Quelle: zaronews.com

UNHCR: Flücht­linge sind „geset­zes­treuer“ als Deutsche!

Laut UNHCR sind Flücht­linge weniger kri­minell als Deutsche! Ein Fak­ten­check der anderen Art!
Das UNHCR (United Nations High Com­mis­sioner for Refugees), also der Hoher Flücht­lings­kom­missar der Ver­einten Nationen bzw. Hoch­kom­missar der Ver­einten Nationen für Flücht­linge ist ein per­sön­liches Amt der UN (Ver­einten Nationen). Es ist mit dem Schutz von Flücht­lingen und Staa­ten­losen beauf­tragt und auch im Bereich der huma­ni­tären Hilfe tätig. Die Orga­ni­sation hat ihren Dienstsitz in Genf und ist als Son­der­or­ga­ni­sation der Ver­einten Nationen der Gene­ral­ver­sammlung rechenschaftspflichtig.
Auf der deut­schen Homepage der UNO Flücht­lings­hilfe (Deutschland für den UNHCR) gibt es einen „Fak­ten­check“:
Vor­ur­teile gegen Flücht­linge auf dem Prüfstand.
Hier:

Dort heißt es:
Sie halten sich hart­näckig, ver­giften das poli­tische Klima und machen eine sach­liche Dis­kussion über die Themen Flucht und Ver­treibung unmöglich: Vorurteile.
Flücht­lingen erschweren sie so das Ankommen, den Men­schen und Orga­ni­sa­tionen, die ihnen helfen möchten, die Arbeit.
Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, dass sie der kom­plexen gesell­schaft­lichen Wirk­lichkeit kei­neswegs gerecht werden oder jeder Grundlage entbehren.
Die UNO-Flücht­lings­hilfe hat einige gängige Vor­ur­teile unter­sucht und ihren Wahr­heits­gehalt über­prüft. Lesen Sie hier den Faktencheck
Ein Thema dieses „Fak­ten­checks“ ist unter anderem auch das Thema „Flücht­linge sind kriminell.“
Dazu steht zu lesen:

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Aner­kannte Flücht­linge und sonstige Asyl­be­rech­tigte stellten 2017 lediglich 0,5% aller Tat­ver­däch­tigen und waren damit sogar geset­zes­treuer als Deutsche. 
Die Kri­mi­na­lität ist 2018 außerdem gesunken – trotz der 161.000 Neu­an­kömm­linge, die Asy­l­erst­an­träge gestellt haben. Abge­sehen davon ent­steht kri­mi­nelles Ver­halten durch eine Vielzahl von Ein­flüssen und kann nicht nur über Her­kunft oder Kultur erklärt werden.
Wenn im Zusam­menhang mit Flücht­lingen und Kri­mi­na­lität Zahlen genannt werden, stammen diese in der Regel aus der Poli­zei­lichen Kri­mi­nal­sta­tistik (PKS). Die PKS gibt jedoch keine Aus­kunft über tat­säch­liche Kri­mi­na­lität, ob nun unter Ein­hei­mi­schen oder Flücht­lingen. Sie erhebt lediglich den Anteil soge­nannter Zuwan­derer an der Gesamtzahl der Tat­ver­däch­tigen bei Straf­taten. In die Kate­gorie „Zuwan­derer“ fallen jedoch nicht nur aner­kannte Flücht­linge, sondern alle Schutz­be­rech­tigten sowie Geduldete und sich uner­laubt in Deutschland auf­hal­tende Menschen. 
Da bis auf seltene Aus­nahmen nicht nach Auf­ent­halts­status dif­fe­ren­ziert wird, gibt es so gut wie keine Angaben zur Anzahl tat­ver­däch­tiger Flüchtlinge.
Doch dann muss selbst das UNHCR bekennen:
2018 waren ins­gesamt 8,6 Prozent aller Tat­ver­däch­tigen Zuwander*innen. Das ist höher als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung.
Das wird aber gleich wieder relativiert:
Ent­gegen weit ver­brei­teter Annahmen hat dies jedoch wenig mit ihrer Her­kunft oder der viel beschwo­renen kul­tu­rellen Prägung zu tun, sondern ist durch ein kom­plexes Zusam­men­spiel von Fak­toren bedingt. Dazu gehört zum einen die Sozi­al­struktur der Gruppe der Zuwanderer*innen.
65% der­je­nigen, die zwi­schen 2015 und 2018 ihren Asy­l­erst­antrag gestellt haben, sind männlich, 73% von ihnen sind zusätzlich unter 30 Jahre alt. Die Bevöl­ke­rungs­gruppe der Männer zwi­schen 14 und 30 Jahren zeichnet sich in allen Ländern der Welt durch besondere Risi­ko­freude aus und ist bei Gewalt­de­likten über­re­prä­sen­tiert – unab­hängig von ihrer Herkunft.
Neben Alter und Geschlecht spielen kon­krete Lebens­lagen und die Blei­be­per­spektive eine wichtige Rolle. Geduldete und Men­schen, die sich uner­laubt in Deutschland auf­halten, werden sta­tis­tisch gesehen häu­figer zu Straftäter*innen, weil sie unter der Unsi­cherheit und Per­spek­tiv­lo­sigkeit leiden, die ihre Situation mit sich bringt. 
Auch schwere soziale Lebens­be­din­gungen, wie sie z.B. durch die Unter­bringung in Mas­sen­un­ter­künften ent­stehen, begüns­tigen straf­bares Ver­halten, zum Bei­spiel Handgreiflichkeiten. 
Eine Auf­ent­halts­be­rech­tigung und die damit ein­her­ge­hende Arbeits­er­laubnis hin­gegen bedeuten die Chance auf eine planbare, selbst­be­stimmte Zukunft, die niemand leicht­fertig aufs Spiel setzt. Nicht umsonst machen aner­kannte Flücht­linge und sonstige Schutz­be­rech­tigte nur einen so geringen Bruchteil aller Tat­ver­däch­tigen aus.
Zuletzt hängt die Wahr­schein­lichkeit, dass eine Straftat zur Anzeige gebracht wird, stark von der eth­ni­schen Zuge­hö­rigkeit der Tat­ver­däch­tigen ab. 
Das Anzei­ge­ver­halten stellt einen erheb­lichen Ver­zer­rungs­faktor dar, denn es ist davon aus­zu­gehen, dass Straf­taten min­destens doppelt so oft ange­zeigt werden, wenn sie von Flücht­lingen begangen werden. Dadurch erreichen sie eine viel höhere Sichtbarkeit.
Ori­gi­nal­quelle: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/faktencheck/
Kurzum: Selbst die UNO/UNHCR erklärt Deutsche im Umkehr­schluss als „kri­mi­neller“ als Flücht­linge („Aner­kannte Flücht­linge und sonstige Asyl­be­rech­tigte stellten 2017 lediglich 0,5% aller Tat­ver­däch­tigen und waren damit sogar geset­zes­treuer als Deutsche“)!

Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de