Laut UNHCR sind Flüchtlinge weniger kriminell als Deutsche! Ein Faktencheck der anderen Art!
Das UNHCR (United Nations High Commissioner for Refugees), also der Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen bzw. Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge ist ein persönliches Amt der UN (Vereinten Nationen). Es ist mit dem Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen beauftragt und auch im Bereich der humanitären Hilfe tätig. Die Organisation hat ihren Dienstsitz in Genf und ist als Sonderorganisation der Vereinten Nationen der Generalversammlung rechenschaftspflichtig.
Auf der deutschen Homepage der UNO Flüchtlingshilfe (Deutschland für den UNHCR) gibt es einen „Faktencheck“:
Vorurteile gegen Flüchtlinge auf dem Prüfstand.
Hier:
Dort heißt es:
Sie halten sich hartnäckig, vergiften das politische Klima und machen eine sachliche Diskussion über die Themen Flucht und Vertreibung unmöglich: Vorurteile.
Flüchtlingen erschweren sie so das Ankommen, den Menschen und Organisationen, die ihnen helfen möchten, die Arbeit.
Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch heraus, dass sie der komplexen gesellschaftlichen Wirklichkeit keineswegs gerecht werden oder jeder Grundlage entbehren.
Die UNO-Flüchtlingshilfe hat einige gängige Vorurteile untersucht und ihren Wahrheitsgehalt überprüft. Lesen Sie hier den Faktencheck
Ein Thema dieses „Faktenchecks“ ist unter anderem auch das Thema „Flüchtlinge sind kriminell.“
Dazu steht zu lesen:
Anerkannte Flüchtlinge und sonstige Asylberechtigte stellten 2017 lediglich 0,5% aller Tatverdächtigen und waren damit sogar gesetzestreuer als Deutsche.
Die Kriminalität ist 2018 außerdem gesunken – trotz der 161.000 Neuankömmlinge, die Asylerstanträge gestellt haben. Abgesehen davon entsteht kriminelles Verhalten durch eine Vielzahl von Einflüssen und kann nicht nur über Herkunft oder Kultur erklärt werden.
Wenn im Zusammenhang mit Flüchtlingen und Kriminalität Zahlen genannt werden, stammen diese in der Regel aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die PKS gibt jedoch keine Auskunft über tatsächliche Kriminalität, ob nun unter Einheimischen oder Flüchtlingen. Sie erhebt lediglich den Anteil sogenannter Zuwanderer an der Gesamtzahl der Tatverdächtigen bei Straftaten. In die Kategorie „Zuwanderer“ fallen jedoch nicht nur anerkannte Flüchtlinge, sondern alle Schutzberechtigten sowie Geduldete und sich unerlaubt in Deutschland aufhaltende Menschen.
Da bis auf seltene Ausnahmen nicht nach Aufenthaltsstatus differenziert wird, gibt es so gut wie keine Angaben zur Anzahl tatverdächtiger Flüchtlinge.
Doch dann muss selbst das UNHCR bekennen:
2018 waren insgesamt 8,6 Prozent aller Tatverdächtigen Zuwander*innen. Das ist höher als ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung.
Das wird aber gleich wieder relativiert:
Entgegen weit verbreiteter Annahmen hat dies jedoch wenig mit ihrer Herkunft oder der viel beschworenen kulturellen Prägung zu tun, sondern ist durch ein komplexes Zusammenspiel von Faktoren bedingt. Dazu gehört zum einen die Sozialstruktur der Gruppe der Zuwanderer*innen.
65% derjenigen, die zwischen 2015 und 2018 ihren Asylerstantrag gestellt haben, sind männlich, 73% von ihnen sind zusätzlich unter 30 Jahre alt. Die Bevölkerungsgruppe der Männer zwischen 14 und 30 Jahren zeichnet sich in allen Ländern der Welt durch besondere Risikofreude aus und ist bei Gewaltdelikten überrepräsentiert – unabhängig von ihrer Herkunft.
Neben Alter und Geschlecht spielen konkrete Lebenslagen und die Bleibeperspektive eine wichtige Rolle. Geduldete und Menschen, die sich unerlaubt in Deutschland aufhalten, werden statistisch gesehen häufiger zu Straftäter*innen, weil sie unter der Unsicherheit und Perspektivlosigkeit leiden, die ihre Situation mit sich bringt.
Auch schwere soziale Lebensbedingungen, wie sie z.B. durch die Unterbringung in Massenunterkünften entstehen, begünstigen strafbares Verhalten, zum Beispiel Handgreiflichkeiten.
Eine Aufenthaltsberechtigung und die damit einhergehende Arbeitserlaubnis hingegen bedeuten die Chance auf eine planbare, selbstbestimmte Zukunft, die niemand leichtfertig aufs Spiel setzt. Nicht umsonst machen anerkannte Flüchtlinge und sonstige Schutzberechtigte nur einen so geringen Bruchteil aller Tatverdächtigen aus.
Zuletzt hängt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Straftat zur Anzeige gebracht wird, stark von der ethnischen Zugehörigkeit der Tatverdächtigen ab.
Das Anzeigeverhalten stellt einen erheblichen Verzerrungsfaktor dar, denn es ist davon auszugehen, dass Straftaten mindestens doppelt so oft angezeigt werden, wenn sie von Flüchtlingen begangen werden. Dadurch erreichen sie eine viel höhere Sichtbarkeit.
Originalquelle: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/informieren/faktencheck/
Kurzum: Selbst die UNO/UNHCR erklärt Deutsche im Umkehrschluss als „krimineller“ als Flüchtlinge („Anerkannte Flüchtlinge und sonstige Asylberechtigte stellten 2017 lediglich 0,5% aller Tatverdächtigen und waren damit sogar gesetzestreuer als Deutsche“)!
Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de
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