Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsieht, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. Aus Politik und Kirche kommt jedoch Kritik. Viele sehen in Kinderrechten den Versuch, die elterliche Erziehungsfreiheit auszuhebeln.
Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und CDU auf die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz geeinigt. (FW Kommentar hier) Nun hat Justizministerin Christine Lambrecht einen Gesetzvorschlag vorgelegt. Nach den Plänen der SPD soll Artikel 6 des Grundgesetzes um folgende Sätze ergänzt werden: »Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.«
Brisant an Lambrechts Vorhaben ist weniger der Wortlaut des neuen Kinderrechte-Artikels, sondern dessen Positionierung im Grundgesetz. Als geplanter Absatz 1a im Artikel 6 GG würden Kinderrechte noch vor den Elternrechten fixiert, die in Absatz 2 des Artikels 6 geregelt sind. Doch der allzu durchsichtige Plan der SPD, die Elternrechte auszuhebeln, indem sich der Staat eine Art Definitionsmonopol über das Kindeswohl zuschanzt, das er nach Belieben gegen das elterliche Bestimmungsrecht ausspielen kann, stößt auf harsche Kritik.
So schmäht die FAZ das Gesetzesvorhaben als eine »kräftige Prise DDR«, mit der die SPD über die Kinderrechte dem Grundgesetz beizumischen gedenkt. Ähnliche Kritik kommt von der katholischen Kirche. Der Vorsitzende der Kommission für Ehe und Familie, Erzbischof Heiner Koch, sieht in der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz eine Verschiebung des staatlichen Wächteramts, durch den das Elternrecht beschädigt werde.
Auch die CDU sieht Lambrechts Gesetz kritisch. Die rechtspolitische Sprecherin, Elisabeth Winkelmeier-Becker, warnt in einer Pressemitteilung vor einer unzulässigen Einmischung des Staates in die Familien. Zuvor hatte der unionsinterne Arbeitskreis Christlich-demokratischer Juristen (BACDJ) in einem Gutachten festgestellt, daß die Fixierung eigenständiger Kinderrechte im Grundgesetz ein unnötiges und gefährliches Unterfangen sei.
Quelle: freiewelt.net
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