"Seenotrettung" des NGO-Schiffes "Triton", Bildquelle flickr.com, Bildlizenz: (CC BY 2.0)

Gericht­liche Schlappe für selbst­er­nannte See­not­retter: »Mission-Lifeline« darf gerichtsfest »Schlep­per­or­ga­ni­sation« genannt werden!

Das Land­ge­richt Dresden wies jetzt eine Klage der in Dresden ansäs­sigen, angeb­lichen See­not­retter von »Mission Lifeline« zurück (Az.: 3 O 1398/22 EV). Sie fühlte ich im Wahl­kampf um den Ober­bür­ger­meister in Dresden, bei dem die För­derung von Schlep­per­or­ga­ni­sa­tionen mit Steu­er­geldern kri­ti­siert wurde, ange­sprochen und zog vor Gericht.

Die AfD Dresden hatte im Wahl­kampf um das Amt des Dresdner Ober­bür­ger­meisters unter anderem per Flug­blatt die »För­derung von Schlep­per­or­ga­ni­sa­tionen mit Steu­er­geldern« kri­ti­siert. Weiter hieß es in dem Text: »Mit diesen Geldern finan­ziert diese Orga­ni­sation die Über­fahrt von Nord­afri­kanern über das Mit­telmeer in unsere Sozialsysteme.«

Diese Aus­sagen wollte der Trä­ger­verein der dubiosen selbst­er­nannten See­not­rettern von »Mission Lifeline« gerichtlich unter­sagen lassen. Nun die Nie­derlage vor dem Land­ge­richt: Es wies die Klage (Streitwert: 10.500 Euro) als unbe­gründet zurück. Die Äuße­rungen seien »nicht zu bean­standen«. Außerdem befand das Gericht: Die »Text­passage stellt keine unzu­lässige Tat­sa­chen­be­hauptung dar« und die Begriffe »Schlepper« oder »Schlep­per­or­ga­ni­sation« fallen unter den »Schutz­be­reich der Meinungsfreiheit.«

Der Dresdner AfD-OB-Kan­didat, EU-Par­la­men­tarier, Maxi­milian Krah aus Dresden: »Ein Licht­blick in Sachen Mei­nungs­freiheit. Die so genannten See­not­retter gefährden bewusst Men­schen­leben, um sich dann als Retter fühlen zu können. Wer tat­sächlich Men­schen helfen will, sollte die Mög­lichkeit schaffen, Asyl­an­träge in Afrika stellen zu können. So wie es Groß­bri­tannien bereits realisiert.«

Dieses Gerichts­urteil hat das Zeug, ein Mus­ter­urteil im Kampf der Mei­nungs- und Infor­ma­ti­ons­freiheit gegen die diversen selbst­er­nannten See­not­retter, die mit juris­ti­schen Mitteln und Andro­hungen von hohen Scha­den­er­satz­leis­tungen ver­suchen, jedwede Kritik an ihren Schlepper- und Schlep­per­helfer-Tätig­keiten zu unter­binden, zu werden.

Sich beziehend auf das Urteil des Land­ge­richts Dresden jeden­falls stehen die Kri­tiker jener Schlepper und Schlep­per­helfer, die hier­zu­lande staat­liche Finanz­hilfen direkt aus dem Geld­beutel des Steu­er­zahlers beziehen, jetzt zumindest etwas sicherer dar. Die sich als soge­nannte See­not­retter aus­ge­bende Schlep­per­or­ga­ni­sa­tionen haben eine richtige Breit­seite ver­passt bekommen.


Quelle: freiewelt.net