Staats­rechtler Rupert Scholz: “Merkel-Regierung begeht fort­lau­fenden Bruch des Grundgesetzes”

Rupert Scholz ist Staats­rechtler, CDU-Mit­glied und war früher einmal Ver­tei­di­gungs­mi­nister. In einem Interview lässt er kein gutes Haar an der Merkel-Regierung. Dieser wirf er einen fort­lau­fenden Bruch des Grund­ge­setzes vor; seit der unkon­trol­lierten Grenz­öffnung im Sep­tember 2015.
Die Merkel-Regierung begeht einen fort­lau­fenden Bruch des Grund­ge­setzes. Das sagt Rupert Scholz, Staats­rechtler, CDU-Mit­glied und ehe­ma­liger Ver­tei­di­gungs­mi­nister in einem Interview mit der Jungen Freiheit. »Der ent­schei­dende Ver­fas­sungs­bruch lag darin, dass die Bun­des­re­gierung sei­nerzeit unkon­trol­liert die Grenzen Deutsch­lands für eine ebenso unkon­trol­lierte Ein­wan­derung geöffnet hat«, so Scholz wörtlich.
Laut Artikel 16a des Grund­ge­setzes haben Men­schen, die aus einem sicheren Dritt­staat kommen, kein Anrecht auf Asyl in Deutschland. »Dieser Artikel wurde nicht nur 2015 massiv gebrochen – er wird es seitdem noch immer! Und damit auch das Dub­liner Über­ein­kommen, das das gleiche besagt.«
Merkels Alleingang im Sep­tember 2015 war für Scholz der »schwerste Ver­fas­sungs­bruch in der Geschichte der Bun­des­re­publik Deutschland«. Diese Ver­fas­sungs­krise hielt wie die Flücht­lings­krise bis heute an. Die von Merkel ange­ordnete Öffnung der Grenzen sei nicht mit dem Artikel 1 des Grund­ge­setzes, der Unan­tast­barkeit der Men­schen­würde, zu rechtfertigen.
Das deutsche Grund­gesetz gilt, so Scholz weiter, für die Men­schen in Deutschland und sei kein welt­weiter Wert­maßstab. Wer etwas anderes behauptet, begehe bewusst ein Stück Irre­führung. Scholz befürchtet außerdem, dass die Inte­gration der »Flücht­linge« nicht gelingen kann. Ihre Zahl sei dafür jetzt schon zu groß.


Quelle: freiewelt.net