Bewährung für syri­schen Ver­ge­wal­tiger einer 15-Jäh­rigen, Haft für Quer­denker Ballweg (+Video)

Ein 30-jäh­riger Syrer, der einer 15-Jäh­rigen Drogen gegeben und sie im Juli 2022 ver­ge­waltig hat, kommt gegen Zahlung eines Schmer­zens­geldes von 3000 Euro auf freien Fuß. Michael Ballweg sitzt seit Juni 2022 in Haft – obwohl sich die haft­aus­lö­senden Vor­würfe der Ver­un­treuung von Spenden längst in Staub auf­gelöst haben. 

Er sei ja „auf einem guten Weg, hier ein ganz nor­maler Mit­bürger zu werden“, so der Richter gestern am Ende eines Pro­zesses gegen einen 30-jäh­rigen Mann aus Syrien, der im Juli 2022 eine 15-Jährige ver­ge­waltigt hatte: „An diesem Freitag fiel das Urteil in Osna­brück: Bewährung.

„Fakt ist, dass der Syrer auf dem Heimweg von einer Dis­kothek auf das Mädchen traf, das auf dem Weg zu ihrem Freund war. In der Möser­straße fragte er sie nach einer Ziga­rette, rauchte diese und unter­hielt sich mit ihr, soweit es seine Sprach­kennt­nisse zuließen.

Can­nabis gegeben und vergewaltigt

Später drückte er sie gegen eine Wand, fum­melte an ihr herum und ließ auch nicht von dem Mädchen ab, als sie in einen Trep­pen­aufgang flüchtete. Unter Einsatz von Gewalt ver­ge­wal­tigte er das Mädchen schließlich. Warum genau, das bleibt bis heute offen.

Im Prozess kam zudem heraus, dass der Syrer der 15-Jäh­rigen ein Tütchen mit einem halben Gramm Can­nabis gegeben hatte.“

Die Begründung des Gerichts: Der Mann sei auf dem Weg ein nor­maler Mit­bürger zu werden und das Mädchen bekäme so wenigstens Schmer­zensgeld“ – so der „Focus“.  Bei dem Schmer­zensgeld handelt es sich übrigens um 3000 Euro – Es klingt ange­sichts des Klein­be­trags fast wie ein Hohn, wenn der Richter wissen lässt, dass die 15-Jährige, die viel­leicht ihr Leben lang unter einem schweren Trauma wird zu leiden haben, von der Bewäh­rungs­strafe und dem „Schmer­zensgeld“ schließlich mehr habe, als wenn der Täter ins Gefängnis gehe: „So können Sie nämlich wenigstens arbeiten und ihr das Schmer­zensgeld zahlen, das sie sonst mit Sicherheit nie bekäme.“ – so der Richter ganz pragmatisch.

Zum Ver­gleich: Der Leiter einer Corona-Demo, die es sich erlaubte vor dem Haus des Baden-Würt­tem­berger Minis­ter­prä­si­denten Kret­schmann auf­zu­tauchen, wurde Ende Mai in einem beschleu­ni­genden Ver­fahren zu 30.000 Euro Strafe (!) ver­ur­teilt. Sein Ver­gehen: er hatte nach Ansicht von Kret­schmann mit der Demo vor dessen Haus „sofort eine rote Linie“ überschritten.

Ballweg sitzt weiter in U‑Haft

Ganz anders als in Osna­brück sieht es in Stuttgart aus. Dort sitzt Michael Ballweg, eben­falls ohne Vor­strafen und ein unbe­schol­tener Bürger, der sich gegen die tota­li­tären Ten­denzen einer Corona-Dik­tatur stets für den Rechts­staat und die Bür­ger­rechte ein­ge­setzt hat, seit dem 29. Juni 2022 (also schon seit einem Monat bevor der Syrer der Jugend­lichen Drogen gegeben und sie ver­ge­waltigt hatte) in Unter­su­chungshaft. Eigentlich hat das Ober­lan­des­ge­richt Stuttgart den bis­he­rigen Haft­befehl wegen mut­maßlich voll­endeten Betrugs eigentlich auf­ge­hoben. Das ändert für Ballweg aber derzeit nichts: das Gericht hat die Haft Anfang Januar einfach wieder verlängert.

Sein Anwalt, Alex­ander Christ, der sich wie Ballweg und als einer der wenigen Juristen in Deutschland öffentlich kri­tisch gegenüber den Corona-Maß­nahmen geäußert und auf Miss­stände sowohl in der Gesell­schaft als auch im Rechts­wesen hin­ge­wiesen hat, dazu Anfang März:

„Eine deut­liche Ver­än­derung hat sich durch die Ent­scheidung des OLG Stuttgart ergeben, wonach die Staats­an­walt­schaft nurmehr noch von einem soge­nannten „ver­suchten Betrug“ aus­gehen kann, da es nach den Fest­stel­lungen des OLG keine Geschä­digten gibt. Das bedeutet: Was auch immer Michael Ballweg vor­ge­worfen wird, eines kann ihm nicht vor­ge­worfen werden, nämlich dass er irgend­je­manden tat­sächlich geschädigt hat. Nun kann man fragen, ja, wieso sitzt er denn dann noch in Unter­su­chungshaft, wenn es gar keinen Schaden gibt? Weil es eben nach Auf­fassung des OLG möglich ist, einen Betrug auch nur zu ver­suchen, auch wenn es sich wie hier um einen soge­nannten „untaug­lichen Versuch“ gehandelt haben wird, also um einen Versuch, der gar nicht zur Voll­endung kommen konnte.“

Das Anwaltsteam, das Ballweg ver­teidigt, weiß sich derzeit auf­grund des Umgangs v.a. auch der Staats­an­walt­schaft mit dem Fall keine andere blei­bende Mög­lichkeit als vor das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ziehen. Dort will man auf die Unrecht­mä­ßigkeit der Fort­dauer der Unter­su­chungshaft hin­weisen und erwirken, dass das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt sich im Eil­ver­fahren ein­schaltet und diesen Zustand umgehend beendet.

In einem Interview mit apolut.net wird Ballweg-Anwalt Chist gefragt: „Der bis­herige Verlauf deutet auf ein poli­tisch moti­viertes Ver­fahren hin. Was lässt das Ver­tei­di­gerteam hoffen, dass es vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in diesem Fall plötzlich rechts­staatlich zugeht?“

Son­der­be­richt­erstatter für Folter eingeschaltet

Seine Antwort ist ebenso ein­deutig wie erschüt­ternd: „Tat­sächlich nichts, wenn man sich die jüngste Recht­spre­chung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes anschaut. Tat­sächlich vieles, wenn man wie ich als Anwalt fest auf dem Boden des Grund­ge­setzes steht und für die Auf­recht­erhaltung der Rechts­staat­lichkeit in Deutschland kämpft. Dann endet die Hoffnung nie, dass die aktuell wei­test­gehend nur der Staats­raison fol­genden Richter sich endlich auf ihre Rich­ter­pflicht besinnen und zu einer guten, wohl­be­grün­deten, ideo­lo­gie­freien Recht­spre­chung zurückkehren.“

Ange­sichts dieser Fakten ist es erstaunlich, wie ruhig Michael Ballweg die him­mel­schreiende Unge­rech­tigkeit weiter erträgt. Aber es ist auch ver­ständlich, wenn er vor zwei Tagen seinen Anwalt wissen ließ: „Ich habe es als absolut nicht rechts­staatlich emp­funden, wie ich dort behandelt wurde. Das hat alle meine Befürch­tungen bestätigt, deret­wegen ich schon im November 2022 an Nils Melzer in seiner Funktion als Son­der­be­richt­erstatter über Folter geschrieben hatte.“

In einem Land, in dem Richter Besuch vom Staats­anwalt und der Polizei bekommen, wenn sie poli­tisch unan­ge­nehme Urteile fällen, ist dies viel­leicht der letzte noch blei­bende Ausweg, um wenigsten die Welt­öf­fent­lichkeit für das zu sen­si­bi­li­sieren, was gerade in Deutschland passiert.

Exkurs: Das OLG Stuttgart in der Zeit des Nationalsozialismus

Addendum (DB): Wiki­pedia weiß zu dem hier the­ma­ti­sierten Ober­lan­des­ge­richt Stuttgart zu berichten:

„Im Jus­tiz­ge­bäude tagte ab 1933 neben dem Land­ge­richt und dem Ober­lan­des­ge­richt auch das Son­der­ge­richt Stuttgart unter dem Vor­sit­zenden Hermann Cuhorst, das im Bezirk des Ober­lan­des­ge­richts Stuttgart außerhalb der ordent­lichen Gerichts­barkeit für Straf­ver­fahren und poli­tische Ver­fahren zuständig war.

„Daneben war auch ein Straf­senat des OLG Stuttgart als Staats­schutz­senat unter dem Vor­sit­zenden Cuhorst für die Abur­teilung von Taten im Bereich des Hoch- und Lan­des­verrats zuständig. Soweit die Ange­klagten nicht mit dem Tode bestraft wurden, sondern ‚nur’ mit mehr­jäh­rigen Frei­heits­strafen, folgte der Straf­ver­büßung oft die Über­führung ins Kon­zen­tra­ti­ons­lager, wenn nicht zuvor Polizei oder Gestapo die aus ihrer Sicht zu milden Urteile durch Erschießung ‚auf der Flucht’ oder ‚wegen Wider­stands’ ‚kor­ri­gierten’““

Mit dieser zusätz­lichen Infor­mation soll kein Ver­gleich oder gar eine Gleich­setzung mit der gegen­wär­tigen Tätigkeit des Gerichts her­ge­stellt werden. Das Addendum ist lediglich als Hin­ter­grund­in­for­mation gedacht – mit dem Hin­ter­ge­danken: „Nie wieder! Wehret den Anfängen!“

Update 05.03.2023: Dushan Wegner: ein ganz nor­maler Mitbürger

Wer die Pro­pa­gand­a­steuer ver­weigert, landet im Knast. Nach einer Ver­ge­wal­tigung aber spa­ziert der Täter auf freiem Fuß aus dem Gericht, denn er ist »auf gutem Weg, ein nor­maler Mit­bürger« zu werden. Etwas stimmt da nicht!


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com