Schwei­ze­rische Volks­partei: Mei­nungs­freiheit beschneiden? Nein zum Zensurgesetz!

Am 9. Februar 2020 stimmen wir über die Erwei­terung der Ras­sismus-Strafnorm um das Kri­terium der sexu­ellen Ori­en­tierung ab. Wo uns «Dis­kri­mi­nie­rungs­schutz» ver­kauft wird, geht es in Wahrheit um ein Zen­sur­gesetz, das die Mei­nungs­freiheit sowie die Gewissens- und Gewer­be­freiheit bedroht. Ich bitte Sie: Enga­gieren Sie sich in diesem für die SVP wich­tigen Abstimmungskampf.

(von Ben­jamin Fischer)

Wie lange regen wir uns schon über die unsäg­liche Ras­sismus-Strafnorm auf? Die Gerichts­praxis ist längst aus dem Ruder gelaufen, die Strafnorm hat sich zu einem veri­tablen Maulkorb-Para­graphen ent­wi­ckelt, der unliebsame Äus­se­rungen zur Ein­wan­de­rungs­po­litik unter Gene­ral­ver­dacht stellt.

Und nun soll dieser schwammige und unsaubere Artikel einer Gesin­nungs­justiz gar noch erweitert werden – um den nicht minder schwam­migen Begriff der «sexu­ellen Ori­en­tierung». Längst haben findige Mora­listen ein Geschäfts­modell daraus gemacht, in den sozialen Medien nach Aus­sagen zu suchen, die straf­rechtlich relevant sein könnten, um diese zur Anzeige zu bringen. Mit der Erwei­terung des Maul­korb­ar­tikels soll nun ein wei­teres Instrument geschaffen werden, um unliebsame Mei­nungen mittels Straf­recht aus­zu­merzen. Das dürfen wir nicht zulassen!

Nicht nur unnötig, sondern kontraproduktiv
Homo- und bise­xuelle Men­schen sind längst gleich­wertige Mit­glieder der Gesell­schaft. Sie haben es nicht nötig, zur ver­meintlich schwachen und schüt­zens­werten Min­derheit degra­diert zu werden. Das Zen­sur­gesetz ist ange­sichts der exis­tie­renden Rea­li­täten nicht nur unnötig, sondern in höchstem Masse kon­tra­pro­duktiv. Hass, Aus­grenzung, Mobbing und Gewalt jeg­licher Couleur müssen bekämpft werden, unab­hängig davon, gegen wen sie sich richten.

Das Straf­recht bietet bereits heute aus­rei­chende Instru­mente, die bei Hass­kri­mi­na­lität gegen sexuelle Min­der­heiten ange­wendet werden können, so zum Bei­spiel die Artikel des Straf­ge­setz­buches zu Beschimpfung, übler Nachrede oder Drohung. Gerade Gewalt­aufrufe und ‑anwendung jeg­licher Art sind selbst­ver­ständlich schon heute strafbar, sie müssen nur kon­se­quent zur Anzeige gebracht werden. Die von LGBTI-Ver­bänden rekla­mierte Geset­zes­lücke besteht einzig darin, dass ein Gesetz fehlt, mit dem auch gegen all­gemein gehaltene, für dis­kri­mi­nierend befundene Äus­se­rungen vor­ge­gangen werden könnte und das auch Ver­ei­ni­gungen berech­tigen würde, Anzeige zu erstatten. Hier müssen wir aber sehr vor­sichtig sein.

Brand­ge­fährlich für die Meinungsfreiheit
Es kann und soll nie einen Anspruch geben, jede mög­liche Belei­di­gungs­emp­findung per Straf­recht aus der Welt zu schaffen, denn die Mei­nungs­freiheit ist damit nicht ver­einbar. Dass nun gewisse Kreise genau dies ver­suchen, ist brand­ge­fährlich. Mei­nungs­freiheit ist ele­mentar, weil eine freie Gesell­schaft keiner Instanz die Macht geben will, abschliessend darüber zu ent­scheiden, was wahr und was falsch ist. In einer freien Gesell­schaft zählen der offene Diskurs und alleine der zwanglose Zwang des bes­seren Arguments.

Nun steht die Gegen­seite natürlich nicht offen zu ihrem Ziel, die Mei­nungs­freiheit zu beschneiden. Statt­dessen wird mit der immer selben Ablen­kungs­taktik argu­men­tiert – so heisst es dann: «Natürlich bin ich für Mei­nungs­freiheit, aber Dis­kri­mi­nierung ist keine Meinung.» Damit wird die Idee der freien Mei­nungs­äus­serung per­ver­tiert. Jeder Dik­tator stellt sich hinter die Mei­nungs­freiheit, nur um dann zu ergänzen: «Aber XY ist keine Meinung.»

Mittels Straf­recht mundtot gemacht
Gehen wir bei­spiels­weise davon aus, ein Bischof sagt, Homo­se­xua­lität sei nicht von Gott gewollt. In einer freien Gesell­schaft darf er das sagen, muss aber auch mit Wider­spruch rechnen. In einer freien Gesell­schaft hat jede Person hat das Recht, den Bischof zu kri­ti­sieren, aus der Kirche aus­zu­treten, andere zum Aus­tritt auf­zu­rufen oder die Absetzung des Bischofs zu fordern. In einer unfreien Gesell­schaft hin­gegen wird ent­weder die eine oder die andere Seite ganz einfach mittels Straf­recht mundtot gemacht. Damit werden Diskurs und Argu­mente wertlos.

Wir dürfen nicht akzep­tieren, dass die Grenze zwi­schen unlieb­samer Meinung, Anstand und Straf­recht immer weiter ver­schoben werden. Natürlich soll gegen Hass vor­ge­gangen werden, jedoch nur dort, wo jemand direkt ange­griffen ist – unab­hängig davon, gegen wen dieser Hass geäussert wurde. Dafür gibt es wie erwähnt aus­rei­chend Instru­mente im Straf­recht, es braucht keine Son­der­rechte für ein­zelne Gruppen!

Paradoxe Aus­wüchse als Folge
Das Zen­sur­gesetz nützt nicht nur nichts, sondern hätte womöglich auch ver­hee­rende Aus­wir­kungen auf die Wirt­schafts­freiheit. Ein Rechts­gut­achten der renom­mierten Rechts­an­wältin Isa­belle Häner zeigt konkret auf, was neu strafbar würde. So müsste eine Orga­ni­sation für Adop­ti­ons­ver­mittlung, die ihre Dienst­leis­tungen nur hete­ro­se­xu­ellen Paaren anbieten will, weil sie die Ansicht ver­tritt, dass Kinder idea­ler­weise einen Vater und eine Mutter brauchen, ebenso mit straf­recht­lichen Kon­se­quenzen rechnen wie eine Part­ner­ver­mitt­lungs­plattform, bei der man nur nach Partnern des ent­ge­gen­ge­setzten Geschlechts suchen kann. Aber auch Platt­formen, die sich nur an Schwule oder Lesben richten, kämen mög­li­cher­weise mit dem Gesetz in Kon­flikt… Wie paradox ist das denn!

Der Kon­ditor, der aus Gewis­sens­gründen keine Torte für eine gleich­ge­schlecht­liche Hoch­zeits­feier backen möchte, würde sich eben­falls strafbar machen. Genauso ein Geträn­ke­händler, der einem LBGTI-Fes­tival kein Bier liefern will. Es geht hier nicht darum, ob man nun gleicher Meinung wie der Bäcker oder Geträn­ke­händler ist, sondern darum, ob in diesem Land Meinungs‑, Gewissens- und Wirt­schafts­freiheit gelten soll oder nicht.

Halten wir uns vor Augen: Eine Gesell­schaft ist noch nie an zu viel Mei­nungs­freiheit gescheitert. Aber sehr wohl an zu viel unnö­tiger Gän­gelung und staat­licher Willkür gegenüber dem Volk. Stimmen Sie deshalb am 9. Februar 2020 Nein zur Erwei­terung der Ras­sismus-Strafnorm und unter­stützen Sie die Kam­pagne «Nein zu diesem Zensurgesetz!».

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von Ben­jamin Fischer, Kan­tonsrat und Prä­sident SVP Kanton Zürich, Vol­ketswil (ZH)


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