Am 7. Juli 2022 wies das Leipziger Bundesverwaltungs-gericht (BVerwG) die Beschwerden von zwei Bundeswehrsoldaten gegen die Duldungspflicht zur umstrittenen Covid-19-Impfung ab – obwohl die von den Sachverständigen des Verteidigungsministeriums vorgetragenen Behauptungen von den Anwälten und Sachverständigen der betroffenen Soldaten massiv erschüttert wurden. Stand das Urteil etwa von vornherein fest?
RKI- und PEI-Mitarbeiter mussten erstmals kritische Fragen beantworten
(Hans U. P. Tolzin, 14.07.2022) Leider konnte ich nur am letzten Tag der Beweisaufnahme, bei der Anhörung von zwei Experten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), persönlich im Gerichtssaal anwesend sein. Die Anhörung z. B. von Frau Prof. Kämmerer über die Fragwürdigkeit des PCR-Tests als Diagnosewerkzeug sowie den Vortrag von Dr. Wichmann vom Robert-Koch-Institut (RKI), der Bundesseuchenbehörde, bezüglich der behaupteten Wirksamkeit der Covid-Impfstoffe, hatte ich somit verpasst.
Doch auch die Stellungnahmen der beiden PEI-Mitarbeiter, von Frau Dr. Dr. Doris Oberle, Statistikerin der Abteilung Arzneimittelsicherheit sowie von Dr. Ralf Wagner, Fachgebietsleiter „Virale Impfstoffe“ und zuständig für die Chargenprüfung, reichten aus, um bei den Zuhörern für nicht wenige Irritationen zu sorgen.
Heiligenschein für Impfstoffhersteller
So räumte Dr. Wagner z. B. ein, dass das PEI als die zuständige Zulassungsbehörde nicht etwa selbst die zu untersuchenden Chargenproben bei den Herstellern zieht, sondern sich diese von den Herstellern zuschicken lässt – und sich dabei blauäugig darauf verlässt, dass diese Proben nach dem Zufallsprinzip und auch wirklich von den angegebenen Chargen entnommen wurden.
Diese Proben werden einer sehr begrenzten Endprüfung durch das PEI unterzogen. Ansonsten verlässt man sich ganz auf die Untersuchungsprotokolle der Hersteller.
Eine Probenentnahme durch die Behörde oder eine unzweifelhafte Sicherstellung der zufälligen und korrekten Entnahme der Proben ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn die Impfstoffhersteller fahren ja insbesondere mit ihren Covid-19-Blockbustern Milliardengewinne ein. Interessenskonflikte sind somit vorprogrammiert.
Das war im Jahre 1978, als ich in Frankfurt meine Lehre zum Molkereifachmann machte, noch anders: Innerhalb der Molkerei gab es ein Labor der Gesundheitsbehörden, die ständig Proben der angelieferten und verarbeiteten Milch und Milchprodukte entnahmen und u. a. auf coliforme Bakterien untersuchten. Schummeleien durch die Molkerei waren auf diese Weise nicht möglich.
Im Grunde ist es ein Gebot des gesunden Menschenverstandes, dass das PEI die Chargenproben selbst und direkt beim Hersteller entnimmt. Da das PEI als zuständige Behörde darauf verzichtet, sind damit Nachlässigkeiten, Schummeleien oder ausgemachtem Betrug Tür und Tor geöffnet.
Diese — merkwürdigerweise gesetzlich erlaubten — Unterlassungen des PEI haben auch zur Folge, dass im Internet kursierende Vermutungen nicht widerlegt werden können, wonach teilweise besonders tödliche Varianten des Impfstoffs verimpft wurden oder vielleicht sogar noch werden. Diesen Gerüchten liegen unter anderem Auswertungen der US-Nebenwirkungs-Datenbank VAERS zugrunde, wonach ein Großteil der gemeldeten Nebenwirkungen auf ein Bruchteil der Impfstoffchargen zurückgeht. Dies legt enorme Qualitätsunterschiede zwischen den verabreichten Impfstoffchargen nahe.
Die Gretchenfrage war nun, ob das PEI solche Befürchtungen durch verlässliche eigene Daten entkräften kann. Das kann sie eben nicht, denn was könnte die Hersteller daran hindern, dem PEI die „geschönte“ Proben zu schicken, die mit den tatsächlich verimpften Chargen wenig zu tun haben?
Dass jeder Kritiker dieser Praxis in der Öffentlichkeit sofort mit dem Stempel eines „Verschwörungstheoretikers“ versehen wird, sollte hellhörig machen, denn es kann ja wohl nicht sein, dass man auf diese Weise einem Impfstoffhersteller, der jährlich Milliardengewinne für seine Kapitalgeber einfährt, einen regelrechten Heiligenschein verpasst.
Darf das PEI den Herstellern blind vertrauen?
Wir sollten nicht vergessen, dass die Pharmaindustrie unter allen Industrien über die größte „Portokasse“ für ihr Marketing, d. h. für die Einflussnahme der Öffentlichkeit und der Politik verfügt. Oder wie ist es anders zu erklären, dass z. B. mit Herrn Spahn ein gelernter Bankkaufmann und danach der ausgesprochene Pharma-Lobbyist Lauterbach Gesundheitsminister – und Chef des PEI und des RKI — werden konnten?
RKI und PEI können aufgrund mangelhafter Daten kaum irgendeinen aufgekommenen Zweifel an der Wirksamkeit und Sicherheit der in Deutschland verimpften Impfstoffe widerlegen. Und das ist angesichts der gemeldeten Todesfälle und Nebenwirkungen — und der nach wie vor unbekannten Dunkelziffer — einfach nur erschreckend!
Wäre das Paul-Ehrlich-Institut ehrlich, müsste es schon aus diesem einen Grund sinngemäß zugeben: „Wir können leider nicht mit Sicherheit sagen, ob die Impfstoffe sicher sind.“
Wenn eine Zulassungs- und Überwachungsbehörde das öffentlich einräumen muss, dann muss sie die betreffenden Impfstoffe unverzüglich vom Markt nehmen. Es geht ja schließlich um medizinische Eingriffe mit gravierenden Risiken, und dies bei gesunden Menschen, die wahrscheinlich gar kein Erkrankungsrisiko bezüglich der möglicherweise zu vermeidenden Infektion haben!
Doch dies war noch nicht alles, was Dr. Wagner dem Gericht und den ca. 100 Zuschauern im Gerichtssaal des BVerwG zumutete. Während Hersteller die Proben für das PEI und die Rückstellproben selbst zieht und mehre Dutzend Untersuchungen im eigenen Hause durchführen und dokumentieren müssen, untersucht das PEI die übersendeten Chargenproben nur auf vier Bereiche:
- Erscheinungsbild: Stimmt die Farbe der Probe, ist sie also gleichmäßig weiß bis weißgrau? Gibt es sichtbare Partikel? Gibt es mikroskopisch kleine Partikel?
- Identität: Hat die enthaltene mRNA die richtige Länge und Zusammensetzung?
- Potenz: Stimmt die Menge der enthaltenen mRNA?
- Integrität: Stimmt die Größe der Lipidnanopartikel (LNP)? Ist die modRNA korrekt in den LNP eingepackt? Stimmt der pH-Wert?
Was in der Verhandlung nicht zur Sprache kam, und mir gegenüber vom Sachverständigen Dr. Hans-Joachim Kremer später bemängelt wurde, war die Nichteinhaltung der einschlägigen EU-Richtlinie [1] durch das PEI, das demnach noch Folgendes zu prüfen hätte (aber eben nicht prüft), nämlich: Osmolalität, LNP-Polydispersität, LNP-Gehalt der einzelnen Hilfsstoffe, LNP-Verunreinigungen, LNP-Identität, extrahierbares Volumen, In vitro Expression (der modRNA oder DNA im Hinblick auf Proteine), Verunreinigungen der modRNA, sonstige Lösungsmittel, Endotoxin-Gehalt, Sterilitätstest.
Eine sinnvolle Prüfung auf Identität und Integrität der spezifizierten modRNA würde man den kritischen Sachverständigen zufolge heutzutage mit „next generation sequencing“ machen. Dies schloss Dr. Wagner bei seiner Befragung aber aus, weil dies angeblich nichts bringe. Mehrfach verwies er auf eine elektrophoretische Methode. Diese ist allerdings den Kritikern zufolge keinesfalls in der Lage, falsche Sequenzen zu entdecken. In wie weit das PEI eine in vitro Expression mit anschließender Bestimmung der Identität der Proteine durchführt, wurde leider nicht angesprochen. Auch eine solche Analyse könne wertvolle Hinweise auf Identität und Integrität der verwendeten mRNA bzw. DNA liefern.
Eine Untersuchung der Proben auf Verunreinigungen findet nur unzureichend statt. Dies, obwohl unabhängige Labore die Anwesenheit von hochbedenklichem Graphen bzw. Graphenoxid in Impfstoffproben festgestellt haben. Solche Behauptungen seien „wissenschaftlich nicht haltbar“, so Dr. Wagner, weshalb eine entsprechende Untersuchung von vornherein unnötig sei. Eine solche Untersuchung wäre laut Dr. Kremer über die sogenannte Raman-Mikroskopie sehr wohl möglich. Das PEI verfügt jedoch nicht über ein solches Mikroskop und wohl auch nicht über die Möglichkeit des „next generation sequencing“. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen.
Einer der von den Bundeswehrsoldaten berufenen Sachverständigen, Prof. Dr. Jörg Matysik, zeigte sich auch sehr irritiert von den erlaubten Toleranzen bei den Lipidpartikeln und vor allem beim pH-Wert. Wenn ich mich recht entsinne, ging es bei der Größe um eine erlaubte Spanne zwischen 20 und 120 Nanometer, beim pH-Wert um eine Spanne von 6,9 bis 7,9, was für eine gepufferte, d. h. auf einen bestimmten pH-Wert eingestellte Lösung extrem breit ist. Das Akzeptieren einer derart großen Spanne deutet nach Prof. Matysik auf erhebliche Probleme in der Produktion hin. Prof. Matysik legte außerdem dar, dass die Partikelgrößen innerhalb dieser Toleranzen zu unterschiedlichen Farbreaktionen führen müssen, so dass eine gleichmäßige Farberscheinung der produzierten Impfstoffdosen eher unplausibel sei.
Zehntausende Todesfälle, bevor das PEI aktiv wird
Die Sachverständigen konnten auch Fragen an die PEI-Statistikerin Dr. Dr. Doris Oberle richten, allerdings nur unter erheblicher Drängelei des vorsitzenden Richters. Dabei stellte sich heraus, dass im PEI keineswegs wie ansonsten üblich ein Vergleich der aktuellen Nebenwirkungsrate der Covid-19-Impfstoffe mit den früheren Nebenwirkungsraten von Impfstoffen aus der Vor-Corona-Zeit vorgenommen wird. Der Fachbegriff dazu: Disproportionalitätsanalyse (DPA).
Dabei stellte sich Dr. Oberle sogar eingangs als Leiterin der Disproportionalitätsanalyse vor, nur um am Ende der Befragung zuzugeben, dass sie solche Analyse zwar früher gemacht hätten, nun aber nicht mehr mache. Als Grund dafür führte sie die hohe Anzahl an Nebenwirkung an! Ist das noch zu fassen?? Wie können hohe Nebenwirkungsraten eine Begründung dafür sein, auf die rechnerisch sehr simple vergleichende Berechnung dieser Nebenwirkungsraten zu verzichten?
Einige der konventionellen Impfstoffe wurden vom PEI zugelassen, weil sie im Vergleich mit bereits eingesetzten Impfstoffen nicht wesentlich mehr Nebenwirkungen zeigten. Das alleine wäre schon genug Anlass für Diskussionen, denn wenn der Teufel nicht schlimmer ist als der Beelzebub, was sagt das letztlich wirklich über seine Bösartigkeit aus? „Ganz, ganz viel“, will uns das PEI sinngemäß weismachen, denn beispielsweise heißt es im Sicherheitsbericht vom Sept. 2013 in Bezug auf die Masernimpfung: „Eine Disproportionalitätsanalyse der Fallberichte ergab keinen Hinweis auf ein neues, bisher nicht bekanntes Sicherheitssignal.“
Warum das PEI bei den Covid-19-Impfstoffen auf eine DPA verzichtet, wird schon klar, wenn man ihre Nebenwirkungsrate z. B. mit der Influenza-Impfung vergleicht, die ja vor genau dem gleichen Symptomspektrum schützen soll: Je nach Berechnungsmethode beträgt die Nebenwirkungswahrscheinlichkeit der Covid-Impfung das 40- bis 80fache im Vergleich mit der Influenza-Impfung!
Um beim PEI ein „Sicherheitssignal“ auszulösen, muss ein Messwert mit der Bezeichnung OvE (observed versus expected; deutsch: beobachtet versus erwartet), auch SMR genannt (standardised morbidity ratio) einen Wert über der „1“ erreichen, also z. B. „1,01“. Dieser Wert wird Dr. Kremer zufolge vor allem bei den allgemein sehr seltenen Sinusvenenthrombosen und Immunthrombozytopenien im Falle des DNA-Vektor-Impfstoffs von AstraZeneca und zum Teil auch beim Janssen-Impfstoff übertroffen.
Dr. Kremer kritisiert weiter, dass das PEI diesen Umstand zum Anlass nimmt, die Sensitivität ihrer OvE-Analysen zu behaupten und das Verfahren auf die alles andere als seltenen Nebenwirkungen Apoplexie, pulmonale Embolie, Herzinfarkt und Tod zu übertragen. Gerade bei Tod führe die OvE-Analyse des PEI aber zu absurden Ergebnissen. Im Rahmen der Verhandlung und meinen Interviews mit den Sachverständigen hieß es, dass, je nach Bezugszeitraum, zwischen 75.000 und 125.000 als Verdachtsfall gemeldete Todesfälle notwendig seien, um ein für das PEI bemerkenswertes Signal zu erzeugen, d. h. um auf irgendeine Weise aktiv zu werden. Zu BioNTech-Impfstoff Comirnaty wurden bislang aber erst rund 1500 solcher Verdachtsfälle gemeldet. Man wartet also bei PEI noch ab, bis einer ganze Stadt ausgerottet wurde. Und das bei einer unbekannt hohen Dunkelziffer, die je nach Schätzung das 10- bis 1000fache der gemeldeten Fälle ausmachen kann.
Gerade lese ich eine AFP-Meldung, wonach im Juni 2022 8 % mehr Menschen gestorben sind als im Durchschnitt der Jahre 2018–2021, also inkl. zwei sogenannter Pandemiejahre. Bei 78.298 Todesfällen im Juni 2022 sind das also im Impfmonat Juni 5.800 Todesfälle mehr als in Pandemie-Junimonaten. Für das PEI reicht das also noch lange nicht aus, aus seinem Dornröschenschlaf zu erwachen.
Mal zum Vergleich: In Deutschland stirbt laut den offiziellen Statistiken im Durchschnitt jährlich ein Mensch an den Masern. Diesen einen Todesfall verhindern zu wollen, reicht unseren Gesundheitspolitikern als Begründung aus, um gesunden Menschen mit immer massiveren indirekten und direkten Methoden eine Einwilligung in eine umstrittene invasive medizinische Maßnahme in Form einer Dreifach- (MMR) oder gar Vierfach-Impfung (MMRV) aufzuzwingen. Um sich aber genötigt zu sehen, den Einsatz der Covid-Impfstoffe einzuschränken, müssen erst zehn- oder gar hunderttausende Menschen einen oft grausamen Tod sterben? Darf das denn wahr sein???
Milchmädchenrechnung ohne Beachtung der Dunkelziffer
Was ebenfalls bei der Befragung von Dr. Dr. Oberle herauskam, ist die völlige Ignorierung des Problems der Dunkelziffer bei den Nebenwirkungsmeldung. Wie ich schon durch früheren Schriftverkehr mit dem PEI feststellen musste, hat das PEI bisher nicht die geringsten Anstrengungen unternommen, um durch eine gezielte repräsentative Studie herauszufinden, in welchem Bereich diese Dunkelziffer tatsächlich liegt. Es macht ja durchaus einen Unterschied, ob die Melderate nun bei 10 % liegt, wie sehr vorsichtige Schätzungen sagen, oder bei 1 %, wie einige Experten meinen, oder aber bei 0,1 %, wie ich aufgrund einer eigenen Umfrage vermute.
Dabei hätte bereits eine sinnvolle Auswertung der SaveVac-App für Impfärzte die Datenlage bezüglich des Ausmaßes der Dunkelziffer deutlich verbessern können. Was genau hindert das PEI daran?
Laut Sicherheitsbericht des PEI vom 4. Mai wurden bis Ende März 2022 knapp 200.000 Verdachtsfälle auf Nebenwirkungen nach Covid-19-Impfung gemeldet, darunter 2.810 Todesfälle. Je nach Dunkelziffer bzw. Melderate müssen diese Zahlen mit 10, 100 oder sogar 1000 multipliziert werden, um auf realistische Werte zu kommen. Doch das PEI kommt zu dem Schluss:
„Ein Vergleich der Anzahl der gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen mit tödlichem Ausgang im Abstand von einem Tag bis 30 Tagen nach einer COVID-19-Impfung mit der im gleichen Zeitraum statistisch zufällig zu erwartenden Anzahl der Todesfälle (Daten des Statistischen Bundesamtes) ergab für keinen der fünf zugelassenen COVID-19-Impfstoffe ein Risikosignal.“
Kommentar von Dr. Kremer zu diesem Zitat:
„Das PEI entlarvt sich mit dieser Aussage selbst: Es vergleicht die Totalerfassung aller Todesfälle in Deutschland mit einer extrem gefilterten Anzahl, denn letztere kommen ja nur dann in die Rechnung, wenn (1) das Opfer geimpft war, und wenn (2) jemand einen Zusammenhang mit der Impfung vermutet, und wenn (3) dann dieser oder jemand anderes dies auch ans PEI meldete. Bei einem derart unsinnigen Vergleich kann niemals ein Risikosignal herauskommen!“
Ein kleines Schmankerl am Rande: Es ist anzunehmen, dass beim PEI sämtliche Mitarbeiter gegen Covid-19 ordnungsgemäß geimpft und geboostert sind. Frau Dr. Oberle hatte leider nicht persönlich zur Anhörung kommen können, sondern musste per Internet zugeschaltet werden. Der von ihr angegebene Grund: Sie war positiv auf Covid-19 getestet und stand wohl unter Quarantäne…
Was ist das denn anderes als ein gezielter Genozid?
Zusammenfassend stellt sich mir die Frage, ob das Urteil nicht doch schon von vornherein fest stand, und die umfangreiche Anhörung nicht mehr als eine Show war, um den Kritikern nach über zwei Jahren den Wind aus den Segeln zu nehmen, wenn sie beklagen, sie würden vor Gericht nicht angehört.
Ich möchte es einmal so sagen und damit den Reflex, auf keinen Fall das „V‑Wort“ zu verwenden, bewusst unterdrücken:
Für eine Verschwörung zwischen dem Verteidigungsministerium, dem Gesundheitsministerium, dem BVerwG, dem RKI und dem PEI zur Verschleierung eines Genozids an der deutschen Bevölkerung sprechen nicht wenige Indizien!
Ich bin zwar kein Jurist, aber könnte man das nicht sogar als Beihilfe zum Völkermord werten?
Unabhängig davon, wie man die Fakten bewertet, ist eines sicher: Es handelt sich um ein Verbrechen. Gleichzeitig scheint leider auch sicher, dass unter der derzeitigen Regierung und bei der derzeitigen Zusammensetzung der oberen Gerichtsinstanzen dieses Verbrechen keine Konsequenzen nach sich ziehen wird.
[1] EU Official Control Authority Batch Release Human Vaccines. Guideline for Pandemic COVID-19 Vaccine (mRNA). New Guideline, in force from 01/05/2021
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Weiterführende Links:
Urteilsbegründung im Original
Meine Leipziger Interviews mit diversen Sachverständigen
Hans U. P. Tolzin ist unabhängiger Medizin-Journalist. Er betreibt seit 2000 die bekannte Portalwebseite www.impfkritik.de und ist seit 2005 Herausgeber der kritischen Zeitschrift impf-report.
Quelle: impfkritik.de