Hartz-IV-Ver­wal­tungs-Irrsinn im Jobcenter

Ver­wal­tungs­chaos um Klein­be­träge: Nach Pres­se­be­richten zahlte das Job­center 2018 rund 60 Mil­lionen Euro an Ver­wal­tungs­kosten, um nur 18 Mil­lionen Euro an zuviel gezahltem Geld zurückzuholen.
Wenn Bezieher von ALG-II-Leis­tungen etwas zu viel Geld bekommen, kann das Job­center die zu viel gezahlten Summen zurück­fordern. So weit, so gut. Doch oftmals gibt es einen büro­kra­ti­schen Klein­krieg um geringe Beträge. Da werden dann Briefe hin und her geschickt und Ange­stellte mit hohem Ver­wal­tungs­aufwand belastet.
Die Folge: Das Ver­hältnis von zurück­ge­for­derten Geldern und Ver­wal­tungs­kosten stimmt nicht mehr. Wie unter anderen »Sued­deutsche« und »n‑tv« berich­teten, seien im Jahre 2018 von den Job­centern ins­gesamt 18 Mil­lionen Euro an Über­zah­lungen zurück­ge­fordert worden. Manchmal handelt es sich um Kleinst­be­träge um die 50 Cent. Der Ver­wal­tungs­aufwand, um die Summe aller Kleinst­be­träge zurück­zu­fordern, kostete aller­dings rund 60 Mil­lionen Euro!
Was für eine Ver­lust­rechnung. Da sind die Kosten für Papier und Brief­marken oft höher, als der Betrag, der zurück­ge­fordert wird — von den Per­so­nal­kosten in den Büros der Job­center ganz zu schweigen.


Quelle: freiewelt.net