Gold­grube Flücht­lingsheim: Kor­ruption, Untreue und Steu­er­hin­ter­ziehung in Frechen

Die „Flücht­lings­krise“ seit 2015 wird ver­mutlich auch als eines der lukra­tivsten Unter­nehmen dieses Jahr­zehnts in die Geschichte ein­gehen. Und damit auch als bevor­zugtes Feld Kri­mi­neller: von Spit­zen­po­li­tikern bis zu kleinen Beamten. Im Fall zweier Geschäfts­führer einer Sicher­heits­firma und eines Caterers, die mit einem Mit­ar­beiter der Stadt Frechen gemeinsame Sache machten, dabei Mil­lionen abgriffen und dabei kri­minell wurden, fällte ein Gericht in Köln nun ein Urteil.
In der PM des Land­ge­richts Köln von vor­letzter Woche heißt es dazu: Das heute abge­schlossene Ver­fahren vor der 16. großen Straf­kammer des Land­ge­richts Köln betraf Kor­rup­tions- und Untreu­estraf­taten sowie Straf­taten im Bereich der Steu­er­hin­ter­ziehung und des Sozi­al­ab­ga­ben­be­trugs durch ein Catering- sowie mehrere Sicher­heits­un­ter­nehmen in Frechen.

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Die Ange­klagten wurden durch die Wirt­schafts­straf­kammer unter Vorsitz von Vor­sit­zender Rich­terin am Land­ge­richt Dr. Gro­becker zu Haft­strafen von 4 Jahren und 2 Monaten, 3 Jahren und 8 Monaten sowie 3 Jahren und 6 Monaten ver­ur­teilt. Die Kammer sah nach 42 Haupt­ver­hand­lungs­tagen zum einen Bestechungs­taten zweier Ange­klagter gegenüber Mit­ar­beitern der Stadt Frechen im Rahmen des Flücht­lings­zu­stroms in den Jahren 2015, 2016 und 2017 als erwiesen an.
Auf­trags­vo­lumen i.H.v. ca. 2 Mil­lionen Euro
Die insoweit Ver­ur­teilten haben in diesem Zusam­menhang – neben wei­teren Straf­taten – an einen Ange­stellten der Stadt Frechen, der mit wenigstens einem wei­teren Mit­ar­beiter der Stadt zusam­men­ar­beitete, Bestechungs­zah­lungen i.H.v. wenigstens 200.000 € erbracht, um im Jahr 2016 Cate­ring­auf­träge für zwei Flücht­lings­un­ter­künfte zu erhalten. Dabei ging es um ein Auf­trags­vo­lumen i.H.v. ca. 2 Mil­lionen Euro.
Die ent­spre­chenden Mittel wurden gene­riert, indem ein wei­terer heute ver­ur­teilter Sicher­heits­un­ter­nehmer Schein­rech­nungen i.H.v. ca. 340.000 € aus­stellte. Ferner wurden Kün­di­gungs­fristen in Ver­trägen mit der Stadt Frechen mani­pu­liert, um Aus­fall­pau­schalen i.H.v. rund 320.000 € geltend zu machen. Diese Beträge wurden von der Stadt Frechen bezahlt. Bei der ursprüng­lichen Kün­di­gungs­frist von zwei Wochen wäre eine solche Pau­schale nicht ange­fallen. Allein hierfür erhielt ein städ­ti­scher Bediens­teter eine Bestechungs­zahlung von 67.500 €.
Weiter heißt es in der PM: „Werden Bestechungs­zah­lungen und Zah­lungen auf Schein­rech­nungen außer Betracht gelassen, erzielte das Cate­ring­un­ter­nehmen, das über kei­nerlei Per­sonal ver­fügte und seine Leis­tungen allein durch Sub­un­ter­nehmer erbrachte, einen Gewinn i.H.v. von 1 Million Euro durch die Ausgabe von Essen in Flüchtlingsheimen.
Durch Schwarz­arbeit Sozi­al­ab­gaben im Mil­lio­nen­be­reich nicht abgeführt
Durch die Taten wurden Steuern in sechst­stel­liger Höhe ver­kürzt. Zum anderen haben zur Über­zeugung der Kammer alle drei heute ver­ur­teilten Sicher­heits­un­ter­nehmer von 2013 bis 2017 in der Sicher­heits­branche zusam­men­ge­ar­beitet, und durch Rech­nungen über nicht leis­tungs­un­ter­legte Posi­tionen und erheb­liche kick-back-Zah­lungen über Jahre Steuern in einer erheb­lichen sechs­stel­ligen Höhe hinterzogen.
Der diese Rech­nungen schrei­bende Sicher­heits­un­ter­nehmer hat zudem durch Schwarz­arbeit Sozi­al­ab­gaben im Mil­lio­nen­be­reich nicht abge­führt. Für die von ihm geschrie­benen Rech­nungen erhielt er Pro­vi­sionen im sechs­stel­ligen Bereich.
Den Kri­mi­nellen wurde es von der Stadt leicht gemacht
Die Ver­ur­teilten haben vor der Kammer hin­sichtlich sämt­licher Taten weit­ge­hende Geständ­nisse abgelegt. Zu Gunsten der Ver­ur­teilten hat die Kammer zu berück­sich­tigen, dass die Begehung der Taten den insoweit Ver­ur­teilten durch ein Fehlen jeg­licher insti­tu­tio­na­li­sierter Kon­troll­me­cha­nismen, etwa einem Außer­acht­lassen des Vier-Augen-Prinzips und einem Aus­schrei­bungs­ver­fahren, auf Ebene der Ver­waltung der Stadt Frechen leicht gemacht wurde und die Initiative zu den Taten wei­test­gehend von einem Mit­ar­beiter der Stadt Frechen aus­ge­gangen ist, wie die Vor­sit­zende Rich­terin in der münd­lichen Urteils­be­gründung mitteilte.
Die Kammer hat durch das Urteil die Ein­ziehung sämt­licher hin­ter­zo­genen Steuern und Sozi­al­ab­gaben sowie der Tat­er­träge in Mil­lio­nenhöhe ange­ordnet. Hier­durch wird die wirt­schaft­liche Existenz der Ver­ur­teilten für viele Jahre auf ein Min­destmaß beschränkt sein.  Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

David Berger — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog des Autors www.philosophia-perennis.com