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30.000 Euro Geld­strafe: Mann hatte zu Spa­ziergang an Kret­schmann-Wohnhaus eingeladen

Das Amts­ge­richt Sig­ma­ringen hat einen Mann, der auf telegram zu einem „Spa­ziergang“ am Haus von Kret­schmann ein­ge­laden hatte , zu einer Geld­strafe von 30.000 Euro verurteilt. 

Die Angst der Poli­tiker vor der von ihnen u.a. durch ihre Will­kür­maß­nahmen im Zusam­menhang mit Corona gede­mü­tigten Bürger steigt derzeit stark an. Die Neu­re­gelung des § 188 StGB („Majes­täts­be­lei­digung“) mit seinen tota­li­tären Vor­bildern, die immer mehr überhand neh­mende Zensur, die Hass­pro­pa­ganda der gleich­ge­schal­teten Medien gegen Regime­kri­tiker usw. sind Aus­druck dieser Angst.

30.000 Euro Strafe

In diese sinis­teren Situation passt auch eine Nach­richt aus dem grün regierten Baden Würt­temberg: „Das Amts­ge­richt Sig­ma­ringen hat einen 52-jäh­rigen Mann wegen einer nicht ange­mel­deten Kund­gebung vor dem Haus des baden-würt­tem­ber­gi­schen Minis­ter­prä­si­denten Win­fried Kret­schmann (Grüne) zu einer Geld­strafe von 30.000 Euro verurteilt.

Der Mann soll vor einer Woche einen Auf­marsch in der Nähe von Kret­sch­manns Wohnhaus im Sig­ma­ringer Stadtteil Laiz ange­leitet haben. Dabei hatten die Demons­tranten eine Absperrung über­wunden. Kret­schmann war zum Zeit­punkt der Kund­gebung nicht anwesend.

Fast schon Standgerichts-Justiz

Die Staats­an­walt­schaft hatte in der ver­gan­genen Woche nach einem schnellen Ermitt­lungs­erfolg ein beschleu­nigtes Ver­fahren gegen den Mann ein­ge­leitet. Als Begründung für die schnelle Anklage verwies ein Sprecher der Staats­an­walt­schaft Hechingen auf die bun­des­weiten Demons­tra­tionen von Impf­gegnern vor den Wohn­häusern von Politikern.

Der Ange­klagte war nicht zur Ver­handlung erschienen, deshalb erging das Urteil durch einen Sit­zungs­straf­befehl. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig.“ (Quelle)

Corona-Spa­zier­gänge nun ganz verboten

Und noch eine Freude macht die Justiz dem immer tota­li­tärer auf­tre­tenden Kret­schmann: „In der Folge des Auf­marschs sind seit ver­gan­genem Freitag soge­nannte „Corona-Spa­zier­gänge“ im Sig­ma­ringer Stadtteil Laiz ver­boten worden. Laut Ver­fügung des Land­ratsamts Sig­ma­ringen bleibt das Ver­samm­lungs­recht bis 15. März ein­ge­schränkt. Sollten sich Gegner der Corona-Maß­nahmen dagegen wider­setzen, können sie von den Behörden belangt werden, berichtet die Schwä­bische Zeitung.“ (Quelle)

Es ist unver­kennbar: Deutschland, zumal seine links oder grün regierten Regionen unter­scheiden sich kaum noch von der Corona-Dik­tatur eines Trudeau.


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com