Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat sogenannte “Pushbacks” von Migranten in Spanien für zulässig erklärt. Im konkreten Fall waren im August 2014 zwei Flüchtlinge aus Mali und Elfenbeinküste über die Grenzanlage bei Melilla nach Spanien gelangt und mit mindestens 70 andere Menschen umgehend nach Marokko “zurückgeschoben” worden ohne Verfahren oder eine Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen. “Andere Länder werden diese Entscheidung als Blankoscheck für brutale Pushbacks verstehen”, sagte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär der Menschenrechtsorganisation ECCHR, die die Verfahren unterstützt hatte, am Donnerstag.Vorherige Instanzen hatten noch anders geurteilt.
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Straßburg (dts Nachrichtenagentur) — Foto: EGMR, über dts Nachrichtenagentur