Wer nach sicheren Anzeichen für die sozialistische Färbung der SPD-Politik sucht, muss sich ihre Familienpolitik näher anschauen: Das Vertrauen der Genossen in die Erziehungsfähigkeit des Staates ist dort ungefähr so groß wie ihr feindseliges Misstrauen gegenüber der elterlichen Autonomie. Ein Kommentar.
Um Eltern in der konkreten Ausgestaltung ihrer grundgesetzlich garantierten Erziehungsfreiheit zu hindern, kann die SPD – gestützt und mitgetragen von der CDU – auf eine politische Erfolgsgeschichte zurückblicken. Das erklärte Ziel der Genossen, 100 Prozent Betreuungsquote der Kinder gegenüber 100 Prozent Erwerbsquote unter Müttern zu erreichen, rückt mit jeder neuen Ausgeburt des urtypischen SPD-Lieblingsprojekts Steuererhöhung in größere Nähe. Erwerbstätige Mütter und Väter verschaffen dem Staat nicht nur sprudelnde Steuereinnahmen, sondern auch die Möglichkeit, die ehemals privat organisierte Kindererziehung immer weiter zu vergesellschaften. Nicht nur das, der Staat hat mittlerweile Geschmack daran gefunden, bei Erziehung und Bildung seiner unmündigen Staatsbürger kräftig mitzumischen, wofür er ein immer dichter werdendes Geflecht aus Behördenabteilungen, Unterabteilungen, Institutionen und Vereinen geschaffen hat, alle ausgestattet mit einer erklecklichen Anzahl steuersubventionierter Arbeitsplätze.
Mit ihrem Gesetzesvorschlag, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen, setzt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) den vorläufigen Schlusspunkt in dieser Entwicklung. Ihr Vorschlag, Kinderrechte direkt in einem Absatz 1a noch vor den Elternrechten in Absatz 2, Artikel 6 GG, zu platzieren, ist schlicht so dreist wie konsequent zu nennen. Um sich der Kinder zu bemächtigen, muss der Staat den Störfaktor Elternrecht möglichst beseitigen. In der pluralistisch gewendeten Variante der Diktatur finden die SPD-Funktionäre dafür freilich eine elegantere Lösung als das wenig zimperliche SED-Politbüro. Hier läßt die BRD-Regierungskammer das Elternrecht großzügig als nette Fassade beziehungsweise juristischen Hohlkörper stehen, indem sie dem Grundgesetz einen reich an Interpretationsmöglichkeiten ausgestatteten Gummiparagraphen beimischt, dessen milchige Würze man der Paragraphen-Suppe möglichst wenig anmerken soll. Was diese anrichtet, soll dem unkritischen Bürger erst dann ins Bewusstsein steigen, wenn er das Mahl gegessen hat. Seine Wirkung jedoch – die Zerstörung des elterlichen Abwehrrechts gegen staatliche Einflussnahme – bleibt die gleiche. Das Gespenst des sozialistischen Traums, die ganze Persönlichkeit außerhalb des Elternhauses im Geiste des Sozialismus zum »überzeugten Marxisten« und »klassenbewussten Staatsbürger« zu formen, scheint hier in seiner in die Jahrzehnte gekommenen Reinheit auf. Allein die Begriffe ändern sich. Aus Internationalismus wird »Diversity«, aus Sozialismus »Demokratie«, aus dem Kollektiv wird die »offene, bunte Gesellschaft«, aus Klassenkampf der »Kampf gegen Rechts«.
Gelassene Skeptiker merken an, Kinderrechte machten sich lediglich ganz nett im Grundgesetz, ihr Gestaltungspotential verpuffe jedoch in der konkreten Rechtsauslegung. Hübsches, aber unnötiges Beiwerk eben. Lesen kann man die Aufnahme eigenständiger Rechte für Kinder aber auch aus einer völligen anderen Richtung. Indem die Regierung Kinder quasi zu Bürgern erklärt, denen lediglich der richtige Anwalt fehle – in dem Fall der Staat selbst, die Eltern sind aus dem Spiel – bemächtigt er sich eines rechtlichen Instrumentariums, das uns in seiner möglichen gewordenen praktischen Ausgestaltung insbesondere in der SPD-sozialistischen Variante schaudern lassen sollte.
Staatliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen könnten künftig im nie gekanntem Ausmaß zu Umerziehungsanstalten der linksgrünen Ideologie ausgebaut werden. Was hindern Bund und Länder noch daran, wenn das Bollwerk Elternrecht erst einmal juristisch entschärft ist? Wenn die Politiker es können, werden sie es tun. Im Namen von Toleranz und Demokratie ist alles möglich, selbst die Verstümmelung des Grundgesetzes und der Raub von Grundrechten.
Quelle: freiewelt.net
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