Spahn stellt Gesetz­entwurf für Organ­spende-Reform vor

Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Jens Spahn (CDU) hat gemeinsam mit meh­reren Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten einen frak­ti­ons­über­grei­fenden Gesetz­entwurf für eine “dop­pelte Wider­spruchs­lösung” bei der Organ­spende vor­ge­stellt. Unter der Vor­aus­setzung einer “breiten und indi­vi­du­ellen Infor­mation”, sei es ver­tretbar, dass “als Organ­spender gilt, wer nicht aus­drücklich wider­spricht, oder wer nicht aus­drücklich gegenüber seinen Ange­hö­rigen und seinen engsten Ver­wandten ent­spre­chend das zum Aus­druck gebracht hat”, sagte Spahn am Mon­tag­vor­mittag in Berlin. “Das ist keine Organ­ab­ga­be­pflicht”, da man begrün­dungsfrei wider­sprechen könne.“Es ist aber eine Pflicht, sich damit zu beschäf­tigen”, so Spahn weiter. Zur Begründung der Not­wen­digkeit einer Wider­spruchs­lösung hob der Gesund­heits­mi­nister die zuletzt weiter gesunkene Zahl der Organ­spenden hervor. Als weitere Unter­stützer der Initiative waren SPD-Frak­ti­onsvize Karl Lau­terbach, Georg Nüßlein (CSU) sowie die Linken-Poli­ti­kerin Petra Sitte bei der Vor­stellung des Gesetz­ent­wurfs dabei. Laut dem Vor­schlag sollen alle Bürger als Organ­spender gelten, wenn sie dem nicht wider­sprochen haben. Bei Wider­spruch muss man sich in einem Register ein­tragen. Auch Ange­hörige sollen für Ver­storbene wider­sprechen können. Der Vorstoß vom Montag wird aller­dings nicht der einzige frak­ti­ons­über­grei­fende Entwurf bleiben. Ein Gruppe von Abge­ord­neten sieht eine ver­pflich­tende Ent­scheidung vor, wobei den Bür­ger­ämtern eine ent­schei­dende Rolle zukommen soll. Eine aktive Zustimmung wäre bei dem Vor­schlag, den unter anderem Grünen-Chefin Annalena Baerbock unter­stützt, weiter nötig. Die letzt­end­liche Ent­scheidung im Bun­destag soll frei ohne Frak­ti­ons­dis­ziplin stattfinden.
 

Unkom­men­tierte Nach­richt der dts Nach­rich­ten­agentur — Foto: Organ­spen­de­ausweis, über dts Nachrichtenagentur