Bundesjustizminister Marco Buschmann, Wikimedia Commons, Sandro Halank, CC BY-SA4.0

Jus­tiz­mi­nister Buschmann will Mes­senger-Konten sperren lassen

Das geplante „Gesetz gegen digitale Gewalt“, dessen Eck­punkte Jus­tiz­mi­nister Marco Buschmann kürzlich vor­gelegt hat, ist eine dras­tische Ver­schärfung des Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setzes (NetzDG). Buschmann dehnt damit die Über­wa­chung und am Ende Zensur immer weiter aus. Erschre­ckend, wenn man bedenkt, dass er ein Minister der FDP ist.

Das Gesetz soll es Betrof­fenen von Per­sön­lich­keits­ver­let­zungen erleichtern, ihre Rechte durch­zu­setzen. Als Ultima Ratio sieht das geplante Gesetz rich­terlich ange­ordnete Kon­to­sperren für private Mes­sen­ger­dienste wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram vor.

Gum­mi­be­griff „digitale Gewalt“

Die digi­tal­po­li­tische Spre­cherin der AfD-Bun­des­tags­fraktion, Barbara Lenk umschreibt die Pro­ble­matik der neuen anti­li­be­ralen Aktion des FDP-Poli­tikers treffend:

„Das geplante Gesetz krankt bereits im Namen. Wie das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­terium auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion ein­ge­räumt hat, gibt es keine juris­tisch akzep­tierte Defi­nition von ‚digi­taler Gewalt‘. Dar­unter kann je nach Stand­punkt gezieltes Mobbing ver­standen werden, ein har­scher Kom­mentar, aber auch eine bewusste Fehl­in­for­mation bis hin zum Identitätsdiebstahl.

Der Gesetz­entwurf sieht die Ad-hoc-Spei­cherung und spätere Her­ausgabe von IP-Adressen im Falle ange­nom­mener ‚digi­taler Gewalt‘ vor. Anders als noch beim NetzDG, das nur für große Online­dienste zuständig ist, fielen hier auch Mes­sen­ger­dienste wie WhatsApp, Signal, Threema oder Telegram in den Geltungsbereich.

Büro­kra­ti­sches Monstrum der Überregulierung

Dagegen wolle sich die AfD-Bun­des­tags­fraktion, so Lenk (Foto), mit allen par­la­men­ta­ri­schen Mitteln zur Wehr setzen. Es könne nicht angehen, dass private Zugänge gesperrt werden können, nur weil der Inhaber gege­be­nen­falls eine poli­tisch miss­liebige Meinung ver­treten hat.

Wovor hat Buschmann Angst?

Auch hier stellt sich mir am Ende die Frage: Wie viel Angst davor, dass Men­schen sich unkon­trol­liert und unzen­siert durch die Regierung unter­ein­ander aus­tau­schen, wie viel Angst davor, dass die Men­schen- und Grund­rechte unseres Landes wieder voll für alle Bürger gelten, müssen Poli­tiker wie Buschmann haben, dass sie mit einer scho­ckie­renden Regel­mä­ßigkeit zu solch tota­li­tären, die Axt an die Wurzeln unserer Demo­kratie legenden Maß­nahmen schreiten?


Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog von David Berger www.philosophia-perennis.com