Viele Asyl­be­werber müssen bei Abschie­bungen gefesselt werden!

Im Jahr 2018 hat die Bun­des­po­lizei 23.617 abge­lehnte Asyl­be­werber aus Deutschland in ihre Hei­mat­länder zurück­ge­führt, immer häu­figer mussten die Beamten dabei auch Zwangs­mittel ein­setzen. Das zeigt die Antwort der Poli­zei­be­hörde auf eine Anfrage der “Bild-Zeitung” (Diens­tag­ausgabe). “Zur Durch­führung der Abschie­bungen wurden ins­gesamt 1.239 Hilfs­mittel (Klettband, Fest­hal­tegurt, Kopf- und Beiß­schutz, Hand- und Fuß­fessel) eingesetzt.“Im Jahr 2017 waren es noch 1.098 Hilfs­mittel. Die Ant­worten der Bun­des­po­lizei zeigen dabei genau, wie oft welche Zwangs­maß­nahme in den Jahren 2017 und 2018 ange­wendet worden ist: 536-mal setzten Bun­des­po­li­zei­beamte bei Abschie­bungen im Jahr 2018 Fest­hal­te­gurte ein (2017: 301 Fälle); 240-mal nutzten die Beamten in 2018 Hand­fesseln aus Plastik oder Stahl (2017: 301 Fälle); 280-mal kamen im Jahr 2018 Fuß­fesseln zum Einsatz (2017: 397 Fälle); achtmal kam es 2018 zum Gebrauch eines Kopf- und Beiß­schutzes (2017: 2 Fälle); 175-mal kam es 2018 zum Gebrauch von Klettband (2017: 97 Fälle). Auf die Frage, warum diese Zwangs­maß­nahmen nötig waren, sagte die Bun­des­po­lizei in ihrer Antwort an “Bild”: “Der Einsatz von Hilfs­mitteln der kör­per­lichen Gewalt erfolgt nach Beur­teilung des Ein­zel­falles durch die Poli­zei­voll­zugs­be­amten vor Ort. Dabei wird als Reaktion auf Wider­stands­hand­lungen der rück­zu­füh­renden Person im Rahmen des Grund­satzes der Ver­hält­nis­mä­ßigkeit das jeweils erfor­der­liche und zulässige Hilfs­mittel bestimmt.” Alle getrof­fenen Zwangs­maß­nahmen waren und sind dabei nach Aus­kunft der Bun­des­po­lizei auch zulässig.
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Unkom­men­tierte Nach­richt der dts Nach­rich­ten­agentur — Foto: Kon­trolle am Flug­hafen, über dts Nachrichtenagentur