Als die MitÂglieder der SuchtstoffÂkomÂmission der VerÂeinten Nationen sich zuletzt wieder samÂmelten, stand eine seit länÂgerer Zeit höchst konÂtroÂverse DisÂkussion wieder im Raum. Die letztÂendÂliche Abstimmung fiel relativ knapp aus — im EndÂeffekt wurde allerÂdings die notÂwendige Mehrheit erzielt, um CanÂnabis und Haschisch von der Liste der gefährÂlichsten Drogen zu streichen. Das Ergebnis jenes Votums, welches auf Raten der WeltÂgeÂsundÂheitsÂorÂgaÂniÂsation durchÂgeÂfĂĽhrt wurde, könnte nun auch in Deutschland signiÂfiÂkante Ă„ndeÂrungen bewirken.
Dass CanÂnabis und Haschisch in der KateÂgorie IV der schweren Drogen aufÂgeÂfĂĽhrt wird, war bis dato seit dem Jahr 1961 klare Gewissheit. Der Besitz jener SubÂstanzen war somit mit der Nutzung und DisÂtriÂbution von weit härÂteren Drogen wie Heroin gleichÂgeÂsetzt. AufÂgrund der jĂĽngsten Abstimmung wurde diese EinÂstufung nun von den VerÂeinten Nationen (UN) herÂabÂgeÂsetzt. Dieses Resultat sehen vor allem viele BranÂchenÂinÂsider als wichÂtigen Schritt, um das zum Teil auch wisÂsenÂschaftlich widerÂlegte Stigma jener Pflanzen aus dem öffentÂlichen Diskurs zu entfernen.
Wer jetzt allerÂdings auf eine komÂplette LegaÂliÂsierung dieser Pflanzen gehofft hat, wird mögÂliÂcherÂweise schwer entÂtäuscht. Obwohl nun eine HerÂabÂstufung erfolgt ist, werden CanÂnabis und Haschisch weiÂterhin unter jenen SubÂstanzen aufÂgeÂlistet, deren Nutzung mit einer strengen KonÂtrolle einÂherÂgehen muss — es befindet sich somit auf derÂselben EinÂstufung wie Methadon oder Kokain.
GegenÂwärtig ist in Deutschland die Situation unverÂändert — der Besitz von CanÂnabis kann nach wie vor strafÂrechtlich verÂfolgt werden. Selbst wenn jene Schritte oft aufÂgrund von der GeringÂfĂĽÂgigkeit der jeweiÂligen SachÂverÂhalte fallen gelassen werden, entÂsteht dadurch nach wie vor ein sehr umfangÂreicher, bĂĽroÂkraÂtiÂscher Aufwand. AufÂgrund dessen hoffen private Nutzer und auch verÂeinzelt PoliÂtiker hier auf eine vollÂständige LegaÂliÂsierung oder zumindest eine deutlich einÂfaÂchere Lösung — VorÂbilder sind hier verÂschieÂdenste Länder wie Kanada, in welchen CanÂnabis und MariÂhuana auch abgeÂsehen vom mediÂziÂniÂschen Zweck verÂkauft werden darf. Ein TeilÂschritt in jene Richtung erfolgte bereits vor einigen Jahren, wie HeilÂprakÂtiÂkerin und CBD-RedakÂteurin Katharina Farber von arzneimittelfakten.de schildert: “Seit dem Jahr 2017 ist mediÂziÂniÂscher Hanf hierÂzuÂlande legaÂliÂsiert. Eine weitere Lockerung ergab sich auch durch den EuroÂpäiÂschen Gerichtshof, welcher den InhaltsÂstoff CanÂnaÂbidiol (CBD) nicht mehr als BetäuÂbungsÂmittel klasÂsiÂfiÂzierte. VorÂausÂsetzung ist hier aber, dass die BeiÂmiÂschung der psyÂchoÂakÂtiven SubÂstanz THC den Wert von 0,2 Prozent nicht ĂĽberschreitet”.
AufÂgrund dieser Bestimmung und auch der aktuÂellen EntÂwickÂlungen vonÂseiten der VerÂeinten Nationen ist nun lanÂdesweit eine neue DisÂkussion zur LegaÂliÂsierung entÂstanden — aufÂbauend darauf werden auch deutlich mehr Studien, die eine WiderÂlegung der gesundÂheitÂlichen SchäÂdigung bekräfÂtigen, zusätzÂlichen Wind bringen. Eine mittÂlerÂweile auch breite Anwendung in mediÂziÂniÂschen Bereichen wird mit Sicherheit einen ähnÂlichen Effekt bewirken — die InhaltsÂstoffe zeigten bereits in Bereichen wie der SchmerzÂtheÂrapie oder auch der PalÂliaÂtivÂmeÂdizin ein vielÂseiÂtiges Spektrum an Wirkung. AufÂgrund vieler weiÂterer Effekte, die aufÂgrund von ForÂschungen zumindest teilÂweise EntÂspannung, EntÂzĂĽnÂdungsÂhemmung oder AngstÂlösung begĂĽnsÂtigen, werden CanÂnabis und Haschisch von BranÂchenÂkennern oft als verÂlorene ResÂsourcen klasÂsiÂfiÂziert. Hier besteht nun die Hoffnung, dass die kĂĽrzlich vollÂzoÂgenen Schritte diesmal die endÂgĂĽltige KehrtÂwende herbeifĂĽhren.