“Maß­nah­men­paket gegen Rechts­extre­mismus”: Bun­des­re­gierung will mit “Regel­an­frage beim Ver­fas­sungs­schutz” das Waf­fen­recht verschärfen

Als Folge des Anschlags von Halle hat die Regierung am letzten Mittwoch ein “Maß­nah­men­paket gegen Rechts­extre­mismus und Hass­kri­mi­na­lität” beschlossen und damit unter anderem das Waffen- und Spreng­stoff­recht ver­schärft. Vor der Vergabe eines Waf­fen­scheins soll es demnach eine Regel­an­frage beim Ver­fas­sungs­schutz geben. “Die Ver­fas­sungs­schutz­be­hörden müssen künftig gefragt werden, bevor Waf­fen­er­laub­nisse erteilt werden. Waffen gehören nicht in die Hände von Extre­misten”, sagte Jus­tiz­mi­nis­terin Christine Lam­brecht (SPD) der “Welt am Sonntag”.Teile des Neun-Punkte-Pakets, auf das sich das Justiz- und das Innen­ressort geeinigt haben, sollen laut der Zeitung zügig in Geset­zesform gebracht werden. So sollen Betreiber großer Social-Media-Platt­formen künftig strafbare Inhalte nicht mehr nur löschen, sondern dem Bun­des­kri­mi­nalamt melden müssen und zur Aus­kunft über die nötigen Daten ver­pflichtet werden. Bei Belei­di­gungen im Internet ist vor­ge­sehen, dass Staats­an­walt­schaften künftig direkt tätig werden müssen. Ein wei­terer Punkt ist der bessere Schutz für Lokal­po­li­tiker vor übler Nachrede oder Ver­leumdung. Außerdem sollen Men­schen, die in der Öffent­lichkeit stehen und bedroht werden, leichter eine Aus­kunfts­sperre im Bun­des­mel­de­re­gister bean­tragen können.
 

Berlin (dts Nach­rich­ten­agentur) — Foto: Sport­waffen, über dts Nachrichtenagentur