BDK fordert deutlich härtere Bekämpfung der Clankriminalität

Der Bund Deut­scher Kri­mi­nal­be­amter (BDK) fordert eine deutlich härtere Bekämpfung der Clan­kri­mi­na­lität. Im Vorfeld will er den Ver­fas­sungs­schutz stärker als bisher in die Pflicht nehmen. Das geht aus dem 30-Seiten-Posi­ti­ons­papier “Clan­kri­mi­na­lität bekämpfen: stra­te­gische Aus­richtung – nach­haltige Erfolge” hervor, das der BDK-Bun­des­vor­stand jetzt beschloss und über den die “Welt am Sonntag” berichtet.Die von Clan­kri­mi­na­lität betrof­fenen Bun­des­länder sollten dem Bei­spiel von Bayern und Hessen folgen, die die Beob­achtung und Bekämpfung von Orga­ni­sierter Kri­mi­na­lität bereits “zusätzlich in die Auf­ga­ben­felder der Ver­fas­sungs­schutz­ämter ein­be­ziehen”. BDK-Chef Sebastian Fiedler sagte: “Die recht­liche Ver­pflichtung der meisten Inlands­nach­rich­ten­dienste, bei Gefahren durch Orga­ni­sierte Kri­mi­na­lität die Augen und Ohren zu ver­schließen, ist abwegig, künstlich kon­struiert und nicht zu recht­fer­tigen. Eine Auf­wei­chung der unter­schied­lichen Befug­nisse der Polizei und der Nach­rich­ten­dienste ist damit aber aus­drücklich nicht ver­bunden.” Das Tren­nungs­gebot zwi­schen Polizei und Diensten gelte weiter. Der BDK plä­diert zudem dafür, dass der Staat not­falls Kinder aus kri­mi­nellen Groß­fa­milien her­aus­nimmt: “Es ist zu prüfen, ob und wie Jugend­ämter und Fami­li­en­ge­richte gesetzlich in die Lage ver­setzt werden können, Kinder aus nach­weislich kri­mi­nellen Groß­fa­mi­li­en­struk­turen in Obhut zu nehmen und außerhalb des Ein­fluss­be­reichs ihres Clans unter­zu­bringen.” Generell ver­langt der BDK, “Hemm­nisse” im Kampf gegen die Clan­kri­mi­na­lität abzu­bauen. “Daten­schutz darf nicht zum Täter­schutz werden. Straf­ver­fol­gungs- und Sozi­al­be­hörden sollen bei begrün­detem Ver­dacht auf Straf­taten alle rele­vanten Daten aus­tau­schen dürfen”, heißt es in dem Papier. So müssten Job­center in die Lage ver­setzt werden, Sozi­al­leis­tungs­betrug durch Clan­an­ge­hörige sys­te­ma­tisch zu erkennen und zu melden. Um die Halter von Luxus-Autos zu ermitteln und Stroh­männer zu iden­ti­fi­zieren, sollten “regelhaft Abfragen bei der Kraft­ver­kehrs­zu­las­sungs­stelle” erfolgen. Der BDK strebt ein auto­ma­ti­siertes Abgleich­ver­fahren zwi­schen den Zulas­sungs­stellen und der Polizei an. “Außerdem sind auto­ma­ti­sierte Abgleich­ver­fahren mit dem Job­center zur Ver­fügung zu stellen, um bei Stra­ßen­ver­kehrs­kon­trollen vor allem bei hoch­prei­sigen Fahr­zeugen zu ermitteln, ob ein Sozi­al­leis­tungs­miss­brauch vor­liegen könnte”, führt das Papier aus. In solchen Fällen müssten Fahr­zeuge sofort beschlag­nahmt werden. Laut BDK ist eine “Null-Toleranz-Politik” und eine “Stra­tegie der per­ma­nenten Nadel­stiche” nötig. Die Summe von Ver­ur­tei­lungen mache den Erfolg aus, schon kleinere Ver­stöße wie das Fahren ohne Füh­rer­schein müssten geahndet werden. Ferner sollte der Staat mit allen rechts­staat­lichen Mitteln dagegen vor­gehen, dass Clans Firmen gründen und illegal erwor­benes Ver­mögen lega­li­sieren. “Die Koope­ration aus Ord­nungs­ämtern, Polizei, Zoll, Jugend­ämtern und Finanz­be­hörden sollen Shisha-Bars, Wett­büros, Restau­rants, Auto­han­dels­plätze und andere ein­schlägige Treff­punkte und Betriebe im Umfeld von Clans laufend kon­trol­lieren, um illegale Geschäfte in diesen Räumen auf­zu­decken bzw. zu ver­hindern”, heißt es in dem Papier. Die zum 1. Juli 2017 ein­ge­führte Erleich­terung bei der Abschöpfung von kri­minell erwor­benen Ver­mögen ist dem BDK zufolge kon­se­quent anzu­wenden: “Die bei der Ver­mö­gens­ab­schöpfung gesi­cherten Mittel sollten für die Straf­ver­folgung (Stellen, Aus­stattung), soziale Pro­jekte mit kri­mi­nal­prä­ven­tiven Cha­rakter (Jugend­be­treuung, Jugend­hilfe) und für die Ein­richtung eines Opfer­ent­schä­di­gungs­fonds ver­wendet werden.” Min­destens für die Länder, in denen Clan­kri­mi­na­lität eine Rolle spielt, fordert der BDK ein kri­mi­nal­po­li­zei­liches Lagebild: für Berlin, Bremen, Nie­der­sachsen und Nord­rhein-West­falen. Deren Lan­des­kri­mi­nal­ämter müssten sich besser koor­di­nieren, die Justiz sollte spe­zielle Kammern bei den Gerichten für Clan­kri­mi­na­lität einrichten.
 

Unkom­men­tierte Nach­richt der dts Nach­rich­ten­agentur — Foto: Poli­zeiauto (Archiv), über dts Nachrichtenagentur