Von Peter Haisenko
Außenminister Maas und Bundespräsident Steinmeier sind ausgebildete Juristen. Ihre Einlassungen zum Fall der Sea-Watch 3 mit der Kapitänin Rackete zeugen aber von völliger Ignoranz, was das Seerecht anlangt. Die Sea-Watch 3 ist in Amsterdam registriert und somit niederländisches Hoheitsgebiet, wenn sie auf See ist.
Jedes Schiff auf hoher See ist Hoheitsgebiet des Landes, in dem es registriert ist. Das gilt auch für Flugzeuge, solange sie in der Luft sind. Die Nationalität des Kapitäns spielt hierbei keine Rolle. Es gilt an Bord das Recht des jeweiligen Registrierungslandes. Für die Sea-Watch 3 gilt also, dass sich die vor der libyschen Küste aufgenommenen Migranten von dem Moment als sie an Bord gekommen sind, auf europäischem, genauer niederländischem, Territorium befanden. Spitzfindig betrachtet, war die Anlandung in Italien also der Versuch, unregistrierte Migranten von Holland nach Italien zu verbringen. Aber von dem Moment an, wenn das Schiff in einem Italienischen Hafen festgemacht hat, steht es unter italienischem Recht. So steht es allein der italienischen Justiz zu, über den Vorgang zu urteilen.
Moralische Verpflichtung vs. Schlepperdienste
Das internationale Seerecht macht die Rettung von Schiffbrüchigen zumindest zu einer moralischen Verpflichtung. Fraglich wird eine solche “Rettung” aber dann, wenn sich die “Schiffbrüchigen” vorsätzlich oder grob fahrlässig in ihre Situation gebracht haben. Wenn sie sich mit einem untauglichen Gefährt auf eine Reise begeben haben, deren Ziel sie wegen der technischen Voraussetzungen niemals hätten erreichen können. Man vergleiche hierzu die Rechtslage bei Bergrettungen. Oder wenn sie zur Zeit der “Rettung” noch in der Lage gewesen wären, aus eigener Kraft zurück zu ihrem Ausgangspunkt an der Küste zu gelangen. Im letzteren Fall sieht das Seerecht auch vor, dass es ausreicht, das Schiff in Seenot mit Treibstoff und Navigationshilfe zu versorgen, damit es die nächste Küste sicher erreichen kann. Unter keinen Umständen ist es zulässig, nur die Passagiere aufzunehmen und den Kapitän allein mit seinem untauglichen Boot zurück zur Küste fahren zu lassen. Ob das in der “Affäre” Sea-Watch 3 jetzt der Fall war, wird nicht publiziert. Sollte sich die “Rettung” jedoch in der Weise abgespielt haben, dann wurden hier unzweifelhaft Schlepperdienste geleistet.
Die Aufnahme von Schiffbrüchigen war schon immer, seit Jahrhunderten, eine knifflige Angelegenheit. Es besteht zum Beispiel die Gefahr, sich mit den Schiffbrüchigen Krankheiten an Bord zu holen, derentwegen dann das Schiff der Retter im nächsten Hafen unter Quarantäne gestellt werden muss. “Wir lagen vor Madagaskar.…” Nicht weniger kompliziert kann es sein, wenn man Menschen an Bord genommen hat, die aufgrund ihrer Herkunft oder fehlender Ausweispapiere im Land des angelaufenen Hafens keine Einreiseberechtigung haben. Auf Flughäfen wird hier so konsequent vorgegangen, dass reale Fälle sogar von Hollywood thematisiert worden sind, als Menschen wegen eines abgelaufenen Passes monatelang im Transitbereich verbleiben mussten. (Lost in Transit)
Nach “Dublin‑3” können die “Geretteten” nur in den Niederlanden Asyl beantragen
Nach Seerecht wiederum darf ein Schiff in Notlage zwar jeden Hafen anlaufen, hat aber keinesfalls das Recht, aufgenommene Schiffbrüchige abzuladen. Dazu bedarf es der Genehmigung der jeweiligen Hafenbehörde. So ist bekannt, dass sogar eingeladene Einwanderer nach USA zunächst in Ellis Island interniert wurden, bis entschieden war, ob sie tauglich und gesund genug waren, amerikanischen Boden als freie Menschen zu betreten. Auch das war nach Seerecht untadelig. Es gibt also kein Recht darauf, aufgenommene Schiffbrüchige von einem niederländischen Schiff in Italien abzuladen.
“Seenotrettung darf keine Straftat sein”, ist die Essenz der Einlassungen unserer Politartisten. Dem kann man nur zustimmen. Eine Straftat nach internationalem Seerecht beginnt aber nach der Rettung, wenn eben nicht der nächste Hafen angelaufen wird, der innerhalb einer Stunde erreichbar gewesen wäre. Oder der Heimathafen. Frau Rackete hat mit der Sea-Watch 3 eindeutig gegen Seerecht verstoßen. Sie ist 17 Tage auf dem Mittelmeer herum gekreuzt, um eine Notsituation herzustellen, mit der sie dann entgegen des Anlegeverbots in italienischen Häfen ihren Rechtsbruch begründen kann. Abgesehen davon, dass sie die Erlaubnis hatte, die “Geretteten” binnen Stunden in Libyen oder Tunesien an Land zu bringen, hätte sie innerhalb der 17 Tage nicht nur ihren Heimathafen Amsterdam erreichen können – da hätten acht Tage gereicht –, sondern sogar den amerikanischen Kontinent, in jedem Falle jeden Teil Westafrikas. Mancher an Bord wäre da wieder zuhause gewesen und nicht im Lager in Libyen.
Weil die Sea-Watch 3 in Amsterdam registriert ist, könnten die Italienischen Behörden die Migranten von Bord dieses Schiffes direkt in die Niederlande überstellen. Sie befanden sich ja schon auf niederländischem Boden, bevor sie italienischen betreten konnten. Nach “Dublin‑3” können sie nur in den Niederlanden Asyl beantragen. Ja, Herr Steinmeier, Herr Maas, so sieht die Rechtslage aus und Sie lassen kein Wort fallen über das Stillschweigen der Niederlande, die ja bereitwillig das Schiff registriert haben, obwohl sie wussten, welchem Zweck es dienen wird. Da sollte auch über die Dummheit der selbsternannten Seenotretter nachgedacht werden, denn wenn sie ihr Schiff in Deutschland registriert hätten, hätten die “Geretteten” einen sofortigen Anspruch auf Asyl in Deutschland geltend machen können. Aber auch dann hätten die Italiener das Recht gehabt, eine Anlandung in ihren Häfen zu verbieten. Mehr zu diesem Thema hier: anderweltonline.com
Die Notsituation hat die Kapitänin selbst herbeigeführt
“Seenotrettung ist Menschenpflicht”, wird gern angeführt. Auch das ist richtig, aber wo sind die Grenzen? Kann es die Pflicht eines Schiffs aus Holland oder Deutschland sein, in der ganzen Welt Schiffbrüchige zu retten? Ja, durchaus. Aber nur, wenn diese Schiffe zufällig auf ihren normalen Routen einer Havarie begegnen. Es ist schon besonders anmaßend, extremes “Gutmenschentum”, Schiffe aufs Geratewohl in fremde Meere zu schicken, mit keinem anderen Ziel, als Schiffbrüchige aufzunehmen, denen man zufällig begegnen könnte. Hier wird deutlich, dass dem so nicht ist. Man fährt ganz gezielt dicht vor die Küste Libyens, um Menschen aufzusammeln, die sich nicht auf See begäben, wenn die “Retter” nicht erwartet würden und diese ihre Präsenz mit Lichtsignalen bekannt gäben. Die zumindest moralische Pflicht zur Seenotrettung besteht für Deutschland und die Niederlande nur in der Ost- und Nordsee. Dort wird sie gewissenhaft durchgeführt. Für alle anderen Küsten sind die jeweiligen Länder zuständig und es kann nur der Ausnahmefall sein, wenn ein fremdes Schiff Menschen nahe der Hoheitsgewässer eines anderen Landes aufnimmt. Eben wenn es zufällig in der Nähe ist.
Die Italienische Regierung hat unzweideutig klar gemacht, dass sie keine fremden Schiffe mit Migranten an Bord anlanden lassen wird. Das ist ihr gutes Recht. Frau Rackete hat vorsätzlich einen Notstand hergestellt, mithilfe dessen sie italienisches und internationales Seerecht aushebeln wollte. Sie hat den Tod von italienischen Seeleuten billigend in Kauf genommen, als sie kurzerhand ein Patrouillenboot gerammt hat. Das ist kriminell. Dafür muss sie vor jedem Seegerichtshof verurteilt und bestraft werden, unter anderem mit dem Entzug des Kapitänspatents, wenn sie überhaupt eines hat, das ihr die verantwortliche Führung eines Hochseeschiffes erlaubt.
Links-grüne Propaganda ignoriert internationales Seerecht
Salvinis Antwort auf die Anwürfe unseres Bundespräsidenten und Außenministers ist korrekt. Es steht ihnen nicht zu, der italienischen Justiz Vorschriften zu machen, wie sie eindeutige Rechtsbrüche zu behandeln haben. Noch dazu in einer Weise, die erkennen lässt, dass sie von der internationalen Rechtslage keine Ahnung haben. Oder ist es noch schlimmer und beide wissen, dass ihre Einwände keine Rechtsgrundlage haben und sie trotzdem rein ideologisch motiviert auf ihr Feindbild Salvini einprügeln? Von links-grünen Migrationsfetischisten ist nichts anderes zu erwarten, aber ein Präsident und ein Außenminister? Es ist schlimm genug, wenn sich unsere eigene Regierung und der Präsident nicht daran stören, dass man sich vom Rechtsstaat verabschiedet hat. Jetzt aber andere Regierungen aufzufordern, diesem unrühmlichen Beispiel zu folgen, setzt dem die Krone auf.
Die gewaltsame Anlandung der Sea-Watch 3 in einem italienischen Hafen ist eine Angelegenheit, die zwischen den Niederlanden und Italien zu regeln ist. Das Einzige, was deutsche Behörden beitragen können, ist, dafür Sorge zu tragen, dass sie einen Prozessbeobachter entsenden und die Haftbedingungen für Frau Rackete internationalen Standards genügen. Das in Zweifel zu ziehen bei einem Gründungsmitglied der EU, ist an sich schon eine Ungeheuerlichkeit, die nur noch rein links-grün-ideologisch ausgerichtet sein kann. Außenminister Maas und Präsident Steinmeier haben mit ihren Äußerungen gegen Italiens Regierung ihr Amt und das Ansehen Deutschlands beschädigt. Aber in Deutschland ist wohl alles erlaubt, wenn es gegen eine nationalkonservative Regierung geht. Da ist links-grün-ideologische Propaganda wichtiger als eine solide Bewertung von internationalem (See-)Recht.