Drei »deutsche« Tat­ver­dächtige: Khaled, Motasem und Sed

Hier bestellen!

Im Mai 2016 sollen drei Tat­ver­dächtige eine damals 15-Jährige erst betrunken und wil­lenlos gemacht haben, bevor sie sich nach­ein­ander über ihr ver­tei­di­gungs­un­fä­higes Opfer her­machten. Besonders abge­feimt: die Drei haben ihre Taten gefilmt und sich gegen­seitig angefeuert.

Am 11. Mai 2016 haben, so der Tat­vorwurf, drei junge Männer in einer Pension am Mul­de­stausee im Säch­si­schen Seenland ein damals 15-jäh­riges Mädchen so lange mit Alkohol abge­füllt, bis ihr Opfer wil­lenlos war. Danach haben sich alle drei über das ver­tei­di­gungs­un­fähige Mädchen her­ge­macht und es ver­ge­waltigt. Die drei haben ihre Taten mit ihren Smart­phones gefilmt und sich gegen­seitig ange­feuert. Die Ermitt­lungs­ar­beiten schienen schon fast im Sande ver­laufen zu sein, als Kom­missar Zufall hilf­reich zur Seite stand. Dass man bei den Ermitt­lungen nicht so recht voran kam, mag auch an den drei Männern liegen, es handelt es sich schließlich um »deutsche« Tat­ver­dächtige: Khaled E. (24), Motasem Abu Z. (26) und Sed A. (25), geboren in Berlin, deutsche Pässe.

Auf­ge­flogen ist das Trio, weil Sed im Vorjahr zu einer Frei­heits­strafe von vier Jahren und drei Monaten wegen Betrugs in meh­reren Fällen ver­ur­teilt wurde. Bei der im Zuge der dama­ligen Ermitt­lungen vor­ge­nom­menen Durch­sicht seiner zahl­reichen Mobil­te­lefone stießen die Ermittler auf die Bilder der Ver­ge­wal­tigung, eins kam zum anderen und nun stehen er und seine beiden Kom­plizen vor Gericht.

Dort aber sind sie, anders als in den Videos, sehr schweigsam und ver­weigern bisher jede Aussage. Sed wird zu den Ver­hand­lungen aus dem Gefängnis vor­ge­führt, die beiden anderen Tat­ver­däch­tigen dürfen von zuhause aus anreisen. Es wurde keine Unter­su­chungshaft beantragt.


Quelle: freiewelt.net