Bekannte Medizin-Juristin fordert: „Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!“

Beate Bahner, Fach­an­wältin für Medi­zin­recht aus Hei­delberg, kündigt Nor­men­kon­troll­klage gegen die Corona-Ver­ordnung Baden-Würt­temberg an: Die Maß­nahmen der Bundes- und Lan­des­re­gierung sind eklatant ver­fas­sungs­widrig und ver­letzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grund­rechten der Bür­ge­rinnen und Bürger in Deutschland. 

Dies gilt für alle Corona-Ver­ord­nungen der 16 Bun­des­länder. Ins­be­sondere sind diese Maß­nahmen nicht durch das Infek­ti­ons­schutz­gesetz gerecht­fertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Win­deseile über­ar­beitet wurde. Wochen­lange Aus­geh­be­schrän­kungen und Kon­takt­verbote auf Basis der düs­tersten Modell­sze­narien (ohne Berück­sich­tigung sachlich-kri­ti­scher Exper­ten­mei­nungen) sowie die voll­ständige Schließung von Unter­nehmen und Geschäften ohne jed­weden Nachweis einer Infek­ti­ons­gefahr durch diese Geschäfte und Unter­nehmen sind grob verfassungswidrig.

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Corona-Infektion ver­läuft bei mehr als 95 % der Bevöl­kerung harmlos

Denn die vor­lie­genden Zahlen und Sta­tis­tiken zeigen, dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevöl­kerung harmlos ver­läuft (oder ver­mutlich sogar bereits ver­laufen ist) und somit keine schwer­wie­gende Gefahr für die All­ge­meinheit dar­stellt. Dringend in den Blick zu nehmen sind dem­ge­genüber die Risi­ko­gruppen der alten Men­schen und der Men­schen mit Vor­er­kran­kungen (ca. 4,5 % der Bevöl­kerung): Diese Men­schen sind durch geeignete Maß­nahmen sowohl der Regierung als auch der Risi­ko­gruppen selbst zu schützen: Etwa durch Schleusen vor den Alten­heimen, durch Auf­klärung der Über­tra­gungswege (nur durch Tröpf­chen­in­fektion), durch Hygie­ne­maß­nahmen und Abstands­re­ge­lungen sowie ins­be­sondere durch eigen­ver­ant­wort­liche Schutz­maß­nahmen dieser gefähr­deten Men­schen selbst in den Wochen der Epi­demie. Das medi­zi­nische Per­sonal in Kli­niken, Arzt­praxen, Alten­heimen und Pfle­ge­diensten ist mit sämt­lichem not­wen­digen Material zu ver­sorgen, was der Bun­des­re­gierung bis heute nicht gelungen ist!

Beate Bahner erklärt, dass sie bis zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gehen werde:
Denn die von der Regierung getrof­fenen radi­kalen Maß­nahmen der Aus­gangs- und Kon­takt­verbote für 83 Mil­lionen Men­schen und die Lahm­legung nahezu der gesamten Wirt­schaft über viele Wochen sind weder durch die Ent­wicklung der Zahlen, noch durch Studien, noch durch bis­herige Erfah­rungs­werte gerecht­fertigt. Die wirklich not­wen­digen Maß­nahmen hin­gegen sind noch immer nicht umge­setzt, wie die viel­fäl­tigen Klagen aus Kli­niken, Alten­heimen und Arzt­praxen zeigen. Es braucht ferner mehr Tests bei den­je­nigen Men­schen, die viel Kontakt mit der Risi­ko­gruppe haben: Dies sind die Pfle­ge­kräfte sowie die Fami­li­en­mit­glieder ein­schließlich der Kinder, die ihre alten Ange­hö­rigen besuchen wollen. Dringend zu testen sind die Mit­ar­beiter der Super­märkte, die täglich mit hun­derten Men­schen Kontakt haben.

Ver­gleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie

Es braucht ferner Stich­proben bei der Bevöl­kerung, um die tat­säch­liche (ver­mutlich um ein viel­faches höhere) Zahl der Infek­tionen und damit den tat­säch­lichen (ver­mutlich um ein viel­faches gerin­geren) Pro­zentsatz der schweren und schwersten Erkran­kungen des Corona-Virus zu ermitteln. Der Anteil des töd­lichen Ver­laufs von Covid19 wurde von Experten mit lediglich 0,1 % ermittelt (dies ist eine Person von 1000 Infi­zierten und damit ver­gleichbar mit einer schweren Grippe-Epidemie).

Es braucht vor allem dringend die Obduktion der an/mit Corona ver­stor­benen Men­schen, um fest­zu­stellen, woran diese meist alten Men­schen mit meist vielen Erkran­kungen tat­sächlich ver­storben sind. Es braucht ferner eine red­liche Dar­stellung der Todes­zahlen, weil nämlich täglich etwa 2.500 Men­schen sterben, davon täglich etwa 900 Men­schen in Pfle­ge­heimen. In Deutschland sterben jährlich 900.000 Men­schen! Es braucht somit endlich ein kor­rektes wis­sen­schaft­liches Vor­gehen und eine kor­rekte Infor­mation der Menschen!

Ins­be­sondere muss der Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Spahn endlich die­je­nigen – bislang ver­säumten – Maß­nahmen ergreifen, zu denen sein Minis­terium ganz aktuell in der Neu­fassung des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes ver­pflichtet wurde: Die sofortige Sicher­stellung der Ver­sorgung mit not­wen­digen Medi­zin­pro­dukten, Labor­dia­gnostik, Hilfs­mitteln sowie die Ver­sorgung mit Gegen­ständen der per­sön­lichen Schutz­aus­richtung und Pro­dukten zur Desinfektion!

Der seit 70 Jahren ein­malige Shutdown, zu dem das Infek­ti­ons­schutz­gesetz aus­drücklich nicht berechtigt, ver­letzt in gra­vie­render Weise das ver­fas­sungs­recht­liche Prinzip der Ver­hält­nis­mä­ßigkeit und die ver­fas­sungs­recht­liche Pflicht des Staates zum Schutze der Frei­heits­rechte und der Gesundheit der Bürger. Dieses Regie­rungs­handeln zer­stört sämt­liche Prin­zipien unserer Ver­fassung und unseres Rechts­staats, den wir noch vor wenigen Monaten mit dem 70-jäh­rigen Bestehen des Grund­ge­setzes so stolz gefeiert haben.

Folgen für Gesell­schaft verheerend

Beate Bahner: „Ich bin wirklich ent­setzt und will mir nicht vor­werfen müssen, als Rechts­an­wältin nicht gehandelt und den Rechts­staat nicht mit allen mir zur Ver­fügung ste­henden Mitteln ver­teidigt zu haben! Denn die Folgen des Shutdown für die Gesell­schaft, die Wirt­schaft, die Demo­kratie und ins­be­sondere für die Gesundheit der Men­schen werden ver­heerend sein! “

Die Anwältin fordert: Dieser Shutdown muss sofort beendet werden!

Zur Person:
Beate Bahner ist seit 25 Jahren als Rechts­an­wältin zuge­lassen und Inha­berin der Fach­an­walts­kanzlei BAHNER in Hei­delberg. Sie war dreimal erfolg­reich vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt mit ihren Ver­fas­sungs­be­schwerden wegen Ver­letzung der Berufsfreiheit.
Beate Bahner ist Autorin von fünf medi­zin­recht­lichen Fach­bü­chern und zahl­reichen Auf­sätzen und Bei­trägen. Ihr letztes Buch behandelt das Thema „Gesetz zur Bekämpfung von Kor­ruption im Gesundheitswesen“.


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com