Als die Mitglieder der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen sich zuletzt wieder sammelten, stand eine seit längerer Zeit höchst kontroverse Diskussion wieder im Raum. Die letztendliche Abstimmung fiel relativ knapp aus — im Endeffekt wurde allerdings die notwendige Mehrheit erzielt, um Cannabis und Haschisch von der Liste der gefährlichsten Drogen zu streichen. Das Ergebnis jenes Votums, welches auf Raten der Weltgesundheitsorganisation durchgeführt wurde, könnte nun auch in Deutschland signifikante Änderungen bewirken.
Dass Cannabis und Haschisch in der Kategorie IV der schweren Drogen aufgeführt wird, war bis dato seit dem Jahr 1961 klare Gewissheit. Der Besitz jener Substanzen war somit mit der Nutzung und Distribution von weit härteren Drogen wie Heroin gleichgesetzt. Aufgrund der jüngsten Abstimmung wurde diese Einstufung nun von den Vereinten Nationen (UN) herabgesetzt. Dieses Resultat sehen vor allem viele Brancheninsider als wichtigen Schritt, um das zum Teil auch wissenschaftlich widerlegte Stigma jener Pflanzen aus dem öffentlichen Diskurs zu entfernen.
Wer jetzt allerdings auf eine komplette Legalisierung dieser Pflanzen gehofft hat, wird möglicherweise schwer enttäuscht. Obwohl nun eine Herabstufung erfolgt ist, werden Cannabis und Haschisch weiterhin unter jenen Substanzen aufgelistet, deren Nutzung mit einer strengen Kontrolle einhergehen muss — es befindet sich somit auf derselben Einstufung wie Methadon oder Kokain.
Gegenwärtig ist in Deutschland die Situation unverändert — der Besitz von Cannabis kann nach wie vor strafrechtlich verfolgt werden. Selbst wenn jene Schritte oft aufgrund von der Geringfügigkeit der jeweiligen Sachverhalte fallen gelassen werden, entsteht dadurch nach wie vor ein sehr umfangreicher, bürokratischer Aufwand. Aufgrund dessen hoffen private Nutzer und auch vereinzelt Politiker hier auf eine vollständige Legalisierung oder zumindest eine deutlich einfachere Lösung — Vorbilder sind hier verschiedenste Länder wie Kanada, in welchen Cannabis und Marihuana auch abgesehen vom medizinischen Zweck verkauft werden darf. Ein Teilschritt in jene Richtung erfolgte bereits vor einigen Jahren, wie Heilpraktikerin und CBD-Redakteurin Katharina Farber von arzneimittelfakten.de schildert: “Seit dem Jahr 2017 ist medizinischer Hanf hierzulande legalisiert. Eine weitere Lockerung ergab sich auch durch den Europäischen Gerichtshof, welcher den Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) nicht mehr als Betäubungsmittel klassifizierte. Voraussetzung ist hier aber, dass die Beimischung der psychoaktiven Substanz THC den Wert von 0,2 Prozent nicht überschreitet”.
Aufgrund dieser Bestimmung und auch der aktuellen Entwicklungen vonseiten der Vereinten Nationen ist nun landesweit eine neue Diskussion zur Legalisierung entstanden — aufbauend darauf werden auch deutlich mehr Studien, die eine Widerlegung der gesundheitlichen Schädigung bekräftigen, zusätzlichen Wind bringen. Eine mittlerweile auch breite Anwendung in medizinischen Bereichen wird mit Sicherheit einen ähnlichen Effekt bewirken — die Inhaltsstoffe zeigten bereits in Bereichen wie der Schmerztherapie oder auch der Palliativmedizin ein vielseitiges Spektrum an Wirkung. Aufgrund vieler weiterer Effekte, die aufgrund von Forschungen zumindest teilweise Entspannung, Entzündungshemmung oder Angstlösung begünstigen, werden Cannabis und Haschisch von Branchenkennern oft als verlorene Ressourcen klassifiziert. Hier besteht nun die Hoffnung, dass die kürzlich vollzogenen Schritte diesmal die endgültige Kehrtwende herbeiführen.