Schäuble legt Vor­schlag für Wahl­rechts­reform vor

Bun­des­tags­prä­sident Wolfgang Schäuble (CDU) will an diesem Mittwoch ein eigenes Konzept für eine Reform des Wahl­rechts für die Bun­des­tagswahl prä­sen­tieren. Der CDU-Poli­tiker schlage demnach “eine moderate Redu­zierung der Wahl­kreise von 299 auf 270” sowie den Ver­zicht auf Aus­gleichs­mandate bei mehr als 15 Über­hang­man­daten vor, heißt es in dem Konzept, über das die Zei­tungen des “Redak­ti­ons­netz­werks Deutschland” (Mitt­wochs­aus­gaben) berichten. An der Richt­größe von 598 Sitzen für den Bun­destag wolle Schäuble jedoch festhalten.Der Bun­des­tags­prä­sident wolle sein Konzept an diesem Mittwoch zunächst intern erläutern — bei einer Sitzung der Reform­kom­mission mit Experten aller Frak­tionen. Für den Fall, dass es dabei nicht zu einer Ver­stän­digung komme, wolle sich Schäuble in einem Brief an die Vor­sit­zenden der Bun­des­tags­frak­tionen wenden und erläutern, welche Optionen die Arbeits­gruppe geprüft hatte, berichten die Zei­tungen weiter. Nach Berech­nungen des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­riums würde der Schäuble-Vor­schlag auf Grundlage des Wahl­er­geb­nisses von 2017 zu 641 Sitzen im Bun­destag führen — 232 für die Union, 135 für die SPD, 71 für die FDP, 61 für die Linke, 59 für die Grünen und 83 für die AfD. Über­hang­mandate ent­stehen, wenn eine Partei in einem Bun­desland über die Erst­stimmen auf mehr Mandate kommt, als ihr rech­ne­risch nach ihrem Zweit­stim­men­anteil zustehen würden. Als Folge meh­rerer Urteile des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts hatte der Bun­destag zuletzt im Februar 2013 das Wahl­recht refor­miert. Seitdem müssen alle Über­hang­mandate kom­pen­siert werden. Die Zahl der Bun­des­tags­sitze wird dann so lange erhöht, bis das Grö­ßen­ver­hältnis der Frak­tionen wieder dem Anteil der Par­teien an den Zweit­stimmen ent­spricht. Bei der Bun­des­tagswahl 2017 ergaben sich unter dem Strich 49 Über­hang­mandate und 62 Aus­gleichs­mandate. Aktuell gibt es im Bun­destag 709 Abge­ordnete — so viele wie noch nie zuvor. Nach­drücklich schildert Schäuble nun den Reform­bedarf. “Auf der Grundlage aktu­eller Mei­nungs­um­fragen sind beim jet­zigen Wahl­recht mit 299 Wahl­kreisen auch Gesamt­man­dats­zahlen von weit über 800 vor­stellbar”, heißt es in einem Vermerk des Bun­des­tags­prä­si­denten, über den die Zei­tungen des “Redak­ti­ons­netz­werks Deutschland” berichten. Spannend wird nun, wie sich CDU und CSU zu dem Reform­konzept ver­halten. Füh­rende Ver­treter der Union hatten eine Redu­zierung der Wahl­kreise, wie Schäuble sie nun vor­schlägt, bisher öffentlich abge­lehnt. SPD, Grüne, FDP und Linke haben sich dagegen bereits für eine Begrenzung der Direkt­mandate auf 270 aus­ge­sprochen. Die Kom­mission hat nach Schäubles Angaben Über­le­gungen, etwa zur bes­seren Ver­teilung der Mandate auf Frauen und Männer, ausgeklammert.
 

Unkom­men­tierte Nach­richt der dts Nach­rich­ten­agentur — Foto: Stimm­zettel für die Bun­des­tagswahl, über dts Nachrichtenagentur