#SeaWatch3: Maas und Stein­meier haben keine Ahnung vom Seerecht

Von Peter Hai­senko 

Außen­mi­nister Maas und Bun­des­prä­sident Stein­meier sind aus­ge­bildete Juristen. Ihre Ein­las­sungen zum Fall der Sea-Watch 3 mit der Kapi­tänin Rackete zeugen aber von völ­liger Ignoranz, was das See­recht anlangt. Die Sea-Watch 3 ist in Ams­terdam regis­triert und somit nie­der­län­di­sches Hoheits­gebiet, wenn sie auf See ist.

Jedes Schiff auf hoher See ist Hoheits­gebiet des Landes, in dem es regis­triert ist. Das gilt auch für Flug­zeuge, solange sie in der Luft sind. Die Natio­na­lität des Kapitäns spielt hierbei keine Rolle. Es gilt an Bord das Recht des jewei­ligen Regis­trie­rungs­landes. Für die Sea-Watch 3 gilt also, dass sich die vor der liby­schen Küste auf­ge­nom­menen Migranten von dem Moment als sie an Bord gekommen sind, auf euro­päi­schem, genauer nie­der­län­di­schem, Ter­ri­torium befanden. Spitz­findig betrachtet, war die Anlandung in Italien also der Versuch, unre­gis­trierte Migranten von Holland nach Italien zu ver­bringen. Aber von dem Moment an, wenn das Schiff in einem Ita­lie­ni­schen Hafen fest­ge­macht hat, steht es unter ita­lie­ni­schem Recht. So steht es allein der ita­lie­ni­schen Justiz zu, über den Vorgang zu urteilen.

Mora­lische Ver­pflichtung vs. Schlepperdienste

Das inter­na­tionale See­recht macht die Rettung von Schiff­brü­chigen zumindest zu einer mora­li­schen Ver­pflichtung. Fraglich wird eine solche “Rettung” aber dann, wenn sich die “Schiff­brü­chigen” vor­sätzlich oder grob fahr­lässig in ihre Situation gebracht haben. Wenn sie sich mit einem untaug­lichen Gefährt auf eine Reise begeben haben, deren Ziel sie wegen der tech­ni­schen Vor­aus­set­zungen niemals hätten erreichen können. Man ver­gleiche hierzu die Rechtslage bei Berg­ret­tungen. Oder wenn sie zur Zeit der “Rettung” noch in der Lage gewesen wären, aus eigener Kraft zurück zu ihrem Aus­gangs­punkt an der Küste zu gelangen. Im letz­teren Fall sieht das See­recht auch vor, dass es aus­reicht, das Schiff in Seenot mit Treib­stoff und Navi­ga­ti­ons­hilfe zu ver­sorgen, damit es die nächste Küste sicher erreichen kann. Unter keinen Umständen ist es zulässig, nur die Pas­sa­giere auf­zu­nehmen und den Kapitän allein mit seinem untaug­lichen Boot zurück zur Küste fahren zu lassen. Ob das in der “Affäre” Sea-Watch 3 jetzt der Fall war, wird nicht publi­ziert. Sollte sich die “Rettung” jedoch in der Weise abge­spielt haben, dann wurden hier unzwei­felhaft Schlep­per­dienste geleistet.

Die Auf­nahme von Schiff­brü­chigen war schon immer, seit Jahr­hun­derten, eine knifflige Ange­le­genheit. Es besteht zum Bei­spiel die Gefahr, sich mit den Schiff­brü­chigen Krank­heiten an Bord zu holen, derent­wegen dann das Schiff der Retter im nächsten Hafen unter Qua­rantäne gestellt werden muss. “Wir lagen vor Mada­gaskar.…” Nicht weniger kom­pli­ziert kann es sein, wenn man Men­schen an Bord genommen hat, die auf­grund ihrer Her­kunft oder feh­lender Aus­weis­pa­piere im Land des ange­lau­fenen Hafens keine Ein­rei­se­be­rech­tigung haben. Auf Flug­häfen wird hier so kon­se­quent vor­ge­gangen, dass reale Fälle sogar von Hol­lywood the­ma­ti­siert worden sind, als Men­schen wegen eines abge­lau­fenen Passes mona­telang im Tran­sit­be­reich ver­bleiben mussten. (Lost in Transit)

Nach “Dublin‑3” können die “Geret­teten” nur in den Nie­der­landen Asyl beantragen

Nach See­recht wie­derum darf ein Schiff in Notlage zwar jeden Hafen anlaufen, hat aber kei­nes­falls das Recht, auf­ge­nommene Schiff­brü­chige abzu­laden. Dazu bedarf es der Geneh­migung der jewei­ligen Hafen­be­hörde. So ist bekannt, dass sogar ein­ge­ladene Ein­wan­derer nach USA zunächst in Ellis Island inter­niert wurden, bis ent­schieden war, ob sie tauglich und gesund genug waren, ame­ri­ka­ni­schen Boden als freie Men­schen zu betreten. Auch das war nach See­recht unta­delig. Es gibt also kein Recht darauf, auf­ge­nommene Schiff­brü­chige von einem nie­der­län­di­schen Schiff in Italien abzuladen.

“See­not­rettung darf keine Straftat sein”, ist die Essenz der Ein­las­sungen unserer Polit­ar­tisten. Dem kann man nur zustimmen. Eine Straftat nach inter­na­tio­nalem See­recht beginnt aber nach der Rettung, wenn eben nicht der nächste Hafen ange­laufen wird, der innerhalb einer Stunde erreichbar gewesen wäre. Oder der Hei­mat­hafen. Frau Rackete hat mit der Sea-Watch 3 ein­deutig gegen See­recht ver­stoßen. Sie ist 17 Tage auf dem Mit­telmeer herum gekreuzt, um eine Not­si­tuation her­zu­stellen, mit der sie dann ent­gegen des Anle­ge­verbots in ita­lie­ni­schen Häfen ihren Rechts­bruch begründen kann. Abge­sehen davon, dass sie die Erlaubnis hatte, die “Geret­teten” binnen Stunden in Libyen oder Tunesien an Land zu bringen, hätte sie innerhalb der 17 Tage nicht nur ihren Hei­mat­hafen Ams­terdam erreichen können – da hätten acht Tage gereicht –, sondern sogar den ame­ri­ka­ni­schen Kon­tinent, in jedem Falle jeden Teil West­afrikas. Mancher an Bord wäre da wieder zuhause gewesen und nicht im Lager in Libyen.

Weil die Sea-Watch 3 in Ams­terdam regis­triert ist, könnten die Ita­lie­ni­schen Behörden die Migranten von Bord dieses Schiffes direkt in die Nie­der­lande über­stellen. Sie befanden sich ja schon auf nie­der­län­di­schem Boden, bevor sie ita­lie­ni­schen betreten konnten. Nach “Dublin‑3” können sie nur in den Nie­der­landen Asyl bean­tragen. Ja, Herr Stein­meier, Herr Maas, so sieht die Rechtslage aus und Sie lassen kein Wort fallen über das Still­schweigen der Nie­der­lande, die ja bereit­willig das Schiff regis­triert haben, obwohl sie wussten, welchem Zweck es dienen wird. Da sollte auch über die Dummheit der selbst­er­nannten See­not­retter nach­ge­dacht werden, denn wenn sie ihr Schiff in Deutschland regis­triert hätten, hätten die “Geret­teten” einen sofor­tigen Anspruch auf Asyl in Deutschland geltend machen können. Aber auch dann hätten die Ita­liener das Recht gehabt, eine Anlandung in ihren Häfen zu ver­bieten. Mehr zu diesem Thema hier: anderweltonline.com

Die Not­si­tuation hat die Kapi­tänin selbst herbeigeführt

“See­not­rettung ist Men­schen­pflicht”, wird gern ange­führt. Auch das ist richtig, aber wo sind die Grenzen? Kann es die Pflicht eines Schiffs aus Holland oder Deutschland sein, in der ganzen Welt Schiff­brü­chige zu retten? Ja, durchaus. Aber nur, wenn diese Schiffe zufällig auf ihren nor­malen Routen einer Havarie begegnen. Es ist schon besonders anmaßend, extremes “Gut­men­schentum”, Schiffe aufs Gera­tewohl in fremde Meere zu schicken, mit keinem anderen Ziel, als Schiff­brü­chige auf­zu­nehmen, denen man zufällig begegnen könnte. Hier wird deutlich, dass dem so nicht ist. Man fährt ganz gezielt dicht vor die Küste Libyens, um Men­schen auf­zu­sammeln, die sich nicht auf See begäben, wenn die “Retter” nicht erwartet würden und diese ihre Präsenz mit Licht­si­gnalen bekannt gäben. Die zumindest mora­lische Pflicht zur See­not­rettung besteht für Deutschland und die Nie­der­lande nur in der Ost- und Nordsee. Dort wird sie gewis­senhaft durch­ge­führt. Für alle anderen Küsten sind die jewei­ligen Länder zuständig und es kann nur der Aus­nah­mefall sein, wenn ein fremdes Schiff Men­schen nahe der Hoheits­ge­wässer eines anderen Landes auf­nimmt. Eben wenn es zufällig in der Nähe ist.

Die Ita­lie­nische Regierung hat unzwei­deutig klar gemacht, dass sie keine fremden Schiffe mit Migranten an Bord anlanden lassen wird. Das ist ihr gutes Recht. Frau Rackete hat vor­sätzlich einen Not­stand her­ge­stellt, mit­hilfe dessen sie ita­lie­ni­sches und inter­na­tio­nales See­recht aus­hebeln wollte. Sie hat den Tod von ita­lie­ni­schen See­leuten bil­ligend in Kauf genommen, als sie kur­zerhand ein Patrouil­lenboot gerammt hat. Das ist kri­minell. Dafür muss sie vor jedem See­ge­richtshof ver­ur­teilt und bestraft werden, unter anderem mit dem Entzug des Kapi­täns­pa­tents, wenn sie über­haupt eines hat, das ihr die ver­ant­wort­liche Führung eines Hoch­see­schiffes erlaubt.

Links-grüne Pro­pa­ganda igno­riert inter­na­tio­nales Seerecht

Sal­vinis Antwort auf die Anwürfe unseres Bun­des­prä­si­denten und Außen­mi­nisters ist korrekt. Es steht ihnen nicht zu, der ita­lie­ni­schen Justiz Vor­schriften zu machen, wie sie ein­deutige Rechts­brüche zu behandeln haben. Noch dazu in einer Weise, die erkennen lässt, dass sie von der inter­na­tio­nalen Rechtslage keine Ahnung haben. Oder ist es noch schlimmer und beide wissen, dass ihre Ein­wände keine Rechts­grundlage haben und sie trotzdem rein ideo­lo­gisch moti­viert auf ihr Feindbild Salvini ein­prügeln? Von links-grünen Migra­ti­ons­fe­ti­schisten ist nichts anderes zu erwarten, aber ein Prä­sident und ein Außen­mi­nister? Es ist schlimm genug, wenn sich unsere eigene Regierung und der Prä­sident nicht daran stören, dass man sich vom Rechts­staat ver­ab­schiedet hat. Jetzt aber andere Regie­rungen auf­zu­fordern, diesem unrühm­lichen Bei­spiel zu folgen, setzt dem die Krone auf.

Die gewaltsame Anlandung der Sea-Watch 3 in einem ita­lie­ni­schen Hafen ist eine Ange­le­genheit, die zwi­schen den Nie­der­landen und Italien zu regeln ist. Das Einzige, was deutsche Behörden bei­tragen können, ist, dafür Sorge zu tragen, dass sie einen Pro­zess­be­ob­achter ent­senden und die Haft­be­din­gungen für Frau Rackete inter­na­tio­nalen Stan­dards genügen. Das in Zweifel zu ziehen bei einem Grün­dungs­mit­glied der EU, ist an sich schon eine Unge­heu­er­lichkeit, die nur noch rein links-grün-ideo­lo­gisch aus­ge­richtet sein kann. Außen­mi­nister Maas und Prä­sident Stein­meier haben mit ihren Äuße­rungen gegen Ita­liens Regierung ihr Amt und das Ansehen Deutsch­lands beschädigt. Aber in Deutschland ist wohl alles erlaubt, wenn es gegen eine natio­nal­kon­ser­vative Regierung geht. Da ist links-grün-ideo­lo­gische Pro­pa­ganda wich­tiger als eine solide Bewertung von inter­na­tio­nalem (See-)Recht.


Quelle: anderwelt.online