Die Europäische Kommission hat den Europäischen Gerichthof aufgefordert, eine einstweilige Verfügung gegen die polnische Regierung zu veranlassen. Die Arbeit der Disziplinarkammer am Obersten Gericht Polens soll dadurch ausgesetzt werden.
Der Streit um die polnische Justizreform geht in die nächste Runde. Jetzt will die Europäische Kommission direkt und unmittelbar Einfluss auf die landesinterne politische Gesetzgebung nehmen und spult sich als eine Art übergeordnete Instanz auf. Um seinen imaginären Machtanspruch auf die nationalen Entscheidungen Polens zu untermauern, fordert die EU-Kommission den Europäischen Gerichtshof (EuGH) auf, eine einstweilige Verfügung gegen die Disziplinarkammer am Obersten Gericht Polens zu erlassen. Die dortige Arbeit soll durch diese Verfügung ausgesetzt, sprich nichtig gemacht, werden.
Streitpunkt sind die Gestzespläne zu einer landesweiten Justizreform der polnischen Regierung, die laut EU-Justizkommissar Didier Reynders angeblich nicht im Einklang mit europäischem Recht stünden. Der polnische Regierungssprecher Piotr Müller hingegen lässt keinen Zweifel daran, dass die geplante Justizreform absolut korrekt sei. Sie stünde im Einklang mit polnischem Recht, die Regulierung des Justizsystems sei die Domäne der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten und befände sich somit außerhalb des rechtlichen Zugriffs der EU-Behörden und Institutionen.
In Polen wird diese weitere Einmischung der EU auf eindeutig nationale Entscheidungen nicht gut aufgefasst. Seit Monaten schon liegen die polnische Regierung und Teile der EU-Admiinstration im Clinch. Die von der PiS-geführte Regierung verweigert unter anderem die zwangsweise aufdoktroierte Aufnahme von »Flüchtlingen« und spricht sich auch ansonsten gegen die von der EU propagierte grenzenlose Zuwanderungspolitik aus. Das kommt bei den EU-Kraten nicht sonderlich gut an und man versucht, die Polen mit diversen fadenscheinigen Aktionen in die Knie und auf Linie zu bringen.
Quelle: freiewelt.net
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