Die Planung der Massenvertreibungen der Deutschen vor und während des Zweiten Weltkriegs wird bis heute verschwiegen!
Die Fakten zeigen auf, dass dieses Verbrechen nicht nach Ende des Zweiten Weltkriegs von den Alliierten konzipiert wurde!
Ein Tabubruch!
Das Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte in Bonn gab 1959 eine „Zeittafel der Vorgeschichte und des Ablaufs der Vertreibung …“ heraus.
Nachfolgend präsentiere ich eine verkürzte Chronik daraus, mit den wesentlichen Fakten aus denen hervorgeht, dass bereits vor beziehungsweise während – und nicht erst nach Ende – des Zweiten Weltkriegs Ansprüche auf deutsche Gebiete erhoben und Massenvertreibungen geplant wurden!
– Im Dezember 1938 erörterten der tschechoslowakische Staatspräsident Eduard Benesch (auch Edvard Beneš geschrieben) und der spätere Minister Hubert Ripka die Ausweisung der Sudetendeutschen nach einem „erwarteten erfolgreich verlaufenden Krieg“.
– 19. November 1939: Der exilpolnische Ministerpräsident, General Władysław Eugeniusz Sikorski verkündete bei einer Pressekonferenz in London: „Großbritannien und Frankreich stimmen zu, dass Polen in erster Linie eine längere Meeresküste, als sie ihm im Versailler Vertrag zugestanden worden sei, benötige.“
– 15. August 1941: Beginn der Deportationen der Wolga-Deutschen nach Sibirien und Zentral-Asien sowie die Auflösung der Republik der Wolga-Deutschen in der Sowjetunion.
– 24. September 1941: Der exilpolnische Außenminister Edward Raczynski erklärte bereits rund vier Jahre vor Ende des Zweiten Weltkriegs: „Die künftigen Grenzen Polens sollen Polens Lebensinteresse nach einem breiten Zugang zur See, genügend geschützt vor fremder Einwirkung, und ferner eine wirtschaftliche Entfaltung in einem der Zahl seiner Bevölkerung entsprechenden Verhältnis sichern.“
– September 1941: Eduard Benesch forderte erneut die Ausweisung der Sudetendeutschen.
– 16. Dezember 1941: Schon um diese Zeit verlangten der sowjetische Diktator Josef Stalin und sein Außenminister Wjatscheslaw Michailowitsch Molotow vom britischen Außenminister Robert Anthony Eden in Moskau die „Abtretung Ostpreußens“ an Polen.
– September 1942: Die britische Regierung teilte der tschechoslowakischen Exilregierung in London mit, dass sie im Prinzip nichts gegen eine Ausweisung der Sudentendeutschen einzuwenden hätte.
– 14. März 1943: Der US-amerikanische Präsident Franklin Delano Roosevelt erörterte mit dem britischen Außenminister Eden in Washington die Überlassung Ostpreußens an Polen sowie die Ausweisung der Deutschen aus diesem Gebiet.
– 12. Mai 1943: Roosevelt erteilte Benesch grünes Licht zur geplanten Ausweisung der Sudetendeutschen, sprach sich ebenfalls für jene aus Ostpreußen und aus Siebenbürgen aus.
– 6. Juni 1943: Der russische Botschafter Alexander Jefremowitsch Bogomolow erklärte sich mit der Ausweisung der Sudetendeutschen einverstanden.
– 28. November bis 1. Dezember 1943: Bei der Konferenz von Teheran erörterten Roosevelt, Churchill und Stalin unter anderem die „neuen“ polnischen Grenzen. Dabei schlug der britische Regierungschef Winston Leonard Spencer Churchill die Oder-Linie als polnische Westgrenze und die Abtretung ganz Oberschlesiens an Polen vor. Dabei war von der westlichen und östlichen Neiße nicht die Rede. Roosevelt und Churchill stimmten Stalins Forderung nach dem Gebiet von Königsberg zu. Dieser wiederum erklärte sich im Gegenzug mit dem „Polen-Vorschlag“ einverstanden. Roosevelt regte einen „Bevölkerungsaustausch“ für die betroffenen Gebiete an. Stalin hielt eine solche Durchführung für möglich.
– 22. Februar 1944: Churchill informierte das britische Unterhaus darüber, dass Polen im Norden und Westen zu Lasten Deutschlands Kompensationen erhalten würde. Ebenso, dass auf Deutschland keine Anwendung der Atlantik-Charta fand. Deshalb wären auch die „Gebietsübertragungen“ und „Grenzberichtigungen“ zu Lasten des Feindeslandes zulässig. Bei der sogenannten „Atlantik-Charta“ vereinbarten am 14. August 1941 Roosevelt und Churchill: „Die unterzeichnenden Länder wünschen keine Gebietsveränderungen, die nicht mit den frei geäußerten Wünschen der betroffenen Völker übereinstimmen.“ Wie erwähnt, galt diese Klausel (Punkt 2 der Atlantik-Charta) für Deutschland nicht!
FORTSETZUNG FOLGT!
Guido Grandt — Dieser Beitrag erschien zuerst auf dem Blog des Autors www.guidograndt.de
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