Unser allseits früher von der Presse als Hätschelkind der Deutschen gefeiertes „Bobbele“ aka Boris Becker war ja in London zu zweieinhalb Jahren Hafte verurteilt worden, also 30 Monate, kam aber unter wohlwollendem Nicken aller Seiten nach acht Monaten bereits wieder frei. Und „s’Bobbele“ musste damals sehr wohl gewusst haben, dass sein Umgang mit den Steuern sehr gewagt war. Dagegen wusste sich Michael Ballweg, der Gründer der „Querdenken“-Bewegung nicht mehr anders zu helfen, als die erhaltenen Schenkungsgelder auf sein Privatkonto zu transferieren, weil die Bank sein Spendenkonto aufkündigte und keine andere Bank bereit war, ein Spendenkonto für „Querdenken“ einzurichten.
Michael Ballweg machte diesen Umstand sofort öffentlich, erklärte sein Tun und hat nie die Spendengelder angerührt. Es gab keinen Versuch, sich die Gelder persönlich anzueignen, sie zu verbergen oder bar abzuheben und damit zu verschwinden. Die Schenker betonten, dass sie die Schenkung nie mit bestimmten Zwecken verbunden hätten, einige sagten sogar, es sei ihnen vollkommen egal, was Herr Ballweg damit anstellen würde. Die Behörden taten ihr Bestes, um Beweise für einen Vorsatz des Missbrauchs oder Betruges zu finden bis hin zu Bemühungen, Zeugen gegen ihn zu mobilisieren und zu belastenden Aussagen zu bewegen. Vergeblich.
Dennoch kam Michael Ballweg in Untersuchungshaft. Und dort sitzt er jetzt seit sechs Monaten. Es gibt keine Beweise gegen ihn. Das führt dazu, dass die Kritik immer lauter wird. Kinderschänder, Vergewaltiger und Mörder, so reden die Leute untereinander, lasse man laufen oder schicke sie in psychologische Behandlung. Aber ein Michael Ballweg werde wie ein Schwerverbrecher behandelt, obwohl er defacto das Geld weder veruntreut hat, ja nicht einmal den Versuch gemacht hat, es zu verheimlichen, dass er gezwungen war, das Geld auf sein Privatkonto zu transferieren.
Wieder wird mit allen Mitteln versucht, Michael Ballweg in Haft zu halten
Wieder gab es Anfang Dezember einen Haftprüfungstermin, und nun wird es richtig unheimlich. Es kann mittlerweile kaum noch erklärt werden, warum der Mann weiter in Haft gehalten wird. Der Sprecher des Rechtsanwaltteams von Michael Ballweg, Dr. Alexander Christ, berichtet über den Fortgang des Falls ständig auf Telegram. Am 1. Dezember postete RA Dr. Christ:
Was ist ein „untauglicher Versuch“?
Was bedeutet „untauglicher Versuch“? Der Normalmensch kann sich unter „fand nur in seinem Kopf statt“ wenig vorstellen. Jurastudenten wurde das in den Vorlesungen seit alters her unter Gekicher der Hörerschaft an folgendem Beispiel erläutert (damals war eine Abtreibung noch strafbar):
„Wenn die unberührte Jungfrau Virginia B. glaubt, von einem Kuss schwanger geworden zu sein und daraufhin mit exzessivem Lutschen von Pfefferminzbonbons eine Abtreibung zu begehen versucht, ist das ein untauglicher Versuch mit untauglichen Mitteln am untauglichen Objekt und ist daher nicht strafbar.“
Was im Hörsaal zu Heiterkeitsausbrüchen führt, bedeutet: Der Täter hat zwar den Vorsatz, eine Straftat zu begehen, tut auch irgendetwas, was aber nicht geeignet ist, den gewünschten Erfolg herbeizuführen. Entweder, weil er die völlig falsche Verfahrensweise wählt (untaugliches Mittel: Bonbons können keinen Abort herbeiführen) oder weil es das Ziel seiner Tatabsicht so gar nicht gibt (untaugliches Objekt: ein Kuss kann eine Jungfrau nicht schwängern, folglich gibt es gar keinen Fötus, der hätte abgetrieben werden können).
Da es tatsächlich das Geld auf dem Spendenkonto von „Querdenken“gab, über das Michael Ballweg auch verfügen konnte, war es kein „untaugliches Objekt“. Es kann also nur das Verfahren sein, mittels dessen Michael Ballweg sich das Geld rechts- und bestimmungswidrig persönlich zu eigen machen wollte. Nun musste offenbar auch das Oberlandesgericht Stuttgart zugeben, dass er das blöder nicht hätte anstellen können und wandelt den Tatvorwurf in einen „untauglichen Versuch“.
Zumal ja auch gerichtlich festgestellt wurde, dass es keinen Geschädigten gibt, kann es sich sowieso nicht um eine vollendete Tat handeln, sondern, wenn überhaupt, nur um einen Versuch. Die Vorgehensweise Michael Ballwegs lässt aber nicht einmal einen Tatvorsatz erkennen, so dass man nur mit unbedingtem Willen in seinem Verhalten einen „untauglichlichen Versuch“ zu erblicken vermag. Die Absicht ist aber klar: Der §23 StGB lässt nämlich eine Bestrafung eines „grob unverständigen Versuchs“ zu (Dummheit schützt vor Strafe nicht), stellt dem Gericht aber zur freien Entscheidung, von Strafe abzusehen oder eine Strafmilderung zu gewähren.
Leider kann also — wenn das Gericht fest entschlossen ist, Michael Ballweg in Haft zu halten – der Beschuldigte dennoch weiter in Untersuchungshaft verbleiben und auch verurteilt werden, so verrückt das in dieser Sache wäre. Denn:
Michael Ballweg wurde rechtliches Gehör verwehrt
Wie im Telegram-Post von RA Dr. Christ beschrieben, wurde der Hauptentlastungszeuge gar nicht vorgelassen und gehört. Allein das ist ein Skandal und der deutschen Richterschaft unwürdig. Noch schlimmer: Die Anhörung des Beschuldigten Ballweg wurde abgebrochen und entscheidende Dokumente der Verteidigung konnten dem Gericht nicht vorgelegt werden. Ein Richter MUSS den Einlassungen des Beschuldigten zuhören, in voller Länge und ohne ihm dazwischen zu reden. Der Journalist Boris Reitschuster schreibt:
Unglaubliche Vorwürfe! Rechtsanwalt Ralf Ludwig sagte nach dem Termin: „Nunmehr sind nach Auffassung der Verteidigung die rechtsstaatlichen Masken gefallen. Wegen dieser Verweigerung, rechtliches Gehör zu gewähren, wird Michael Ballweg weiterhin ohne Urteil seiner Freiheit beraubt.“ „Einer der tragenden Grundsätze eines Rechtsstaates ist es, einem Beschuldigten ein faires Verfahren zu garantieren“, so die Anwälte. „Hierzu gehört ganz zentral die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Dieses soll in der Praxis bewirken, dass Beschuldigte selbst alle sie entlastenden Tatsachen und Beweise vortragen dürfen, ohne hierbei vom Gericht unterbrochen oder gar vollständig gehindert zu werden.“
„Genau dies ist in diesem Fall nicht beachtet worden. Es besteht offensichtlich ein Interesse, obwohl juristisch nicht mehr begründbar, Michael Ballweg in Haft zu lassen“, kritisiert Rechtsanwalt Ludwig. Die Verteidigung bereite nun weitere Schritte vor.
Hier werden grundlegende Regeln des Rechtsstaates verletzt. Das allein müsste schon die Untersuchungshaft beenden und ein völlig neues Aufrollen des Falles, sowie die Entfernung des offenbar voreingenommenen Richters zur Folge haben — und doch wird es von den Medien unter den Tisch gekehrt. Das weckt bei vielen den Verdacht, dass der Richter – gegen jedes Recht — auf Weisung handeln könnte. Die FAZ berichtet immerhin objektiv aus einer Agenturmeldung und zitiert ausgiebig das Rechtsanwaltsteam. Nicht ohne dass das „Salve Me“ und die vorgeschriebenen Distanzierungsformeln des modernen „Gott-sei-bei-uns“ („Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen“) noch sicherheitshalber drangehängt wird:
„Das Oberlandesgericht habe festgestellt, dass es keinen Geschädigten gebe, sagte Rechtsanwalt Christ. Diese Sachlage könne nicht mehr ausreichen, «um eine Freiheitsberaubung zu rechtfertigen». Zudem kritisierte er einen Amtsrichter, der einen Haftprüfungstermin abgebrochen habe. Ballweg habe nicht zu Ende vortragen können, sein Steuerberater habe als Zeuge zudem vergeblich vor der Tür gewartet. Der Haftbefehl sei daher aus ihrer Sicht nicht rechtswirksam.
Dagegen wolle das Anwalts-Team alle rechtlichen Mittel bis zur europäischen Ebene ausschöpfen, kündigte Christ an — sprich als letzten Schritt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg“
Das könnte ein spitzer Pfeil im Köcher des Anwaltsteams sein, denn eine Rüge aus Straßburg wäre eine üble Blamage für die deutsche Gerichtsbarkeit.
Um noch einmal Boris Reitschuster zu Wort kommen zu lassen:
„Besonders bitter: Man traut den Behörden inzwischen fast alles zu. So groß in der alten Bundesrepublik – bei aller Kritik und allen Missständen – mein Vertrauen in die staatlichen Institutionen war, so gründlich habe ich dieses Vertrauen verloren. Das „neue Deutschland“, das Merkel & Co. geschaffen haben, ist keine freiheitlich-pluralistische Demokratie mehr, sondern ein Gesinnungsstaat. Demokratische Grundregeln und rechtsstaatliche Prinzipien werden fast schon regelmäßig außer Kraft gesetzt. Ein Rechtsstaat ist nur dann ein solcher, wenn man sich immer und überall auf das Primat des Rechts verlassen kann.“
Wohl wahr. Unter den ganz normalen, jedem Extremismus abholden Bürgern ist die Stimmung miserabel. Nein, ich treibe mich bei weitem nicht nur in „alternativen Medienkreisen“ herum und das ist nicht nur mein Eindruck. Schauen wir uns doch einmal ein paar Ergebnisse von Umfragewerten des Meinungsforschungsinstituts Civey an.
Wie groß ist denn das Vertrauen in die Politik noch?
Etwa die Hälfte der Bevölkerung hat sehr wenig bis überhaupt kein Vertrauen mehr in die Politischen Parteien und damit auch nicht in den Staat.
Und wie steht es mit der Regierung? Die ist ja schließlich gewählt worden. Die sollte also doch deutlich besser dastehen, denn beispielsweise die böse AfD und die ungeliebte Linke ist ja nicht dabei. Und die Grünen sind ja praktisch in allen Bereichen mittlerweile tonangebend. Wie sieht es aus?
Sieh an: Hier haben wir über 60 Prozent der Bevölkerung, die unzufrieden sind mit der linksgrünen Regierung und das insbesondere mit den Grünen. Und mehr als 51 Prozent sind sogar sehr unzufrieden. Das ist extrem beunruhigend für die Berliner Republik und die Ampelkoalition.
Insofern lässt sich durchaus erklären, warum Michael Ballweg zur Riege derer gehört, die in Berlin als Staatsfeind der Spitzenklasse bewertet werde. Und es erklärt das neue, in Orwellschem Schönsprech als „Demokratieförderungsgesetz“ am Bundesrat vorbeigeschummelte Konstrukt, das — bewusst unscharf formuliert — jede Äußerung, Kritik und Aktion einfach als staats- und regierungsfeindlich und damit „demokratiegefährdend“ mit voller Härte abstrafen kann.
Viele Bürger haben das sehr ungute Gefühl, dass zunehmend eine Festung des demokratischen Rechtsstaates nach der anderen geschleift wird.
Am gestrigen Dienstag postete RA Dr. Alexander Christ im Falle Michael Ballweg:
Man kann das Vorgehen des Gerichtes nur noch als nicht mehr nachvollziehbar bezeichnen. Der politische Schaden ist gewaltig und die Botschaft verheerend. Man kann sich nicht mehr auf Recht und Gesetz verlassen.
Was würde unsere Presse wohl berichten, wenn dasselbe in Russland mit Herrn Nawalny geschähe?
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