Das Gericht vor der Urteilsverkündung. Foto: Hans U. P. Tolzin

Leip­ziger Skan­dal­urteil: Frei­brief für einen Genozid?

Am 7. Juli 2022 wies das Leip­ziger Bun­des­ver­wal­tungs-gericht (BVerwG) die Beschwerden von zwei Bun­des­wehr­sol­daten gegen die Dul­dungs­pflicht zur umstrit­tenen Covid-19-Impfung ab – obwohl die von den Sach­ver­stän­digen des Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­riums vor­ge­tra­genen Behaup­tungen von den Anwälten und Sach­ver­stän­digen der betrof­fenen Sol­daten massiv erschüttert wurden. Stand das Urteil etwa von vorn­herein fest?

RKI- und PEI-Mit­ar­beiter mussten erstmals kri­tische Fragen beantworten

(Hans U. P. Tolzin, 14.07.2022) Leider konnte ich nur am letzten Tag der Beweis­auf­nahme, bei der Anhörung von zwei Experten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), per­sönlich im Gerichtssaal anwesend sein. Die Anhörung z. B. von Frau Prof. Käm­merer über die Frag­wür­digkeit des PCR-Tests als Dia­gno­se­werkzeug sowie den Vortrag von Dr. Wichmann vom Robert-Koch-Institut (RKI), der Bun­des­seu­chen­be­hörde, bezüglich der behaup­teten Wirk­samkeit der Covid-Impf­stoffe, hatte ich somit verpasst.

Doch auch die Stel­lung­nahmen der beiden PEI-Mit­ar­beiter, von Frau Dr. Dr. Doris Oberle, Sta­tis­ti­kerin der Abteilung Arz­nei­mit­tel­si­cherheit  sowie von Dr. Ralf Wagner, Fach­ge­biets­leiter „Virale Impf­stoffe“ und zuständig für die Char­gen­prüfung, reichten aus, um bei den Zuhörern für nicht wenige Irri­ta­tionen zu sorgen.

Hei­li­gen­schein für Impfstoffhersteller

So räumte Dr. Wagner z. B. ein, dass das PEI als die zuständige Zulas­sungs­be­hörde nicht etwa selbst die zu unter­su­chenden Char­gen­proben bei den Her­stellern zieht, sondern sich diese von den Her­stellern zuschicken lässt – und sich dabei blau­äugig darauf ver­lässt, dass diese Proben nach dem Zufalls­prinzip und auch wirklich von den ange­ge­benen Chargen ent­nommen wurden.

Diese Proben werden einer sehr begrenzten End­prüfung durch das PEI unter­zogen. Ansonsten ver­lässt man sich ganz auf die Unter­su­chungs­pro­to­kolle der Hersteller.

Eine Pro­ben­ent­nahme durch die Behörde oder eine unzwei­fel­hafte Sicher­stellung der zufäl­ligen und kor­rekten Ent­nahme der Proben ist eigentlich eine Selbst­ver­ständ­lichkeit, denn die Impf­stoff­her­steller fahren ja ins­be­sondere mit ihren Covid-19-Block­bustern Mil­li­ar­den­ge­winne ein. Inter­es­sens­kon­flikte sind somit vorprogrammiert.

Das war im Jahre 1978, als ich in Frankfurt meine Lehre zum Mol­ke­rei­fachmann machte, noch anders: Innerhalb der Mol­kerei gab es ein Labor der Gesund­heits­be­hörden, die ständig Proben der ange­lie­ferten und ver­ar­bei­teten Milch und Milch­pro­dukte ent­nahmen und u. a. auf coli­forme Bak­terien unter­suchten. Schum­me­leien durch die Mol­kerei waren auf diese Weise nicht möglich.

Im Grunde ist es ein Gebot des gesunden Men­schen­ver­standes, dass das PEI die Char­gen­proben selbst und direkt beim Her­steller ent­nimmt.  Da das PEI als zuständige Behörde darauf ver­zichtet, sind damit Nach­läs­sig­keiten, Schum­me­leien oder aus­ge­machtem Betrug Tür und Tor geöffnet.

Diese — merk­wür­di­ger­weise gesetzlich erlaubten — Unter­las­sungen des PEI haben auch zur Folge, dass im Internet kur­sie­rende Ver­mu­tungen nicht widerlegt werden können, wonach teil­weise besonders töd­liche Vari­anten des Impf­stoffs ver­impft wurden oder viel­leicht sogar noch werden. Diesen Gerüchten liegen unter anderem Aus­wer­tungen der US-Neben­wir­kungs-Datenbank VAERS zugrunde, wonach ein Großteil der gemel­deten Neben­wir­kungen auf ein Bruchteil der Impf­stoff­chargen zurückgeht. Dies legt enorme Qua­li­täts­un­ter­schiede zwi­schen den ver­ab­reichten Impf­stoff­chargen nahe.

Die Gret­chen­frage war nun, ob das PEI solche Befürch­tungen durch ver­läss­liche eigene Daten ent­kräften kann. Das kann sie eben nicht, denn was könnte die Her­steller daran hindern, dem PEI die „geschönte“ Proben zu schicken, die mit den tat­sächlich ver­impften Chargen wenig zu tun haben?

Dass jeder Kri­tiker dieser Praxis in der Öffent­lichkeit sofort mit dem Stempel eines „Ver­schwö­rungs­theo­re­tikers“ ver­sehen wird, sollte hell­hörig machen, denn es kann ja wohl nicht sein, dass man auf diese Weise einem Impf­stoff­her­steller, der jährlich Mil­li­ar­den­ge­winne für seine Kapi­tal­geber ein­fährt, einen regel­rechten Hei­li­gen­schein verpasst.

Darf das PEI den Her­stellern blind vertrauen?

Wir sollten nicht ver­gessen, dass die Phar­ma­in­dustrie unter allen Indus­trien über die größte „Por­to­kasse“ für ihr Mar­keting, d. h. für die Ein­fluss­nahme der Öffent­lichkeit und der Politik verfügt. Oder wie ist es anders zu erklären, dass z. B. mit Herrn Spahn ein gelernter Bank­kaufmann und danach der aus­ge­spro­chene Pharma-Lob­byist Lau­terbach Gesund­heits­mi­nister – und Chef des PEI und des RKI — werden konnten?

RKI und PEI können auf­grund man­gel­hafter Daten kaum irgend­einen auf­ge­kom­menen Zweifel an der Wirk­samkeit und Sicherheit der in Deutschland ver­impften Impf­stoffe wider­legen. Und das ist ange­sichts der gemel­deten Todes­fälle und Neben­wir­kungen — und der nach wie vor unbe­kannten Dun­kel­ziffer — einfach nur erschreckend!

Wäre das Paul-Ehrlich-Institut ehrlich, müsste es schon aus diesem einen Grund sinn­gemäß zugeben: „Wir können leider nicht mit Sicherheit sagen, ob die Impf­stoffe sicher sind.“

Wenn eine Zulas­sungs- und Über­wa­chungs­be­hörde das öffentlich ein­räumen muss, dann muss sie die betref­fenden Impf­stoffe unver­züglich vom Markt nehmen. Es geht ja schließlich um medi­zi­nische Ein­griffe mit gra­vie­renden Risiken, und dies bei gesunden Men­schen, die wahr­scheinlich gar kein Erkran­kungs­risiko bezüglich der mög­li­cher­weise zu ver­mei­denden Infektion haben!

Doch dies war noch nicht alles, was Dr. Wagner dem Gericht und den ca. 100 Zuschauern im Gerichtssaal des BVerwG zumutete. Während Her­steller die Proben für das PEI und die Rück­stell­proben selbst zieht und mehre Dutzend Unter­su­chungen im eigenen Hause durch­führen und doku­men­tieren müssen, unter­sucht das PEI die über­sen­deten Char­gen­proben nur auf vier Bereiche:

  1. Erschei­nungsbild: Stimmt die Farbe der Probe, ist sie also gleich­mäßig weiß bis weißgrau? Gibt es sichtbare Par­tikel? Gibt es mikro­sko­pisch kleine Partikel?
  2. Iden­tität: Hat die ent­haltene mRNA die richtige Länge und Zusammensetzung?
  3. Potenz: Stimmt die Menge der ent­hal­tenen mRNA?
  4. Inte­grität: Stimmt die Größe der Lipidna­no­par­tikel (LNP)? Ist die modRNA korrekt in den LNP ein­ge­packt? Stimmt der pH-Wert?

Was in der Ver­handlung nicht zur Sprache kam, und mir gegenüber vom Sach­ver­stän­digen Dr. Hans-Joachim Kremer später bemängelt wurde, war die Nicht­ein­haltung der ein­schlä­gigen EU-Richt­linie [1] durch das PEI, das demnach noch Fol­gendes zu prüfen hätte (aber eben nicht prüft), nämlich: Osmo­la­lität, LNP-Poly­di­sper­sität, LNP-Gehalt der ein­zelnen Hilfs­stoffe, LNP-Ver­un­rei­ni­gungen, LNP-Iden­tität, extra­hier­bares Volumen, In vitro Expression (der modRNA oder DNA im Hin­blick auf Pro­teine), Ver­un­rei­ni­gungen der modRNA, sonstige Lösungs­mittel, Endo­toxin-Gehalt, Sterilitätstest.

Eine sinn­volle Prüfung auf Iden­tität und Inte­grität der spe­zi­fi­zierten modRNA würde man den kri­ti­schen Sach­ver­stän­digen zufolge heut­zutage mit „next gene­ration sequencing“ machen. Dies schloss Dr. Wagner bei seiner Befragung aber aus, weil dies angeblich nichts bringe. Mehrfach verwies er auf eine elek­tro­pho­re­tische Methode. Diese ist aller­dings den Kri­tikern zufolge kei­nes­falls in der Lage, falsche Sequenzen zu ent­decken. In wie weit das PEI eine in vitro Expression mit anschlie­ßender Bestimmung der Iden­tität der Pro­teine durch­führt, wurde leider nicht ange­sprochen. Auch eine solche Analyse könne wert­volle Hin­weise auf Iden­tität und Inte­grität der ver­wen­deten mRNA bzw. DNA liefern.

Eine Unter­su­chung der Proben auf Ver­un­rei­ni­gungen findet nur unzu­rei­chend statt. Dies, obwohl unab­hängige Labore die Anwe­senheit von hoch­be­denk­lichem Graphen bzw. Gra­phenoxid in Impf­stoff­proben fest­ge­stellt haben. Solche Behaup­tungen seien „wis­sen­schaftlich nicht haltbar“, so Dr. Wagner, weshalb eine ent­spre­chende Unter­su­chung von vorn­herein unnötig sei. Eine solche Unter­su­chung wäre laut Dr. Kremer über die soge­nannte Raman-Mikro­skopie sehr wohl möglich. Das PEI verfügt jedoch nicht über ein solches Mikroskop und wohl auch nicht über die Mög­lichkeit des „next gene­ration sequencing“. Das muss man sich mal auf der Zunge zer­gehen lassen.

Einer der von den Bun­des­wehr­sol­daten beru­fenen Sach­ver­stän­digen, Prof. Dr. Jörg Matysik, zeigte sich auch sehr irri­tiert von den erlaubten Tole­ranzen bei den Lipid­par­tikeln und vor allem beim pH-Wert. Wenn ich mich recht ent­sinne, ging es bei der Größe um eine erlaubte Spanne zwi­schen 20 und 120 Nano­meter, beim pH-Wert um eine Spanne von 6,9 bis 7,9, was für eine gepuf­ferte, d. h. auf einen bestimmten pH-Wert ein­ge­stellte Lösung extrem breit ist. Das Akzep­tieren einer derart großen Spanne deutet nach Prof. Matysik auf erheb­liche Pro­bleme in der Pro­duktion hin. Prof. Matysik legte außerdem dar, dass die Par­ti­kel­größen innerhalb dieser Tole­ranzen zu unter­schied­lichen Farb­re­ak­tionen führen müssen, so dass eine gleich­mäßige Farb­er­scheinung der pro­du­zierten Impf­stoff­dosen eher unplau­sibel sei.

Zehn­tau­sende Todes­fälle, bevor das PEI aktiv wird

Die Sach­ver­stän­digen konnten auch Fragen an die PEI-Sta­tis­ti­kerin Dr. Dr. Doris Oberle richten, aller­dings nur unter erheb­licher Drän­gelei des vor­sit­zenden Richters. Dabei stellte sich heraus, dass im PEI kei­neswegs wie ansonsten üblich ein Ver­gleich der aktu­ellen Neben­wir­kungsrate der Covid-19-Impf­stoffe mit den frü­heren Neben­wir­kungs­raten von Impf­stoffen aus der Vor-Corona-Zeit vor­ge­nommen wird. Der Fach­be­griff dazu: Dis­pro­por­tio­na­li­täts­analyse (DPA).

Dabei stellte sich Dr. Oberle sogar ein­gangs als Lei­terin der Dis­pro­por­tio­na­li­täts­analyse vor, nur um am Ende der Befragung zuzu­geben, dass sie solche Analyse zwar früher gemacht hätten, nun aber nicht mehr mache. Als Grund dafür führte sie die hohe Anzahl an Neben­wirkung an! Ist das noch zu fassen?? Wie können hohe Neben­wir­kungs­raten eine Begründung dafür sein, auf die rech­ne­risch sehr simple ver­glei­chende Berechnung dieser Neben­wir­kungs­raten zu verzichten?

Einige der kon­ven­tio­nellen Impf­stoffe wurden vom PEI zuge­lassen, weil sie im Ver­gleich mit bereits ein­ge­setzten Impf­stoffen nicht wesentlich mehr Neben­wir­kungen zeigten. Das alleine wäre schon genug Anlass für Dis­kus­sionen, denn wenn der Teufel nicht schlimmer ist als der Beel­zebub, was sagt das letztlich wirklich über seine Bös­ar­tigkeit aus? „Ganz, ganz viel“, will uns das PEI sinn­gemäß weis­machen, denn bei­spiels­weise heißt es im Sicher­heits­be­richt vom Sept. 2013 in Bezug auf die Masern­impfung: „Eine Dis­pro­por­tio­na­li­täts­analyse der Fall­be­richte ergab keinen Hinweis auf ein neues, bisher nicht bekanntes Sicherheitssignal.“

Warum das PEI bei den Covid-19-Impf­stoffen auf eine DPA ver­zichtet, wird schon klar, wenn man ihre Neben­wir­kungsrate z. B. mit der Influenza-Impfung ver­gleicht, die ja vor genau dem gleichen Sym­ptom­spektrum schützen soll: Je nach Berech­nungs­me­thode beträgt die Neben­wir­kungs­wahr­schein­lichkeit der Covid-Impfung das 40- bis 80fache im Ver­gleich mit der Influenza-Impfung!

Um beim PEI ein „Sicher­heits­signal“ aus­zu­lösen, muss ein Messwert mit der Bezeichnung OvE (observed versus expected; deutsch: beob­achtet versus erwartet), auch SMR genannt (stan­dar­dised mor­bidity ratio) einen Wert über der „1“ erreichen, also z. B. „1,01“. Dieser Wert wird Dr. Kremer zufolge vor allem bei den all­gemein sehr sel­tenen Sinus­ve­nen­throm­bosen und Immun­throm­bo­zy­to­penien im Falle des DNA-Vektor-Impf­stoffs von Astra­Zeneca und zum Teil auch beim Janssen-Impf­stoff übertroffen.

Dr. Kremer kri­ti­siert weiter, dass das PEI diesen Umstand zum Anlass nimmt, die Sen­si­ti­vität ihrer OvE-Ana­lysen zu behaupten und das Ver­fahren auf die alles andere als sel­tenen Neben­wir­kungen Apo­plexie, pul­monale Embolie, Herz­in­farkt und Tod zu über­tragen. Gerade bei Tod führe die OvE-Analyse des PEI aber zu absurden Ergeb­nissen. Im Rahmen der Ver­handlung und meinen Inter­views mit den Sach­ver­stän­digen hieß es, dass, je nach Bezugs­zeitraum, zwi­schen 75.000 und 125.000 als Ver­dachtsfall gemeldete Todes­fälle not­wendig seien, um ein für das PEI bemer­kens­wertes Signal zu erzeugen, d. h. um auf irgendeine Weise aktiv zu werden. Zu BioNTech-Impf­stoff Comirnaty wurden bislang aber erst rund 1500 solcher Ver­dachts­fälle gemeldet. Man wartet also bei PEI noch ab, bis einer ganze Stadt aus­ge­rottet wurde. Und das bei einer unbe­kannt hohen Dun­kel­ziffer, die je nach Schätzung das 10- bis 1000fache der gemel­deten Fälle aus­machen kann.

Gerade lese ich eine AFP-Meldung, wonach im Juni 2022 8 % mehr Men­schen gestorben sind als im Durch­schnitt der Jahre 2018–2021, also inkl. zwei soge­nannter Pan­de­mie­jahre. Bei 78.298 Todes­fällen im Juni 2022 sind das also im Impf­monat Juni 5.800 Todes­fälle mehr als in Pan­demie-Juni­mo­naten. Für das PEI reicht das also noch lange nicht aus, aus seinem Dorn­rös­chen­schlaf zu erwachen.

Mal zum Ver­gleich: In Deutschland stirbt laut den offi­zi­ellen Sta­tis­tiken im Durch­schnitt jährlich ein Mensch an den Masern. Diesen einen Todesfall ver­hindern zu wollen, reicht unseren Gesund­heits­po­li­tikern als Begründung aus, um gesunden Men­schen mit immer mas­si­veren indi­rekten und direkten Methoden eine Ein­wil­ligung in eine umstrittene invasive medi­zi­nische Maß­nahme in Form einer Dreifach- (MMR) oder gar Vierfach-Impfung (MMRV) auf­zu­zwingen.  Um sich aber genötigt zu sehen, den Einsatz der Covid-Impf­stoffe ein­zu­schränken, müssen erst zehn- oder gar hun­dert­tau­sende Men­schen einen oft grau­samen Tod sterben? Darf das denn wahr sein???

Milch­mäd­chen­rechnung ohne Beachtung der Dunkelziffer

Was eben­falls bei der Befragung von Dr. Dr. Oberle her­auskam, ist die völlige Igno­rierung des Pro­blems der Dun­kel­ziffer bei den Neben­wir­kungs­meldung. Wie ich schon durch frü­heren Schrift­verkehr mit dem PEI fest­stellen musste, hat das PEI bisher nicht die geringsten Anstren­gungen unter­nommen, um durch eine gezielte reprä­sen­tative Studie her­aus­zu­finden, in welchem Bereich diese Dun­kel­ziffer tat­sächlich liegt. Es macht ja durchaus einen Unter­schied, ob die Mel­derate nun bei 10 % liegt, wie sehr vor­sichtige Schät­zungen sagen, oder bei 1 %, wie einige Experten meinen, oder aber bei 0,1 %, wie ich auf­grund einer eigenen Umfrage vermute.

Dabei hätte bereits eine sinn­volle Aus­wertung der SaveVac-App für Impf­ärzte die Datenlage bezüglich des Aus­maßes der Dun­kel­ziffer deutlich ver­bessern können. Was genau hindert das PEI daran?

Laut Sicher­heits­be­richt des PEI vom 4. Mai wurden bis Ende März 2022 knapp 200.000 Ver­dachts­fälle auf Neben­wir­kungen nach Covid-19-Impfung gemeldet, dar­unter 2.810 Todes­fälle. Je nach Dun­kel­ziffer bzw. Mel­derate müssen diese Zahlen mit 10, 100 oder sogar 1000 mul­ti­pli­ziert werden, um auf rea­lis­tische Werte zu kommen. Doch das PEI kommt zu dem Schluss:

„Ein Ver­gleich der Anzahl der gemel­deten Ver­dachts­fälle von Neben­wir­kungen mit töd­lichem Ausgang im Abstand von einem Tag bis 30 Tagen nach einer COVID-19-Impfung mit der im gleichen Zeitraum sta­tis­tisch zufällig zu erwar­tenden Anzahl der Todes­fälle (Daten des Sta­tis­ti­schen Bun­des­amtes) ergab für keinen der fünf zuge­las­senen COVID-19-Impf­stoffe ein Risikosignal.“

Kom­mentar von Dr. Kremer zu diesem Zitat:

„Das PEI ent­larvt sich mit dieser Aussage selbst: Es ver­gleicht die Total­erfassung aller Todes­fälle in Deutschland mit einer extrem gefil­terten Anzahl, denn letztere kommen ja nur dann in die Rechnung, wenn (1) das Opfer geimpft war, und wenn (2) jemand einen Zusam­menhang mit der Impfung ver­mutet, und wenn (3) dann dieser oder jemand anderes dies auch ans PEI meldete. Bei einem derart unsin­nigen Ver­gleich kann niemals ein Risi­ko­signal herauskommen!“

Ein kleines Schmankerl am Rande: Es ist anzu­nehmen, dass beim PEI sämt­liche Mit­ar­beiter gegen Covid-19 ord­nungs­gemäß geimpft und geboostert sind. Frau Dr. Oberle hatte leider nicht per­sönlich zur Anhörung kommen können, sondern musste per Internet zuge­schaltet werden. Der von ihr ange­gebene Grund: Sie war positiv auf Covid-19 getestet und stand wohl unter Quarantäne…

Was ist das denn anderes als ein gezielter Genozid?

Zusam­men­fassend stellt sich mir die Frage, ob das Urteil nicht doch schon von vorn­herein fest stand, und die umfang­reiche Anhörung nicht mehr als eine Show war, um den Kri­tikern nach über zwei Jahren den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn sie beklagen, sie würden vor Gericht nicht angehört.

Ich möchte es einmal so sagen und damit den Reflex, auf keinen Fall das „V‑Wort“ zu ver­wenden, bewusst unterdrücken:

Für eine Ver­schwörung zwi­schen dem Ver­tei­di­gungs­mi­nis­terium, dem Gesund­heits­mi­nis­terium, dem BVerwG, dem RKI und dem PEI zur Ver­schleierung eines Genozids an der deut­schen Bevöl­kerung sprechen nicht wenige Indizien!

Ich bin zwar kein Jurist, aber könnte man das nicht sogar als Bei­hilfe zum Völ­kermord werten?

Unab­hängig davon, wie man die Fakten bewertet, ist eines sicher: Es handelt sich um ein Ver­brechen. Gleich­zeitig scheint leider auch sicher, dass unter der der­zei­tigen Regierung und bei der der­zei­tigen Zusam­men­setzung der oberen Gerichts­in­stanzen dieses Ver­brechen keine Kon­se­quenzen nach sich ziehen wird.

[1] EU Official Control Aut­hority Batch Release Human Vac­cines. Gui­deline for Pan­demic COVID-19 Vaccine (mRNA). New Gui­deline, in force from 01/05/2021

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Wei­ter­füh­rende Links:

Urteils­be­gründung im Original

Meine Leip­ziger Inter­views mit diversen Sachverständigen

Hans U. P. Tolzin ist unab­hän­giger Medizin-Jour­nalist. Er betreibt seit 2000 die bekannte Por­tal­web­seite  www.impfkritik.de und ist seit 2005 Her­aus­geber der kri­ti­schen Zeit­schrift impf-report.


Quelle: impfkritik.de