Asyl­recht in ein­facher Sprache: Der Deutsch­landfunk erklärt die Grundrechte

Der Deutsch­landfunk hat im poli­ti­schen Betrieb in Deutschland ein Defizit ent­deckt, nämlich das Ver­ständnis des Grund­ge­setzes. Wer nun denkt, damit seien die Abge­ord­neten ange­sprochen, gar die Regierung mit ihrer ille­galen Asyl­po­litik und über­haupt mit der Miss­achtung des Grund­ge­setzes, der irrt. Das doofe Volk soll infor­miert werden, dass alles bei uns in Ordnung ist, und dass Flücht­linge in Deutschland leben können.
Hier Artikel 16a in der Reihe „Das Grund­gesetz einfach erklärt“:
Artikel 16a sagt: Poli­tisch ver­folgte Men­schen bekommen Schutz in Deutschland. Man nennt das auch Asyl-Recht. Viele Men­schen werden in ihrer Heimat ver­folgt. Manche Men­schen werden gefoltert. Nur weil sie gegen die Regierung sind. Diese Men­schen nennt man poli­tisch ver­folgte Men­schen. Diese Men­schen können in Deutschland leben. Sie sind dann hier sicher.

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Es gibt eine Aus­nahme: Wer aus einem anderen sicheren Land nach Deutschland kommt, der muss kein Asyl-Recht bekommen. Ein Bei­spiel: Ein Mensch aus dem Land Syrien kommt über das Land Frank­reich nach Deutschland. Dann sagt der deutsche Staat: Der Mensch aus Syrien war in Frank­reich schon sicher. Er braucht das Asyl-Recht von Deutschland nicht.
Er braucht es nicht, kriegt es aber trotzdem. Er kann sich nicht auf das Asyl­recht berufen, wenn er „[…] aus einem Mit­glied­staat der Euro­päi­schen Gemein­schaften oder aus einem anderen Dritt­staat ein­reist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechts­stellung der Flücht­linge und der Kon­vention zum Schutze der Men­schen­rechte und Grund­frei­heiten sicher­ge­stellt ist“, so der Text im Ori­ginal.
Da Deutschland nur von EU-Staaten umgeben ist – und in der Schweiz die zusätz­liche Bedingung erfüllt ist – hat ein Flüchtling nur dann ein Recht auf Asyl, wenn er per Boot über die Nordsee kommt oder vom Himmel fällt. Alle anderen haben kein Recht auf Asyl nach dem deut­schen Grundgesetz.
Haben sie es aber nicht, so gelten alle anderen Ein­wan­de­rungs- oder Besuchs- und Auf­ent­halts­rechte unseres Landes unein­ge­schränkt weiter. Weder Abge­ordnete noch Kanz­lerin haben das Recht, sich über bestehendes Recht hin­weg­zu­setzen, für alle noch einmal in ein­facher Sprache:
Die Abge­ord­neten müssen die Grund­rechte immer ein­halten. Auch die Regierung und die Gerichte müssen die Grund­rechte immer einhalten.
Viel­leicht kann der Deutsch­landfunk einmal erklären, warum sie es trotzdem nicht tun und dafür eine Erklärung in ein­facher Sprache liefern. Aufgabe der gut bezahlten staat­lichen Presse ist es nämlich, die Staats­ge­walten von außen als Vierte Gewalt zu kon­trol­lieren, oder in ein­facher Sprache:
Bun­des­kanz­lerin Angela Merkel hat etwas falsch gemacht. Darüber muss die Presse berichten. Die Presse erhält dafür Geld aus den Rund­funk­ge­bühren. Auch der Deutsch­landfunk. Er tut aber trotzdem nichts. Warum, kann man hier fragen:
Deutsch­land­radio
Kör­per­schaft des öffent­lichen Rechts
Stefan Raue (Intendant)
Rader­berg­gürtel 40
50968 Köln
Telefon: 0221–3451012
E‑Mail: nachrichtenleicht@deutschlandfunk.de
 

Quelle: PI-News.net