­widrig behauptet, unsere Man­dantin habe ihre For­schungs­er­geb­nisse, welche die Wirk­samkeit von Methadon bei der Krebs­be­kämpfung nach­ge­wiesen haben, einige Jahre später bei gleichem Unter­su­chungs­aufbau nicht repro­du­zieren können. Ferner habe sie bei der Publi­kation ihrer For­schungen abwei­chende Infor­ma­tionen im „Klein­ge­druckten“ ver­steckt. Darüber hinaus habe sie angeblich hohe Beträge zur Durch­führung einer Studie abge­lehnt. Diese Aus­sagen legten mithin den Ein­druck nahe, Frau Dr. Friesens For­schungs­er­geb­nisse seien unzu­treffend, sie habe bei deren Ver­öf­fent­li­chung Infor­ma­tionen zurück­ge­halten und sei nicht daran inter­es­siert, eine wei­ter­ge­hende Studie durch­zu­führen. Das Land­ge­richt Hamburg hat dem vor­tra­genden Arzt am 25. April 2018 per einst­wei­liger Ver­fügung unter Androhung eines Ord­nungs­geldes bis zu 250.000 Euro oder Ord­nungshaft ver­boten, diese unwahren Tat­sa­chen­be­haup­tungen auf­zu­stellen. Diese einst­weilige Ver­fügung wurde von der Gegen­seite kurz darauf auch als end­gültig ver­bindlich aner­kannt. Nun wurde unsere Man­dantin darüber infor­miert, dass am 30. Mai 2018 in Marburg ein ähn­licher Vortrag mit dem Titel „Methadon – Das neue Wun­der­mittel in der Krebs­the­rapie?“ gehalten wurde. Vor­tra­gender war diesmal Priv. Doz. Dr. med. Ulrich Schuler, der Direktor des Uni­ver­sitäts Pal­lia­tiv­Cen­trums des Uni­ver­si­täts­kli­nikums Dresden. Diesem öffent­lichen Vortrag wohnte unsere Man­dantin quasi „inko­gnito“ bei und auch unsere Kanzlei sandte zum Zwecke der Beweis­si­cherung einen wei­teren Zeugen nach Marburg.
Auf­fällig war zunächst, dass die ver­wen­deten Vor­trags­folien teil­weise iden­tisch waren mit jenen, die oben genannter Arzt für seinen Vortrag in Lud­wigsburg ver­wendet hatte. Es besteht also offenbar eine Ver­bindung zwi­schen den ein­zelnen Vor­trägen und die Medi­ziner, die gegen den Einsatz von Methadon argu­men­tieren, sprechen sich unter­ein­ander ab. Und wie befürchtet wurden auch bei diesem aktu­ellen Vortrag Unwahr­heiten ver­breitet. So leitete Dr. Schuler seinen Vortrag damit ein, dass er Bezug zu der dar­ge­stellten einst­wei­ligen Ver­fügung des Land­ge­richts Hamburg nahm. Dr. Schuler stellte es jedoch so dar, als sei es strittig gewesen, ob das, was dem vor­tra­genden Arzt sei­nerzeit vor­ge­worfen wurde, tat­sächlich so von diesem gesagt worden war, da es sich um eine Tran­skription (also eine Abschrift des Gespro­chenen) gehandelt habe. Beim Publikum konnte also der Ein­druck ent­stehen, dass der Gerichts­be­schluss nicht ord­nungs­gemäß gewesen sei oder dass es zumindest möglich sei, dass die gerichtlich ver­bo­tenen Aus­sagen gar nicht so getätigt worden waren. Dies ist nach­weislich die Unwahrheit. Dem von unserer Kanzlei ein­ge­reichten Antrag auf Erlass einer einst­wei­ligen Ver­fügung lag ein Video­mit­schnitt des dama­ligen Vor­trages bei, sodass jeder (und auch das Gericht) genau nach­voll­ziehen konnte, was darin geäußert wurde. Auch wurde der Wortlaut nie von der Gegen­seite im Rahmen des Gerichts­ver­fahrens bestritten.
Damit nicht genug, unter­stellte auch Dr. Schuler unserer Man­dantin inhalt­liche Mängel bei der Durch­führung ihrer For­schungen und ver­däch­tigte sie gar, „Dinge zu beschö­nigen“. In Bezug auf ein Expe­riment von Frau Dr. Friesen zum Nachweis von Methadon bei der Behandlung von Mäusen stellte er die Frage auf, warum dieses Expe­riment 33 Tage lang gedauert hat. Als mög­liche Ant­worten auf diese Frage gab er vor, dass das Expe­riment ent­weder für genau 33 Tage geplant gewesen sei, was für Dr. Schuler aber keinen Sinn ergeben würde, dass alter­nativ das Expe­riment zum dem Zeit­punkt abge­brochen worden sein könnte, als man das erreicht habe, was man habe zeigen wollen, oder dass schließlich nicht alle Daten gezeigt worden seien. An spä­terer Stelle sprach er davon, dass der Ver­dacht bestünde, es seien Dinge beschönigt und Nicht­pas­sendes sei aus­ge­blendet worden.
Dr. Schuler stellte somit die Mög­lichkeit in den Raum, dass unsere Man­dantin die Ergeb­nisse ihrer For­schungen mani­pu­liert bzw. falsch dar­ge­stellt haben könnte, was für eine Wis­sen­schaft­lerin der wohl schlimmste Vorwurf ist, den man erheben kann. Auch dies ist jedoch nach­weislich falsch. Die Wahrheit ist, dass das Expe­riment gemäß den ange­wen­deten Ethik-Regeln nach 33 Tagen abge­brochen werden musste, weil im Tier­versuch eine krebs­kranke (tumor­trans­plan­tierte) Maus in der Gruppe der unbe­han­delten krebs­kranken Mäuse, die als Kon­trolle zu den mit Methadon behan­delten Mäusen dienten, im Sterben lag. In einem solchen Fall ist das Expe­riment ins­gesamt zu beenden. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus den dazu­ge­hö­rigen Infor­ma­tionen der Studie selbst, die man schlicht hätte nach­lesen können – Raum für Spe­ku­la­tionen bestand danach nicht. Es wurde also weder etwas beschönigt, noch ausgeblendet.
Auch diese jüngsten Falsch­be­haup­tungen lässt unsere Man­dantin nun durch unsere Kanzlei einer genauen recht­lichen Über­prüfung unterziehen.