Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) hat auf offensichtliche Pannen der Staatsanwaltschaft Kleve beim Umgang mit einem mutmaßlichen Sexualstraftäter reagiert. Das berichtet die “Rheinische Post”. In diesen Tagen geht den Generalstaatsanwälten in NRW demnach ein neuer Erlass des NRW-Justizministeriums zu, der in solchen Fällen zu mehr Eile auffordert und häufigere Inhaftierungen von Tatverdächtigen sowie mehr Hausdurchsuchungen in solchen Fällen anregt.“Ein mir berichteter Einzelfall gibt Anlass, für die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorsorglich auf folgende Punkte hinzuweisen”, beginnt Biesenbachs neuer Erlass. “Zeitliche Verzögerungen sind unter allen Umständen zu vermeiden”, heißt es weiter. Hausdurchsuchungen und Untersuchungshaft seien “auch im Falle einer geständigen Einlassung sorgfältig zu prüfen und, soweit angezeigt, zeitnah auszuschöpfen”. Bei der Prüfung einer Untersuchungshaft sei Paragraf 112a der Strafprozessordnung “besonders in den Blick zu nehmen”, mahnt Biesenbach. Dieser Paragraf nennt die Wiederholungsgefahr als möglichen Haftgrund.
Düsseldorf (dts Nachrichtenagentur) — Foto: Justicia, über dts Nachrichtenagentur