Die Nachrichten reißen nicht ab. Gestern gab es wieder Neuigkeiten aus der Welt der öffentlichen Schwimmbäder. Was noch vor fünf Jahren eine Hauptattraktion für Kinder und Teenies in den Sommerferien war – bei strahlendem Sonnenschein ins Schwimmbad, am besten Freibad – das wird heute zunehmend zu einem Spießrutenlauf für Mädchen. Und die Belästiger werden immer jünger.
So geschehen im Westbad in München, Stadtteil Pasing. Im Westbad herrscht reger Betrieb. Am Donnerstag, den 1. August gegen 17:30 Uhr, trifft eine Schülerin im Westbad auf einen 14-jährigen Jungen. Der Teenager lockt das Mädchen zu sich in seine Umkleidekabine, die er gleich von innen verriegelt. Umstandslos beginnt er, das Kind im Intimbereich zu begrapschen. Selbst noch ein halbes Kind, verlangt er von dem 13jährigen Mädchen, dass es ihn oral befriedigt. Unglaublich: Ein Vierzehnjähriger nötigt eine Dreizehnjährige zu einem Blowjob und hält ihr auch noch den Hals zu und bedroht sie mit dem Tod: „Du wirst noch sterben“, wenn sie ihm nicht zu willen ist oder irgendjemandem etwas sagt. Das ist schlicht unfassbar.
Das Mädchen hat sich vehement geweigert und fing an zu weinen, der 14-jährige Iraker trat dann doch die Flucht an. Um sie aber noch gehörig einzuschüchtern, schlug er ihr mit der flachen Hand ins Gesicht und packte sie grob am Hals – samt Todesdrohung. Dann machte er sich davon. Das junge Mädchen saß bitterlich weinend in der Kabine, sodass der Bademeister darauf aufmerksam wurde. Er fand das junge Ding, hörte was sich zugetragen hatte und verständigte die Polizei.
Der Jugendliche war zwar schon auf und davon, doch einem Bericht zufolge konnte er in der elterlichen Wohnung aufgefunden und festgenommen werden. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch eines Kindes. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde er zunächst in der Haftanstalt des Münchner Polizeipräsidiums untergebracht. Kurz danach erließ ein Ermittlungsrichter Haftbefehl gegen den jugendlichen Iraker.
Der Junge ist schon trotz seines zarten Alters ein erfahrener Krimineller. Er ist ein polizeibekannter Intensivtäter. Als Intensivtäter gilt man, wenn man innerhalb eines Jahres einen „Highscore“ von mehreren Straftaten, darunter Gewaltstraftaten begangen hat. Nun sitzt er in U‑Haft, da Verdunkelungsgefahr besteht.
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