5G: Ein ille­gales Experiment

Das Thema 5G ist sehr umstritten. Für die Befürworter dieser neuen Tech­no­logie ist es sozu­sagen die tech­no­lo­gische eier­le­gende Woll­milchsau und für die Gegner die Apo­ka­lypse. Man spricht von einer glo­balen Gesund­heits­ka­ta­strophe, die schlimmer ist als Tabak und Zigaretten. 

Eine Studie des Phy­sik­pro­fessors Yuri Feldman von der Hebräischen Universität Jeru­salem kommt zum Schluss, dass Schweißdrüsen die 5G-Strahlung wie Antennen anziehen und von dieser „gekocht“ werden. Er fordert, dass mögliche Gesund­heits­ge­fahren unbe­dingt vor Einführung des 5G-Stan­dards abzuklären sind. Wenn nicht, würde die Menschheit einem „gigan­ti­schen unkon­trol­lierten Expe­riment“ ausgesetzt.

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Auf die Frage: „Was können wir gegen diese zuneh­mende Strah­len­be­lastung tun?“, gab die in den USA und in Israel tätige Anwältin Dafna Tachover fol­gende Antwort: „Wir müssen den Regie­rungs­ver­ant­wort­lichen – oder den Schulbehörden, die dazu ver­pflichtet sind, die Gesundheit der Kinder zu wahren – klar­machen, dass sie vor Gericht für den Schaden zur Ver­ant­wortung gezogen werden, den sie ver­ur­sachen. Sie haben eine Ver­trau­ens­po­sition inne, doch sie ver­raten dieses Ver­trauen. Man muss diese Leute sowohl zivil- als auch straf­rechtlich verfolgen.“

In Österreich hat jetzt der Schrift­steller & Autor Steven Whybrow in Bezug auf den Ausbau und der Einführung von 5G der Regierung den Kampf angesagt. Whybrow hat am 31.10.2019 an jeden Par­la­men­tarier Österreichs einen persönlichen Haf­tungs­be­schluss zuge­schickt. Damit möchte er jeden Poli­tiker der 5G unterstützt persönlich haftbar machen. Er gibt den Poli­tikern ganze 14 Tage Zeit zu ant­worten, bezie­hungs­weise sich zu ent­scheiden, da sonst, wie in dem Haf­tungs­be­schluss ver­merkt ist, weitere Schritte ein­ge­leitet werden.

Steven Whybrow erklärte: „Ich emp­fehle Ihnen dieses Dokument bis zum Ende zu lesen, da dies ein Haf­tungs­hinweis ist, der Sie hiermit über Ihre persönliche Haft­barkeit infor­miert in Bezug auf den ille­galen, geno­zi­dalen und ökizdalen Ausbau von 5G Infra­struktur und Sie nur mit ent­spre­chenden Präventionshandlungen – einem sofor­tigen Stopp des Roll-Outs von 5G – den poten­tiell fatalen Kon­se­quenzen für ihre eigene Person ent­gehen können.

Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen – Sichtag: Don­nerstag 14. November 2019 – nicht zurückschreiben und etwas gegen diese Agenda unter­nehmen, sind Sie auto­ma­tisch im still­schwei­genden Konsens mit all meinen Ausführungen und Erläuterungen. Sie sind persönlich haftbar durch direkte sowie auch indi­rekte Zustimmung zum Ausbau von 5G. Dies ist ein pla­ne­tarer Notfall!“

Dass 5G niemals auf Sicherheit getestet wurde, wurde im Februar 2018 von US-Senator Richard Blu­menthal als Fakt eta­bliert. „Wir sind somit im Blindflug in Bezug auf Gesund­heits- sowie Sicher­heits­be­denken [von 5G]“ waren seine abschlie­ßenden Worte im Senat. Steven Whybrow ist der Meinung, dass im Falle von Unsi­cherheit über eine Tech­no­logie, wie dies beim Ausbau von 5G klar der Fall ist, bei einer Ent­scheidung des Par­la­ments, den gesund­heit­lichen Gefahren von 5G durch eine Studie auf den Grund zu gehen, ein sofor­tiger Stopp des Infra­struk­tur­ausbaus von 5G sowie ein Abbau aller bereits mon­tierten 5G Sen­de­masten gleich­zeitig geschehen muss.

Dies schreibt auch das laut EU-Recht gel­tende Leit­prinzip – das Vor­sor­ge­prinzip – vor. Tritt das Vor­sor­ge­prinzip und ein dadurch sofor­tiger Stopp des Ausbaus von 5G-Infra­struktur sowie Abbau aller bereits mon­tierten 5G Sen­de­masten, nachdem vom Par­lament eine Studie über die gesund­heit­lichen Gefahren von 5G in Auftrag gegeben wurde, nicht in Kraft, dann befinden sich die Österreicherinnen und Österreicher beim Ausbau von 5G in einem unkon­trol­lierten Experiment.

Doch zu einem solchen Expe­riment hat die österreichische Bevölkerung keine Einverständniserklärung gegeben. Zudem besagt auch der Nürnberger Kodex von 1947, dass eine Einverständniserklärung vor jeg­lichen Expe­ri­menten am Men­schen ver­pflichtend ist. So gesehen ist der Ausbau von 5G natürlich ein Verstoß gegen den Nürnberger Kodex.

Aus dem Nürnberger Kodex geht Fol­gendes hervor:

„Die frei­willige Zustimmung der Ver­suchs­person ist unbe­dingt erfor­derlich. Das heißt, dass die betref­fende Person im juris­ti­schen Sinne fähig sein muss, ihre Ein­wil­ligung zu geben; dass sie in der Lage sein muss, unbe­ein­flusst durch Gewalt, Betrug, List, Druck, Vortäuschung oder irgendeine andere Form der Überredung oder des Zwanges, von ihrem Urteilsvermögen Gebrauch zu machen; dass sie das betref­fende Gebiet in seinen Ein­zel­heiten hin­rei­chend kennen und ver­stehen muss, um eine verständige und infor­mierte Ent­scheidung treffen zu können.

Diese letzte Bedingung macht es not­wendig, dass der Ver­suchs­person vor der Ein­holung ihrer Zustimmung das Wesen, die Länge und der Zweck des Ver­suches klar­ge­macht werden; sowie die Methode und die Mittel, welche ange­wendet werden sollen, alle Unan­nehm­lich­keiten und Gefahren, welche mit Fug zu erwarten sind, und die Folgen für ihre Gesundheit oder ihre Person, welche sich aus der Teil­nahme ergeben mögen.

Die Pflicht und Ver­ant­wort­lichkeit, den Wert der Zustimmung fest­zu­stellen, obliegt jedem, der den Versuch anordnet, leitet oder ihn durchführt. Dies ist eine persönliche Pflicht und Ver­ant­wort­lichkeit, welche nicht straflos an andere wei­ter­ge­geben werden kann.“

In Brüssel wurde bei­spiels­weise aus genau diesem Grund ein Pilot­projekt zur Schaffung eines 5G Netzes gestoppt. Die regionale Umwelt­mi­nis­terin Céline Fremault meinte diesbezüglich: „Ich kann eine solche Tech­no­logie nicht begrüßen, wenn die Strah­lungs­stan­dards, die den Bürger schützen müssen, nicht beachtet werden, ob 5G oder nicht. (…) Die Brüsseler sind keine Ver­suchs­ka­ninchen, deren Gesundheit ich mit Gewinn ver­kaufen kann. Wir dürfen da keine Zweifel offen lassen.“

Neben Brüssel hat auch der Schweizer Kanton Genf den Aufbau von 5G-Antennen gestoppt (ARD Tatort zeigt perfide Mind Control-Folter, doch der Main­stream schweigt eisern: Ist der Grund dafür 5G?).

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Laut EU-Recht gilt als Leit­prinzip das Vor­sor­ge­prinzip, welches bei Unsi­cherheit in Bezug auf eine Tech­no­logie ange­wendet werden muss, da man sich sonst in einem unkon­trol­lierten Expe­riment befindet, bei dem die Kon­se­quenzen unbe­kannt sind.

Die ver­hee­renden Kon­se­quenzen für Mensch und Umwelt von 5G werden im inter­na­tio­nalen wis­sen­schaft­lichen Appell „Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum“ doku­men­tiert, den, laut den neu­esten Sta­tis­tiken, 3.874 Wis­sen­schaftler – 2.373 Dok­toren – 6.668 Inge­nieure – 7.933 Psy­cho­logen, Psy­cho­the­ra­peuten und Sozi­al­ar­beiter – 3.552 Kran­ken­pfleger – 1.296 Orga­ni­sa­tionen – unter­schrieben haben.

Dass die Imple­men­tierung von 5G illegal ist, geht aus einem Rechts­gut­achten der dänischen Anwalts­kanzlei Bonnor Advo­kator hervor: „Con­clusion and final remarks. It is the con­clusion of this legal opinion that estab­li­shing and acti­vating a 5G-network, as it is curr­ently described, would be in con­tra­vention of current human and envi­ron­mental laws enshrined in the European Con­vention on Human Right, the UN Con­vention on the Rights of the Child, EU regu­la­tions, and the Bern- and Bonn-con­ven­tions. The reason is the very signi­ficant body of sci­en­tific docu­men­tation available, showing that radio­fre­quent elec­tro­ma­gnetic radiation is harmful and dan­gerous to the health of humans (par­ti­cu­larly children), animals and plants. This also applies when the radiation remains within the limits recom­mended by ICNIRP and curr­ently used in Denmark as well as broadly within the EU.“

Weiter hieß es in der persönlichen Haftungserklärung an die österreichischen Par­la­men­tarier von Steven Whybrow: „Worauf ich aus bin, ist, dass falls der Ausbau von 5G weiter fort­schreitet und Sie als poli­ti­scher Ver­treter diese illegale Agenda nicht ent­spre­chend im Par­lament the­ma­ti­sieren mit der Intention, den Ausbau von 5G zu stoppen, dann – komme Ich 1) nicht zu meinem Recht auf indi­vi­duelle Frei­heits- und Privatsphäre und kann 2) nicht meiner Pflicht als inves­ti­ga­tiver Jour­nalist sowie als treues und ver­ant­wor­tungs­be­wusstes Mit­glied der Mensch­heits­fa­milie, nach­gehen, um auf kri­mi­nelle Aktivitäten hin­zu­weisen und die Ver­ant­wort­lichen an ihre Ver­ant­wort­lichkeit zu erinnern – und dann befinden wir uns in Österreich offi­ziell im Rechtsbankrott.

„Rechts­bankrott ist das Unvermögen einer Rechts­ein­richtung, den Rechts­un­ter­wor­fenen Recht zu ver­schaffen. Eine Rechts­ein­richtung offenbart bei­spiels­weise Rechts­bankrott, wenn sie Lügner an die Spitze gelangen lässt, Schmierer zu Schriftführern macht, Betrüger zu Kas­sierern, Fälscher zu Pro­to­kol­lanten, Hoch­stapler zu Bei­sitzern und Erpresser zur Rechtsaufsicht.

Eine Bes­serung ver­spricht unter solchen Umständen allein die vollständige Rückkehr zu all­gemein aner­kannten Werten (z.B. Wahrheit, Freiheit) und Rechtsgrundsätzen.“

Bleibt eine ent­spre­chende Handlung von Ihnen als Volks­ver­treter, der die Möglichkeit eines Stopps von 5G hat, aus, dann ist der Rechts­bankrott in Österreich eine Realität und somit bewiesen.“

Die schädlichen Effekte von Mobilfunk sind wis­sen­schaftlich bereits genügend nach­ge­wiesen – als Bei­spiel sollen an dieser Stelle zwei Lang­zeit­studien erwähnt werden. Die 2018 veröffentlichte NTP-Studie vom National Toxi­cology Program, bei denen „clear evi­dence“ (zu Deutsch: klare Beweise) von Gehirn-Tumoren sowie Herz-Tumoren bei männlichen Ratten unter Expo­sition von 2G und 3G Mobil­funk­fre­quenzen fest­ge­stellt wurden.

Im selben Jahr veröffentlichte zudem auch das Ram­mazzini Institut in Bologna eben­falls eine Lang­zeit­studie mit Ratten, die die­selben Tumore wie die Ratten von der NTP-Studie ent­wi­ckelten. 24 Laut dem Bericht der Studie des Ramazzini Instituts sind die Resultate mit den Resul­taten der NTP-Studie „kon­sistent“ und „bekräftigen“ diese zusätzlich.

Die Tumor-Ent­wicklung von Ratten ist auf den Men­schen übertragbar, weil es sich hier um bio­lo­gische Effekte – und eben nicht aus­schließlich ther­mische Effekte – handelt.


Quellen:  Thorsten Hei­denberg für pravda-tv.com