Die SPD will per Gesetz die »Luft­hoheit über die Kin­der­betten« erobern

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terin Christine Lam­brecht (SPD) hat einen Gesetz­entwurf vor­gelegt, der vor­sieht, Kin­der­rechte ins Grund­gesetz auf­zu­nehmen. Aus Politik und Kirche kommt jedoch Kritik. Viele sehen in Kin­der­rechten den Versuch, die elter­liche Erzie­hungs­freiheit auszuhebeln.
Im Koali­ti­ons­vertrag haben sich SPD und CDU auf die Auf­nahme von Kin­der­rechten in das Grund­gesetz geeinigt. (FW Kom­mentar hier) Nun hat Jus­tiz­mi­nis­terin Christine Lam­brecht einen Gesetz­vor­schlag vor­gelegt. Nach den Plänen der SPD soll Artikel 6 des Grund­ge­setzes um fol­gende Sätze ergänzt werden: »Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und För­derung seiner Grund­rechte ein­schließlich seines Rechts auf Ent­wicklung zu einer eigen­ver­ant­wort­lichen Per­sön­lichkeit in der sozialen Gemein­schaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staat­lichen Handeln, das es unmit­telbar in seinen Rechten betrifft, ange­messen zu berück­sich­tigen. Jedes Kind hat bei staat­lichen Ent­schei­dungen, die seine Rechte unmit­telbar betreffen, einen Anspruch auf recht­liches Gehör.«
Brisant an Lam­b­rechts Vor­haben ist weniger der Wortlaut des neuen Kin­der­rechte-Artikels, sondern dessen Posi­tio­nierung im Grund­gesetz. Als geplanter Absatz 1a im Artikel 6 GG würden Kin­der­rechte noch vor den Eltern­rechten fixiert, die in Absatz 2 des Artikels 6 geregelt sind. Doch der allzu durch­sichtige Plan der SPD, die Eltern­rechte aus­zu­hebeln, indem sich der Staat eine Art Defi­ni­ti­ons­mo­nopol über das Kin­deswohl zuschanzt, das er nach Belieben gegen das elter­liche Bestim­mungs­recht aus­spielen kann, stößt auf harsche Kritik.
So schmäht die FAZ das Geset­zes­vor­haben als eine »kräftige Prise DDR«, mit der die SPD über die Kin­der­rechte dem Grund­gesetz bei­zu­mi­schen gedenkt. Ähn­liche Kritik kommt von der katho­li­schen Kirche. Der Vor­sit­zende der Kom­mission für Ehe und Familie, Erz­bi­schof Heiner Koch, sieht in der Auf­nahme von Kin­der­rechten in das Grund­gesetz eine Ver­schiebung des staat­lichen Wäch­teramts, durch den das Eltern­recht beschädigt werde.
Auch die CDU sieht Lam­b­rechts Gesetz kri­tisch. Die rechts­po­li­tische Spre­cherin, Eli­sabeth Win­kel­meier-Becker, warnt in einer Pres­se­mit­teilung vor einer unzu­läs­sigen Ein­mi­schung des Staates in die Familien. Zuvor hatte der uni­ons­in­terne Arbeits­kreis Christlich-demo­kra­ti­scher Juristen (BACDJ) in einem Gut­achten fest­ge­stellt, daß die Fixierung eigen­stän­diger Kin­der­rechte im Grund­gesetz ein unnö­tiges und gefähr­liches Unter­fangen sei.


Quelle: freiewelt.net