Bild: Michael Ballweg bei Querdenken 731 (Ulm), 13. Juni 2020, via Wikimedia Commons, Wald-Burger8, CC BY-SA 4.0, https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

Michael Ballweg bereits 6 Monate in Haft – poli­ti­scher Prozess beschädigt Ver­trauen in den Rechtsstaat

Unser all­seits früher von der Presse als Hät­schelkind der Deut­schen gefei­ertes „Bobbele“ aka Boris Becker war ja in London zu zwei­einhalb Jahren Hafte ver­ur­teilt worden, also 30 Monate, kam aber unter wohl­wol­lendem Nicken aller Seiten nach acht Monaten bereits wieder frei. Und  „s’Bobbele“ musste damals sehr wohl gewusst haben, dass sein Umgang mit den Steuern sehr gewagt war. Dagegen wusste sich Michael Ballweg, der Gründer der „Querdenken“-Bewegung nicht mehr anders zu helfen, als die erhal­tenen Schen­kungs­gelder auf sein Pri­vat­konto zu trans­fe­rieren, weil die Bank sein Spen­den­konto auf­kün­digte und keine andere Bank bereit war, ein Spen­den­konto für „Quer­denken“ einzurichten.

Michael Ballweg machte diesen Umstand sofort öffentlich, erklärte sein Tun und hat nie die Spen­den­gelder ange­rührt. Es gab keinen Versuch, sich die Gelder per­sönlich anzu­eignen, sie zu ver­bergen oder bar abzu­heben und damit zu ver­schwinden. Die Schenker betonten, dass sie die Schenkung nie mit bestimmten Zwecken ver­bunden hätten, einige sagten sogar, es sei ihnen voll­kommen egal, was Herr Ballweg damit anstellen würde. Die Behörden taten ihr Bestes, um Beweise für einen Vorsatz des Miss­brauchs oder Betruges zu finden bis hin zu Bemü­hungen, Zeugen gegen ihn zu mobi­li­sieren und zu belas­tenden Aus­sagen zu bewegen. Vergeblich.

Dennoch kam Michael Ballweg in Unter­su­chungshaft. Und dort sitzt er jetzt seit sechs Monaten. Es gibt keine Beweise gegen ihn. Das führt dazu, dass die Kritik immer lauter wird. Kin­der­schänder, Ver­ge­wal­tiger und Mörder, so reden die Leute unter­ein­ander, lasse man laufen oder schicke sie in psy­cho­lo­gische Behandlung. Aber ein Michael Ballweg werde wie ein Schwer­ver­brecher behandelt, obwohl er defacto das Geld weder ver­un­treut hat, ja nicht einmal den Versuch gemacht hat, es zu ver­heim­lichen, dass er gezwungen war, das Geld auf sein Pri­vat­konto zu transferieren.

Wieder wird mit allen Mitteln ver­sucht, Michael Ballweg in Haft zu halten

Wieder gab es Anfang Dezember einen Haft­prü­fungs­termin, und nun wird es richtig unheimlich. Es kann mitt­ler­weile kaum noch erklärt werden, warum der Mann weiter in Haft gehalten wird. Der Sprecher des Rechts­an­walt­teams von Michael Ballweg, Dr. Alex­ander Christ, berichtet über den Fortgang des Falls ständig auf Telegram. Am 1. Dezember postete RA Dr. Christ:

https://t.me/RA_Christ/934 

Was ist ein „untaug­licher Versuch“?

Was bedeutet „untaug­licher Versuch“? Der Nor­mal­mensch kann sich unter „fand nur in seinem Kopf statt“ wenig vor­stellen. Jura­stu­denten wurde das in den Vor­le­sungen seit alters her unter Gekicher der Hörer­schaft an fol­gendem Bei­spiel erläutert (damals war eine Abtreibung noch strafbar):

„Wenn die unbe­rührte Jungfrau Vir­ginia B. glaubt, von einem Kuss schwanger geworden zu sein und dar­aufhin mit exzes­sivem Lut­schen von Pfef­fer­minz­bonbons eine Abtreibung zu begehen ver­sucht, ist das ein untaug­licher Versuch mit untaug­lichen Mitteln am untaug­lichen Objekt und ist daher nicht strafbar.“ 

Was im Hörsaal zu Hei­ter­keits­aus­brüchen führt, bedeutet: Der Täter hat zwar den Vorsatz, eine Straftat zu begehen, tut auch irgend­etwas, was aber nicht geeignet ist, den gewünschten Erfolg her­bei­zu­führen. Ent­weder, weil er die völlig falsche Ver­fah­rens­weise wählt (untaug­liches Mittel: Bonbons können keinen Abort her­bei­führen) oder weil es das Ziel seiner Tat­ab­sicht so gar nicht gibt (untaug­liches Objekt: ein Kuss kann eine Jungfrau nicht schwängern, folglich gibt es gar keinen Fötus, der hätte abge­trieben werden können).

Da es tat­sächlich das Geld auf dem Spen­den­konto von „Querdenken“gab, über das Michael Ballweg auch ver­fügen konnte, war es kein „untaug­liches Objekt“. Es kann also nur das Ver­fahren sein, mittels dessen Michael Ballweg sich das Geld rechts- und bestim­mungs­widrig per­sönlich zu eigen machen wollte. Nun musste offenbar auch das Ober­lan­des­ge­richt Stuttgart zugeben, dass er das blöder nicht hätte anstellen können und wandelt den Tat­vorwurf in einen „untaug­lichen Versuch“.

Zumal ja auch gerichtlich fest­ge­stellt wurde, dass es keinen Geschä­digten gibt, kann es sich sowieso nicht um eine voll­endete Tat handeln, sondern, wenn über­haupt, nur um einen Versuch. Die Vor­ge­hens­weise Michael Ballwegs lässt aber nicht einmal einen Tat­vorsatz erkennen, so dass man nur mit unbe­dingtem Willen in seinem Ver­halten einen „untaug­lich­lichen Versuch“ zu erblicken vermag. Die Absicht ist aber klar: Der §23 StGB lässt nämlich eine Bestrafung eines „grob unver­stän­digen Ver­suchs“ zu (Dummheit schützt vor Strafe nicht), stellt dem Gericht aber zur freien Ent­scheidung, von Strafe abzu­sehen oder eine Straf­mil­derung zu gewähren.

Leider kann also — wenn das Gericht fest ent­schlossen ist, Michael Ballweg in Haft zu halten – der Beschul­digte dennoch weiter in Unter­su­chungshaft ver­bleiben und auch ver­ur­teilt werden, so ver­rückt das in dieser Sache wäre. Denn:

Michael Ballweg wurde recht­liches Gehör verwehrt

Wie im Telegram-Post von RA Dr. Christ beschrieben, wurde der Haupt­ent­las­tungs­zeuge gar nicht vor­ge­lassen und gehört. Allein das ist ein Skandal und der deut­schen Rich­ter­schaft unwürdig. Noch schlimmer: Die Anhörung des Beschul­digten Ballweg wurde abge­brochen und ent­schei­dende Doku­mente der Ver­tei­digung konnten dem Gericht nicht vor­gelegt werden. Ein Richter MUSS den Ein­las­sungen des Beschul­digten zuhören, in voller Länge und ohne ihm dazwi­schen zu reden. Der Jour­nalist Boris Reit­schuster schreibt:

Unglaub­liche Vor­würfe! Rechts­anwalt Ralf Ludwig sagte nach dem Termin: „Nunmehr sind nach Auf­fassung der Ver­tei­digung die rechts­staat­lichen Masken gefallen. Wegen dieser Ver­wei­gerung, recht­liches Gehör zu gewähren, wird Michael Ballweg wei­terhin ohne Urteil seiner Freiheit beraubt.“ „Einer der tra­genden Grund­sätze eines Rechts­staates ist es, einem Beschul­digten ein faires Ver­fahren zu garan­tieren“, so die Anwälte. „Hierzu gehört ganz zentral die Gewährung des recht­lichen Gehörs. Dieses soll in der Praxis bewirken, dass Beschul­digte selbst alle sie ent­las­tenden Tat­sachen und Beweise vor­tragen dürfen, ohne hierbei vom Gericht unter­brochen oder gar voll­ständig gehindert zu werden.“

„Genau dies ist in diesem Fall nicht beachtet worden. Es besteht offen­sichtlich ein Interesse, obwohl juris­tisch nicht mehr begründbar, Michael Ballweg in Haft zu lassen“, kri­ti­siert Rechts­anwalt Ludwig. Die Ver­tei­digung bereite nun weitere Schritte vor.

Hier werden grund­le­gende Regeln des Rechts­staates ver­letzt. Das allein müsste schon die Unter­su­chungshaft beenden und ein völlig neues Auf­rollen des Falles, sowie die Ent­fernung des offenbar vor­ein­ge­nom­menen Richters zur Folge haben — und doch wird es von den Medien unter den Tisch gekehrt. Das weckt bei vielen den Ver­dacht, dass der Richter – gegen jedes Recht — auf Weisung handeln könnte. Die FAZ berichtet immerhin objektiv aus einer Agen­tur­meldung und zitiert aus­giebig das Rechts­an­waltsteam. Nicht ohne dass das „Salve Me“ und die vor­ge­schrie­benen Distan­zie­rungs­formeln des modernen „Gott-sei-bei-uns“ („Der Ver­fas­sungs­schutz beob­achtet die Szene wegen ver­fas­sungs­feind­licher Ansichten, Ver­schwö­rungs­ideo­logien und anti­se­mi­ti­scher Ten­denzen“) noch sicher­heits­halber dran­ge­hängt wird:

„Das Ober­lan­des­ge­richt habe fest­ge­stellt, dass es keinen Geschä­digten gebe, sagte Rechts­anwalt Christ. Diese Sachlage könne nicht mehr aus­reichen, «um eine Frei­heits­be­raubung zu recht­fer­tigen». Zudem kri­ti­sierte er einen Amts­richter, der einen Haft­prü­fungs­termin abge­brochen habe. Ballweg habe nicht zu Ende vor­tragen können, sein Steu­er­be­rater habe als Zeuge zudem ver­geblich vor der Tür gewartet. Der Haft­befehl sei daher aus ihrer Sicht nicht rechtswirksam.

Dagegen wolle das Anwalts-Team alle recht­lichen Mittel bis zur euro­päi­schen Ebene aus­schöpfen, kün­digte Christ an — sprich als letzten Schritt eine Klage vor dem Euro­päi­schen Gerichtshof für Men­schen­rechte in Straßburg“

Das könnte ein spitzer Pfeil im Köcher des Anwalts­teams sein, denn eine Rüge aus Straßburg wäre eine üble Blamage für die deutsche Gerichtsbarkeit.

Um noch einmal Boris Reit­schuster zu Wort kommen zu lassen:

„Besonders bitter: Man traut den Behörden inzwi­schen fast alles zu. So groß in der alten Bun­des­re­publik – bei aller Kritik und allen Miss­ständen – mein Ver­trauen in die staat­lichen Insti­tu­tionen war, so gründlich habe ich dieses Ver­trauen ver­loren. Das „neue Deutschland“, das Merkel & Co. geschaffen haben, ist keine frei­heitlich-plu­ra­lis­tische Demo­kratie mehr, sondern ein Gesin­nungs­staat. Demo­kra­tische Grund­regeln und rechts­staat­liche Prin­zipien werden fast schon regel­mäßig außer Kraft gesetzt. Ein Rechts­staat ist nur dann ein solcher, wenn man sich immer und überall auf das Primat des Rechts ver­lassen kann.“

Wohl wahr. Unter den ganz nor­malen, jedem Extre­mismus abholden Bürgern ist die Stimmung mise­rabel. Nein, ich treibe mich bei weitem nicht nur in „alter­na­tiven Medi­en­kreisen“ herum und das ist nicht nur mein Ein­druck. Schauen wir uns doch einmal ein paar Ergeb­nisse von Umfra­ge­werten des Mei­nungs­for­schungs­in­stituts Civey an.

Wie groß ist denn das Ver­trauen in die Politik noch?

Etwa die Hälfte der Bevöl­kerung hat sehr wenig bis über­haupt kein Ver­trauen mehr in die Poli­ti­schen Par­teien und damit auch nicht in den Staat.

Und wie steht es mit der Regierung? Die ist ja schließlich gewählt worden. Die sollte also doch deutlich besser dastehen, denn bei­spiels­weise die böse AfD und die unge­liebte Linke ist ja nicht dabei. Und die Grünen sind ja prak­tisch in allen Bereichen mitt­ler­weile ton­an­gebend. Wie sieht es aus?

Sieh an: Hier haben wir über 60 Prozent der Bevöl­kerung, die unzu­frieden sind mit der links­grünen Regierung und das ins­be­sondere mit den Grünen. Und mehr als 51 Prozent sind sogar sehr unzu­frieden. Das ist extrem beun­ru­higend für die Ber­liner Republik und die Ampelkoalition.

Insofern lässt sich durchaus erklären, warum Michael Ballweg zur Riege derer gehört, die in Berlin als Staats­feind der Spit­zen­klasse bewertet werde. Und es erklärt das neue, in Orwell­schem Schön­sprech als „Demo­kra­tie­för­de­rungs­gesetz“ am Bun­desrat vor­bei­ge­schum­melte Kon­strukt, das — bewusst unscharf for­mu­liert — jede Äußerung, Kritik und Aktion einfach als staats- und regie­rungs­feindlich und damit „demo­kra­tie­ge­fährdend“ mit voller Härte abstrafen kann.

Viele Bürger haben das sehr ungute Gefühl, dass zunehmend eine Festung des demo­kra­ti­schen Rechts­staates nach der anderen geschleift wird.

Am gest­rigen Dienstag postete RA Dr. Alex­ander Christ im Falle Michael Ballweg:

https://t.me/RA_Christ/964

Man kann das Vor­gehen des Gerichtes nur noch als nicht mehr nach­voll­ziehbar bezeichnen. Der poli­tische Schaden ist gewaltig und die Bot­schaft ver­heerend. Man kann sich nicht mehr auf Recht und Gesetz verlassen.

Was würde unsere Presse wohl berichten, wenn das­selbe in Russland mit Herrn Nawalny geschähe?