Das Thema 5G ist sehr umstritten. Für die Befürworter dieser neuen Technologie ist es sozusagen die technologische eierlegende Wollmilchsau und für die Gegner die Apokalypse. Man spricht von einer globalen Gesundheitskatastrophe, die schlimmer ist als Tabak und Zigaretten.
Eine Studie des Physikprofessors Yuri Feldman von der Hebräischen Universität Jerusalem kommt zum Schluss, dass Schweißdrüsen die 5G-Strahlung wie Antennen anziehen und von dieser „gekocht“ werden. Er fordert, dass mögliche Gesundheitsgefahren unbedingt vor Einführung des 5G-Standards abzuklären sind. Wenn nicht, würde die Menschheit einem „gigantischen unkontrollierten Experiment“ ausgesetzt.
Auf die Frage: „Was können wir gegen diese zunehmende Strahlenbelastung tun?“, gab die in den USA und in Israel tätige Anwältin Dafna Tachover folgende Antwort: „Wir müssen den Regierungsverantwortlichen – oder den Schulbehörden, die dazu verpflichtet sind, die Gesundheit der Kinder zu wahren – klarmachen, dass sie vor Gericht für den Schaden zur Verantwortung gezogen werden, den sie verursachen. Sie haben eine Vertrauensposition inne, doch sie verraten dieses Vertrauen. Man muss diese Leute sowohl zivil- als auch strafrechtlich verfolgen.“
In Österreich hat jetzt der Schriftsteller & Autor Steven Whybrow in Bezug auf den Ausbau und der Einführung von 5G der Regierung den Kampf angesagt. Whybrow hat am 31.10.2019 an jeden Parlamentarier Österreichs einen persönlichen Haftungsbeschluss zugeschickt. Damit möchte er jeden Politiker der 5G unterstützt persönlich haftbar machen. Er gibt den Politikern ganze 14 Tage Zeit zu antworten, beziehungsweise sich zu entscheiden, da sonst, wie in dem Haftungsbeschluss vermerkt ist, weitere Schritte eingeleitet werden.
Steven Whybrow erklärte: „Ich empfehle Ihnen dieses Dokument bis zum Ende zu lesen, da dies ein Haftungshinweis ist, der Sie hiermit über Ihre persönliche Haftbarkeit informiert in Bezug auf den illegalen, genozidalen und ökizdalen Ausbau von 5G Infrastruktur und Sie nur mit entsprechenden Präventionshandlungen – einem sofortigen Stopp des Roll-Outs von 5G – den potentiell fatalen Konsequenzen für ihre eigene Person entgehen können.
Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen – Sichtag: Donnerstag 14. November 2019 – nicht zurückschreiben und etwas gegen diese Agenda unternehmen, sind Sie automatisch im stillschweigenden Konsens mit all meinen Ausführungen und Erläuterungen. Sie sind persönlich haftbar durch direkte sowie auch indirekte Zustimmung zum Ausbau von 5G. Dies ist ein planetarer Notfall!“
Dass 5G niemals auf Sicherheit getestet wurde, wurde im Februar 2018 von US-Senator Richard Blumenthal als Fakt etabliert. „Wir sind somit im Blindflug in Bezug auf Gesundheits- sowie Sicherheitsbedenken [von 5G]“ waren seine abschließenden Worte im Senat. Steven Whybrow ist der Meinung, dass im Falle von Unsicherheit über eine Technologie, wie dies beim Ausbau von 5G klar der Fall ist, bei einer Entscheidung des Parlaments, den gesundheitlichen Gefahren von 5G durch eine Studie auf den Grund zu gehen, ein sofortiger Stopp des Infrastrukturausbaus von 5G sowie ein Abbau aller bereits montierten 5G Sendemasten gleichzeitig geschehen muss.
Dies schreibt auch das laut EU-Recht geltende Leitprinzip – das Vorsorgeprinzip – vor. Tritt das Vorsorgeprinzip und ein dadurch sofortiger Stopp des Ausbaus von 5G-Infrastruktur sowie Abbau aller bereits montierten 5G Sendemasten, nachdem vom Parlament eine Studie über die gesundheitlichen Gefahren von 5G in Auftrag gegeben wurde, nicht in Kraft, dann befinden sich die Österreicherinnen und Österreicher beim Ausbau von 5G in einem unkontrollierten Experiment.
Doch zu einem solchen Experiment hat die österreichische Bevölkerung keine Einverständniserklärung gegeben. Zudem besagt auch der Nürnberger Kodex von 1947, dass eine Einverständniserklärung vor jeglichen Experimenten am Menschen verpflichtend ist. So gesehen ist der Ausbau von 5G natürlich ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex.
Aus dem Nürnberger Kodex geht Folgendes hervor:
„Die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson ist unbedingt erforderlich. Das heißt, dass die betreffende Person im juristischen Sinne fähig sein muss, ihre Einwilligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbeeinflusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betreffende Gebiet in seinen Einzelheiten hinreichend kennen und verstehen muss, um eine verständige und informierte Entscheidung treffen zu können.
Diese letzte Bedingung macht es notwendig, dass der Versuchsperson vor der Einholung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Versuches klargemacht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche angewendet werden sollen, alle Unannehmlichkeiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teilnahme ergeben mögen.
Die Pflicht und Verantwortlichkeit, den Wert der Zustimmung festzustellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Verantwortlichkeit, welche nicht straflos an andere weitergegeben werden kann.“
In Brüssel wurde beispielsweise aus genau diesem Grund ein Pilotprojekt zur Schaffung eines 5G Netzes gestoppt. Die regionale Umweltministerin Céline Fremault meinte diesbezüglich: „Ich kann eine solche Technologie nicht begrüßen, wenn die Strahlungsstandards, die den Bürger schützen müssen, nicht beachtet werden, ob 5G oder nicht. (…) Die Brüsseler sind keine Versuchskaninchen, deren Gesundheit ich mit Gewinn verkaufen kann. Wir dürfen da keine Zweifel offen lassen.“
Neben Brüssel hat auch der Schweizer Kanton Genf den Aufbau von 5G-Antennen gestoppt (ARD Tatort zeigt perfide Mind Control-Folter, doch der Mainstream schweigt eisern: Ist der Grund dafür 5G?).
Laut EU-Recht gilt als Leitprinzip das Vorsorgeprinzip, welches bei Unsicherheit in Bezug auf eine Technologie angewendet werden muss, da man sich sonst in einem unkontrollierten Experiment befindet, bei dem die Konsequenzen unbekannt sind.
Die verheerenden Konsequenzen für Mensch und Umwelt von 5G werden im internationalen wissenschaftlichen Appell „Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“ dokumentiert, den, laut den neuesten Statistiken, 3.874 Wissenschaftler – 2.373 Doktoren – 6.668 Ingenieure – 7.933 Psychologen, Psychotherapeuten und Sozialarbeiter – 3.552 Krankenpfleger – 1.296 Organisationen – unterschrieben haben.
Dass die Implementierung von 5G illegal ist, geht aus einem Rechtsgutachten der dänischen Anwaltskanzlei Bonnor Advokator hervor: „Conclusion and final remarks. It is the conclusion of this legal opinion that establishing and activating a 5G-network, as it is currently described, would be in contravention of current human and environmental laws enshrined in the European Convention on Human Right, the UN Convention on the Rights of the Child, EU regulations, and the Bern- and Bonn-conventions. The reason is the very significant body of scientific documentation available, showing that radiofrequent electromagnetic radiation is harmful and dangerous to the health of humans (particularly children), animals and plants. This also applies when the radiation remains within the limits recommended by ICNIRP and currently used in Denmark as well as broadly within the EU.“
Weiter hieß es in der persönlichen Haftungserklärung an die österreichischen Parlamentarier von Steven Whybrow: „Worauf ich aus bin, ist, dass falls der Ausbau von 5G weiter fortschreitet und Sie als politischer Vertreter diese illegale Agenda nicht entsprechend im Parlament thematisieren mit der Intention, den Ausbau von 5G zu stoppen, dann – komme Ich 1) nicht zu meinem Recht auf individuelle Freiheits- und Privatsphäre und kann 2) nicht meiner Pflicht als investigativer Journalist sowie als treues und verantwortungsbewusstes Mitglied der Menschheitsfamilie, nachgehen, um auf kriminelle Aktivitäten hinzuweisen und die Verantwortlichen an ihre Verantwortlichkeit zu erinnern – und dann befinden wir uns in Österreich offiziell im Rechtsbankrott.
„Rechtsbankrott ist das Unvermögen einer Rechtseinrichtung, den Rechtsunterworfenen Recht zu verschaffen. Eine Rechtseinrichtung offenbart beispielsweise Rechtsbankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kassierern, Fälscher zu Protokollanten, Hochstapler zu Beisitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht.
Eine Besserung verspricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu allgemein anerkannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen.“
Bleibt eine entsprechende Handlung von Ihnen als Volksvertreter, der die Möglichkeit eines Stopps von 5G hat, aus, dann ist der Rechtsbankrott in Österreich eine Realität und somit bewiesen.“
Die schädlichen Effekte von Mobilfunk sind wissenschaftlich bereits genügend nachgewiesen – als Beispiel sollen an dieser Stelle zwei Langzeitstudien erwähnt werden. Die 2018 veröffentlichte NTP-Studie vom National Toxicology Program, bei denen „clear evidence“ (zu Deutsch: klare Beweise) von Gehirn-Tumoren sowie Herz-Tumoren bei männlichen Ratten unter Exposition von 2G und 3G Mobilfunkfrequenzen festgestellt wurden.
Im selben Jahr veröffentlichte zudem auch das Rammazzini Institut in Bologna ebenfalls eine Langzeitstudie mit Ratten, die dieselben Tumore wie die Ratten von der NTP-Studie entwickelten. 24 Laut dem Bericht der Studie des Ramazzini Instituts sind die Resultate mit den Resultaten der NTP-Studie „konsistent“ und „bekräftigen“ diese zusätzlich.
Die Tumor-Entwicklung von Ratten ist auf den Menschen übertragbar, weil es sich hier um biologische Effekte – und eben nicht ausschließlich thermische Effekte – handelt.
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