Der Fall der zwölfjährigen Luise lässt die Menschen in Deutschland nicht zur Ruhe kommen. Das Mädchen wurde, wie die Obduktion ergab, geradezu im Blutrausch abgestochen. Mit 30 Messerstichen wurde sie zerfleischt. Die „Freundin“, die das Messer führte, war nicht älter als Luise selbst – und sie handelte offenbar kaltblütig. Presseberichten zufolge hatte sie sich vorher darüber informiert, dass sie strafunmündig ist.
Focus online will aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben, dass die Ermittler bei der Durchsuchung im Haus der beschuldigten Mitschülerin von Luise entsprechende Dokumente gefunden haben, die belegen, dass sich die Täterinnen vorher versichert haben, dass sie straffrei davonkommen würden, weil sie unter 14 Jahren laut Strafgesetzbuch noch nicht „strafmündig“ sind. Beide Täterinnen sind geständig, dennoch ziehen die meisten Medien es vor, von „mutmaßlichen Täterinnen“ zu schreiben.
Das Gesetz definiert in §19 StGB (Strafgesetzbuch), dass Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres schuldunfähig sind. Damit geht der Gesetzgeber davon aus, dass Personen bis zu diesem Alter nicht in der Lage sind, das Unrecht ihres Tuns zu verstehen und einzusehen – und dann die Selbstdisziplin haben, entsprechend dieser Einsicht auch zu handeln. Bis zu diesem Alter sieht das Gesetz einen Menschen als ein Kind an und gesteht ihm zu, unfähig zu sein, seine emotionalen Impulse zu kontrollieren. Kinder (im Sinne des Gesetzes) können daher nicht bestraft werden. Nichtsdestotrotz kann ein Familiengericht Maßnahmen außerhalb des normalen Strafverfahrens anordnen.
Die Kaltblütigkeit, mit der die beiden Mädchen den Mord planten, sowie ihr Verhalten während der Tat und danach, scheinen diese Schutzzone für „Kinder“ ad absurdum zu führen.
Nach dem, was bekannt ist, lockten die beiden Täterinnen ihre „Freundin“ und Klassenkameradin in ein nahegelegenes Waldgebiet in Freudenberg. Sie sollen zuerst versucht haben, Luise eine Plastiktüte über den Kopf zu ziehen, um sie zu ersticken. Das funktionierte nicht, weil Luise sich offenbar wehrte. Daraufhin hielt die 13-Jährige Luise fest und die 12-jährige Täterin stach, wie im Blutrausch, immer wieder zu, während die Komplizin sie fest im Griff hielt. Die Rechtsmedizin in Mainz konnte mehr als 30 Messerstiche ausmachen. Die 12-jährige Täterin muss etwa eine Minute pausenlos auf das arme Opfer eingestochen haben. Danach warfen die Komplizinnen ihr Opfer von einem Radweg die Böschung hinunter.
Die arme Luise muss innerhalb weniger Minuten verblutet sein und ist hilflos und allein gestorben. Allein dieser Gedanke muss für die Eltern entsetzlich sein. Dein geliebtes Kind liegt einsam sterbend im Graben, und du weißt nichts davon.
«Nach über 40 Dienstjahren gibt es immer noch Ereignisse, die einen sprachlos zurücklassen», sagte der Polizei-Vizepräsident während einer Pressekonferenz.
Ein Video auf Tiktok behauptet, im Anschluss nach der Tat hätten die beiden Angreiferinnen noch bewusst per Telefon falsche Fährten gelegt. Sie sollen gegen 17 Uhr zu dem Elternhaus der 13-Jährigen zurückgegangen sein. Die Zwölfjährige ließ sich dort (später) von ihrem Vater abholen. Die 13-Jährige soll danach die Eltern von Luise informiert haben, dass Luise ab 17:30 Uhr auf dem Heimweg war. Luises Eltern sollten ihr bitte Bescheid geben, sobald Luise gut daheim angekommen sei. Zu diesem Zeitpunkt habe die 13-Jährige schon gewusst, dass Luise nicht mehr lebt. Sie soll sogar auf Tiktok eine Vermisstenanzeige für Luise gepostet haben
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Es ist sowohl möglich, dass derjenige, der dieses Video gepostet hat, aus dem Umfeld der Beteiligten stammt und Insiderwissen hat. Es kann aber auch eine reine Erfindung sein, um Klicks zu generieren. Oder es stammt aus dem Umkreis der Ermittler. Davon könnte jemand im privaten Kreis von den Ermittlungsergebnissen oder einem Geständnis der beiden Täterinnen erzählt haben – und so könnte es an die Öffentlichkeit gelangt sein.
Sehr bald sollen auch die Identitäten der Täterinnen auf Tiktok veröffentlicht worden sein, allerdings auch Fake-Identitäten, die den dargestellten, aber gar nicht darin verwickelten Mädchen große Probleme bereiten könnten.
Die Polizei hatte die Tiktok-Konten der „mutmaßlichen Täterinnen“ gelöscht, allerdings ziemlich spät, wie Kritiker meinen. Damit war die Identität eben doch nachvollziehbar. Außerdem sind die Täterinnen auch zu ihrer Sicherheit aus Freudenberg weggebracht worden und kehrten nicht in ihre Schule zurück, was natürlich allen Schulkameraden bekannt ist. Und irgendwer redet immer.
Die beiden Komplizinnen mögen zwar den Paragraph 19 StGB gefunden haben, der sie vor Bestrafung durch das Gesetz schützt, aber sie haben sich wohl nicht vorgestellt, welche Hasswelle sie und ihre Familien treffen würde. Auch die Familien der beiden Täterinnen haben Freudenberg verlassen, die feindliche und wütende Stimmung drohte zu eskalieren. In den sozialen Medien hagelt es Drohungen, Hass und Racheschwüre. Die Polizei kontrolliert nun die Sozialen Medien und verfolgt rechtswidrige Hasspostings.
Die Behörden schweigen zwar über das Motiv der beiden Mädchen, die die Tat sehr schnell gestanden haben. Doch auch hier weiß der Focus mehr. Verletzte Gefühle sollen das Tatmotiv sein: Luise hatte wohl über die Figur der einen Täterin gelästert. Wo sie das getan hat, ob auf Tiktok, das sich unter Schülern großer Beliebtheit erfreut oder auf dem Schulhof, ist unbekannt. Die Berliner Zeitung schreibt ebenfalls, dass die Täterinnen aus Rache gehandelt haben. Ein „Streit unter den Schülerinnen“ soll vorausgegangen sein, Luise soll sich über eines der Mädchen lustig gemacht haben.
Die zwölfjährige Haupttäterin befindet sich vorerst weiter in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Das weitere Schicksal der Täterinnen ist noch ungewiss. Die Rechtslage ist zwar eindeutig, aber welche Maßnahmen das Familiengericht bestimmen wird, ist noch vollkommen unklar. Im Innenausschuss des NRW-Landtages referierte der Landesinnenminister, Herr Herbert Reul (CDU), über die Erkenntnislage der Ermittler – das aber im nicht-öffentlichen Teil und auch nur die von der Staatsanwaltschaft Siegen freigegebenen Fakten.
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