Kin­der­rechte und 100 Prozent-Betreu­ungs­quote: Auf dem Weg in die Erziehungsdiktatur?

Wer nach sicheren Anzeichen für die sozia­lis­tische Färbung der SPD-Politik sucht, muss sich ihre Fami­li­en­po­litik näher anschauen: Das Ver­trauen der Genossen in die Erzie­hungs­fä­higkeit des Staates ist dort ungefähr so groß wie ihr feind­se­liges Miss­trauen gegenüber der elter­lichen Auto­nomie. Ein Kommentar.

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Um Eltern in der kon­kreten Aus­ge­staltung ihrer grund­ge­setzlich garan­tierten Erzie­hungs­freiheit zu hindern, kann die SPD – gestützt und mit­ge­tragen von der CDU – auf eine poli­tische Erfolgs­ge­schichte zurück­blicken. Das erklärte Ziel der Genossen, 100 Prozent Betreu­ungs­quote der Kinder gegenüber 100 Prozent Erwerbs­quote unter Müttern zu erreichen, rückt mit jeder neuen Aus­geburt des urty­pi­schen SPD-Lieb­lings­pro­jekts Steu­er­erhöhung in größere Nähe. Erwerbs­tätige Mütter und Väter ver­schaffen dem Staat nicht nur spru­delnde Steu­er­ein­nahmen, sondern auch die Mög­lichkeit, die ehemals privat orga­ni­sierte Kin­der­er­ziehung immer weiter zu ver­ge­sell­schaften. Nicht nur das, der Staat hat mitt­ler­weile Geschmack daran gefunden, bei Erziehung und Bildung seiner unmün­digen Staats­bürger kräftig mit­zu­mi­schen, wofür er ein immer dichter wer­dendes Geflecht aus Behör­den­ab­tei­lungen, Unter­ab­tei­lungen, Insti­tu­tionen und Ver­einen geschaffen hat, alle aus­ge­stattet mit einer erkleck­lichen Anzahl steu­er­sub­ven­tio­nierter Arbeitsplätze.

Mit ihrem Geset­zes­vor­schlag, Kin­der­rechte in die Ver­fassung auf­zu­nehmen, setzt Jus­tiz­mi­nis­terin Christine Lam­brecht (SPD) den vor­läu­figen Schluss­punkt in dieser Ent­wicklung. Ihr Vor­schlag, Kin­der­rechte direkt in einem Absatz 1a noch vor den Eltern­rechten in Absatz 2, Artikel 6 GG, zu plat­zieren, ist schlicht so dreist wie kon­se­quent zu nennen. Um sich der Kinder zu bemäch­tigen, muss der Staat den Stör­faktor Eltern­recht mög­lichst besei­tigen. In der plu­ra­lis­tisch gewen­deten Variante der Dik­tatur finden die SPD-Funk­tionäre dafür freilich eine ele­gantere Lösung als das wenig zim­per­liche SED-Politbüro. Hier läßt die BRD-Regie­rungs­kammer das Eltern­recht groß­zügig als nette Fassade bezie­hungs­weise juris­ti­schen Hohl­körper stehen, indem sie dem Grund­gesetz einen reich an Inter­pre­ta­ti­ons­mög­lich­keiten aus­ge­stat­teten Gum­mi­pa­ra­graphen bei­mischt, dessen mil­chige Würze man der Para­graphen-Suppe mög­lichst wenig anmerken soll. Was diese anrichtet, soll dem unkri­ti­schen Bürger erst dann ins Bewusstsein steigen, wenn er das Mahl gegessen hat. Seine Wirkung jedoch – die Zer­störung des elter­lichen Abwehr­rechts gegen staat­liche Ein­fluss­nahme – bleibt die gleiche. Das Gespenst des sozia­lis­ti­schen Traums, die ganze Per­sön­lichkeit außerhalb des Eltern­hauses im Geiste des Sozia­lismus zum »über­zeugten Mar­xisten« und »klas­sen­be­wussten Staats­bürger« zu formen, scheint hier in seiner in die Jahr­zehnte gekom­menen Reinheit auf. Allein die Begriffe ändern sich. Aus Inter­na­tio­na­lismus wird »Diversity«, aus Sozia­lismus »Demo­kratie«, aus dem Kol­lektiv wird die »offene, bunte Gesell­schaft«, aus Klas­sen­kampf der »Kampf gegen Rechts«.

Gelassene Skep­tiker merken an, Kin­der­rechte machten sich lediglich ganz nett im Grund­gesetz, ihr Gestal­tungs­po­tential ver­puffe jedoch in der kon­kreten Rechts­aus­legung. Hüb­sches, aber unnö­tiges Beiwerk eben. Lesen kann man die Auf­nahme eigen­stän­diger Rechte für Kinder aber auch aus einer völ­ligen anderen Richtung. Indem die Regierung Kinder quasi zu Bürgern erklärt, denen lediglich der richtige Anwalt fehle – in dem Fall der Staat selbst, die Eltern sind aus dem Spiel – bemächtigt er sich eines recht­lichen Instru­men­ta­riums, das uns in seiner mög­lichen gewor­denen prak­ti­schen Aus­ge­staltung ins­be­sondere in der SPD-sozia­lis­ti­schen Variante schaudern lassen sollte.

Staat­liche Bil­dungs- und Betreu­ungs­ein­rich­tungen könnten künftig im nie gekanntem Ausmaß zu Umer­zie­hungs­an­stalten der links­grünen Ideo­logie aus­gebaut werden. Was hindern Bund und Länder noch daran, wenn das Bollwerk Eltern­recht erst einmal juris­tisch ent­schärft ist? Wenn die Poli­tiker es können, werden sie es tun. Im Namen von Toleranz und Demo­kratie ist alles möglich, selbst die Ver­stüm­melung des Grund­ge­setzes und der Raub von Grundrechten.


Quelle: freiewelt.net