Mordfall Luise: Die Täte­rinnen gingen sehr geplant vor, infor­mierten sich zu ihrer Strafunmündigkeit

Der Fall der zwölf­jäh­rigen Luise lässt die Men­schen in Deutschland nicht zur Ruhe kommen. Das Mädchen wurde, wie die Obduktion ergab, geradezu im Blut­rausch abge­stochen. Mit 30 Mes­ser­stichen wurde sie zer­fleischt. Die „Freundin“, die das Messer führte, war nicht älter als Luise selbst – und sie han­delte offenbar kalt­blütig. Pres­se­be­richten zufolge hatte sie sich vorher darüber infor­miert, dass sie straf­un­mündig ist.

Focus online will aus gut unter­rich­teten Kreisen erfahren haben, dass die Ermittler bei der Durch­su­chung im Haus der beschul­digten Mit­schü­lerin von Luise ent­spre­chende Doku­mente gefunden haben, die belegen, dass sich die Täte­rinnen vorher ver­si­chert haben, dass sie straffrei davon­kommen würden, weil sie unter 14 Jahren laut Straf­ge­setzbuch noch nicht „straf­mündig“ sind. Beide Täte­rinnen sind geständig, dennoch ziehen die meisten Medien es vor, von „mut­maß­lichen Täte­rinnen“ zu schreiben.

Das Gesetz defi­niert in §19 StGB (Straf­ge­setzbuch), dass Kinder bis zur Voll­endung des 14. Lebens­jahres schuld­un­fähig sind. Damit geht der Gesetz­geber davon aus, dass Per­sonen bis zu diesem Alter nicht in der Lage sind, das Unrecht ihres Tuns zu ver­stehen und ein­zu­sehen – und dann die Selbst­dis­ziplin haben, ent­spre­chend dieser Ein­sicht auch zu handeln. Bis zu diesem Alter sieht das Gesetz einen Men­schen als ein Kind an und gesteht ihm zu, unfähig zu sein, seine emo­tio­nalen Impulse zu kon­trol­lieren. Kinder (im Sinne des Gesetzes) können daher nicht bestraft werden. Nichts­des­to­trotz kann ein Fami­li­en­ge­richt Maß­nahmen außerhalb des nor­malen Straf­ver­fahrens anordnen.

Die Kalt­blü­tigkeit, mit der die beiden Mädchen den Mord planten, sowie ihr Ver­halten während der Tat und danach, scheinen diese Schutzzone für „Kinder“ ad absurdum zu führen.

Nach dem, was bekannt ist, lockten die beiden Täte­rinnen ihre „Freundin“ und Klas­sen­ka­me­radin in ein nahe­ge­le­genes Wald­gebiet in Freu­denberg. Sie sollen zuerst ver­sucht haben, Luise eine Plas­tiktüte über den Kopf zu ziehen, um sie zu ersticken. Das funk­tio­nierte nicht, weil Luise sich offenbar wehrte. Dar­aufhin hielt die 13-Jährige Luise fest und die 12-jährige Täterin stach, wie im Blut­rausch, immer wieder zu, während die Kom­plizin sie fest im Griff hielt. Die Rechts­me­dizin in Mainz konnte mehr als 30 Mes­ser­stiche aus­machen. Die 12-jährige Täterin muss etwa eine Minute pau­senlos auf das arme Opfer ein­ge­stochen haben. Danach warfen die Kom­pli­zinnen ihr Opfer von einem Radweg die Böschung hinunter.

Die arme Luise muss innerhalb weniger Minuten ver­blutet sein und ist hilflos und allein gestorben. Allein dieser Gedanke muss für die Eltern ent­setzlich sein. Dein geliebtes Kind liegt einsam sterbend im Graben, und du weißt nichts davon.

«Nach über 40 Dienst­jahren gibt es immer noch Ereig­nisse, die einen sprachlos zurück­lassen», sagte der Polizei-Vize­prä­sident während einer Pressekonferenz.

Ein Video auf Tiktok behauptet, im Anschluss nach der Tat hätten die beiden Angrei­fe­rinnen noch bewusst per Telefon falsche Fährten gelegt. Sie sollen gegen 17 Uhr zu dem Elternhaus der 13-Jäh­rigen zurück­ge­gangen sein. Die Zwölf­jährige ließ sich dort (später) von ihrem Vater abholen. Die 13-Jährige soll danach die Eltern von Luise infor­miert haben, dass Luise ab 17:30 Uhr auf dem Heimweg war. Luises Eltern sollten ihr bitte Bescheid geben, sobald Luise gut daheim ange­kommen sei. Zu diesem Zeit­punkt habe die 13-Jährige schon gewusst, dass Luise nicht mehr lebt. Sie soll sogar auf Tiktok eine Ver­miss­ten­an­zeige für Luise gepostet haben

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Es ist sowohl möglich, dass der­jenige, der dieses Video gepostet hat, aus dem Umfeld der Betei­ligten stammt und Insi­der­wissen hat. Es kann aber auch eine reine Erfindung sein, um Klicks zu gene­rieren. Oder es stammt aus dem Umkreis der Ermittler. Davon könnte jemand im pri­vaten Kreis von den Ermitt­lungs­er­geb­nissen oder einem Geständnis der beiden Täte­rinnen erzählt haben – und so könnte es an die Öffent­lichkeit gelangt sein.

Sehr bald sollen auch die Iden­ti­täten der Täte­rinnen auf Tiktok ver­öf­fent­licht worden sein, aller­dings auch Fake-Iden­ti­täten, die den dar­ge­stellten, aber gar nicht darin ver­wi­ckelten Mädchen große Pro­bleme bereiten könnten.

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Die Polizei hatte die Tiktok-Konten der „mut­maß­lichen Täte­rinnen“ gelöscht, aller­dings ziemlich spät, wie Kri­tiker meinen. Damit war die Iden­tität eben doch nach­voll­ziehbar. Außerdem sind die Täte­rinnen auch zu ihrer Sicherheit aus Freu­denberg weg­ge­bracht worden und kehrten nicht in ihre Schule zurück, was natürlich allen Schul­ka­me­raden bekannt ist. Und irgendwer redet immer.

Die beiden Kom­pli­zinnen mögen zwar den Para­graph 19 StGB gefunden haben, der sie vor Bestrafung durch das Gesetz schützt, aber sie haben sich wohl nicht vor­ge­stellt, welche Hass­welle sie und ihre Familien treffen würde. Auch die Familien der beiden Täte­rinnen haben Freu­denberg ver­lassen, die feind­liche und wütende Stimmung drohte zu eska­lieren. In den sozialen Medien hagelt es Dro­hungen, Hass und Rache­schwüre. Die Polizei kon­trol­liert nun die Sozialen Medien und ver­folgt rechts­widrige Hasspostings.

Die Behörden schweigen zwar über das Motiv der beiden Mädchen, die die Tat sehr schnell gestanden haben. Doch auch hier weiß der Focus mehr. Ver­letzte Gefühle sollen das Tat­motiv sein: Luise hatte wohl über die Figur der einen Täterin gelästert. Wo sie das getan hat, ob auf Tiktok, das sich unter Schülern großer Beliebtheit erfreut oder auf dem Schulhof, ist unbe­kannt. Die Ber­liner Zeitung schreibt eben­falls, dass die Täte­rinnen aus Rache gehandelt haben. Ein „Streit unter den Schü­le­rinnen“ soll vor­aus­ge­gangen sein, Luise soll sich über eines der Mädchen lustig gemacht haben.

Die zwölf­jährige Haupt­tä­terin befindet sich vorerst weiter in einer Ein­richtung der Kinder- und Jugend­psych­iatrie. Das weitere Schicksal der Täte­rinnen ist noch ungewiss. Die Rechtslage ist zwar ein­deutig, aber welche Maß­nahmen das Fami­li­en­ge­richt bestimmen wird, ist noch voll­kommen unklar. Im Innen­aus­schuss des NRW-Land­tages refe­rierte der Lan­des­in­nen­mi­nister, Herr Herbert Reul (CDU), über die Erkennt­nislage der Ermittler – das aber im nicht-öffent­lichen Teil und auch nur die von der Staats­an­walt­schaft Siegen frei­ge­ge­benen Fakten.