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Reli­giöse Aus­nahmen von der Masern-Impfpflicht?

Die kel­tisch-drui­dische Glau­bens­ge­mein­schaft wirbt damit, dass ihre Mit­glieder reli­giöse Gründe gegen jede Art von direkter oder indi­rekter Impf­pflicht geltend machen können, ähnlich wie das in den USA — zumindest bisher — in vielen Bun­des­staaten möglich ist. Was sind die Erfah­rungs­werte in Deutschland?

(von Hans U. P. Tolzin, 8.11. 2020)

Ich werde immer wieder mit Verweis auf die kel­tisch-drui­dische Glau­bens­ge­mein­schaft gefragt, ob man als Mit­glied die eigenen Kinder erfolg­reich von der Masern-Impf­pflicht befreien lassen kann.

Meinem Ver­ständnis nach unter­stützt unser Grund­gesetz dies in den Artikeln 1 bis 3, und zwar unmissverständlich!

Problem Nr. 1:

Im Zuge der Corona-Krise hat das Grund­gesetz in den Köpfen der meisten Men­schen (und ein­schließlich der Richter) offenbar jeg­liche Bedeutung verloren.

Problem Nr. 2:

Im Infek­ti­ons­schutz­gesetz (IfSG) werden reli­giöse Aus­nah­me­gründe von der Masern-Impf­pflicht nicht erwähnt. Man kann sich also nicht auf das IfSG berufen.

Problem Nr. 3:

Ich per­sönlich kenne keinen ein­zigen Fall, bei dem ein reli­giöses Bekenntnis als Aus­nah­me­grund aner­kannt worden wäre. Und im Rahmen der Corona-Panik ist dies nochmals  schwie­riger geworden. Wer dies durch­setzen will, muss also einen Prä­ze­denzfall schaffen und sich erfolg­reich durch alle Instanzen bis zum Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt — oder gar zum Euro­päi­schen Gerichtshof für Men­schen­rechte — durch­klagen. Eine Klage durch die Instanzen würde ver­mutlich min­destens 5 Jahre dauern und das Ergebnis wäre ungewiss.

Problem Nr. 4:

Wenn über­haupt, dann hätten allen­falls Mit­glieder einer all­gemein bekannten oder aner­kannten Glau­bens­ge­mein­schaft, wie die Zeugen Jehovas oder die 7‑Tage-Adven­tisten, die Chance, reli­giöse Aus­nahmen offi­ziell geltend machen zu können. Dies setzt aber voraus, dass diese Glau­bens­ge­mein­schaften sich in ihrer Außen­dar­stellung ein­deutig gegen das Impfen bzw. jeden Impf­zwang posi­tio­nieren. Dies scheint zwar bei der kel­tisch-drui­dische Glau­bens­ge­mein­schaft der Fall zu sein, es handelt sich aber aus Sicht des Main­streams (noch) nicht um eine aner­kannte Religion.

Problem Nr. 5:

Ich kann sehr gut ver­stehen, dass viele Familien nach Wegen suchen, um staat­lichen Zwangs­maß­nahmen aus­zu­weichen. Doch der Spielraum dafür wird all­gemein immer enger und ist zur Zeit im Prinzip nicht mehr vor­handen. Mir scheint, dass die Schick­sals­ge­setze jeden von uns nun täglich vor die Ent­scheidung stellen, ob wir dem Druck von außen nach­geben oder Wider­stand leisten, indem wir unsere Grund­rechte ver­tei­digen. Ich denke, die Menschheit steht am Schei­deweg die Summe unserer täg­lichen Ent­schei­dungen bestimmt über die gemeinsame Zukunft.

Fazit:

Wer reli­giöse Gründe für eine offi­zielle Befreiung von der Masern-Impf­pflicht durch­setzen möchte, wird dies erst einmal durch alle Instanzen erklagen müssen. Das wäre aus meiner Sicht eine durchaus sehr wichtige Klage, die eine mög­lichst breite Unter­stützung ver­dienen würde.

Doch der Ausgang wäre derzeit ungewiss und das Ver­fahren dürfte außerdem bis zu 5 Jahre oder noch länger dauern und einiges an nerv­lichen und finan­zi­ellen Res­sourcen kosten. Zudem könnte bei der der­zei­tigen Dynamik die Welt in 5 Jahren bereits ganz anders aussehen.


Quelle: impfkritik.de