Ein Jahr ist es nun her, dass der Wittenberger Marcus Hempel in Wittenberg getötet wurde. Bis heute ist der Fall ungeklärt, obwohl es Überwachungskamera-Aufzeichnungen gibt und die Freundin des Opfers klare Aussagen macht. Auch die Wittenberger Polizei ermittelte wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Nur die Dessauer Staatsanwaltschaft sah in dem Vorgang einen Fall von Notwehr.
Der Vater des Opfers, Karsten Hempel, will das Totschweigen seines einfach so totgeschlagenen Sohnes nicht hinnehmen. Er will Gerechtigkeit. Es kann nicht sein, dass ein junger Mann von dreißig Jahren einfach so totgeprügelt wird und nichts geschieht. Der Fall gilt – wider jedes Gerechtigkeitsempfinden – als ungeklärt.
Was war geschehen?
Am 29. September 2017 fahren Marcus Hempel und seine Freundin mit dem Fahrrad in die Stadt. Vor das Einkaufszentrum „Arsenal“ mitten in Wittenberg. Die Überwachungskameras zeigen, wie die beiden ihre Fahrräder an den Ständern anschließen. Ein 17jähriger Syrer aus einer Gruppe von vieren streckt den beiden im Vorbeigehen scheinbar ohne Grund einen gereckten Stinkefinger entgegen. Die Gruppe geht weiter. Dann kehrt sie plötzlich um und umringt Marcus, der mit dem Rücken zur Wand steht. Die Syrer rupfen an der Kleidung von Agapi herum. Marcus will sich und seine Freundin aus der Situation befreien. Eine Rangelei beginnt. Der junge Syrer schubst Marcus. Seine Freundin Agapi trennt die beiden Streiter. Ein kurzes, aber heftiges Wortgefecht, Marcus schlägt nach dem Syrer, scheint ihn aber nicht zu treffen. Der reagiert mit drei mit voller Kraft geführten Faustschlägen, Marcus stürzt. Der Syrer holt zum vierten Schlag auf den am Boden liegenden aus, schlägt aber nicht noch einmal zu. Wenige Stunden später stirbt Marcus an seinen schweren Schädelverletzungen.
Der Rechtsanwalt des Vaters von Marcus beurteilt die Szene so: „Das waren gezielte Schläge eines trainierten Mannes“.
Die Polizei wertet die Kameraufzeichnungen aus, schreibt einen Bericht und ermittelt wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge. Die Bilder im Video und der Bericht der Polizei stimmen überein. Auch mit der Zeugenaussage der vollkommen geschockten Freundin.
Agapi R. sagt aus, dass der erste Faustschlag von dem Syrer gekommen sei, danach erst habe Marcus versucht, zu schlagen, aber nicht getroffen. Der zweite Faustschlag traf Markus am Kopf. Er sackte zusammen und knallte auf den Boden, ohne sich abzustützen, berichtet sie.
Plötzlich Notwehr des Täters und Schuld des Opfers?
Ungewöhnlicherweise gibt die Dessauer Staatsanwaltschaft eine eigene Presseerklärung am nächsten Morgen heraus. In dieser ist plötzlich und unerklärlicherweise nur noch ein Faustschlag geführt worden. Und der „Tatverdächtige“ löst sich irgendwie in Luft auf, obwohl die Wittenberger Polizei bekanntermaßen den 17jährigen Syrer als Beschuldigten bekanntgemacht und nach ihm „im Nahbereich“ gefahndet hatte. Der Tatverdächtige war also sehr wohl bekannt gewesen.
Überdies tauchen in der Pressemitteilung erstmals „zum Teil ausländerfeindliche Beschimpfungen“ seitens Marcus auf. Das wiederum sei aber nur „vermutlich“ so. Und so kommt man in Dessau zu dem Schluss, dass „aufgrund der bisherigen Ermittlungen derzeit von einer Notwehrhandlung mit tragischen Folgen auszugehen sein dürfte.“
Juristische Voraussetzungen der Notwehr
Das ist eine recht eigenwillige Einstufung des ungebremsten Gewaltausbruches des Beschuldigten. Man lernt als Jurastudent schon im ersten Semester der Strafrechtsvorlesungen die Grenzen und Besonderheiten der Notwehr. Da gibt es beispielsweise die „Putativnotwehr“ ein Erlaubnistatbestandsirrtum zum § 32 StGB, der vorliegt, wenn eine Person sich in einer Notwehrsituation wähnt, die tatsächlich aber nicht gegeben ist (keine objektive Notwehrlage). Dann muss geprüft werden, ob der Wähnende diese Situation tatsächlich so interpretieren konnte und wenn ja warum.
Weiterhin gibt es noch den Tatbestand des Notwehrexzesses. Dieser liegt vor, wenn jemand in einer Notwehrsituation vollkommen überreagiert und die Gewalt der Gegenwehr maßlos überzieht. Das kann straffrei bleiben, wenn § 33StGB gegeben ist: Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Die Staatsanwaltschaft müsste aber, angesichts des überaus brutalen Vorgehens eines offensichtlich trainierten Mannes, auf einen „Intensiven Notwehrexzess“ nach §33 StGB abstellen. Der erfordert allerdings eine zweifelsfreie, objektive Notwehrlage, und das wird bei dem aufgezeichneten Szenario schwer werden. Der junge syrische Mann müsste als eindeutiger in Not geratener Verteidiger zu identifizieren sein, um das „erforderliche Maß der Abwehr“ im Sinne des § 32 StGB straffrei oder strafmindernd überschreiten zu können.
Zusätzlich muss er aus „Verwirrung, Furcht oder Schrecken“ so überzogen haben. Das scheint die Situation aber nicht herzugeben. Insbesondere muss die entgegengereckte Faust oder der „Stinkefinger“, das gezielte Umkehren nach dem Weggehen und Umringen des Opfers und seiner Freundin mit einer ganzen Gruppe und die sexuelle Bedrängung der Freundin von Marcus Hempel als eine schuldhafte Herbeiführung der Notwehrlage und eine „Absichtsprovokation“ gewertet werden. Die Rechtsprechung schließt bei solchen Situationen das Notwehrrecht regelmäßig aus. Die Rechtsprechung verweigert die Anwendung des § 33 StGB schon bei geplanter Herbeiführung der Notwehrlage durch den „Verteidiger“.
Was die Staatsanwaltschaft verschweigt — und die Internetdetektive herausgefunden haben
Es gibt kein rätselhaftes Aufeinandertreffen vollkommen Unbekannter, wie es bisher von der Dessauer Behörde dargestellt wird. Marcus Hempel und der junge Syrer, Sabri A., kannten sich. Sie wohnten für eine Weile nur zwei Häuser voneinander entfernt. Die Mär von der Zufallsbegegnung und den unerklärlichen Abläufen ist nicht mehr haltbar, haben Rechercheure von einProzent herausgefunden.
Marcus war mit Sabri schon im Mai 2017 erstmals aneinandergeraten. Damals wohnte der Syrer zwei Häuser entfernt von Marcus:
„Zu dieser Zeit wohnte Sabri H., dessen Asylantrag erst im Februar 2017 positiv beschieden wurde, in räumlicher Nähe von Marcus. Dieser kam in diesem Zeitraum für einige Wochen bei einem Freund unter und führte gelegentlich dessen Hund „Joker“ spazieren. Ein Blick auf die Karte verrät: Marcus‘ Route führte an einem Spielplatz vorbei, wo sich Sabri zusammen mit anderen Asylbewerbern aufhielt. Zudem waren zu diesem Zeitpunkt die Wohnungen von Täter und späterem Opfer nur zwei Häuser voneinander entfernt. Marcus hatte Schwierigkeiten, den eigensinnigen Hund zu bändigen, der an der Leine herumriss. Sabri und seine Freunde fanden das offenbar lustig: Sie überzogen das Duo aus Mensch und Hund mit Schmähungen.“
und weiter:
„Marcus‘ Ex-Freundin berichtete später, wie er von der Begegnung zurückkehrte: Sichtlich mitgenommen erzählte er, die Syrer hätten „Joker“ als „Nazihund“ tituliert. Auch Marcus wurde beleidigt. Vor allem die Beleidigungen gegen das Tier trafen Marcus damals sehr. Wenig später war es noch einmal zu einem Aufeinandertreffen der beiden gekommen, diesmal waren sie handgreiflich geworden.
Somit ist auch der tödlich ausgegangene Konflikt am 29. September keineswegs ein zufälliges Ereignis gewesen. Die beiden verband eine herzliche Abneigung gegeneinander. Doch diese Vorgeschichte fand bisher keinerlei Erwähnung in den Erklärungen der Regierungsparteien – denn das würde das Bild des friedfertigen Asylanten und angreifenden Deutschen demontieren.“
Soweit der Beitrag von einProzent.
Der Syrer Sabri entpuppte sich bei den Nachforschungen vor Ort auch nicht gerade als friedliches Büblein. Schon Ende 2016 war es zu verschiedenen Körperverletzungen zwischen Sabri und einem anderen Bewohner seines Wohnblocks gekommen. Schon bei diesen Schlägereien wurden vermeintlich rassistische Äußerungen seines Gegners angeführt, um Sabri A. davonzukommen zu lassen. Im September 2017 wurde dieses Verfahren gegen Sabri H. eingestellt. Neun Tage später erschlug er Marcus Hempel.
Überdies soll die Aussage der Freundin Agapi stimmen: Entgegen der Behauptungen in den Medien ging die erste körperliche Aggression nicht von Markus aus, sondern von dem angeblich 17-jährigen Syrer. Dieser stößt Marcus H. von sich weg. Kurz darauf, nur wenige Sekunden später, liegt Marcus mit zerbrochenem Schädel auf der Straße. Auch die immer wieder von Medien ins Spiel gebrachte angebliche rassistische Beleidigung hat nach Recherchen von einProzent nicht stattgefunden. Bewiesen ist aber, dass der gut Deutsch sprechende Täter Marcus Hempel so sehr provozierte, dass der junge Deutsche umkehrte und sich der Gruppe von vier Syrern stellte. Das überlebte er nicht.
Dazu kam noch, dass die Bestrebungen, Marcus Hempel in die rechte Ecke zu verorten, ganz bewusst von bestimmten Leuten betrieben wurden. Der Tod des jungen Deutschen sollte in eine gerechte Bestrafung für einen “Nazi” uminterpretiert werden. Die Familie litt nicht nur an dem Tod des unschuldigen Sohnes, sondern musste auch noch hilflos mit ansehen, wie das Ansehen ihres ermordeten Sohnes besudelt wurde. Die Staatsanwaltschaft befeuerte dies noch. So sagt eine Zeugin, dass sie bei ihrer Befragung ganz gezielt und bohrend nach Verbindungen von Marcus in die rechte Szene regelrecht verhört wurde.
Eine solche Wendung wäre offenbar der Staatsanwaltschaft in Dessau lieb gewesen, denn schon bei dem Mordfall der 25jährigen Yangjie Li spielte die Dessauer Staatsanwaltschaft keine rühmliche Rolle. Denn gegen den angeblich 20jährigen Tatverdächtigen soll es schon vor sieben Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes aus seinem familiären Umfeld gegeben haben. Der Vater der getöteten und missbrauchten, jungen Yangjie Li nimmt sich einen Anwalt. Die ganze Behandlung des Falles ist damals schon dubios und auf der Facebookseite zu diesem Mordfall hagelt es Kommentare, in denen der Verlust des Vertrauens in den deutschen Rechtsstaat deutlich zutage tritt.
Die AfD engagierte sich auf diesem Hintergrund dafür, dass die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen-Anhalt den Mordfall Marcus Hempel übernehmen solle. Die Debatte im Landtag verlief “turbulent”. Natürlich wurde der Antrag der AfD abgelehnt. Doch: Überraschung! Die Staatsanwaltschaft Magdeburg übernahm nun plötzlich den Fall. Angeblich wegen des Wohnortwechsels des tatverdächtigen Syrers. Dort wechselte das Ermittlungsziel wieder auf “Körperverletzung mit Todesfolge”.
Die Zerstörung von Recht und Gerechtigkeit
Der Normalbürger kennt all diese feinen Einstufungen und Prüfungen nicht. Die sind aber auch nicht nötig. Das Recht muss und soll die Dinge des Lebens in klare Regeln und bewertbare Handlungen und Handlungsfolgen fassen. Bei all dem muss aber das im Menschen tief verwurzelte Gerechtigkeitsgefühl auch als Leitschnur dienen. Nicht anderes versuchen die Rechtsnormen und Gesetze in klar definierte Texte zu gießen.
Stattdessen taktierte die Dessauer Staatsanwaltschaft undurchsichtig und nicht nachvollziehbar anscheinend im Interesse des Beschuldigten. Wieder einmal passt das Muster, das den Volkszorn richtig anheizt und genau das bewirkt, was man doch angeblich nicht will: Der AfD die Wähler geradezu in die Arme zu treiben. Das Opfer ist schuld. Weil es ein weißer Mann und ein Bio-Deutscher ist? So kommt es auf jeden Fall bei der Bevölkerung an.
Dazu kommt noch, dass die Staatsanwaltschaft eine zweite Überwachungskamera-Aufzeichnung nicht herausrücken will. Warum? Karsten Hempel, Marcus’ Vater, hat das Video schon viermal angefordert. Ohne Reaktion oder Erfolg. Vom Standort der zweiten Kamera aus wäre der Beginn der Auseinandersetzung wahrscheinlich deutlicher zu sehen, heißt es.
Darauf könnte auch zu sehen sein, wie die Syrergruppe die junge Agapi bedrängt haben. Sie soll Zeugen zufolge „Fasst mich nicht an!“ gerufen haben. Der Anwalt der Familie Hempel, Roland Ulbrich, meint, Marcus habe seiner Freundin Nothilfe leisten wollen. Sollte sich das auf dem zweiten Video als erkennbar erweisen, sei die angebliche Notwehr des Syrers auch deshalb hinfällig, denn Notwehr gegen eine Notwehr gibt es nicht. Keine angenehme Situation für die Dessauer Staatsanwaltschaft.
Ende Juni dieses Jahres sollten die Ermittlungen abgeschlossen sein. Davon ist noch keine Rede. Der Behördensprecher, Oberstaatsanwalt Frank Baumgarten, war gegenüber der Presse schmallippig. Er informierte lediglich, dass mit Abschluss des Verfahrens Ende September, Anfang Oktober zu rechnen sei.
Am Samstag veranstaltet wenigstens die AfD in Wittenberg ein Gedenken für Marcus. Sein Vater Karsten wird dabei sein. Er wird dafür von manchen als Rassist und Nazi beschimpft. Von auch nur ein wenig Mitgefühl für den verzweifelten Vater keine Spur. Egal, wieviele Opfer noch zu beklagen sein und aus unserer Mitte gerissen werden: Die Bösen sind immer die „Rechten“.
„Ich will nur, dass man mir endlich zuhört und mir Antworten auf meine Fragen gibt“, sagt Marcus’ Vater, Karsten Hempel. Und: „Ich habe nie gedacht, dass ich das einmal sagen werde: Aber ich habe den Glauben an den Rechtsstaat verloren“.
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