Die „Flüchtlingskrise“ seit 2015 wird vermutlich auch als eines der lukrativsten Unternehmen dieses Jahrzehnts in die Geschichte eingehen. Und damit auch als bevorzugtes Feld Krimineller: von Spitzenpolitikern bis zu kleinen Beamten. Im Fall zweier Geschäftsführer einer Sicherheitsfirma und eines Caterers, die mit einem Mitarbeiter der Stadt Frechen gemeinsame Sache machten, dabei Millionen abgriffen und dabei kriminell wurden, fällte ein Gericht in Köln nun ein Urteil.
In der PM des Landgerichts Köln von vorletzter Woche heißt es dazu: Das heute abgeschlossene Verfahren vor der 16. großen Strafkammer des Landgerichts Köln betraf Korruptions- und Untreuestraftaten sowie Straftaten im Bereich der Steuerhinterziehung und des Sozialabgabenbetrugs durch ein Catering- sowie mehrere Sicherheitsunternehmen in Frechen.
Die Angeklagten wurden durch die Wirtschaftsstrafkammer unter Vorsitz von Vorsitzender Richterin am Landgericht Dr. Grobecker zu Haftstrafen von 4 Jahren und 2 Monaten, 3 Jahren und 8 Monaten sowie 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Die Kammer sah nach 42 Hauptverhandlungstagen zum einen Bestechungstaten zweier Angeklagter gegenüber Mitarbeitern der Stadt Frechen im Rahmen des Flüchtlingszustroms in den Jahren 2015, 2016 und 2017 als erwiesen an.
Auftragsvolumen i.H.v. ca. 2 Millionen Euro
Die insoweit Verurteilten haben in diesem Zusammenhang – neben weiteren Straftaten – an einen Angestellten der Stadt Frechen, der mit wenigstens einem weiteren Mitarbeiter der Stadt zusammenarbeitete, Bestechungszahlungen i.H.v. wenigstens 200.000 € erbracht, um im Jahr 2016 Cateringaufträge für zwei Flüchtlingsunterkünfte zu erhalten. Dabei ging es um ein Auftragsvolumen i.H.v. ca. 2 Millionen Euro.
Die entsprechenden Mittel wurden generiert, indem ein weiterer heute verurteilter Sicherheitsunternehmer Scheinrechnungen i.H.v. ca. 340.000 € ausstellte. Ferner wurden Kündigungsfristen in Verträgen mit der Stadt Frechen manipuliert, um Ausfallpauschalen i.H.v. rund 320.000 € geltend zu machen. Diese Beträge wurden von der Stadt Frechen bezahlt. Bei der ursprünglichen Kündigungsfrist von zwei Wochen wäre eine solche Pauschale nicht angefallen. Allein hierfür erhielt ein städtischer Bediensteter eine Bestechungszahlung von 67.500 €.
Weiter heißt es in der PM: „Werden Bestechungszahlungen und Zahlungen auf Scheinrechnungen außer Betracht gelassen, erzielte das Cateringunternehmen, das über keinerlei Personal verfügte und seine Leistungen allein durch Subunternehmer erbrachte, einen Gewinn i.H.v. von 1 Million Euro durch die Ausgabe von Essen in Flüchtlingsheimen.
Durch Schwarzarbeit Sozialabgaben im Millionenbereich nicht abgeführt
Durch die Taten wurden Steuern in sechststelliger Höhe verkürzt. Zum anderen haben zur Überzeugung der Kammer alle drei heute verurteilten Sicherheitsunternehmer von 2013 bis 2017 in der Sicherheitsbranche zusammengearbeitet, und durch Rechnungen über nicht leistungsunterlegte Positionen und erhebliche kick-back-Zahlungen über Jahre Steuern in einer erheblichen sechsstelligen Höhe hinterzogen.
Der diese Rechnungen schreibende Sicherheitsunternehmer hat zudem durch Schwarzarbeit Sozialabgaben im Millionenbereich nicht abgeführt. Für die von ihm geschriebenen Rechnungen erhielt er Provisionen im sechsstelligen Bereich.
Den Kriminellen wurde es von der Stadt leicht gemacht
Die Verurteilten haben vor der Kammer hinsichtlich sämtlicher Taten weitgehende Geständnisse abgelegt. Zu Gunsten der Verurteilten hat die Kammer zu berücksichtigen, dass die Begehung der Taten den insoweit Verurteilten durch ein Fehlen jeglicher institutionalisierter Kontrollmechanismen, etwa einem Außerachtlassen des Vier-Augen-Prinzips und einem Ausschreibungsverfahren, auf Ebene der Verwaltung der Stadt Frechen leicht gemacht wurde und die Initiative zu den Taten weitestgehend von einem Mitarbeiter der Stadt Frechen ausgegangen ist, wie die Vorsitzende Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung mitteilte.
Die Kammer hat durch das Urteil die Einziehung sämtlicher hinterzogenen Steuern und Sozialabgaben sowie der Taterträge in Millionenhöhe angeordnet. Hierdurch wird die wirtschaftliche Existenz der Verurteilten für viele Jahre auf ein Mindestmaß beschränkt sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
David Berger — Erstveröffentlichung auf dem Blog des Autors www.philosophia-perennis.com
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