Ein 30-jähriger Syrer, der einer 15-Jährigen Drogen gegeben und sie im Juli 2022 vergewaltig hat, kommt gegen Zahlung eines Schmerzensgeldes von 3000 Euro auf freien Fuß. Michael Ballweg sitzt seit Juni 2022 in Haft – obwohl sich die haftauslösenden Vorwürfe der Veruntreuung von Spenden längst in Staub aufgelöst haben.
Er sei ja „auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden“, so der Richter gestern am Ende eines Prozesses gegen einen 30-jährigen Mann aus Syrien, der im Juli 2022 eine 15-Jährige vergewaltigt hatte: „An diesem Freitag fiel das Urteil in Osnabrück: Bewährung.
„Fakt ist, dass der Syrer auf dem Heimweg von einer Diskothek auf das Mädchen traf, das auf dem Weg zu ihrem Freund war. In der Möserstraße fragte er sie nach einer Zigarette, rauchte diese und unterhielt sich mit ihr, soweit es seine Sprachkenntnisse zuließen.
Cannabis gegeben und vergewaltigt
Später drückte er sie gegen eine Wand, fummelte an ihr herum und ließ auch nicht von dem Mädchen ab, als sie in einen Treppenaufgang flüchtete. Unter Einsatz von Gewalt vergewaltigte er das Mädchen schließlich. Warum genau, das bleibt bis heute offen.
Im Prozess kam zudem heraus, dass der Syrer der 15-Jährigen ein Tütchen mit einem halben Gramm Cannabis gegeben hatte.“
Die Begründung des Gerichts: Der Mann sei auf dem Weg ein normaler Mitbürger zu werden und das Mädchen bekäme so wenigstens Schmerzensgeld“ – so der „Focus“. Bei dem Schmerzensgeld handelt es sich übrigens um 3000 Euro – Es klingt angesichts des Kleinbetrags fast wie ein Hohn, wenn der Richter wissen lässt, dass die 15-Jährige, die vielleicht ihr Leben lang unter einem schweren Trauma wird zu leiden haben, von der Bewährungsstrafe und dem „Schmerzensgeld“ schließlich mehr habe, als wenn der Täter ins Gefängnis gehe: „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“ – so der Richter ganz pragmatisch.
Zum Vergleich: Der Leiter einer Corona-Demo, die es sich erlaubte vor dem Haus des Baden-Württemberger Ministerpräsidenten Kretschmann aufzutauchen, wurde Ende Mai in einem beschleunigenden Verfahren zu 30.000 Euro Strafe (!) verurteilt. Sein Vergehen: er hatte nach Ansicht von Kretschmann mit der Demo vor dessen Haus „sofort eine rote Linie“ überschritten.
Ballweg sitzt weiter in U‑Haft
Ganz anders als in Osnabrück sieht es in Stuttgart aus. Dort sitzt Michael Ballweg, ebenfalls ohne Vorstrafen und ein unbescholtener Bürger, der sich gegen die totalitären Tendenzen einer Corona-Diktatur stets für den Rechtsstaat und die Bürgerrechte eingesetzt hat, seit dem 29. Juni 2022 (also schon seit einem Monat bevor der Syrer der Jugendlichen Drogen gegeben und sie vergewaltigt hatte) in Untersuchungshaft. Eigentlich hat das Oberlandesgericht Stuttgart den bisherigen Haftbefehl wegen mutmaßlich vollendeten Betrugs eigentlich aufgehoben. Das ändert für Ballweg aber derzeit nichts: das Gericht hat die Haft Anfang Januar einfach wieder verlängert.
Sein Anwalt, Alexander Christ, der sich wie Ballweg und als einer der wenigen Juristen in Deutschland öffentlich kritisch gegenüber den Corona-Maßnahmen geäußert und auf Missstände sowohl in der Gesellschaft als auch im Rechtswesen hingewiesen hat, dazu Anfang März:
„Eine deutliche Veränderung hat sich durch die Entscheidung des OLG Stuttgart ergeben, wonach die Staatsanwaltschaft nurmehr noch von einem sogenannten „versuchten Betrug“ ausgehen kann, da es nach den Feststellungen des OLG keine Geschädigten gibt. Das bedeutet: Was auch immer Michael Ballweg vorgeworfen wird, eines kann ihm nicht vorgeworfen werden, nämlich dass er irgendjemanden tatsächlich geschädigt hat. Nun kann man fragen, ja, wieso sitzt er denn dann noch in Untersuchungshaft, wenn es gar keinen Schaden gibt? Weil es eben nach Auffassung des OLG möglich ist, einen Betrug auch nur zu versuchen, auch wenn es sich wie hier um einen sogenannten „untauglichen Versuch“ gehandelt haben wird, also um einen Versuch, der gar nicht zur Vollendung kommen konnte.“
Das Anwaltsteam, das Ballweg verteidigt, weiß sich derzeit aufgrund des Umgangs v.a. auch der Staatsanwaltschaft mit dem Fall keine andere bleibende Möglichkeit als vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dort will man auf die Unrechtmäßigkeit der Fortdauer der Untersuchungshaft hinweisen und erwirken, dass das Bundesverfassungsgericht sich im Eilverfahren einschaltet und diesen Zustand umgehend beendet.
In einem Interview mit apolut.net wird Ballweg-Anwalt Chist gefragt: „Der bisherige Verlauf deutet auf ein politisch motiviertes Verfahren hin. Was lässt das Verteidigerteam hoffen, dass es vor dem Bundesverfassungsgericht in diesem Fall plötzlich rechtsstaatlich zugeht?“
Sonderberichterstatter für Folter eingeschaltet
Seine Antwort ist ebenso eindeutig wie erschütternd: „Tatsächlich nichts, wenn man sich die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes anschaut. Tatsächlich vieles, wenn man wie ich als Anwalt fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht und für die Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland kämpft. Dann endet die Hoffnung nie, dass die aktuell weitestgehend nur der Staatsraison folgenden Richter sich endlich auf ihre Richterpflicht besinnen und zu einer guten, wohlbegründeten, ideologiefreien Rechtsprechung zurückkehren.“
Angesichts dieser Fakten ist es erstaunlich, wie ruhig Michael Ballweg die himmelschreiende Ungerechtigkeit weiter erträgt. Aber es ist auch verständlich, wenn er vor zwei Tagen seinen Anwalt wissen ließ: „Ich habe es als absolut nicht rechtsstaatlich empfunden, wie ich dort behandelt wurde. Das hat alle meine Befürchtungen bestätigt, deretwegen ich schon im November 2022 an Nils Melzer in seiner Funktion als Sonderberichterstatter über Folter geschrieben hatte.“
In einem Land, in dem Richter Besuch vom Staatsanwalt und der Polizei bekommen, wenn sie politisch unangenehme Urteile fällen, ist dies vielleicht der letzte noch bleibende Ausweg, um wenigsten die Weltöffentlichkeit für das zu sensibilisieren, was gerade in Deutschland passiert.
Exkurs: Das OLG Stuttgart in der Zeit des Nationalsozialismus
Addendum (DB): Wikipedia weiß zu dem hier thematisierten Oberlandesgericht Stuttgart zu berichten:
„Im Justizgebäude tagte ab 1933 neben dem Landgericht und dem Oberlandesgericht auch das Sondergericht Stuttgart unter dem Vorsitzenden Hermann Cuhorst, das im Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Strafverfahren und politische Verfahren zuständig war.
„Daneben war auch ein Strafsenat des OLG Stuttgart als Staatsschutzsenat unter dem Vorsitzenden Cuhorst für die Aburteilung von Taten im Bereich des Hoch- und Landesverrats zuständig. Soweit die Angeklagten nicht mit dem Tode bestraft wurden, sondern ‚nur’ mit mehrjährigen Freiheitsstrafen, folgte der Strafverbüßung oft die Überführung ins Konzentrationslager, wenn nicht zuvor Polizei oder Gestapo die aus ihrer Sicht zu milden Urteile durch Erschießung ‚auf der Flucht’ oder ‚wegen Widerstands’ ‚korrigierten’““
Mit dieser zusätzlichen Information soll kein Vergleich oder gar eine Gleichsetzung mit der gegenwärtigen Tätigkeit des Gerichts hergestellt werden. Das Addendum ist lediglich als Hintergrundinformation gedacht – mit dem Hintergedanken: „Nie wieder! Wehret den Anfängen!“
Update 05.03.2023: Dushan Wegner: ein ganz normaler Mitbürger
Wer die Propagandasteuer verweigert, landet im Knast. Nach einer Vergewaltigung aber spaziert der Täter auf freiem Fuß aus dem Gericht, denn er ist »auf gutem Weg, ein normaler Mitbürger« zu werden. Etwas stimmt da nicht!
Erstveröffentlichung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com
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